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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.06.1989 - 4 W 127/88   

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https://dejure.org/1989,2850
OLG Karlsruhe, 28.06.1989 - 4 W 127/88 (https://dejure.org/1989,2850)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.06.1989 - 4 W 127/88 (https://dejure.org/1989,2850)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juni 1989 - 4 W 127/88 (https://dejure.org/1989,2850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    WEG-Verwalter im Beschlussanfechtungsverfahren als notweniger Beteiligter; Streit um die Wirksamkeit des WEG-Beschlusses über den Anschluss der WEG-Anlage an das Breitbandkabelnetz der Deutschen Bundespost; Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1041
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.1989 - 4 W 127/88
    Darunter ist grundsätzlich die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des ordnungsgemäßen ursprünglichen Zustandes zu verstehen (BayObLG NJW 1981, 690; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 22 Rdnr. 2).

    Unter einem Nachteil i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung eines Wohnungseigentümers zu verstehen (BayObLG NJW 1981, 690, 691), zu welcher auch eine Belastung mit Kosten zählt (OLG Celle DWW 1986, 153, 154, 155; LG Würzburg WM 1986, 22, 23; Weitnauer, a.a.O., § 22 Rdnr. 3).

  • LG Konstanz, 05.12.1988 - 6 T 130/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.1989 - 4 W 127/88
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers werden die Beschlüsse des Landgerichts ... vom 05.12.1988 - 6 T 130/88 - und des AG ... vom 14.10.1988 - 1 UR II 36/88 WEG - aufgehoben.
  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.1989 - 4 W 127/88
    Es bedarf deshalb keines Eingehens auf die Frage, ob das verfassungsrechtlich als Abwehrrecht gegen den Staat konzipierte Grundrecht der Informationsfreiheit über die Privatrechtsordnung überhaupt für die Rechtstellung des Antragstellers als Wohnungseigentümer beschränkende Wirkung entfalten könnte (vgl. hierzu allgemein BVerfGE 7, 198, 204 ff. [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51] ; 25, 256, 263 [BVerfG 26.02.1969 - 1 BvR 619/63] ; Maunz-Dürig, GG, Art. 5 Rdnr. 27 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.1986 - 3 Wx 36/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.1989 - 4 W 127/88
    Angesichts der derzeitigen Funktionstüchtigkeit der vorhandenen Antennenanlage erscheint deren mit erheblichen Kosten verbundene Auswechslung durch einen Breitbandkabelanschluß ungeachtet der Unvergleichbarkeit des finanziellen Kostenaufwandes mit der durch einen Breitbandkabelanschluß gegenüber einer Antennenempfangsanlage wesentlich erweiterten Möglichkeit des Empfangs von Fernsehprogrammen dennoch schwerlich durch ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis gerechtfertigt (OLG Düsseldorf MDR 1986, 677 [OLG Düsseldorf 07.03.1986 - 3 Wx 36/86] ; OLG Schleswig SchlHA 1968, 70/71).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.1989 - 4 W 127/88
    Es bedarf deshalb keines Eingehens auf die Frage, ob das verfassungsrechtlich als Abwehrrecht gegen den Staat konzipierte Grundrecht der Informationsfreiheit über die Privatrechtsordnung überhaupt für die Rechtstellung des Antragstellers als Wohnungseigentümer beschränkende Wirkung entfalten könnte (vgl. hierzu allgemein BVerfGE 7, 198, 204 ff. [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51] ; 25, 256, 263 [BVerfG 26.02.1969 - 1 BvR 619/63] ; Maunz-Dürig, GG, Art. 5 Rdnr. 27 ff.).
  • OLG Hamburg, 14.01.1991 - 2 W 54/89

    Wohnungseigentum: Stimmenmehrheit bei Beschluß über eine Maßnahme der

    Zwar handelte es sich bei dem den Gegenstand des Beschlusses bildenden Anschluss an das Kabelfernsehen um eine bauliche Veränderung im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums (OLG Celle, NJW-RR 1986, 1271 ; OLG Oldenburg, WuM 1989, 346 ; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041; BayObLGZ 1989, 465 f.).

    Für den Anschluss an das Kabelfernsehen, das zumindest bei der Beschlussfassung im Jahr 1986 noch nicht zum allgemein üblichen Wohnkomfort gehörte (so OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041; BayObLGZ 1989, 465 noch für Beschlüsse aus dem Jahr 1988), kommt dies in Betracht, wenn die bisherige Gemeinschaftsantennenanlage für die Gewährleistung eines brauchbaren Fernsehempfangs nicht ausreicht, mag dies auch anfänglich mangels anderer technischer Möglichkeiten hinzunehmen gewesen sein und deshalb ein Mangel im Sinne des Kaufrechts nicht vorgelegen habe, wie mit der Rechtsbeschwerde geltend gemacht (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1986, 1271 f.; WuM 1987, 97 f.).

    Beruht der unzureichende Empfang auf behebbaren Mängeln der Gemeinschaftsantennenanlage, so wird im Allgemeinen erst eine Abwägung zwischen den Kosten der für die Wiedergewinnung guter Empfangsbedingungen erforderlichen Arbeiten und den bei einem Anschluss an das Kabelfernsehen entstehenden Kosten ergeben, ob ein solcher Anschluss sich im Rahmen ordnungsmäßiger Instandsetzung hält (OLG Celle, NJW-RR 1986, 1271 f.; OLG Oldenburg, WuM 1989, 346 ; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041).

    Im Übrigen müssen in diesem Zusammenhang auch die erheblichen Vorteile berücksichtigt werden, die der Anschluss an das Kabelfernsehen für den Empfang von Fernseh- und Rundfunksendungen mit sich bringt (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1986, 1271 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041 f.; BayObLGZ 89, 465/469; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentumsrechts, Rdn. 579, auch zur Bedeutung des Wegfalls von Möglichkeiten des Rundfunkempfangs mittels der bisherigen Gemeinschaftsantennenanlage).

    Ebenso ist es nicht zu beanstanden, dass das Landgericht nicht weiter untersucht hat, ob die Zustimmung des Beteiligten zu 1) zum Anschluss an das Kabelfernsehen gemäß §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 WEG überhaupt erforderlich war (vgl. nur OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041, auch zur Bedeutung eines abändernden Beschlusses).

  • KG, 04.11.1991 - 24 W 6716/90

    Umrüstung einer Antennenanlage auf einen Breitbandkabelanschluß in

    Beizutreten ist dem Landgericht auch in dem rechtlichen Ausgangspunkt, wonach die Umrüstung einer Antennenanlage auf den Anschluß an das Breitbandkabel der Deutschen Bundespost grundsätzlich eine bauliche Veränderung darstellt, die nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG wirksam nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer beschlossen werden kann (BayObLG WE 1991, 167, 169; BayObLGZ 1989, 465 ff. = …

    3 Z 78/89">NJW-RR 1990, 330 = WE 1991, 161; OLG Hamburg WE 1991, 194, 195; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1041; OLG Celle WuM 1988, 415 und NJW-RR 1986, 1271 , jeweils mit weiteren Rechtssprechungshinweisen).

    Nachteil im Sinne dieser Vorschrift ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung, also auch die Belastung mit Kosten (BayObLGZ 1989, 465 = WE 1991, 161, 162).

    Insofern unterscheidet sich der hier zur Entscheidung stehende Fall grundsätzlich von den Fällen, wo die Wohnungseigentümergemeinschaft eine solche Einschränkung der Kostentragungspflicht nicht beschlossen hatte (s. hierzu OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1041; OLG Celle NJW-RR 1986, 1271 ).

    Zum einen ist bei der Würdigung, ob ein nicht mehr hinzunehmender Nachteil vorliegt, nicht auf das subjektive Empfinden des Antragstellers sondern darauf abzustellen, »ob nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständigerweise beeinträchtigt fühlen kann ...« (BayObLGZ 1989, 465 = NJW-RR 1990, 330 = WE 1991, 161, 162).

  • BayObLG, 11.10.1991 - BReg. 2 Z 43/91

    Regelung des Anschlusses an das Breitbandkabelnetz der Deutschen Bundespost durch

    2 Z 43/91">BayObLGZ 1989, 465 ff.; OLG Oldenburg WuM 1989, 346; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1041; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 22 Rn. 2 d; Palandt/Bassenge BGB 50. Aufl. Rn. 7, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 2, jeweils zu § 22 WEG).

    Nach den heutigen Verwaltungsvorschriften und -praktiken der Bundespost (Telekom) ist es durchaus möglich, in einer Wohnanlage Einzelanschlüsse zu verlegen; es ist aber auch möglich, daß nur die anschlußwilligen Wohnungseigentümer sich zusammenschließen und gegenüber der Bundespost als Teilnehmergemeinschaft auftreten (vgl. Florian ZMR 1989, 128/130; Deckert Die Eigentumswohnung Gruppe 5 S. 74 m ff.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1041/1042).

  • OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97

    Installation einer Parabolantenne auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage;

    2 Z 43/91">NJW-RR 1992, 664; KG WE 1992, 109; OLG Hamburg OLGZ 1991, 295, 297; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1041; Bärmann/Merle, a.a.O., § 21 Rdn. 137, § 22 Rdn. 62 f.).
  • BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88

    Kabelanschluß: Zustimmung aller Wohnungseigentümer?

    Dies entspricht der Rechtsprechung jener Oberlandesgerichte, die bisher über diese Frage entschieden haben (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041; OLG Oldenburg, WuM 1989, 346, 347; OLG Celle, WuM 1988, 415; NJW-RR 1986, 1271, 1272).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88   

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BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88 (https://dejure.org/1989,20631)
BayObLG, Entscheidung vom 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88 (https://dejure.org/1989,20631)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - BReg. 1b Z 36/88 (https://dejure.org/1989,20631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anschluss an das Breitbandkabelnetz als bauliche Veränderung oder Vorgang ordnungsgemäßer Verwaltung bzw. Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums; Anschluss an das Breitbandkabelnetz als zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung gem § 22 Abs. 1 S. 1 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kabelanschluß: Zustimmung aller Wohnungseigentümer? (IBR 1990, 325)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 330
  • MDR 1990, 551
  • BayObLGZ 89, 465
  • BayObLGZ 1989, 465
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 05.04.1986 - 4 W 30/86

    Wohnungseigentümer; Eigentümerversammlung; Kabelfernsehen; Breitbandkabelnetz;

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Dies entspricht der Rechtsprechung jener Oberlandesgerichte, die bisher über diese Frage entschieden haben (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041; OLG Oldenburg, WuM 1989, 346, 347; OLG Celle, WuM 1988, 415; NJW-RR 1986, 1271, 1272).

    Eine Einschränkung des Lang-, Mittel- und Kurzwellenempfangs kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil der UKW- und Mittelwellenempfang im üblichen Umfang auch ohne eine Gemeinschaftsantennenanlage möglich ist und nur wenige Anlagen für den Empfang von Lang- und Mittelwelle und fast keine für den Empfang von Kurzwelle ausreichend ausgelegt sind (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1986, 1271, 1273; Florian, aaO., jeweils m.w.N.).

  • BayObLG, 07.12.1987 - BReg. 2 Z 35/87

    Beschwerdeverfahren; Mündliche Verhandlung; Durchführung; Zivilkammer;

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Es lag ein besonderer Ausnahmefall vor, in dem auf die regelmäßig auch im Beschwerdeverfahren durchzuführende mündliche Verhandlung vor der vollbesetzten Kammer (BayObLG, MDR 1988, 411 ), verzichtet werden konnte, da eine weitere Sachaufklärung nicht erforderlich war und eine gütliche Einigung der Beteiligten nicht in Frage kam.
  • OLG Oldenburg, 18.01.1989 - 5 W 66/88

    Breitbandkabelnetz ; Deutsche Bundespost; Anschluß einer Eigentumswohnanlage;

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Dies entspricht der Rechtsprechung jener Oberlandesgerichte, die bisher über diese Frage entschieden haben (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041; OLG Oldenburg, WuM 1989, 346, 347; OLG Celle, WuM 1988, 415; NJW-RR 1986, 1271, 1272).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.1989 - 4 W 127/88

    WEG-Verwalter im Beschlussanfechtungsverfahren als notweniger Beteiligter; Streit

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Dies entspricht der Rechtsprechung jener Oberlandesgerichte, die bisher über diese Frage entschieden haben (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041; OLG Oldenburg, WuM 1989, 346, 347; OLG Celle, WuM 1988, 415; NJW-RR 1986, 1271, 1272).
  • OLG Celle, 11.01.1988 - 4 W 194/87

    Reperaturbedürftigkeit einer Gemeinschaftsantenne; Anschluß an das

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Dies entspricht der Rechtsprechung jener Oberlandesgerichte, die bisher über diese Frage entschieden haben (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041; OLG Oldenburg, WuM 1989, 346, 347; OLG Celle, WuM 1988, 415; NJW-RR 1986, 1271, 1272).
  • BayObLG, 24.08.1988 - BReg. 2 Z 26/88

    Umrüsten einer Zentralheizungsanlage als ordnungsgemäße Instandhaltung und

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Anders als beispielsweise bei der modernisierenden Heizungsumstellung (vgl. BayObLGZ 1988, 271 ff.), ist der Kabelanschluss nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht der allein gebotene Weg, eine defekte Antennenanlage zu ersetzen.
  • OLG Hamburg, 14.01.1991 - 2 W 54/89

    Wohnungseigentum: Stimmenmehrheit bei Beschluß über eine Maßnahme der

    Im Übrigen müssen in diesem Zusammenhang auch die erheblichen Vorteile berücksichtigt werden, die der Anschluss an das Kabelfernsehen für den Empfang von Fernseh- und Rundfunksendungen mit sich bringt (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1986, 1271 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041 f.; BayObLGZ 89, 465/469; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentumsrechts, Rdn. 579, auch zur Bedeutung des Wegfalls von Möglichkeiten des Rundfunkempfangs mittels der bisherigen Gemeinschaftsantennenanlage).
  • KG, 04.11.1991 - 24 W 6716/90

    Umrüstung einer Antennenanlage auf einen Breitbandkabelanschluß in

    Zum einen ist bei der Würdigung, ob ein nicht mehr hinzunehmender Nachteil vorliegt, nicht auf das subjektive Empfinden des Antragstellers sondern darauf abzustellen, »ob nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständigerweise beeinträchtigt fühlen kann ...« (BayObLGZ 1989, 465 = NJW-RR 1990, 330 = WE 1991, 161, 162).
  • LG Essen, 06.09.1994 - 11 T 540/94
    Dies könne in der Regel auch durch eine Antennenanlage geschehen, die eine verbesserte Funktion aufweise (BayObLG, NJW-RR 1990, 330 (331) m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.10.1991 - BReg. 2 Z 43/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4317
BayObLG, 11.10.1991 - BReg. 2 Z 43/91 (https://dejure.org/1991,4317)
BayObLG, Entscheidung vom 11.10.1991 - BReg. 2 Z 43/91 (https://dejure.org/1991,4317)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Oktober 1991 - BReg. 2 Z 43/91 (https://dejure.org/1991,4317)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    WEG § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 6 § 22 Abs. 1
    Regelung des Anschlusses an das Breitbandkabelnetz der Deutschen Bundespost durch eine Gemeinschaftsordnung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 664
  • BayObLGZ 1989, 465
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 28.06.1989 - 4 W 127/88

    WEG-Verwalter im Beschlussanfechtungsverfahren als notweniger Beteiligter; Streit

    Auszug aus BayObLG, 11.10.1991 - BReg. 2 Z 43/91
    2 Z 43/91">BayObLGZ 1989, 465 ff.; OLG Oldenburg WuM 1989, 346; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1041; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 22 Rn. 2 d; Palandt/Bassenge BGB 50. Aufl. Rn. 7, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 2, jeweils zu § 22 WEG).

    Nach den heutigen Verwaltungsvorschriften und -praktiken der Bundespost (Telekom) ist es durchaus möglich, in einer Wohnanlage Einzelanschlüsse zu verlegen; es ist aber auch möglich, daß nur die anschlußwilligen Wohnungseigentümer sich zusammenschließen und gegenüber der Bundespost als Teilnehmergemeinschaft auftreten (vgl. Florian ZMR 1989, 128/130; Deckert Die Eigentumswohnung Gruppe 5 S. 74 m ff.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1041/1042).

  • OLG Celle, 05.04.1986 - 4 W 30/86

    Wohnungseigentümer; Eigentümerversammlung; Kabelfernsehen; Breitbandkabelnetz;

    Auszug aus BayObLG, 11.10.1991 - BReg. 2 Z 43/91
    Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Literatur legen das Gesetz dahin aus, daß der Ersatz einer herkömmlichen Gemeinschaftsantenne durch den Anschluß an das Breitbandkabel sich nur dann im Rahmen ordnungsmäßiger Instandsetzung hält, wenn die Gemeinschaftsantenne ohnehin von Grund auf erneuert werden muß oder wenn mit ihr infolge örtlicher Gegebenheiten ein einwandfreier Empfang der gängigen Hörfunk- und Fernsehprogramme nicht möglich ist (OLG Oldenburg und OLG Karlsruhe, jeweils aaO; OLG Celle NJW-RR 1986, 1271 ff. und WuM 1988, 415; OLG Hamburg WuM 1991, 311 f.; Weitnauer, Palandt/Bassenge und Soergel/Stürner jeweils aaO).
  • OLG Hamburg, 14.01.1991 - 2 W 54/89

    Wohnungseigentum: Stimmenmehrheit bei Beschluß über eine Maßnahme der

    Auszug aus BayObLG, 11.10.1991 - BReg. 2 Z 43/91
    Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Literatur legen das Gesetz dahin aus, daß der Ersatz einer herkömmlichen Gemeinschaftsantenne durch den Anschluß an das Breitbandkabel sich nur dann im Rahmen ordnungsmäßiger Instandsetzung hält, wenn die Gemeinschaftsantenne ohnehin von Grund auf erneuert werden muß oder wenn mit ihr infolge örtlicher Gegebenheiten ein einwandfreier Empfang der gängigen Hörfunk- und Fernsehprogramme nicht möglich ist (OLG Oldenburg und OLG Karlsruhe, jeweils aaO; OLG Celle NJW-RR 1986, 1271 ff. und WuM 1988, 415; OLG Hamburg WuM 1991, 311 f.; Weitnauer, Palandt/Bassenge und Soergel/Stürner jeweils aaO).
  • BayObLG, 24.08.1988 - BReg. 2 Z 26/88

    Umrüsten einer Zentralheizungsanlage als ordnungsgemäße Instandhaltung und

    Auszug aus BayObLG, 11.10.1991 - BReg. 2 Z 43/91
    c) Ob der Eigentümerbeschluß vom 25.5.1990 eine Maßnahme der sog. "modernisierenden Instandsetzung« (vgl. dazu BayObLGZ 1988, 271/273 m.w.Nachw.; 1990, 28/30 f.) zum Gegenstand hat, die gemäß § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 WEG mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BayObLG, 11.09.1990 - BReg. 2 Z 53/90
    Auszug aus BayObLG, 11.10.1991 - BReg. 2 Z 43/91
    Bei der Auslegung ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt (BGHZ 91, 18/21; BayObLG WuM 1991, 305).
  • BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 104/89

    Kosten des Verfahrens nach Erledigung der Hauptsache; Ermessensentscheidung des

    Auszug aus BayObLG, 11.10.1991 - BReg. 2 Z 43/91
    c) Ob der Eigentümerbeschluß vom 25.5.1990 eine Maßnahme der sog. "modernisierenden Instandsetzung« (vgl. dazu BayObLGZ 1988, 271/273 m.w.Nachw.; 1990, 28/30 f.) zum Gegenstand hat, die gemäß § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 WEG mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • OLG Oldenburg, 18.01.1989 - 5 W 66/88

    Breitbandkabelnetz ; Deutsche Bundespost; Anschluß einer Eigentumswohnanlage;

    Auszug aus BayObLG, 11.10.1991 - BReg. 2 Z 43/91
    2 Z 43/91">BayObLGZ 1989, 465 ff.; OLG Oldenburg WuM 1989, 346; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1041; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 22 Rn. 2 d; Palandt/Bassenge BGB 50. Aufl. Rn. 7, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 2, jeweils zu § 22 WEG).
  • OLG Celle, 11.01.1988 - 4 W 194/87

    Reperaturbedürftigkeit einer Gemeinschaftsantenne; Anschluß an das

    Auszug aus BayObLG, 11.10.1991 - BReg. 2 Z 43/91
    Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Literatur legen das Gesetz dahin aus, daß der Ersatz einer herkömmlichen Gemeinschaftsantenne durch den Anschluß an das Breitbandkabel sich nur dann im Rahmen ordnungsmäßiger Instandsetzung hält, wenn die Gemeinschaftsantenne ohnehin von Grund auf erneuert werden muß oder wenn mit ihr infolge örtlicher Gegebenheiten ein einwandfreier Empfang der gängigen Hörfunk- und Fernsehprogramme nicht möglich ist (OLG Oldenburg und OLG Karlsruhe, jeweils aaO; OLG Celle NJW-RR 1986, 1271 ff. und WuM 1988, 415; OLG Hamburg WuM 1991, 311 f.; Weitnauer, Palandt/Bassenge und Soergel/Stürner jeweils aaO).
  • OLG Köln, 11.02.2000 - 16 Wx 9/00

    Errichtung eines Außenkamins als bauliche Veränderung

    Zwar kann § 22 Abs. 1 WEG durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer abgedungen oder eingeschränkt werden (vgl. Pälz OLG Zweibrücken ZMR 1999, 587 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1992, 664).
  • BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 71/98

    Mehrheitsbeschluss über Kabelanschluss

    a) Die Umrüstung von der Dachantennenanlage auf den Anschluß an das Breitbandkabelnetz stellt eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG dar (BayObLGZ 1989, 464 f.; BayObLG NJW-RR 1992, 664 ; KG WE 1992, 37, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr dürfen sie nach dem Maßstab eines verständigen Hauseigentümers wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen auch schon vorsorglich treffen, wenn Anhaltspunkte für die Schadensanfälligkeit von baulichen Konstruktionen bestehen (BayObLG NJW-RR 1991, 967 f.; 1992, 664 f.).

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 39/92

    Anbau eines Personenaufzugs an das Treppenhaus eines 1910 errichteten Wohnhauses

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt (BayObLG NJW-RR 1992, 664 m. w. Nachw.).
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