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   BayObLG, 25.08.1994 - 2Z BR 80/94   

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BayObLG, 25.08.1994 - 2Z BR 80/94 (https://dejure.org/1994,1185)
BayObLG, Entscheidung vom 25.08.1994 - 2Z BR 80/94 (https://dejure.org/1994,1185)
BayObLG, Entscheidung vom 25. August 1994 - 2Z BR 80/94 (https://dejure.org/1994,1185)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 164; WEG § 10 Abs. 1; GBO § 19

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Kaufvertragsvollmacht zur Änderung der Teilungserklärung; Grenzen der Änderungsermächtigung des Bauträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 13; GBO § 29; WEG § 10 Abs. 1
    Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung im Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 208
  • MDR 1995, 251
  • DNotZ 1995, 610
  • Rpfleger 1995, 332
  • BayObLGZ 1994, 244
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93

    Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht

    Auszug aus BayObLG, 25.08.1994 - 2Z BR 80/94
    Die Auslegung ergibt, daß der Bauträger nur zu solchen Änderungen nicht ermächtigt ist, durch welche die im Sondereigentum stehenden Räume in ihrer Lage und Größe verändert werden (Abgrenzung zu BayObLGZ 1993, 259).«.

    a) Der Senat hat am 24.6.1993 (BayObLGZ 1993, 259) mit näherer Begründung entschieden, daß der Bauträger, der noch als Eigentümer aller Wohnungen im Grundbuch eingetragen ist, die Befugnis zur einseitigen Änderung der Teilungserklärung verliert, sobald für einen Erwerber eines Wohnungseigentums eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist; dann ist dessen Zustimmung zu einer Änderung erforderlich.

    Dabei konnten die in der Vollmacht verwendeten unbestimmten Begriffe nur durch eine Wertung unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände ausgefüllt werden; eine solche Wertung kann vom Grundbuchamt aber in aller Regel in dem auf den Urkundenbeweis beschränkten Eintragungsantragsverfahren, das eine Beweisaufnahme nicht zuläßt, nicht vorgenommen werden (BayObLGZ 1993, 259/264; insoweit in DNotZ 1994, 233/237 nicht vollständig abgedruckt).

  • OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16

    Teilvollzug einer Teilungserklärungsänderung mit mehreren Regelungsgegenständen

    Eine speziell auf den Käufer der Einheit Nr. 1.5 als weiteren, allerdings nicht beschwerdebefugten (vgl. BayObLGZ 1994, 244/245; Demharter GBO 30. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 80) Urkundsbeteiligten abstellende Begründung enthält die Beschwerde nicht.
  • OLG Frankfurt, 02.03.1998 - 20 W 54/98

    Begründungsrecht weiteren Sondereigentums durch teilenden Bauträger als

    Richtig ist allerdings, daß die Wirkungen der Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung bei der Eintragung im Grundbuch (§ 7 Abs. 3 WEG) nach dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und dem Gebot der Klarheit der Grundbucheintragungen es erfordern, daß die der Bauträgerin eingeräumte Befugnis zur Begründung weiterer Sondernutzungsrechte eindeutig sein muß (vgl. BayObLGZ 1994, 244 = DNotZ 1995, 610 mit Anm. Röll; BayObLG DNotZ 1996, 297 = MittBayNot 1996, 27 mit Anm. Schmidt; BayObLG DNotZ 1997, 475 mit Anm. Brambring = WE 1997, 110 = ZfIR 1997, 175; KG FGPrax 1996, 178 = WE 1996, 388; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 129 = NJWE-MietR 1997, 157 = Rpfleger 1997, 305 = MittRhNotK 1997, 131 = DWE 1997, 77 = ZfIR 1997, 302; Schmidt in Bärmann/Seuß Praxis des Wohnungseigentums 4. Aufl. 1997 A 266 S. 106; Basty Der Bauträgervertrag 3. Aufl. 1997 S. 35 unter A V Rz. 58).
  • BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02

    Prüfung der Unwirksamkeit einer Vollmacht durch Grundbuchamt - offensichtliche

    a) Der Senat folgt der Auffassung des Landgerichts, dass die Vollmacht nicht gegen den das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz verstößt (dazu BayObLGZ 1993, 259/263; BayObLGZ 1994, 244; 1994, 302/307 f.; jüngst auch BayObLGZ 2002, 296/298; siehe ferner etwa KG NJW-RR 1995, 1228/1229).

    Denn im Außenverhältnis ist sie frei von Unklarheiten, insbesondere von unbestimmten Rechtsbegriffen, die nur durch eine Wertung unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände ausgefüllt werden könnten (vgl. BayObLGZ 1994, 244/246).

  • BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 55/94

    Geltungserhaltende Reduktion einer Grundbuchvollmacht, die dem

    Eine "geltungserhaltende Reduktion" der Vollmacht ist ausgeschlossen (Ergänzung zu BayObLGZ 1993, 259 und BayObLGZ 1994, 244).«.

    Ihre Auslegung ergibt als nächstliegende Bedeutung, daß die Teilungserklärung geändert werden kann, sofern dadurch nicht die im Sondereigentum stehenden Räume in ihrer Lage und Größe verändert werden (vgl. BayObLG MittBayNot 1989, 211 f.; Senatsbeschluß vom 25.8.1994 2Z BR 80/94 - BayObLGZ 1994, 244).

  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 99/95

    Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung gegenüber dem Grundbuchamt

    Sie muß zumindest im Wege der Auslegung zu einem zweifelsfreien und eindeutigen Ergebnis führen (BayObLGZ 1993, 259, 263; 1994, 244, 245 f. = DNotZ 1995, 610 ,611; BayObLGZ 1994, 302, 307 = DNotZ 1995, 612 ,614 f.).

    (5) Ob die weiteren Bestimmungen der Vollmacht, es dürften bezüglich Ver- und Entsorgungseinrichtungen "sachdienliche Anpassungen" sowie "bauliche Veränderungen, die das Kaufobjekt nicht unmittelbar berühren" vorgenommen werden, noch dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 259, 263 f.; 1994, 244, 246; 302, 307), braucht hier nicht näher geprüft zu werden, da, wie ausgeführt, die Vollmacht dem Grundbuchamt gegenüber unbeschränkt ist und die in diesen Bestimmungen gemachten Einschränkungen nur intern gegenüber der Bauträgerin gelten sollen.

  • OLG München, 31.07.2007 - 34 Wx 59/07

    Zusätzliche Begründung eines Sondernutzungsrechts aufgrund Bauträgervollmacht zur

    Die zusätzliche Begründung eines Sondernutzungsrechts ist davon umfasst, weil Änderung als Oberbegriff (so wohl auch Basty aaO.) auch die Einräumung eines bisher nicht vorgesehen gewesenen Sondernutzungsrechts beinhaltet (BayObLGZ 1994, 244).
  • OLG Frankfurt, 18.08.1997 - 20 W 71/96

    Zuordnung von Kfz-Abstellplätzen bei Vollmacht aufgrund Teilungserklärung

    Richtig ist allerdings, daß die Wirkungen der Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung bei der Eintragung im Grundbuch (§ 7 Abs. 3 WEG) nach dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und dem Gebot der Klarheit erfordern, daß die dem Verwalter erteilte Vollmacht eindeutig sein muß (vgl. BayObLG DNotZ 1975, 308/310; BayObLGZ 1994, 244 = DNotZ 1995, 610 mit Anm. Röll; OLG Düsseldorf DWE 1997, 77).
  • BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99

    Zur Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Diesen wird zugemutet, Eigentum zu erwerben, das in wesentlichen Bereichen nachträglich ohne ihre Mitwirkung durch einen Dritten verändert werden kann (vgl. BayObLGZ 1994, 244/246).
  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 75/02

    Auslegung der Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung samt

    Durch die Trennung zwischen Außen- und Innenverhältnis soll gerade erreicht werden, dass die von der Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1993, 259; 1994, 244 und 302) geforderte Bestimmtheit der Vollmacht gewährleistet ist.
  • BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97

    Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung bei Kaufvertrag über

    Das Grundbuchamt kann die erforderlichen Feststellungen anhand des Grundbuchinhalts und der urkundlichen Eintragungsunterlagen selbständig vornehmen (vgl. BayObLGZ 1994, 244/246 f. und 302/307 f.).
  • OLG Hamburg, 14.02.1996 - 2 Wx 16/94

    Inhaltskontrolle der Teilungserklärung

  • KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95

    Umfang der Ermächtigung zur Änderung der Teilungserklärung

  • BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 36/03

    Optische Beeinträchtigung durch eine baulichen Veränderung - Einseitige

  • BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 216/03

    Prüfung eines Jahresabrechnung anhand der Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung

  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BA 75/02
  • OLG Hamburg, 16.01.1996 - 2 Wx 46/95

    Begründung von Wohneigentum an älterem Mehrfamilienhaus ; Einräumung von

  • BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 47/96

    Ausreichende Bestimmung einer Vollmacht in einem Kaufvertrag über ein Teil- oder

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