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   BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93   

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https://dejure.org/1994,2259
BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93 (https://dejure.org/1994,2259)
BayObLG, Entscheidung vom 19.05.1994 - 2Z BR 135/93 (https://dejure.org/1994,2259)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Mai 1994 - 2Z BR 135/93 (https://dejure.org/1994,2259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus Pflichtverletzung eines Wohnungseigentümers betreffend die Nichtnutzbarkeit des Gartens; Anforderungen an die Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses wegen absoluter Unzuständigkeit der Versammlung oder des Fehlens der Regelungsbefugnis der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Auslegung des Eigentümerbeschusses; Anfechtung des Beschlusses über Pauschalentschädigung für Bauarbeiten am Gemeinschaftseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und Rechtsbeschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1104
  • DNotZ 1995, 66
  • Rpfleger 1995, 338
  • BayObLGZ 1994, 140
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86

    Schadensersatzanspruch aus § 14 Nr. 4 WEG

    Auszug aus BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93
    Dem Eigentümer eines freiberuflich oder gewerblich genutzten Teileigentums (hier: zahnärztliche Praxis, zahntechnisches Labor) steht kein Schadensersatz dafür zu, daß er Terrasse und Garten wegen Bauarbeiten längere Zeit nicht nutzen kann (Abgrenzung zu BayObLGZ 1987, 50).«.

    Der dem § 904 Satz 2 BGB nachgebildete § 14 Nr. 4 WEG gewährt einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Schadensersatz (vgl. BayObLGZ 1987, 50/52; Weitnauer § 14 Rn. 8).

    Der Senat hat die Grundsätze dieser Rechtsprechung bei der Terrasse einer Dachwohnung auf den Anspruch eines Wohnungseigentümers aus § 14 Nr. 4 WEG übertragen (BayObLGZ 1987, 50 ff.).

  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 268/90

    Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile einer Wohnung

    Auszug aus BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93
    Der Ersatz für Verluste des eigenen Gebrauchs muß grundsätzlich Fällen vorbehalten bleiben, "in denen die Funktionsstörung sich typischerweise als solche auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt" (BGH aaO. S. 220, 223; BGH NJW 1987, 771 ; BGHZ 117, 260/262, BGH NJW 1993, 1793 ).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, deren Grundsätze der Große Senat für Zivilsachen in dem Beschluß vom 9.7.1986 (BGHZ 98, 212 ff.) im einzelnen dargelegt hat, kann es einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn der Eigentümer einer von ihm selbst genutzten Sache, jedenfalls eines von ihm selbst bewohnten Hauses, infolge eines direkten Eingriffs in das Eigentum die Sache vorübergehend nicht benutzen kann, auch ohne daß ihm hierdurch zusätzliche Kosten entstehen oder Einnahmen entgehen.
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93
    Der Ersatz für Verluste des eigenen Gebrauchs muß grundsätzlich Fällen vorbehalten bleiben, "in denen die Funktionsstörung sich typischerweise als solche auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt" (BGH aaO. S. 220, 223; BGH NJW 1987, 771 ; BGHZ 117, 260/262, BGH NJW 1993, 1793 ).
  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 140/85

    Nutzungsausfall: - Verspätete Herausgabe einer Wohnung

    Auszug aus BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93
    Der Ersatz für Verluste des eigenen Gebrauchs muß grundsätzlich Fällen vorbehalten bleiben, "in denen die Funktionsstörung sich typischerweise als solche auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt" (BGH aaO. S. 220, 223; BGH NJW 1987, 771 ; BGHZ 117, 260/262, BGH NJW 1993, 1793 ).
  • OLG Stuttgart, 11.04.1991 - 8 W 422/90

    Mängelbeiseitigung in einer Wohnungeigentumsanlage auf Kosten der Eigentümer nach

    Auszug aus BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93
    (1) Die Auslegung von Eigentümerbeschlüssen ist Sache des Tatrichters (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BayObLG WuM 1992, 641 m.w.Nachw.; a.A. OLG Stuttgart WuM 1991, 414 ).
  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16

    Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum;

    Auf ihn finden die allgemeinen Vorschriften der §§ 249 ff. BGB über Art, Inhalt und Umfang der Schadensersatzleistung Anwendung (allgemeine Ansicht, vgl. KG, ZMR 2000, 335 mwN; BayObLG, NJW-RR 1994, 1104, 1105; Bärmann/Suilmann, WEG, 13. Aufl., § 14 Rn. 76; Hügel/Elzer, WEG, § 14 Rn. 50, 51, 72; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 14 Rn. 37, 38; Spielbauer/Then, 3. Aufl., WEG, § 14 Rn. 72, 73; Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 14 Rn. 199; v. Rechenberg, ZWE 2005, 47, 54).
  • BGH, 21.05.2010 - V ZR 10/10

    Wohnungseigentum: Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch eines Sondereigentümers

    2 Z 93/86">BayObLGZ 1987, 50, 52; 1994, 140, 146) und im Übrigen durch das unter den Wohnungseigentümern bestehende gesetzliche Schuldverhältnis (vgl. Senat, BGHZ 141, 224, 228), das jedem Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gibt, zu der insbesondere die Instandhaltung und die Instandsetzung (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG) und der Abschluss von Versicherungsverträgen (§ 21 Abs. 5 Nr. 3 WEG) gehören.
  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Darauf finden die allgemeinen Vorschriften der §§ 249 ff. BGB über Art, Inhalt und Umfang der Schadensersatzleistung uneingeschränkte Anwendung (BayObLG NJW-RR 1994, 1104, 1105; KG ZMR 2000, 335 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 Wx 140/05

    Entschädigungsanspruch eines Wohnungseigentümers wegen Beschädigung von Pflanzen

    Das wäre nur dann der Fall, wenn der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Regelungsbefugnis schlechthin gefehlt hätte, z.B. weil kein Bezug zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder zu den sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis ergebenden Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer bestanden habe (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 1104).

    Da es also bei diesem Anspruch darum geht, dass Ersatz für Schäden zu leisten ist, die durch eine hinzunehmende Einschränkung des Sondernutzungsrechts entstehen, ist es geboten, in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift einen Anspruch aus § 14 Nr. 4 HS 2 WEG auch dann zu bejahen, wenn allein eine vom Berechtigten zu duldende Einschränkung des Sondernutzungsrechts erfolgt und hierdurch Schäden am Eigentum des Sondernutzungsberechtigten entstehen (im Ergebnis ebenso, allerdings unter Hinweis auf eine Regelung in der dort zugrunde liegenden Gemeinschaftsordnung: BayObLG NJW-RR 1994, 1104).

    Dem steht die vom Landgericht angeführte Entscheidung des BayObLG vom 19.05.1994 (NJW-RR 1994, 1104) nicht entgegen.

  • LG Köln, 21.04.2016 - 29 S 158/15

    Schadensersatzanspruch eines Miteigentümers gegen die

    Denn auch wenn es sich bei § 14 Nr. 4, 2. Halbsatz WEG dogmatisch nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um einen Aufopferungsanspruch handelt, sind nach ganz allgemeiner Auffassung, der auch die Kammer folgt, auf diesen die §§ 249 ff BGB anwendbar (vgl. Jennißen-Hogenschurz, WEG, 4. Auflage, § 14 Rn. 27; Riecke/Schmidt/Abramenko, WEG, 4. Auflage, § 14 Rn. 37; LG Frankfurt /WuM 2014, 687ff; KG Berlin, WuM 2000, 85f und BayObLG, WuM 1994, 642ff).
  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04

    Neue Angriffsmittel in der Berufung - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Danach ist auch eine selbst genutzte Eigentumswohnung entsprechend geschützt (vgl. etwa BayObLG, NJW-RR 1994, 1104, 1105).
  • BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96

    Amtsermittlunsgrundsatz im Wohnungseigentumsverfahren - Prüfung unstreitiger

    Ein Eigentümerbeschluß, der einem Wohnungseigentümer Pflichten auferlegt, muß dies klar erkennen lassen; nur dann ist es gerechtfertigt, auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist den Eigentümer am Beschluß festzuhalten (vgl. BayObLGZ 1994, 140/145; BayObLG WuM 1990, 48/49).
  • BayObLG, 25.06.1997 - 2Z BR 90/96

    Verfahrensführungsbefugnis eines italienischen Ehegatten als Miteigentümer von

    Dies gilt jedenfalls bei Eigentümerbeschlüssen, die einen abgeschlossenen Einzelfall regeln, also keine für die Zukunft bedeutsamen Dauerregelungen treffen (BayObLGZ 1994, 140, 144 und st.Rspr.; a.A. OLG Stuttgart WuM 1991, 414, 415).

    Denn das Landgericht hat die Auslegung nach objektiven, am Wortsinn des Beschlusses orientierten Maßstäben und unter Heranziehung der in der Versammlungsniederschrift zum Ausdruck kommenden Begleitumstände vorgenommen und der Senat, der dieselben Rechtsgrundsätze für die Auslegung heranzuziehen hätte (BayObLGZ 1994, 140, 144 f.), würde zu keinem anderen Ergebnis gelangen.

  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 416/02

    Wohnungseigentum: Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Sondereigentümers

    Davon zu trennen ist aber, was das Landgericht nicht im einzelnen ausgeführt hat, dass nach einhelliger Auffassung in Literatur (Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 14 WEG Rz. 41, Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 14 Rz. 60; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 14 WEG Rz. 13; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 14 Rz. 11) und Rechtsprechung (OLG Köln NZM 1999, 83; WE 1997, 199, OLG Hamm DWE 1995, 127; BayObLG NJW-RR 1994, 1104; vgl. auch BGH WM 2003, 226), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. etwa OLGZ 1989, 422), dem Wohnungseigentümer nach dem dem § 904 Satz 2 BGB nachgebildeten § 14 Nr. 4 WEG ein verschuldensunabhängiger Anspruch auf Ersatz von Schäden zustehen kann, wenn er aus Anlass von Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum die Beschädigung von Sondereigentum hinnehmen muss.
  • BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00

    Zustimmung und Kostentragung von baulichen Veränderungen durch die

    (5) Eine Ersatzpflicht aller Wohnungseigentümer für die Kosten der Reparatur der Dachterrasse käme entsprechend § 14 Nr. 4 WEG in Betracht, wenn die Schäden an der Abdichtung und Wärmedämmung durch Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum verursacht worden wären (vgl. BayObLGZ 1994, 140/146).
  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97

    Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Vorrichtungen an einem

  • BayObLG, 08.10.1997 - 2Z BR 82/97

    Beseitigungsanspruch bei Einfriedung eines Teifgaragenstellplatzes

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2004 - 3 Wx 65/04

    Zur Einbeziehung von Vorjahressalden und Rüchständen aus Abrechnungen früherer

  • OLG Hamburg, 19.12.2001 - 2 Wx 106/01

    Wohnungseigentum: Widerruf der Erlaubnis bei Nichteinhaltung der Grenzen der

  • OLG Hamburg, 14.04.2000 - 2 Wx 1/98

    Ausbau eines Spitzbodens; Anbringung einer Dachgaube

  • BayObLG, 09.03.1995 - 2Z BR 16/95

    Prüfung von Amts wegen auf Erledigung in der Hauptsache

  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98

    Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen

  • BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98

    Unterlassungsanspruch gegen von den Wohnungseigentümern gebilligte Bauvorhaben

  • BayObLG, 14.07.1998 - 2Z BR 83/98

    Trennung von Verfahren über einen Antrag und einen Gegenantrag

  • BayObLG, 16.11.1995 - 2Z BR 111/95

    Verzicht eines Beteiligter im Wohnungseigentumsverfahren, einen

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2001 - 3 Wx 423/99
  • AG Kerpen, 11.07.2000 - 15 II 46/99

    Gerichtliche Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs eines Wohnungseigentümers;

  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 101/97

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen zu abgeschlossenen Einzelfällen

  • OLG Köln, 30.03.1998 - 1 Wx 20/98

    Schadensersatz für vom Gemeinschaftseigentum ausgehenden Schäden am

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