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   BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90   

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https://dejure.org/1990,6843
BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90 (https://dejure.org/1990,6843)
BayObLG, Entscheidung vom 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90 (https://dejure.org/1990,6843)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Januar 1990 - BReg. 2 Z 1/90 (https://dejure.org/1990,6843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit; Antragseingang; Bewilligung

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 197
  • BayObLGZ 1990, 6
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • OLG Hamm, 25.10.2010 - 15 W 334/10

    Genehmigung der Zustimmung zur Löschung einer Hypothek durch den Betreuer durch

    Im grundbuchrechtlichen Eintragungsverfahren kann eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts nach § 18 Abs. 1 S. 1 GBO ergehen, wenn einem Eintragungsantrag ein Hindernis entgegen steht, welches der Antragsteller rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung beheben kann (BayObLGZ 1990, 6, 8; Wilke in Bauer/von Oefele, a.a.O., § 18, Rdnr. 9; Demharter, a.a.O., § 18, Rdnr. 8).
  • BGH, 09.06.2016 - V ZB 61/15

    Änderung einer im Erbbaugrundbuch eingetragenen Sicherungsvormerkung in eine

    Mit ihr kann dem Antragsteller aufgegeben werden, die Bewilligungen der von der einzutragenden Rechtsänderung mittelbar betroffenen Inhaber anderer Rechte beizubringen (vgl. BayObLGZ 1990, 6, 8 und BayObLG, DNotZ 1997, 324).
  • BGH, 12.10.2017 - V ZB 131/16

    Grundbuchsache: Nachweis für die Befugnis des Antragstellers zur Abgabe der

    Nach in Rechtsprechung und Literatur einhelliger und zutreffender Auffassung kann jedoch die Bewilligung bzw. Zustimmung nur mittelbar in ihren Rechten Betroffener Gegenstand einer Zwischenverfügung sein (vgl. BayObLG, BayObLGZ 1990, 6, 8; BayObLG, Rpfleger 1997, 154; OLG Zweibrücken, MittBayNot 1999, 564; OLG Hamm, FGPrax 2002, 146, 147; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 18 Rn. 12; KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 18 Rn. 26; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 18 Rn. 87).
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