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   BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86   

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BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86 (https://dejure.org/1987,2082)
BayObLG, Entscheidung vom 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86 (https://dejure.org/1987,2082)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Februar 1987 - BReg. 2 Z 114/86 (https://dejure.org/1987,2082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft; Verteilung von Lasten und Kosten des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 714
  • BayObLGZ 1987 Nr. 13
  • BayObLGZ 1987, 66
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86
    Ein Wohnungseigentümer hat gegen die übrigen Teilhaber der Gemeinschaft einen Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen oder Beschlüssen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an einer Vereinbarung oder einem Eigentümerbeschluß als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben ( § 242 BGB ) verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGHZ 95, 137/141 ff.; …

    Gerade dann, wenn ein Bauvorhaben nicht wie geplant fertiggestellt wird und sich dadurch auf Dauer eine erhebliche Ungleichheit im Verhältnis der Miteigentumsanteile zueinander ergibt, kann die Verteilung der Lasten und Kosten nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile grob unbillig sein und gegen Treu und Glauben verstoßen (vgl. BGHZ 95, 137/141; OLG Hamm OLGZ 1982, 20/31; Roll NJW 1976, 1473/1474 und DNotZ 1982, 334/339).

  • OLG Hamm, 29.06.1981 - 15 W 169/80
    Auszug aus BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86
    2 Z 114/85">ZMR 1986, 319/320 m.Nachw.; OLG Hamm OLGZ 1982, 20/29; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837; Bielefeld DWE 1986, 13/14; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums RdNrn.

    Gerade dann, wenn ein Bauvorhaben nicht wie geplant fertiggestellt wird und sich dadurch auf Dauer eine erhebliche Ungleichheit im Verhältnis der Miteigentumsanteile zueinander ergibt, kann die Verteilung der Lasten und Kosten nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile grob unbillig sein und gegen Treu und Glauben verstoßen (vgl. BGHZ 95, 137/141; OLG Hamm OLGZ 1982, 20/31; Roll NJW 1976, 1473/1474 und DNotZ 1982, 334/339).

  • BayObLG, 21.09.1984 - BReg. 2 Z 99/83
    Auszug aus BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86
    Wie dem Senat aus einem früheren Verfahren (BReg. 2 Z 99/83 = 4 T 1062/83 LG Traunstein = UR II 41/82 AG Altötting) bekannt ist, versuchen die Antragsteller seit Jahren, eine andere Lasten- und Kostenverteilung zu erreichen.
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Eigentümerbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86
    (Vgl. dazu BayObLGZ 1984, 257/260 ff; dort war allerdings das Zustimmungserfordernis ausdrücklich in der Gemeinschaftsordnung vorgesehen).
  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind aber Anträge ohne Bindung an deren Wortlaut so auszulegen, daß sie nach Möglichkeit zu dem erkennbar angestrebten Ergebnis führen (BayObLGZ 1972, 150/154; 1974, 172/174; Keidel FGG 11. Aufl. § 11 RdNr. 8).
  • BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
    Auszug aus BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind aber Anträge ohne Bindung an deren Wortlaut so auszulegen, daß sie nach Möglichkeit zu dem erkennbar angestrebten Ergebnis führen (BayObLGZ 1972, 150/154; 1974, 172/174; Keidel FGG 11. Aufl. § 11 RdNr. 8).
  • BayObLG, 25.04.1986 - BReg. 2 Z 114/85

    Abänderungsbefugnis; Gericht; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Eigentümerbeschlüsse;

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86
    Die Regelung der Gemeinschaftsordnung hat Vereinbarungscharakter ( § 5 Abs. 4 , § 8 Abs. 2 Satz 1 , § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG ) und ist grundsätzlich für die Abrechnung und für die Festsetzung der Wohngeldvorauszahlungen bindend; das Gericht darf sich darüber nicht mit der Erwägung hinwegsetzen, daß die darin getroffene Regelung unbillig sei oder den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung nicht entspreche (vgl. BayObLG WEM 1982, 31; BayObLG ZMR 1986, 319/320; OLG Hamm DNotZ 1967, 38; Augustin WEG RdNr. 59, Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. RdNr. 41, je zu § 43).
  • OVG Hamburg, 16.06.1983 - Bf II 41/82
    Auszug aus BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86
    Wie dem Senat aus einem früheren Verfahren (BReg. 2 Z 99/83 = 4 T 1062/83 LG Traunstein = UR II 41/82 AG Altötting) bekannt ist, versuchen die Antragsteller seit Jahren, eine andere Lasten- und Kostenverteilung zu erreichen.
  • OLG Düsseldorf, 24.04.1985 - 3 W 32/85

    Wohnungseigentümer; Zustimmungsverpflichtung; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86
    2 Z 114/85">ZMR 1986, 319/320 m.Nachw.; OLG Hamm OLGZ 1982, 20/29; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837; Bielefeld DWE 1986, 13/14; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums RdNrn.
  • BGH, 30.03.1984 - V ZR 119/83

    Erhöhung eines ohne vertragliche Anpassungsklausel vereinbarten Erbbauzinses

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86
    Nicht entschieden werden muß hier, ob die Gerichtsentscheidung auch dahin lauten könnte, daß die Wohnungseigentümer zur Abgabe von Zustimmungserklärungen verpflichtet werden, oder ob ein hierauf gerichteter Antrag, weil ein einfacherer Weg zur Verfügung steht, mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig wäre (vgl. bezügl. des Wegfalls der Geschäftsgrundlage BGHZ 91, 32/36 f.).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Die hiernach notwendige Zustimmung zu einem abweichenden Kostenverteilungsschlüssel können die Antragsteller nicht auf den "allgemeinen" Änderungsanspruch stützen, der von der Rechtsprechung teilweise aus einem Wegfall der Geschäftgrundlage (BayObLGZ 1984, 50, 54 ff.; 1987, 66, 72 f.), teilweise aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer (BayObLGZ 2001, 99, 103) hergeleitet wird.

    aa) Eine grobe Unbilligkeit ist angenommen worden bei einer Kostenmehrbelastung von 253 % (BayObLGZ 1991, 396, 399), von 171 % (BayObLGZ 1987, 66, 69 f.), von 87, 5 % (BayObLG, WuM 1997, 61, 62) sowie dann, wenn das Mehrfache dessen zu zahlen ist, was bei sachgerechter Kostenverteilung zu zahlen wäre (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, 886).

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    a) Zwar ist anerkannt, daß ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung (OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2837, 2838; OLG Karlsruhe WuM 1987, 236 [OLG Karlsruhe 31.01.1987 - 11 W 133/86]; BayObLG NJW-RR 1987, 714 ff [BayObLG 19.02.1987 - 2 BReg Z 114/86]; KG ZMR 1992, 509, 510) oder der gesetzlichen Kostenverteilung gemäß § 16 Abs. 2 WEG (BayObLG NJW-RR 1992, 342, 343) bestehen kann, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an ihm als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen.

    b) Die Rechtsprechung vertritt dabei jedoch, soweit ersichtlich, einhellig die Auffassung, daß nur ein Anspruch auf Änderung bestehe, diese danach erst mit der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung vollzogen sei (OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837, 2838; BayObLG NJW-RR 1987, 714, 716 [BayObLG 19.02.1987 - 2 BReg Z 114/86]; 1992, 342, 343; KG NJW-RR 1991, 1169, 1170; KG ZMR 1992, 509, 510).

    Begründet wird dies mit dem Interesse an einer klaren Bestimmung des Zeitpunkts, ab dem die neue Regelung gilt (BayObLG NJW-RR 1987, 714, 716) [BayObLG 19.02.1987 - 2 BReg Z 114/86].

  • BayObLG, 10.11.1994 - 2Z BR 100/94

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels einer

    Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung einem Wohnungseigentümer nur ausnahmsweise einen Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels zugebilligt, nämlich dann, wenn wegen außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel grob unbillig wäre und damit gegen Treu und Glauben verstieße (BayObLGZ 1987, 66/69 und 1991, 396/398, jeweils mit weit. Nachw.).

    Von besonderer Bedeutung ist auch hier, daß ein Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels nur ausnahmsweise und bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht kommen kann, damit der für das geordnete Zusammenleben der Wohnungseigentümer wichtige Gesichtspunkt der Kostenverteilung nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung steht und einzelne Wohnungseigentümer nicht ermutigt werden, die bestehende Regelung unter Billigkeitsgesichtspunkten in Frage zu stellen (vgl. BayObLGZ 1987, 66/69).

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 19.2.1987 (BayObLGZ 1987, 66) und vom 18.11.1991 (BayObLGZ 1991, 396) die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels bejaht.

  • OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts

    Für die Bejahung dieser Voraussetzungen ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen, weil Versuchen entgegengetreten werden muß, die die Wohnungseigentümer bindenden Regelungen der Teilungserklärung vorschnell unter Billigkeitsgesichtspunkten beiseite zu schieben (BayObLGZ 1987, 66, 69 = NJW-RR 1987, 714; NJW-RR 1992, 83, 84).
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Ebenso wie jeder Wohnungseigentümer gegen die anderen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen oder Beschlüssen, insbesondere solchen über die Verteilung der gemeinschaftlichen Lasten und Kosten hat, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an ihnen als grob unbillig und als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BayObLGZ 1987, 66/69 m.w.Nachw.; KG WuM 1991, 366), kann jeder Wohnungseigentümer unter den gleichen Voraussetzungen eine Abänderung der gesetzlichen Regelung über die Kostenverteilung verlangen.

    Eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Kostenverteilung unmittelbar durch gerichtliche Entscheidung (s. hierzu BayObLGZ 1987, 66/71) ist daher geboten.

  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03

    Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Zustimmung einer Änderung des

    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (st. Rspr. des Senats; vgl. z.B. BayObLGZ 1987, 66; ZMR 2001, 997 und zuletzt Beschluss vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2001 - 8 W 70/00

    Nutzung nicht genehmigter Dachwohnungen

    Dass außergewöhnliche Umstände es ausnahmsweise rechtfertigen, einen Miteigentümer zur Zustimmung zu einer Änderung der Teilungserklärung zu verpflichten, wenn ein Festhalten an einer alten Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheint - wobei ein strenger Maßstab anzuwenden ist - ist seit längerem in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt (vgl. BGHZ 95, 137; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791, 2793 = MDR 1995, 1112 = FGPrax 1995, 194; BayObLGZ 1987, 66,69; NJW-RR 1994, 145; OLG Hamburg MDR 1997, 816; Weitnauer, § 3 Rn 101 f, § 10 Rn 52 f; Staudinger / Kreuzer § 10 Rn 84 ff), Dies hat der BGH gerade auch für einen Fall des Gründungsmangels - ebenfalls Räume unter dem Dach betreffend - ausgesprochen (BGHZ 130, 159 = MDR 1996, 139 = NJW 1995, 2851, 2853f).
  • BayObLG, 28.01.1993 - 2Z BR 125/92

    Erfassung des Wärmeverbrauchs an Heizkörpern

    Insoweit sind die gleichen Grundsätze anzuwenden, nach denen der Senat einen Anspruch auf Abänderung des durch Gesetz (vgl. § 16 Abs. 2 WEG ) oder durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer (§ 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG ) festgelegten Kostenverteilungsschlüssels bejaht hat (BayObLGZ 1987, 66).

    Ein Anspruch auf Änderung setzt voraus, daß außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bestehenden Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) verstoßend erscheinen lassen; bei der Prüfung ist ein strenger Maßstab anzuwenden; meist wird dabei ins Gewicht fallen, daß dem Wohnungseigentümer beim Erwerb der Wohnung die Umstände bekannt sind, die zu seiner Benachteiligung führen (BayObLGZ 1987, 66,69).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01

    Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung ; Voraussetzung für den Übergang in

    Ergänzend hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (NJW 1980, 2461 ; NJW-RR 1987, 714) eine arglistige Täuschung auch vorliegt durch ins Blaue hinein aufgestellte Tatsachenbehauptungen.
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2004 - 5 W 255/03

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen einer gerichtlichen Verwalterbestellung

    Damit wird auch die unmittelbare Verwalterbestellung im Grundsatz vom richterlichen Gestaltungsspielraum gedeckt (BayObLG, NJW-RR 1989, 461; 1987, 714; Staudinger/Wenzel, § 43 Rdn. 35).
  • KG, 14.05.2003 - 24 W 341/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Befugnisse des Gerichts bei der

  • AG Hamburg-St. Georg, 19.08.2022 - 980b C 1/22

    Kann Änderung des Verteilingsschlüssels rückwirkend beschlossen werden?

  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem

  • BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88

    Wohnungseigentum; Teileigentum; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Nutzungsrecht;

  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

  • BayObLG, 11.04.1991 - BReg. 2 Z 28/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • OLG Hamburg, 28.11.2005 - 2 Wx 112/04

    Kostenverteilung unter den Wohnungseigentümern: Anforderungen an eine konkludente

  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 412/95

    Verteilung der Kosten und Lasten, insbesondere hinsichtlich der Versicherungen,

  • AG Hamburg-Wandsbek, 08.10.2009 - 740 C 26/09

    Kein Anspruch auf "Personenschlüssel"

  • OLG Köln, 07.06.1995 - 16 Wx 78/95

    Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Genehmigung eines Balkons bei

  • KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92

    Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des

  • BayObLG, 12.12.1988 - BReg. 2 Z 49/88

    Antrag auf Abberufung eines Verwalters von gemeinschaftlichem Wohneigentum;

  • BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87

    Beteiligung sämtlicher Eigentümer einer Anlage am Verfahren; Entscheidung über

  • OLG Hamburg, 29.11.2005 - 2 Wx 46/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Änderung des in der Teilungserklärung enthaltenen

  • BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 87/95

    Einstellung von Ausgaben für ein Wohnungseigentumsverfahren in die

  • BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 68/94

    Genehmigung der Jahresgesamtabrechnung und der Einzelabrechnungen durch die

  • OLG Hamburg, 18.08.1994 - 2 Wx 27/93

    Vorliegen von rechtsmissbräuchlichem Handeln des Antragsgegners bei Verfolgung

  • BayObLG, 15.07.1988 - 2 Z 127/85

    Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses hinsichtlich des Umbaus

  • OLG Frankfurt, 14.06.1988 - 20 W 179/88

    Unterlassen der Durchführung einer notwendigen Verhandlung in einem

  • BayObLG, 17.08.1995 - 2Z BR 19/95

    Abänderung der gesetzlichen Regelung zum Mitgebrauch gemeinschaftlichen Eigentums

  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 146/91

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung einer Regelung in einer

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