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   BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93   

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https://dejure.org/1993,145
BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93 (https://dejure.org/1993,145)
BayObLG, Entscheidung vom 21.01.1993 - 3Z BR 7/93 (https://dejure.org/1993,145)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 3Z BR 7/93 (https://dejure.org/1993,145)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; Verfassungskonform; Auslegung; Staat; Recht; Erziehen; Bessern; Selbstschädigung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Unterbringung zur Vermeidung einer Selbstschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 545
  • FamRZ 1993, 600
  • BayObLGZ 1993, 18
 
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Wird zitiert von ... (114)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und

    Er muss aber klarstellen, ob die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder in einer geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe genehmigt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1963, S. 397 ; FamRZ 1995, S. 118 ; BayObLG, FamRZ 1992, S. 105 ; FamRZ 1993, S. 600; FamRZ 1994, S. 320 ; Jansen/von Schuckmann/Sonnenfeld, a.a.O., § 70 f Rn. 3; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FGG, 15. Aufl. 2003, § 70 f Rn. 3; Erman/Michalski, BGB, 11. Aufl. 2004, § 1631 b Rn. 17; RGRK-BGB/Wenz, 12. Aufl. 1999, § 1631 b Rn. 11).
  • OLG Hamm, 09.01.2001 - 29 U 56/00

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Nach einhelliger Meinung in der Kommentarliteratur (vgl. z.B. Palandt/Diederichsen, 60. Aufl., § 1896 Rdz. 20; von Staudinger-Bienwald (1999) § 1906 Rdz. 20; Soergel/Zimmermann, 13. Aufl., § 1906 Rdz. 12; Schwab in Münchener Kommentar, 3. Aufl., § 1906 Rdz. 4; Dickescheid in RGRK, 12. Aufl., § 1906 Rdz. 2) und in der Rechtsprechung, soweit sie veröffentlicht ist (vgl. BayObLG-FamRZ 1993, S. 600 und 998, 999, 1994, S. 320, 1998, S. 1327), gehört die Unterbringung in einem Krankenhaus gegen den Willen des Betroffenen nicht als "Annexkompetenz" zum Wirkungskreis der Gesundheitsfürsorge.
  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03

    Betreuung: Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer

    Eine solche Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge psychischer Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute krankheitsbedingt seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; BayObLGRep 1999, 52 = FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm DAVorm 1997, 55; BtPrax 2001, 40).

    Dabei reicht es aus, dass der Ausschluss der freien Willensbestimmung partiell die Umstände betrifft, aus denen sich die Unterbringungsnotwendigkeit ergibt; bei einem Alkoholkranken kann dies angenommen werden, wenn er gegenüber seiner Erkrankung völlig unkritisch und deshalb nicht in der Lage ist, seinen Alkoholgenuss in freier Willensbestimmung zu steuern und so einen Rückfall in den Alkoholmissbrauch, der zu weiteren Schädigungen führen müsste, zu vermeiden (BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).

    Unter diesen engen Voraussetzungen kann - unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit - letztlich auch ein "Wegsperren" des Betroffenen zu seinem Wohle zulässig sein (vgl. BayObLGZ 1993, 18; NJW-FER 2001, 150,151).

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