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   BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 3 Z 163/89   

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https://dejure.org/1989,3400
BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 3 Z 163/89 (https://dejure.org/1989,3400)
BayObLG, Entscheidung vom 14.12.1989 - BReg. 3 Z 163/89 (https://dejure.org/1989,3400)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - BReg. 3 Z 163/89 (https://dejure.org/1989,3400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung; Verfahrenspfleger; Pflegschaftsverfahren; Wahrnehmung; Rechtliches Gehör

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 542
  • Rpfleger 1990, 162
  • BayObLGZ 1989, 462
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 3 Z 156/86

    Persönliche Anhörung; Beschwerdegericht; Richter; Persönlicher Eindruck;

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 3 Z 163/89
    Schriftliche medizinische Gutachten dürfen für die Anordnung einer Pflegschaft aber nur verwertet werden, wenn sie vor der Entscheidung dem Betroff. zugänglich gemacht worden sind und dieser Gelegenheit hatte, innerhalb angemessener Frist Stellung zu nehmen (BayObLGZ 1986, 524/527 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86

    Voraussetzungen der vorläufige Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 3 Z 163/89
    Dieser Grundsatz gilt auch gegenüber Geschäftsunfähigen (BayObLGZ 1986, 174,178).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Wird ein Sachverständigengutachten im Verfahren auf Bestellung eines Betreuers berechtigt nicht an den Betroffenen hinausgegeben, dann muß dem Betroffenen ein Verfahrenspfleger bestellt werden (vgl. BayObLGZ 1989, 462/464).

    In einem solchen Fall ist es aber unerläßlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen ( § 67 FGG ; vgl. zum ganzen BayObLGZ 1989, 462/464).

  • OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05

    Verfahrenspflegschaft bei unvollständiger Bekanntgabe des

    Wenn der Inhalt eines gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 FGG eingeholten Sachverständigengutachtens dem Betroffenen wegen der Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG nicht vollständig in schriftlicher Form und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung bekannt gegeben wird, ist es unerlässlich, einen Verfahrenspfleger für den Betroffenen zu bestellen, der das ihm zustehende rechtliche Gehör wahrnehmen kann (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 208/209; BayObLGZ 1989, 462/464).

    In einer solchen Konstellation ist es aber unerlässlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen, der für den Betroffenen das ihm zustehende rechtliche Gehör wahrnehmen kann (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 208/209; BayObLGZ 1989, 462/464).

  • BayObLG, 20.09.1990 - BReg. 3 Z 103/90

    Bestehen einer Pflegschaft mit dem Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmung, Zuführung

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  • OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05

    Mitteilung des Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit gegenüber Betroffenem -

    In einem solchen Fall ist es aber unerlässlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1989, 462/464; BayObLG FamRZ 1993, 1489/1490).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2006 - 4 UF 18/06

    Kein "Wahlrecht" zwischen Leistungs- und Abänderungsklage

    Dies gilt nicht nur für gerichtliche Vergleiche im Sinne des § 794 I Nr. 1 ZPO (Zöller-Vollkommer aaO., Rn. 43 und 44 m.w.N.), sondern auch für sonstige von § 323 Abs. 4 ZPO erfasste Schuldtitel und damit auch für nach § 794 I Nr. 5 ZPO erstellte vollstreckbare Urkunden; maßgebend für Voraussetzung und Umfang ihrer Abänderung ist auch hier allein der in der Urkunde zum Ausdruck gebrachte oder ihrer Ausstellung zugrunde liegende einvernehmliche Wille der Parteien (BGH aaO.; FamRZ 1990, 542 = NJW-RR 1991, 514; FamRZ 1993, 1047 = NJW-RR 1993, 773; FamRZ 1997, 811, 813 = NJW 1997, 2176, 2177; Eschenbruch-Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 3. Aufl., Rn. 5339; Zöller-Vollkommer aaO., Rn. 47).
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