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   BayObLG, 10.09.1992 - 3Z AR 114/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5016
BayObLG, 10.09.1992 - 3Z AR 114/92 (https://dejure.org/1992,5016)
BayObLG, Entscheidung vom 10.09.1992 - 3Z AR 114/92 (https://dejure.org/1992,5016)
BayObLG, Entscheidung vom 10. September 1992 - 3Z AR 114/92 (https://dejure.org/1992,5016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgabe durch Rechtspfleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidungsbefugnis des Rechtspflegers in Betreuungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 78
  • FamRZ 1993, 222
  • Rpfleger 1993, 325
  • BayObLGZ 1992, 268
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 27.02.1992 - 3Z AR 4/92

    Entscheidung über die Abgabe oder Übernahme eines Verfahrens in Betreuungssachen

    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3Z AR 114/92
    Eine dem zu wider getroffene Verfügung ist unwirksam (Ergänzung zu BayObLGZ 1992, 53 ).

    Das galt nur nicht für Sachen, die dem Richter vorbehalten sind (BayObLGZ 1992, 53/54 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 07.07.1988 - AR 3 Z 43/88

    Zustimmung des Pfleglings zur Abgabe einer Pflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3Z AR 114/92
    Dieses wird eine Übernahme des Verfahrens nur dann als unzweckmäßig ablehnen können, wenn ihm konkrete Umstände bekannt werden sollten, aus denen sich ergibt, dass die Großnichte der Betroffenen für das Amt einer Betreuerin ungeeignet ist (vgl. § 65a Abs. 1 Satz 2 FGG , § 1897 Abs. 1, 4 und 5, § 1908b Abs. 5 BGB ; BayObLGZ 1988, 236/237 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 08.11.1990 - BReg. 3 Z 95/90
    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3Z AR 114/92
    Zwar hat vor einer Abgabe grundsätzlich das abgebende Gericht alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (BayObLG Rpfleger 1991, 110 m. w. Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 2 AR 20/05

    Betreuungsverfahren: Unzulässigkeit der Vorlage eines Rechtspflegers zur

    Eine Entscheidung über eine Abgabe kann jedoch im vorliegenden Fall nicht ergehen, weil der Rechtspfleger des Amtsgerichts Cochem nicht befugt war, das Amtsgericht Simmern um die Übernahme des Verfahrens zu ersuchen und den Abgabestreit vorzulegen (BayObLGZ 1992, 268, 269 sowie 353 ff; OLG Düsseldorf RPfleger 1997, 426 und 1998, 103 (25. Zivilsenat); KG Rpfleger 1996, 400; Damrau/Zimmermann, Betreuungsgesetz, § 14 RPflG Rdnr. 11; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG 15. Aufl. § 65a Rdnr. 9; a.A.: OLG Hamm OLGZ 1994, 343; OLG Köln FamRZ 2001, 939; OLG Düsseldorf RPfleger 1994, 244 (3. Zivilsenat)).
  • OLG München, 28.11.2007 - 33 AR 22/07

    Zulässigkeit einer Ablehnung der Übernahme eines aus wichtigem Grund abzugebenden

    Das gilt aber nicht, wenn es vor der Entscheidung über die noch offenen Angelegenheiten zweckmäßig ist, die Frage der Übernahme des Verfahrens zu klären oder wenn das übernehmende Gericht die anstehenden Maßnahmen leichter erledigen kann (vgl. BayObLGZ 1992, 268/270; BayObLG FamRZ 1997, 439/440).
  • OLG Zweibrücken, 25.04.2008 - 2 AR 7/08

    Betreuungsverfahren: (Un-)Wirksamkeit der Verfügung eines Rechtspflegers

    Zunächst weist der Senat darauf hin, dass der Rechtspfleger des Amtsgerichts Eschwege grundsätzlich nicht befugt ist, den Abgabestreit vorzulegen (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 10. Mai 2005 - 2 AR 20/05 = FGPrax 2005, 216; BayObLGZ 1992, 268, 269 sowie 353 ff.; OLG Düsseldorf RPfleger 1997, 426 und 1998, 103 (25. Zivilsenat); KG RPfleger 1996, 400; Damrau/Zimmermann, BtG § 14 RPflG Rdnr. 11; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG 15. Aufl. § 65 a Rdnr. 9; a.A.: OLG Hamm OLGZ 1994, 343; OLG Köln FamRZ 2001, 939; OLG Düsseldorfer RPfleger 1994, 244 (3. Zivilsenat)).
  • BayObLG, 09.09.1993 - 3Z AR 27/93
    b) Des weiteren kann das Vormundschaftsgericht eine Betreuungssache aus wichtigen Gründen an ein anderes Vormundschaftsgericht erst abgeben, wenn es alle Verfügungen getroffen hat, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen, wenn es den Sachverhalt so vollständig aufgeklärt hat, daß das Vorliegen eines wichtigen Grundes abschließend beurteilt werden kann, und wenn es dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung gegeben und den Betreuer befragt hat, ob er der beabsichtigten Abgabe zustimmt (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 1, § 65a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 FGG; BayObLGZ 1992, 268/270; BayObLG FamRZ 1989, 1344 und 1346).
  • OLG München, 06.06.2005 - 33 AR 16/05
    Grundsätzlich hat das ein Betreuungsverfahren aus wichtigem Grund abgebende Gericht vor einer Abgabe alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (vgl. BayObLGZ 1992, 268/270; BayObLG FamRZ 1997, 439/440).
  • BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96

    Verfügungen eines Gerichts vor Abgabe des Verfahrens

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat das abgebende Gericht allerdings vor einer Abgabe grundsätzlich alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (BayObLGZ 1992, 268/270; BayObLG FamRZ 1994, 1189 ).
  • BayObLG, 30.07.1999 - 1Z AR 51/99

    Abgabe des Verfahrens durch das Vormundschaftsgericht an ein Familiengericht nach

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung zuständig, weil die am Abgabestreit beteiligten Amtsgerichte in verschiedenen Bundesländern liegen und das Gericht, an das abgegeben werden soll, in Bayern liegt (§ 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 3 AGGVG ; vgl. BayObLGZ 1992, 268/269).
  • BayObLG, 29.06.1998 - 1Z AR 38/98

    Bestimmung des örtlich zuständigen Vormundschaftsgerichts in einem Abgabestreit

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung zuständig, weil die am Abgabestreit beteiligten Vormundschaftsgerichte zu verschiedenen Bundesländern gehören und sich das Vormundschaftsgericht, an welches das Verfahren abgegeben werden soll, in Bayern befindet (§ 46 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 3 AGGVG ; vgl. BayObLGZ 1992, 268/269).
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