Rechtsprechung
   BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5292
BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94 (https://dejure.org/1995,5292)
BayObLG, Entscheidung vom 30.03.1995 - 3Z BR 349/94 (https://dejure.org/1995,5292)
BayObLG, Entscheidung vom 30. März 1995 - 3Z BR 349/94 (https://dejure.org/1995,5292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung der Hauptsache des Genehmigungsverfahrens mit der Beendigung der genehmigten Unterbringung; Genehmigung der Unterbringung für eine bestimmte Zeit; Gegenstandslosigkeit einer Genehmigung vor Ablauf einer Befristung; Aufhebung der Unterbringungsgenehmigung zur ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erledigung der Hauptsache durch Entlassung aus der Unterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1296
  • BayObLGZ 1995 Nr. 26
  • BayObLGZ 1995, 146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94
    Ein Betreuer darf nur bestellt, ein Einwilligungsvorbehalt darf nur angeordnet werden, wenn der Betroffene nach den Feststellungen des Tatsachengerichts nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen (BayObLGZ 1994, 209 und 1994, 387; 1993, 63; 1993, 346/347).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94
    Ein Betreuer darf nur bestellt, ein Einwilligungsvorbehalt darf nur angeordnet werden, wenn der Betroffene nach den Feststellungen des Tatsachengerichts nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen (BayObLGZ 1994, 209 und 1994, 387; 1993, 63; 1993, 346/347).
  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung;

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94
    Ein Betreuer darf nur bestellt, ein Einwilligungsvorbehalt darf nur angeordnet werden, wenn der Betroffene nach den Feststellungen des Tatsachengerichts nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen (BayObLGZ 1994, 209 und 1994, 387; 1993, 63; 1993, 346/347).
  • BVerfG, 17.01.1985 - 2 BvR 498/84

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde - Beschluß -

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94
    Die Unterbringungsgenehmigung ist trotz ihrer Unwirksamkeit zur Beseitigung des von ihr ausgehenden Rechtsscheins aufzuheben (vgl. BVerfG NJW 1985, 788; BayObLGZ 1968, 228/229; Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rn. 39; Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 7 Rn. 28 und § 19 Rn. 37).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94
    Die verfassungsrechtlich erforderliche (vgl. Art. 104 Abs. 2 GG ; BVerfGE 10, 302 ) richterliche Entscheidung über eine freiheitsentziehende Unterbringung im Betreuungsrecht ist als Genehmigung einer im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechts beabsichtigten oder (in Ausnahmefällen) bereits veranlaßten Maßnahme des Betreuers ausgestaltet (§ 1906 BGB ).
  • BayObLG, 10.09.1968 - BReg. 1b Z 56/68
    Auszug aus BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94
    Die Unterbringungsgenehmigung ist trotz ihrer Unwirksamkeit zur Beseitigung des von ihr ausgehenden Rechtsscheins aufzuheben (vgl. BVerfG NJW 1985, 788; BayObLGZ 1968, 228/229; Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rn. 39; Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 7 Rn. 28 und § 19 Rn. 37).
  • BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94
    Ein Betreuer darf nur bestellt, ein Einwilligungsvorbehalt darf nur angeordnet werden, wenn der Betroffene nach den Feststellungen des Tatsachengerichts nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen (BayObLGZ 1994, 209 und 1994, 387; 1993, 63; 1993, 346/347).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 185/07

    Zulässigkeit der Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Richtig ist ferner, dass in solchen Fällen der die freiheitsentziehende Unterbringung genehmigende Beschluss gleichwohl im Beschwerdeverfahren aufgehoben werden kann, wenn ihm seine Wirkungslosigkeit nicht zu entnehmen ist und er vielmehr nach seinem Inhalt den Anschein erweckt, als wirke er bis zum Ablauf der in ihm genannten Unterbringungsdauer weiter (BayObLG FamRZ 1995, 1296).
  • KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03

    Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht

    Allerdings hat die Verlegung des Betreuten von der geschlossenen auf die offene Station einer psychiatrischen Klinik in der Regel zur Folge, dass die erteilte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung wirkungslos wird (BayObLG, FamRZ 1995, 1296f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1906, Rdn. 92), so dass eine Sachentscheidung über den Fortbestand der vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung nicht mehr erfolgen kann (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669, 670; BayObLG, Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04, JURIS, Rdn. 8).
  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    Es hat zudem ausdrücklich angenommen, dass die Betroffene aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung ihren Willen nicht frei bestimmen kann (zu dieser Voraussetzung vgl. z.B. BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 2000, 493; OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97

    Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).
  • BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96

    Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).

    Auch eine solche Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63; 1995, 146/148).

  • BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Gegen den Willen des Betroffenen darf ein Betreuer nur bestellt werden, wenn der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148; 1994, 209, 211; vgl. OLG Hamm FGPrax 1995, 56 f. mit zustimmender Anmerkung Seitz; Palandt/Diederichsen BGB 54. Aufl. § 1896 Rn. 7).

    Auch eine solche Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148; 1993, 63).

  • BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96

    Zurückverweisung wegen Begründungsmängeln der Beschwerdeentscheidung

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435).

    Auch eine solche Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148. Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346, 347; Dodegge NJW 1995, 2389, 2394; Palandt/Diederichsen BGB 55.Aufl. § 1903 Rn.5).

  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1896 Rn.7; Staudinger/Bienwald BGB 12.Aufl. § 1896 Rn.27), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).

    Auch insoweit setzt die Anordnung voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63; 1995, 146/148).

  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

    Gemäß dieser Regelung müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. KG R&P 1996, 86, 87: "überzeugende Anhaltspunkte"; Jürgens § 69f FGG Rn. 3; Knittel BtG § 69f FGG Rn. 3; Zimmermann in Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 69f FGG Rn. 3) darauf hindeuten, daß der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB ) und - sofern das Vormundschaftsgericht von Amts wegen tätig wird - insoweit auch seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435; KG aaO.).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m. w. N., OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

  • BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97

    Gesetzliche Vertretung des Geschäftsunfähigen im gerichtlichen Verfahren -

  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96

    Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts

  • BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99

    Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine

  • BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02

    Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02

    Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche

  • OLG Hamm, 24.11.1997 - 15 W 431/97

    Fortsetzungsfeststellung nach Polizeieinsatz

  • BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96

    (Betreuungsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör und Beweisverwertung;

  • BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96

    Bestellung eines Betreuers wegen schubförmig verlaufender Krankheit

  • BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03

    Betreuungsrecht: Voraussetzungen für die Betreuerbestellung - behandelnder

  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99

    Erledigung der Hauptsache

  • BayObLG, 12.07.2001 - 3Z BR 202/01

    Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

  • BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97

    Reformatio in peius bei Anfechtung einer Betreuerbestellung durch den Betroffenen

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97

    Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen

  • BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 163/99

    Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren durch das

  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 276/97

    Persönliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz bei Schweigen trotz

  • BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 14/98

    Reformatio in peius bei einer Beschwerde des Betroffenen gegen die Berufung eines

  • BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96

    Übergehen des Wunsches des Betroffenen, seine Tochter zur Betreuerin zu bestellen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht