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   BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94   

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BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94 (https://dejure.org/1995,4126)
BayObLG, Entscheidung vom 04.01.1995 - 1Z BR 167/94 (https://dejure.org/1995,4126)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Januar 1995 - 1Z BR 167/94 (https://dejure.org/1995,4126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Gewährung von Akteneinsicht dem Verfahrensbevollmächtigten nur auf der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts; Rechtsanspruch hinsichtlich der Überlassung der Akten dem Bevollmächtigten zur Einsichtnahme in seine Büroräume; Vereitelung oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20, § 34
    Beschwerdeberechtigung bei Verweigerung der Hinausgabe der Akten an den Verfahrensbevollmächtigten eines Antragstellers durch das Nachlassgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 72
  • FamRZ 1995, 682
  • BayObLGZ 1995 Nr. 1
  • BayObLGZ 1995, 1
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 54/89

    Anspruch des geschiedenen Ehegatten des Erblassers auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94
    Ob der geltend gemachte Vermächtnisanspruch tatsächlich besteht und an welche Voraussetzungen er geknüpft ist, war bei der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht nicht zu prüfen (vgl. BGH NJW-RR 1994, 381/382; BayObLG FamRZ 1990, 1124/1125).

    d) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es bei Vorliegen eines berechtigten Interesse nach seinem pflichtgemäßen Ermessen über die Gewährung von Akteneinsicht zu entscheiden hatte (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1124 /1125 m.w.Nachw.).

    Dabei war das vom Antragsteller geltend gemachte Interesse gegen ein gleich oder höher zu bewertendes Interesse der Öffentlichkeit, der Beteiligten oder dritter Personen an der Geheimhaltung abzuwägen (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1124 /1125 m.w.Nachw.).

    Zur Verweigerung der Akteneinsicht genügen keinesfalls Erwägungen oder Vermutungen allgemeiner Art. Es müssen vielmehr ganz bestimmte Tatsachen vorliegen, welche die Geheimhaltung im Einzelfall notwendig erscheinen lassen (vgl. BayObLGZ 1956, 114/117; BayObLG FamRZ 1990, 1124/1126).

    e) Die Gewährung der Akteneinsicht ist Aufgabe des Amtsgerichts als Nachlaßgericht (§ 72 FGG , vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1124/1126).

  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94
    Ein berechtigtes Interesse ist im allgemeinen gegeben, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflußt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1994, 381/382; BayObLG Rpfleger 1985, 28 und ständige Rechtsprechung).

    Ob der geltend gemachte Vermächtnisanspruch tatsächlich besteht und an welche Voraussetzungen er geknüpft ist, war bei der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht nicht zu prüfen (vgl. BGH NJW-RR 1994, 381/382; BayObLG FamRZ 1990, 1124/1125).

  • BayObLG, 17.09.1984 - BReg. 1 Z 58/84

    Pflegschaft; Einsichtnahme; Akteneinsicht; Pflegschaftsakte; Pfleger;

    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94
    Ein berechtigtes Interesse ist im allgemeinen gegeben, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflußt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1994, 381/382; BayObLG Rpfleger 1985, 28 und ständige Rechtsprechung).

    c) Ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 FGG setzt nicht voraus, daß die Akteneinsicht notwendig ist, um die gewünschten Erkenntnisse zu erhalten (vgl. BGH aaO.; BayObLG Rpfleger 1985, 28 ).

  • OLG Frankfurt, 09.07.1991 - 20 W 201/91

    Rechtsanspruch auf Überlassung von Akten an den Verfahrensbevollmächtigten des

    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94
    aa) Weder der Beteiligte zu 2 selbst noch sein Verfahrensbevollmächtigter haben einen Rechtsanspruch darauf, daß die Akten dem Bevollmächtigten zur Einsichtnahme in seine Büroräume überlassen werden (vgl. BGH NJW 1961, 559; OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 460 ).
  • BayObLG, 22.03.1984 - 1 Z 88/83
    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94
    Für die Einsicht in Nachlaßakten ist ein berechtigtes Interesse regelmäßig dann gegeben, wenn der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, daß er als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer in Betracht kommt (vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 238 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.12.1960 - III ZR 191/59
    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94
    aa) Weder der Beteiligte zu 2 selbst noch sein Verfahrensbevollmächtigter haben einen Rechtsanspruch darauf, daß die Akten dem Bevollmächtigten zur Einsichtnahme in seine Büroräume überlassen werden (vgl. BGH NJW 1961, 559; OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 460 ).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94
    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 1 ergibt sich bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (§ 20 Abs. 1 FGG , vgl. BayObLGZ 1986, 118/120 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 23.10.1989 - BReg. 1a Z 58/89
    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94
    Ein solches liegt nach allgemeiner Ansicht schon dann vor, wenn der Antragsteller ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse glaubhaft macht, das auch tatsächlicher Art sein kann und nicht auf bereits vorhandenen Rechten beruhen muß (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 430 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 05.05.1988 - BReg. 1a Z 21/88
    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94
    Es fehlt an einer Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 2, denn er ist nicht dadurch im Sinn von § 20 Abs. 1 FGG in seiner Rechtsstellung nachteilig betroffen (vgl. BayObLG NJW 1988, 2745/2746), daß sein Verfahrensbevollmächtigter die Akten auf der Geschäftsstelle einsehen muß.
  • BayObLG, 11.10.1979 - BReg. 1 Z 69/79
    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94
    Sie ergibt sich aus dem Interesse an der Geheimhaltung des Akteninhalts, das sie als Testamentsvollstreckerin und Miterbin geltend macht (vgl. BayObLGZ 1979, 340/342, 343 f.).
  • OLG Hamm, 26.08.2016 - 15 W 73/16

    Akteneinsicht durch Pflichtteilsberechtigten

    teilsberechtigten nicht entgegen (vgl. für den vergleichbaren Fall einer im Erbscheinerteilungsverfahren erstellten Nachlassaufstellung Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. August 2011 - 6 W 206/11 -, juris ; LG Erfurt Rpfleger 1997, 115; BayObLG FamRZ 1995, 682; LG Bayreuth RPfleger 1990, 258; Otto in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2015, § 2314, Rdn. 109).
  • BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 214/96

    Voraussetzungen der Einsicht in Nachlassakten

    Das an keine Frist gebundene Rechtsmittel ist zulässig (vgl. BayObLGZ 1995, 1).

    Die Beschwerdeberechtigung (§ 20 FGG ) der Beteiligten zu 1 und 2 ergibt sich aus dem Interesse an der Geheimhaltung des Akteninhalts, das sie als Erbinnen geltend machen (vgl. BayObLGZ 1995, 1 [4]).

    Ein solches liegt nach allgemeiner Ansicht schon dann vor, wenn der Antragsteller ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse glaubhaft macht das auch tatsächlicher, etwa wirtschaftlicher Art sein kann und im allgemeinen dann vorliegen wird, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflußt werden kann (vgl. BGH, NJW-RR-1994, 381; BayObLGZ 1995, 1).

    Die Möglichkeit anderweitiger Informationserlangung ist lediglich im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 381; BayObLGZ 1995, 1).

    Dabei war das von der Antragstellerin geltend gemachte Interesse gegen ein gleich hohes oder höher zu bewertendes Interesse der Öffentlichkeit, der Beteiligten oder Dritter an der Geheimhaltung abzuwägen (vgl. BayObLGZ 1995, 1).

  • OLG Jena, 09.08.2011 - 6 W 206/11

    Akteneinsichtsrecht: Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in die

    Dass diese Aufstellung für einen anderen Zweck, die Ermittlung des Geschäftswertes, vom Nachlassgericht verlangt und vom Erben erstellt wurde, steht einem berechtigten Interesse des Pflichtteilsberechtigten nicht entgegen (ganz h.M. vgl. LG Erfurt, Beschluss vom 26.09.1996, Az. 7 T 126/96 = Rpfleger 1997, 115; BayObLG, Beschluss vom 04.01.1995, Az. 1Z BR 167/94 = FamRZ 1995, 682; LG Bayreuth, Beschluss vom 23.02.1990, Az. 2 T 2/90 = RPfleger 1990, 258; Burandt/Rojan, ErbR, 2011, § 2358, Rn. 80; Palandt-Edenhofer, BGB, 70. Aufl., 2011, § 2358, Rn. 11; Prütting/Helms/Jennissen, a.a.O., § 13, Rn. 35; a.A soweit ersichtlich nur Firsching/Graf, Nachlassrecht, 9. Aufl. 2008, Rn. 4.328, ohne Begründung).

    Das berechtigte Interesse wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Informationen auch auf andere Weise beschafft werden können, zumal die gerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs mit Kosten verbunden ist (ganz h.M. vgl. LG Erfurt, Beschluss vom 26.09.1996, Az. 7 T 126/96 = Rpfleger 1997, 115; BayObLG, Beschluss vom 04.01.1995, Az. 1Z BR 167/94 = FamRZ 1995, 682; LG Bayreuth, Beschluss vom 23.02.1990, Az. 2 T 2/90 = RPfleger 1990, 258; Burandt/Rojan, ErbR, 2011, § 2358, Rn. 80; Palandt-Edenhofer, BGB, 70. Aufl., 2011, § 2358, Rn. 11; Prütting/Helms/Jennissen, a.a.O., § 13, Rn. 35).

  • KG, 17.03.2011 - 1 W 457/10

    Einsicht in Nachlassakten: Fertigung von Ablichtungen eines Vermächtnisnehmers

    aa) Für die Einsicht in Nachlassakten ist ein berechtigtes Interesse regelmäßig dann gegeben, wenn der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, dass er als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer in Betracht kommt (BayObLG, Beschluss vom 4. Januar 1995 - 1 Z BR 167/94 -, BeckRS 1020, 29982; BayObLG, NJWE-FER 2000, 292; Bumiller/Harders, a.a.O., Rdn. 10; Sternal, a.a.O., Rdn. 41; Jennissen, a.a.O., Rdn. 35; Schöpflin, a.a.O., Rdn. 10; Baronin von König, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 34, Rdn. 4).

    Es sind keine Gründe erkennbar, die die Geheimhaltung etwa im Interesse der Erbin notwendig erscheinen ließe (vgl. BayObLG, Beschluss vom 4. Januar 1995 - 1 Z BR 167/94 -, BeckRS 1020, 29982).

  • OLG Brandenburg, 14.07.2008 - 3 Wx 3/08

    Nachlasssache: Beschwerde bei Verweigerung der Übersendung der Akten an die

    a) Es ist zwar zutreffend, dass nach der ganz herrschender Meinung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung teilt, kein Anspruch darauf besteht, dass die Akten den Verfahrensbeteiligten oder ihren Vertretern zur Ermöglichung der Einsichtnahme an einen auswärtigen Ort, insbesondere in die Wohnung oder in die Geschäftsräume von Verfahrensbevollmächtigten, zugesandt werden (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1960 - III ZR 191/59, NJW 1961, 559 = VersR 1961, 223 [zu § 299 ZPO]; BFH, Beschl. v. 29.09.1967 - III B 31/67, NJW 1968, 864 = DStZ 1968, 184 [zu § 78 Abs. 1 FGO]; BayObLG, Beschl. v. 04.01.1995 - 1Z BR 167/94, BayObLG-Rp 1995, 18 = FamRZ 1995, 682; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 09.07.1991 - 20 W 201/91, NJW 1992, 846 = RPfleger 1991, 460; OLG Köln, Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Wx 34/07, FGPrax 2008, 71; ferner Bumiller/Winkler aaO, § 34 Rdn. 14; Jansen/Baronin von König, FGG, 3. Aufl., § 34 Rdn. 13; Keidel/Kahl aaO, § 34 Rdn. 22).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht, das mit Wirkung vom 01. Juli 2006 aufgelöst worden ist, hat - in Übereinstimmung mit der wohl ganz herrschenden Meinung in der Literatur, die sich zum Teil auf ältere obergerichtliche Rechtsprechung beruft (vgl. dazu Bumiller/Winkler aaO, § 34 Rdn. 15; Jansen/Baronin von König aaO, § 34 Rdn. 15; Keidel/ Kahl aaO, § 34 Rdn. 26) - die Beschwerdeberechtigung eines Verfahrensbeteiligten in einem Fall verneint, in dem sein anwaltlicher Bevollmächtigter die Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts einsehen musste und nicht - zum wiederholten Male - zur Mitnahme in seine Kanzlei ausgehändigt erhielt (BayObLG, Beschl. v. 04.01.1995 - 1Z BR 167/94, BayObLG-Rp 1995, 18 = FamRZ 1995, 682).

    Unter den im Streitfall gegebenen - besonderen - Umständen ist nicht nur ein schlichter Verlust an Bequemlichkeit zu bejahen, sondern eine wesentliche Erschwerung der Ausübung des Akteneinsichtsrechts, bei der auch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts eine Rechtsbeeinträchtigung gemäß § 20 Abs. 1 FGG in Betracht kommt (vgl. BayObLG, Beschl. v. 04.01.1995 - 1Z BR 167/94, BayObLG-Rp 1995, 18 = FamRZ 1995, 682; juris-Rdn. 13), wenn das zuständige Nachlassgericht der Behörde - ermessensfehlerhaft - lediglich in einer Art und Weise Einsicht gewährt, die die große Vielzahl und/oder die Vielfältigkeit der auch im öffentlichen Interesse abzuwickelnden Fälle unberücksichtigt lässt, so dass es zu einer ganz erheblichen - unverhältnismäßigen - Steigerung des Verwaltungsaufwandes bei der Behörde kommt.

    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt, selbst dann zu bejahen, wenn man den Grundsätzen der Entscheidung des BayObLG, Beschl. v. 04.01.1995 - 1Z BR 167/94 (BayObLG-Rp 1995, 18 = FamRZ 1995, 682) folgt.

  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10

    Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers

    Ein berechtigtes Interesse im Sinne der §§ 34 Abs. 1, 78 Abs. 1 S. 1 FGG liegt nach allgemeiner Auffassung dann vor, wenn der Antragsteller ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse glaubhaft macht, das auch tatsächlicher, etwa wirtschaftlicher Art sein kann und im allgemeinen dann vorliegen wird, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (BGH a. a. O., 382; BayObLGZ 1995, 1, 4; Rpfleger 1997, 162; FamRZ 1998, 638, 639; OLG Zweibrücken, a. a. O.; OLG München BtPrax 2005, 234).
  • OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 14 Wx 51/06

    Erteilung einer Abschrift aus einer notariellen Niederschrift; Anspruch des

    Insbesondere ist die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten Nr. 3 nicht etwa dadurch entfallen, daß einem ihrer Anwälte zuvor Einsicht in die Nachlaßakte gewährt worden war (vgl. hierzu BayObLGZ 1995, S. 1 ff., 3), denn zuvor waren die Dauernden Beilagen und damit auch die Kopie des Erbvertrags vom 28.11.1972 zum Beleg genommen worden.
  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20

    Abschiebungshaftsache: Überprüfung der Verweigerung der Aktenüberlassung in die

    Der Ausschluss einer Inzidentprüfung findet seine Rechtfertigung darin, dass der Beteiligte gewöhnlich nicht dadurch in seiner Rechtsstellung nachteilig betroffen wird, dass sein Verfahrensbevollmächtigter die Akten auf der Geschäftsstelle einsehen muss (BayObLGZ 1995, 1, 3).
  • OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97

    Durchführung eines Beweisverfahrens im Verfahren der freiwilligen

    Auch muß sich ein berechtigtes Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht stützen; es genügt vielmehr ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse, das auch tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art sein kann (vgl. BayObLGZ 1995, 1/4; Keidel/Kahl aaO Rn. 13, Bassenge/Herbst aaO Rn. 5, je zu § 34 FGG).
  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

    Denn hierfür genügt jedes vernünftige, durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse, auch wenn es nur tatsächlicher Art ist und nicht auf bereits vorhandenen Rechten beruht (vgl. BGH NJW-RR 1994, 381/382; BayObLGZ 1995, 1/4).

    c) Die Übermittlung der Abschriften ist Aufgabe des Amtsgerichts als Nachlaßgericht (BayObLGZ 1995, 1/6).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2008 - 3 Wx 118/08

    Gerichtliches Ermessen bei der Überlassung der Akten in die Kanzlei des

  • OLG Köln, 20.07.2007 - 2 Wx 34/07

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen

  • BayObLG, 10.11.1997 - 3Z BR 383/97

    Akteneinsichtsrecht der beschwerdeführenden Tochter des Betreuten

  • OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02

    Akteneinsicht: Kein Recht des nicht enterbten Halbbruders des Erblassers auf

  • BayObLG, 10.07.2000 - 1Z BR 79/00

    Einsicht in Nachlassakten

  • KG, 13.06.1996 - 1 W 3981/94

    Vorerbschaft bei DDR-Grundstück

  • BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 341/95

    Bemessung der Betreuervergütung

  • OLG Frankfurt, 28.01.1998 - 20 W 125/96

    Beschwerde gegen Auszahlungsverweigerung bei Notaranderkonto

  • BayObLG, 12.05.1998 - 1Z BR 5/98

    Voraussetzungen der Erteilung von Auskünften über einen Verstorbenen

  • BayObLG, 11.10.2000 - 3Z BR 265/00

    Vormundschaftsgerichtlich genehmigte Abtretung einer Forderung

  • BayObLG, 07.02.1996 - 1Z BR 72/95

    Berücksichtigung eines den Verfahrensgegenstand ändernden Sachantrags im

  • BayObLG, 30.11.1999 - 1Z BR 93/99

    Einsicht in die Akten über eine Erwachsenenadoption nach erfolgreicher Beschwerde

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