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   BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84   

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BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84 (https://dejure.org/1984,5032)
BayObLG, Entscheidung vom 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84 (https://dejure.org/1984,5032)
BayObLG, Entscheidung vom 09. August 1984 - BReg. 2 Z 24/84 (https://dejure.org/1984,5032)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft; Rechtmäßigkeit des Aufbringens der Kosten für eine Instandhaltungsmaßnahme durch eine Sonderumlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 58
  • BayObLGZ 1984, 213
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84
    Das Gesetz will mit dieser Vorschrift klare Verhältnisse schaffen und verhindern, daß noch nach längerer Zeit der Einwand erhoben werden kann, ein Mehrheitsbeschluß sei unwirksam (BGHZ 54, 65/69).

    Für diesen Regelfall gilt mithin der Satz, daß ein Eigentümerbeschluß, der nur mit einfacher Mehrheit gefaßt wurde, obwohl für ihn eine qualifizierte Mehrheit erforderlich gewesen wäre, nicht nichtig, sondern nur anfechtbar ist, so daß er verbindlich bleibt, wenn er nicht angefochten und für ungültig erklärt wird (vgl. BGHZ 54, 65/69; 73, 302/307; BayObLGZ 1971, 313/322; 1973, 78/81).

  • KG, 19.06.1969 - 1 W 2890/68
    Auszug aus BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84
    Die vorstehende Regelung setzt voraus, daß mindestens die Möglichkeit besteht, daß in oder nach der Eigentümerversammlung, wenn auch nur von einzelnen Beteiligten, der Antrag als angenommen angesehen wird (vgl. KG NJW 1969, 2205; BGHZ 59, 65 [BGH 07.06.1972 - VIII ZR 175/70] /70 nimmt auf diese Entscheidung Bezug).
  • BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 175/70

    Haftung bei Geseilschafteridentität zweier Handelsgesellschaften

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84
    Die vorstehende Regelung setzt voraus, daß mindestens die Möglichkeit besteht, daß in oder nach der Eigentümerversammlung, wenn auch nur von einzelnen Beteiligten, der Antrag als angenommen angesehen wird (vgl. KG NJW 1969, 2205; BGHZ 59, 65 [BGH 07.06.1972 - VIII ZR 175/70] /70 nimmt auf diese Entscheidung Bezug).
  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84
    Für diesen Regelfall gilt mithin der Satz, daß ein Eigentümerbeschluß, der nur mit einfacher Mehrheit gefaßt wurde, obwohl für ihn eine qualifizierte Mehrheit erforderlich gewesen wäre, nicht nichtig, sondern nur anfechtbar ist, so daß er verbindlich bleibt, wenn er nicht angefochten und für ungültig erklärt wird (vgl. BGHZ 54, 65/69; 73, 302/307; BayObLGZ 1971, 313/322; 1973, 78/81).
  • OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
    Auszug aus BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84
    Falls eine ausreichende Rückstellung vorhanden ist, kann es ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen, Instandhaltungsmaßnahmen durch Umlagen statt aus der Rückstellung zu finanzieren (vgl. OLG Hamm OLGZ 1971, 96/102 f.).
  • BayObLG, 15.12.1982 - BReg. 2 Z 39/82
    Auszug aus BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84
    Die Niederschrift über die Versammlung der Wohnungseigentümer ( § 24 Abs. 6 WEG ) ist lediglich eine Privaturkunde i.S. von § 416 ZPO , der hinsichtlich der Richtigkeit ihres Inhalts keine gesetzliche Beweiskraft zukommt (BayObLGZ 1982, 445/448; KG Rpfleger 1979, 65; Weitnauer WEG 6. Aufl. § 23 RdNr. 3 g; Palandt BGB 43. Aufl. WEG § 24 Anm. 4 a).
  • BayObLG, 02.01.1984 - BReg. 2 Z 15/83

    Bestellung einer Verwalterin bei einer Eigentümerversammlung; Gesetzliche

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84
    Zur Klarstellung sei noch bemerkt, daß für die Frage, ob ein Beschluß oder ein Nichtbeschluß vorliegt, der Feststellung des Verwalters in der Versammlung oder in der Versammlungsniederschrift allein keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (Senatsbeschluß vom 2.1.1984 - BReg. 2 Z 15/83; vgl. auch KG Rpfleger 1979, 65).
  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84
    Für diesen Regelfall gilt mithin der Satz, daß ein Eigentümerbeschluß, der nur mit einfacher Mehrheit gefaßt wurde, obwohl für ihn eine qualifizierte Mehrheit erforderlich gewesen wäre, nicht nichtig, sondern nur anfechtbar ist, so daß er verbindlich bleibt, wenn er nicht angefochten und für ungültig erklärt wird (vgl. BGHZ 54, 65/69; 73, 302/307; BayObLGZ 1971, 313/322; 1973, 78/81).
  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 5/73

    Wohnungseigentümer; Eigentumswohnung; Sondereigentum; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84
    Für diesen Regelfall gilt mithin der Satz, daß ein Eigentümerbeschluß, der nur mit einfacher Mehrheit gefaßt wurde, obwohl für ihn eine qualifizierte Mehrheit erforderlich gewesen wäre, nicht nichtig, sondern nur anfechtbar ist, so daß er verbindlich bleibt, wenn er nicht angefochten und für ungültig erklärt wird (vgl. BGHZ 54, 65/69; 73, 302/307; BayObLGZ 1971, 313/322; 1973, 78/81).
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Die Versammlungsniederschrift hat nach anerkannter Auffassung lediglich die Beweiskraft einer Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO, erbringt also nicht bereits allein den vollen Beweis der inhaltlichen Richtigkeit der wiedergegebenen Beschlußfassung (BayObLGZ 1984, 213, 216; NJW-RR 1990, 210; Staudinger/Bub, a.a.O., § 24, Rdnr. 118).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Die Niederschrift über die Versammlung der Wohnungseigentümer (§ 24 Abs. 6 WEG) ist eine Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO, der hinsichtlich der Richtigkeit ihres Inhalts keine gesetzliche Beweiskraft zukommt (BayObLG WuM 1988, 98 unter Hinweis auf BayObLGZ 1982, 445; 1984, 213).
  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00

    WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen

    Richtig ist, dass die Anwendung des § 23 IV voraussetzt, dass überhaupt ein Beschluss vorliegt, der durch richterlichen Gestaltungsakt für ungültig erklärt werden kann, und an die - soweit ersichtlich - zuerst vom BayObLG formulierten Voraussetzungen für sog. Nichtbeschlüsse (BayObLGZ 1984, 213) strenge Anforderungen zu stellen sind.
  • OLG München, 26.06.2006 - 34 Wx 3/06

    Umdeutung des Antrags auf Ungültigerklärung des in der Niederschrift

    Sie stellt mithin eine Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO dar (BayObLGZ 1984, 213/216; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 24 Rn. 113; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 24 Rn. 20; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 24 Rn. 9).
  • KG, 18.03.1992 - 24 W 6007/91

    Abgrenzung zwischen Mehrheitsbeschluß und Probeabstimmung zur Erforschung des

    Allerdings wird ein Abstimmungsvorgang in der Wohnungseigentümerversammlung im Zweifel mit der Vorgabe veranstaltet sein, daß ein Mehrheitsbeschluß mit der mehrheitlichen Stimmabgabe zustandegekommen ist (vgl. NJW-RR 1989, 1162; ferner BayObLGZ 1984, 213), wobei es zur Wirksamkeit nicht der ausdrücklichen Verkündung der Annahme des Beschlußantrages bedarf.

    Die Rechtsprechung hält in solchen Fällen zusätzliche Umstände für ausschlaggebend: Ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der der Einstimmigkeit bedarf, ist unwirksam und der zugrundeliegende Antrag abgelehnt, wenn sich die Wohnungseigentümer bei der Abstimmung bewußt sind, daß der Gegenstand der Abstimmung der Einstimmigkeit bedarf (OLG Hamburg DWE 1984, 123), es liegt - ohne daß es der Anfechtung bedarf - ein sog. Nichtbeschluß vor (BayObLGZ 1984, 213).

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im

    Zwar ist die Versammlungsniederschrift - die Echtheit der der Abschrift zugrundeliegenden Urkunde wird von den Antragstellern offensichtlich nicht bestritten - nur eine Privaturkunde, die Beweis dafür erbringt, daß die in ihr enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben, d.h. daß diese oder einer von ihnen eine Versammlungsniederschrift mit diesem Inhalt abgefaßt haben; für die Richtigkeit ihres Inhalts kommt der Privaturkunde keine gesetzliche Beweiskraft zu (vgl. § 416 ZPO ; BayObLGZ 1984, 213, 216 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1990, 210, 211).
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00

    Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen

    Äußerungen des Verwalters dazu, selbst wenn sie in die Versammlungsniederschrift aufgenommen worden wären, haben keine ausschlaggebende Bedeutung (siehe BayObLGZ 1984, 213/216; BayObLG WuM 1999, 125; 1998, 684; 1997, 344).
  • BayObLG, 12.10.1994 - 2Z BR 69/94

    Errichtung von Garagen aus Fertigteilen auf einer Fläche im gemeinschaftlichen

    Dem im Anschluß an das Abstimmungsergebnis in der Versammlungsniederschrift enthaltenen Eintrag "Herr S. verkündete das Abstimmungsergebnis und erklärte die Versammlung infolge mangelnder Dreiviertelmehrheit für beschlossen" (gemeint "geschlossen"), kommt zwar allein keine ausschlaggebende Bedeutung zu, da es sich lediglich um eine Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO handelt, die hinsichtlich der Richtigkeit des Inhalts keine gesetzliche Beweiskraft hat (vgl. BayObLGZ 84, 213 = MDR 1985, 58 ff.).

    (3) Da ein Beschluß der Wohnungseigentümer nicht gefaßt wurde und nach den Feststellungen des Landgerichts auch für alle Beteiligten keinerlei Zweifel daran bestehen konnten, daß der Antrag wegen Nichterreichen der erforderlichen qualifizierten Mehrheit abgelehnt worden und ein Beschluß nicht zustande gekommen war, ist nur eine Anfechtung kein Raum (vgl. BayObLGZ 1984, 213 = MDR 1985 58 ff.).

  • BayObLG, 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85

    Wohnungseigentümer; Eigentümerbeschluß; Beschluß; Eigentümerversammlung;

    Danach wäre mangels Mehrheit überhaupt kein Beschluß gefaßt worden; es würde ein sog. "Nichtbeschluß" vorliegen (BayObLGZ 1984, 213/215).
  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Die Niederschrift ist indes nur eine Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO, die hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit ihres Inhalts keine gesetzliche Beweiskraft hat (BayObLGZ 1984, 213/216 m.w.Nachw.; BayObLG …
  • BayObLG, 08.12.1994 - 2Z BR 59/94

    Erledigung in der Hauptsache nach Einlegung eines Rechtsmittels

  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

  • BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer zum Umbau einer Waschküche in

  • BayObLG, 26.11.1993 - 2Z BR 75/93

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

  • OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Nichtbeschlusses im

  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen wegen fehlender Zustimmung aller Eigentümer

  • KG, 20.03.1989 - 24 W 3239/88

    Bestehen eines Anspruchs auf Protokollberichtigung einer

  • BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 67/98

    Ermittlung des Vorliegens eines Eigentümerbeschlusses oder Eines

  • BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92

    Ungültigerklärung eines die Zustimmung zur Umwandlung einer Wohnung in eine

  • OLG Celle, 27.06.1989 - 4 W 79/89

    Rechtsmissbrauch durch Stimmrechtshäufung; Gültigkeit eines

  • OLG Frankfurt, 06.03.1986 - 20 W 570/85

    Umlage von Wasserkosten nach Miteigentumsanteilen und nicht verbrauchsabhängig;

  • BayObLG, 14.08.1987 - BReg. 2 Z 77/87

    Anspruch auf Markierung von Stellplätzen

  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 95/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Eigentümerversammlung; Zustimmung;

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