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   BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85   

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BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85 (https://dejure.org/1986,8765)
BayObLG, Entscheidung vom 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85 (https://dejure.org/1986,8765)
BayObLG, Entscheidung vom 30. April 1986 - BReg. 2 Z 72/85 (https://dejure.org/1986,8765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitpunkt Beschlußfassung; Jahresabrechnung; Wirtschaftsplan; Grundlage; Wohngeldforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5; ZPO § 264 Nr. 1, 3
    Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um Wohngeldvorschüsse

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 853
  • ZMR 1986, 452
  • BayObLGZ 1986, 128
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85
    Vor einer Beschlußfassung der Wohnungseigentümer besteht die Zahlungspflicht nicht ([u. a.] BGH, Rpfleger 1985, 23 [hier: I (152) 109 e], .
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen:

    Die Erteilung einer allgemein gehaltenen Ermächtigung in der Gemeinschaftsordnung war und ist zulässig (vgl. BayObLGZ 1986, 128, 129; Weitnauer/Lücke, WEG, 9. Aufl., § 27 Rn. 21, jeweils zu § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG aF sowie BT/Drucks. 16/887 S. 71 zu § 27 Abs. 3 Nr. 7 WEG nF).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Die Verwalterin ist nach den Grundsätzen der gewillkürten Prozeßstandschaft befugt, Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen von § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG im eigenen Namen geltend zu machen und Zahlung an sich zu verlangen (vgl. BGHZ 73, 302, 306; BayObLGZ 1969, 209, 212 f; 1970, 65, 69; 1971, 313, 316; 1975, 233, 237 f; 1986, 128, 129; Weitnauer, WEG 6. Aufl. § 27 Rdn. 6 a; Palandt/Bassenge, BGB 47. Aufl. § 27 WEG Anm. 3 e).

    Die Ermächtigung zur Prozeßführung folgt, wie das Amtsgericht festgestellt hat, aus dem Verwaltervertrag (vgl. BayObLGZ 1986, 128, 129 f; Bärmann/Pick/Merle, WEG 6. Aufl. § 27 Rdn. 56, 59; Palandt/ Bassenge aaO), das notwendige eigene schutzwürdige Interesse aus der Pflicht der Verwalterin, die ihr obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (vgl. BGHZ 73, 302, 307; BayObLGZ 1969, 209, 214).

  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Denn der Wirtschaftsplan ist durch die Jahresabrechnung 1993/94 und die Beschlußfassung darüber überholt (BayObLGZ 1986, 128, 131; BayObLG WE 1989, 218 f.; 1995, 339, 341).
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87

    Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung eines Gartenhäuschens als

    b) Bei der Errichtung des Gartenhäuschens handelt es sich um eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums, die nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG nicht mit Stimmenmehrheit (§ 21 Abs. 3 WEG ) beschlossen werden konnte (vgl. BayObLG MittBayNot 1985, 205; BayObLG ZMR 1986, 452 ; KG Rpfleger 1977, 314; Bärmann/Pick/Merle RdNr.6, Weitnauer RdNr. 2a, je zu § 22).

    Die über das zulässige Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinausgehende Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer kann auch in einer nachteiligen Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bestehen (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183'; BayObLG ZMR 1986, 452 ; BayObLG WuM 1987, 327 ; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74/76; OLG Hamburg MDR 1977, 230).

    d) Sein Sondernutzungsrecht gibt dem Antragsgegner zu 1 nur die Befugnis zu solchen Maßnahmen, die für die übrigen Wohnungseigentümer keine Nachteile bedeuten, die ihnen nicht schon durch die Begründung des Rechts entstanden sind (BayObLGZ 1985, 164/169 f.; BayObLG ZMR 1986, 452 ).

  • BayObLG, 08.09.1988 - BReg. 2 Z 136/87

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Kosten; Umlage; Instandhaltung;

    Vor einer Beschlußfassung der Wohnungseigentümer besteht eine Zahlungspflicht nicht (BGH NJW 1985, 912; BayObLGZ 1986, 128/130 f.).

    Dabei kann ein Zahlungsanspruch dann nicht mehr auf den Wirtschaftsplan gestützt werden, wenn ein Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung vorliegt, aus dem sich der Anspruch ableiten läßt (BayObLGZ 1986, 128/131; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 383).

    Für Verzugszinsen bedarf es dagegen keines Eigentümerbeschlusses (BayObLGZ 1986, 128/134).

  • BayObLG, 07.09.1989 - BReg. 1b Z 40/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Wohnanlage; Zahlung; Wohngeld;

    Die gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG hierzu erforderliche Ermächtigung kann schon in der Gemeinschaftsordnung erteilt werden (BayObLGZ 1986, 128/129; Palandt/Bassenge BGB 48. Aufl. § 27 WEG Anm. 2 e).

    Haben die Wohnungseigentümer über die Gesamtabrechnung bereits Beschluß gefaßt, so sind die auf Grund des Wirtschaftsplans zu leistenden Vorauszahlungen der Höhe nach begrenzt auf den Betrag der sich aus der Jahresabrechnung ergebenden endgültigen Wohngeldschuld (BayObLGZ 1986, 128/131).

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, daß eine Aufrechnung gegen Ansprüche auf rückständige Wohngelder grundsätzlich ohnehin nicht zulässig ist (BayObLGZ 1986, 128/133 m.w.Nachw.; ständige Rechtsprechung) und einer der von der Rechtsprechung anerkannten Ausnahmefälle nicht vorliegt.

  • OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01

    Wohnungseigentum: Wirkungen des Beschlusses über die Jahresabrechnung

    Früher wurde vorherrschend angenommen, dass die Jahresabrechung den Wirtschaftsplan ersetze und deshalb die alleinige Rechtsgrundlage für die Ansprüche der Gemeinschaft gegen Miteigentümer auf Zahlung von Wohngeld bilde (vgl. z. B. noch BayObLGZ 1986, 128).

    Durch die Genehmigung der Jahresabrechnung werden auch bereits entstandene Zinsansprüche für Rückstände nicht berührt (BayObLGZ 1986, 128; Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 28, Rdnr. 6; Staudinger/Bub, aaO., Rdnr. 251).

  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96

    Kostenschlüssel und Miteigentumsanteil

    Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Ermächtigung durch die Wohnungseigentumer (§ 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG ), die in der Gemeinschaftsordnung oder im Verwaltervertrag enthalten sein, sich aber auch aus einem Eigentümerbeschluß ergeben kann (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLGZ 1986, 128, 129 m.w.N.).

    Im übrigen wäre ein zulässiger Beteiligtenwechsel in entsprechender Anwendung des § 263 ZPO anzunehmen (BayObLGZ 1986, 128, 130).

  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86

    Wohnungseigentum; Zahlung; Wohngeld; Wohnanlage; Fertigstellung; Unfertig;

    bis 15.6.1983 scheitert somit daran, daß die Antragsgegnerin zu dieser Zeit mangels Eintragung im Grundbuch noch nicht Wohnungseigentümerin war und ein Eigentümerbeschluß, mit dem der Anspruch fälliggestellt und seine Höhe ziffermäßig festgelegt wird (BGH NJW 1985, 912; BayObLGZ 1986, 128/130 f. m.weit.Nachw.), nicht in einer Eigentümerversammlung gefaßt worden ist, in der die Antragsgegnerin ein eigenes Stimmrecht hatte.

    Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob ein solcher Eigentümerbeschluß durch die im Jahre 1985 gebilligte Jahresabrechnung überholt wäre (vgl. BayObLGZ 1986, 128/131) oder ob er für die Antragstellerin, weil sie an der Jahresabrechnung gar nicht mehr mitwirken konnte, jedenfalls insoweit verbindlich geblieben ist, als die Abrechnung nicht zu ihren Gunsten einen geringeren Betrag ergibt.

  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 216/03

    Wohnungseigentum: Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers hinsichtlich

    Früher wurde vorherrschend angenommen, dass die Jahresabrechung den Wirtschaftsplan ersetze und deshalb die alleinige Rechtsgrundlage für die Ansprüche der Gemeinschaft gegen Miteigentümer auf Zahlung von Wohngeld bilde (vgl. z. B. noch BayObLGZ 1986, 128).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 225/03

    Wohnungseigentum: Berührung von zuvor entstandenen Zinsansprüchen für Rückstände

  • BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 11/97

    Kein Anerkenntnis durch Verwalter einer Wohnanlage - Erledigung dringender

  • BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88

    Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend zu machen

  • BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96

    Umfang der einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingeräumten

  • OLG Köln, 29.05.1995 - 16 Wx 44/95

    Anforderungen an die Eigenschaft eines Voreigentümers als Schuldner der von ihm

  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ;

  • BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 3 Z 196/91

    Rechtsmittel wegen der Hauptsache trotz Erledigung der Hauptsache

  • OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89

    Wohnungseigentum

  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 93/99

    Geltendmachug von Wohngeldansprüchen

  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 125/95

    Ansprüche auf Zahlung rückständigen Wohngelds gegen einen Wohnungseigentümer, der

  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Verwalter; Zahlung; Kosten; Kostenerstattung;

  • BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 79/98

    Aufrechnungen gegen Wohngeldansprüche und Wohngeldforderungen

  • BayObLG, 24.04.1997 - 2Z BR 47/97

    Klärung der Verfahrensführungsbefugnis bei Geltendmachung von Wohngeldansprüchen

  • BayObLG, 13.06.1996 - 2Z BR 49/96

    Haftung des Erwerbers eines Wohnungseigentums "für rückständige Beträge des

  • OLG Hamburg, 30.01.1989 - 2 W 24/88

    Anforderungen an die sofortige weitere Beschwerde; Entscheidung zur

  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 2 Z 112/87

    Wohnungseigentümer; Abrechnung; Anspruch; Berichtigung; Eigentümerbeschluß

  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 129/98

    Anfechtung der Jahresabrechnung

  • OLG Zweibrücken, 30.10.1989 - 3 W 199/88

    Zahlung von Umlagen für Heizungskosten und sonstige Kosten einer

  • BayObLG, 19.04.1990 - BReg. 1b Z 19/89

    Haftet der ausgeschiedene Wohnungseigentümer für Wohngeldvorschüsse?

  • BayObLG, 09.06.1988 - BReg. 2 Z 12/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Abrechnung; Wohngeld; Zahlung; Verwalter;

  • BayObLG, 18.08.1994 - 2Z BR 79/94

    Fehlende Ermächtigung eines Verwalter im Wohnungseigentumsverfahren

  • BayObLG, 10.07.1992 - 2Z BR 46/92

    Umfang der Prüfung im Rahmen des § 47 WEG nach einseitiger Erledigterklärung

  • BayObLG, 01.12.1988 - BReg. 2 Z 5/88

    Wohnungseigentum; Wohngeld; Abrechnung; Jahresabrechnung; Pauschale; Vorschuß

  • BayObLG, 24.09.1987 - BReg. 2 Z 94/87

    Höhe der Lastentragung und Kostentragung einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

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