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   BayObLG, 24.08.1988 - BReg. 2 Z 26/88   

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https://dejure.org/1988,9458
BayObLG, 24.08.1988 - BReg. 2 Z 26/88 (https://dejure.org/1988,9458)
BayObLG, Entscheidung vom 24.08.1988 - BReg. 2 Z 26/88 (https://dejure.org/1988,9458)
BayObLG, Entscheidung vom 24. August 1988 - BReg. 2 Z 26/88 (https://dejure.org/1988,9458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Zentralheizungserneuerung als ordnungsgemäße Instandhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 22 Abs. 1 S. 1
    Umrüsten einer Zentralheizungsanlage als ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 69
  • BayObLGZ 1988 Nr. 49
  • BayObLGZ 1988, 271
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • OLG Celle, 22.11.1992 - 4 W 47/92

    Zulässigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die

    Insbesondere das Bayerische Oberste Landesgericht hat wiederholt ausgesprochen - und der Senat teilt diesen Standpunkt -, daß zur Instandhaltung und Instandsetzung auch die Beschaffung von Ersatz in verbessertem, modernem Standard und eine sinnvolle Modernisierung gehören, die die Vorteile neuerer technischer Entwicklungen nutzen (BayObLGZ 1988, 271, 273; BayObLG 1990, 28, 31; BayObLG WE 1992, 290, 291).

    Wie das Bayerische Oberste Landesgericht ebenfalls herausgearbeitet hat (BayObLGZ 1988, 271, 273), können für die Beurteilung der Frage, wo im Einzelfall die Grenzen ordnungsmäßiger Instandsetzung liegen, verschiedene Gesichtspunkte eine Rolle spielen, insbesondere die Funktionsfähigkeit der bisherigen Anlage, das Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Aufwand und zu erwartendem Erfolg, die künftig laufenden Kosten, die langfristige Sicherung des Energiebedarfs, Gesichtspunkte der Unverträglichkeit und insbesondere auch, inwieweit sich die geplante Modernisierung bereits bewährt und durchgesetzt hat.

    Das gilt nicht nur für eine Umrüstung dergestalt, daß die Heizung wahlweise mit Heizoel oder Erdgas betrieben werden kann (der Fall BayObLGZ 1988, 271, 274), sondern nach Auffassung des Senats im Einklang mit dem Landgericht auch für die bloße Umrüstung auf eine neue Heizenergie, hier von Oel auf Gas.

  • LG München I, 18.07.2007 - 1 T 15543/05

    Maßnahme zur Energiekosteneinsparung muss sinnvoll sein!

    Ist eine Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll und hält sie sich im Bereich erprobter und bewährter Techniken, so kann eine Instandsetzungsmaßnahme unter anderem dann vorliegen, wenn der ursprüngliche Zustand des Gebäudes verändert wird (BayObLGZ 1988, 271; 1990, 28; st. Rspr).
  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91

    Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels

    Bei dieser Beurteilung ist von folgenden Grundsätzen auszugehen (vgl. BayObLGZ 1988, 271, 273 f. m.w.N.): Zur Instandhaltung und Instandsetzung können auch Ersatzbeschaffungen, die dem derzeitigen Stand der Technik Rechnung tragen, und eine sinnvolle Modernisierung gehören, die die Vorteile neuerer technischer Entwicklungen nutzt.
  • OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95

    Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller

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  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93

    Zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, wenn es

    Für die Beurteilung der Frage, wo im Einzelfall die Grenzen ordnungsmäßiger Instandsetzung liegen, können verschiedene Gesichtspunkte eine Rolle spielen, insbesondere die Funktionsfähigkeit der bisherigen Anlage, das Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Aufwand und zu erwartendem Erfolg, die künftigen laufenden Kosten, die langfristige Sicherung des Energiebedarfs, Gesichtspunkte der Umweltverträglichkeit und insbesondere auch, inwieweit sich die geplante Modernisierung bereits bewährt und durchgesetzt hat (BayObLGZ 1988, 271/273 f.).

    Im Hinblick darauf, daß sich Erdgas auch für Zentralheizungen als ein dem Heizöl gleichwertiger Energieträger durchgesetzt hat, war dies in einem Fall wie hier, in dem die Erneuerung der Heizanlage ohnehin erforderlich war, nicht notwendig (vgl. BayObLGZ 1988, 271/274; OLG Celle WuM 1993, 89/91).

  • LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08

    Modernisierende Instandsetzung

    Voraussetzung für eine sogenannte modernisierende Instandsetzung in Abgrenzung zu Maßnahmen der Modernisierung im Sinne des § 22 Abs. 2 WEG ist ein vorhandener oder absehbarer Instandsetzungsbedarf, wobei dieser schon dann anzunehmen sein wird, wenn ein Ausfall oder eine zumindest partielle Funktionsunfähigkeit zu befürchten ist (vgl. BayObLGZ 1988, 271 (273); ZMR 1994, 279; OLG Celle WuM 1993, 89).

    Denn ungeachtet des Umstandes, dass sich Erdgas seit langen Jahren auch für Zentralheizungen vorliegender Art als ein dem Heizöl zumindest gleichwertiger Energieträger durchgesetzt hat, so dass die Vornahme einer Kosten-Nutzen-Analyse gar nicht notwendig ist (vgl. BayObLGZ 1988, 271 (274); BayObLG ZMR 1994, 279; OLG Celle WuM 1993, 89 (91)), ergibt sich aus der eingereichten Amortisationsrechnung (Bl. 14 d. A. = Anlage K 3 zum Klageschriftsatz vom 19. August 2008), dass bei einem jährlichen Energiebedarf von 70.718 Liter Heizöl zu geschätzten 59.893,82 Kubikmeter Erdgas angesichts der seit den 1960er-Jahren bestehenden Ölpreisbindung des Erdgases der Einbau eines Gas-Brennwertkessels mehr als wirtschaftlich sinnvoll und notwendig erscheint.

  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 8/91

    Duldungspflichten von Eigentümergemeinschaften unter Beachtung von

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  • BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89

    Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit

    Die "Sanierung" der Giebel beinhaltete auch dann, wenn dabei eine bisher nicht vorhandene Wärmedämmung angebracht werden sollte, keine baulichen Maßnahmen im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG , sondern Instandsetzungsmaßnahmen im Sinn von § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG , über die gem. § 21 Abs. 3 WEG als Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung durch Stimmenmehrheit zu beschließen war (vgl. BayObLGZ 1988, 271/273 f.; KG OLGZ 1989, 171/173).
  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei bestandskräftigem Zweitbeschluss -

    Wie der Senat auch schon in früheren Entscheidungen ausgesprochen hat, hält sich Gas als verwendete Energieart im Rahmen einer verkehrsüblichen und erprobten Heiztechnik (BayObLGZ 1988, 271/274; BayObLG ZMR 1994, 280).
  • BayObLG, 02.05.1996 - 2Z BR 24/96

    Entfernung von Bäumen als Instandhaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums

    Bestehen Anhaltspunkte für einen Schadenseintritt, müssen die Wohnungseigentümer nicht abwarten, bis konkrete Schäden größeren Ausmaßes tatsächlich eingetreten sind; vielmehr dürfen sie wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen auch vorsorglich treffen (vgl. BayObLGZ 1988, 271, 274).
  • BayObLG, 05.12.1991 - BReg. 2 Z 109/91

    Geltendmachung von Ansprüchen eines anderen Wohnungseigentümers in gewillkürter

  • BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01

    Erneuerung einer Eternit-Fassade in Eigentumswohnanlage

  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 117/00

    Bauliche Veränderung und modernisierende Instandsetzung

  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92

    Beteiligung aller Wohnungseigentümer an einem Verfahren um die Verlegung von

  • BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 104/89

    Kosten des Verfahrens nach Erledigung der Hauptsache; Ermessensentscheidung des

  • BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 4/98

    Sanierung eines Flachdaches durch Herstellung eines Walmdaches

  • OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97

    Installation einer Parabolantenne auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage;

  • LG Bamberg, 11.11.2009 - 2 S 3/09

    Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen modernisierender Instandsetzung und

  • BayObLG, 25.05.2000 - 2Z BR 16/00

    Gemeinschaftsordnung zweier Hausgemeinschaften

  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 3/98

    Nachteilige optische Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks eines

  • BayObLG, 30.08.1989 - BReg. 2 Z 40/89

    Anspruch auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV) eines

  • BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88

    Kabelanschluß: Zustimmung aller Wohnungseigentümer?

  • BayObLG, 11.10.1991 - BReg. 2 Z 43/91

    Regelung des Anschlusses an das Breitbandkabelnetz der Deutschen Bundespost durch

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