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   BayObLG, 28.08.1996 - 1Z BR 166/96   

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https://dejure.org/1996,3242
BayObLG, 28.08.1996 - 1Z BR 166/96 (https://dejure.org/1996,3242)
BayObLG, Entscheidung vom 28.08.1996 - 1Z BR 166/96 (https://dejure.org/1996,3242)
BayObLG, Entscheidung vom 28. August 1996 - 1Z BR 166/96 (https://dejure.org/1996,3242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde; Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Ablehnung des Nachlassgerichts, den Nachlasspfleger in bestimmtem Sinne anzuweisen; Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Ablehnung der Erweiterung des Wirkungskreises des Nachlasspflegers; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weisungsrecht des Nachlassgerichts gegenüber dem Nachlasspfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 326
  • FGPrax 1996, 227
  • FamRZ 1997, 314
  • Rpfleger 1997, 113
  • BayObLGZ 1996 Nr. 47
  • BayObLGZ 1996, 192
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Schleswig, 06.10.2009 - 3 U 98/08

    Berücksichtigung der Kosten für die laufende Grabpflege bei der Höhe des

    In diesem Fall ist der Nachlasspfleger wie der Nachlassverwalter zur Bedienung von Nachlassverbindlichkeiten befugt (BayObLG, Beschl. v. 28.8.1996 - 1Z BR 166/96, NJW-RR 1997, 326, Tz. 15; MünchKommBGB/Leipold, aaO., § 1960 Rn. 53 jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 07.01.2010 - 31 Wx 154/09

    Nachlasspflegschaft: Rechtsfehlerfreie Genehmigung eines Grundstücksverkaufs zur

    In diesem Zusammenhang kann er aus Mitteln des Nachlasses und unter Berücksichtigung der beschränkten Erbenhaftung Verbindlichkeiten des Nachlasses erfüllen, wenn dies zur Erhaltung des Nachlasswertes geboten ist, denn er darf den Nachlass nicht der Gefahr eines aussichtslosen, mit Kosten verbundenen Rechtsstreits aussetzen ( BayObLGZ 1996, 192/196).
  • OLG München, 28.07.2020 - 34 Wx 212/20

    Aufgebotsverfahrens durch einen Nachlasspfleger zum Zwecke der Kraftloserklärung

    Er muss seine Handlungen nach pflichtgemäßem Ermessen vornehmen (BGH NJW 1968, 353; BayObLGZ 1996, 192/196; OLG München FGPrax 2010, 74; Najdecki in Burandt/Rojahn Erbrecht 3. Aufl. § 1960 BGB Rn. 21; MüKoBGB/Leipold § 1960 Rn. 80), die Folge eines Verstoßes hiergegen ist aber lediglich die Haftung gegenüber dem Erben für den ggf. entstandenen Schaden gemäß §§ 1915 Abs. 1 Satz 1, 1833 Abs. 1 Satz 1 BGB (Najdecki in Burandt/Rojahn § 1960 BGB Rn. 49; MüKoBGB/Leipold § 1960 Rn. 76).

    In begrenztem Umfang Weisungen erteilen kann dem Nachlasspfleger nur das Nachlassgericht im Rahmen der Aufsicht nach §§ 1962, 1915 Abs. 1 Satz 1, 1837 Abs. 2 Satz 1 BGB (BayObLGZ 1996, 192/196 f.; Najdecki in Burandt/Rojahn § 1960 BGB Rn. 51; MüKoBGB/Leipold § 1960 Rn. 80), was im vorliegenden Fall aber nicht geschehen ist.

  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00

    Verfahrensfähigkeit des Antragstellers im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren

    Die Beschwerdeberechtigung des Antragstellers ergibt sich aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1989, 175/178; 1996, 192/194).
  • OLG München, 27.04.2010 - 4 Wx 9/10

    Verfahren über die Genehmigung eines Vergleichs zur Zahlung von

    Es liegt im Interesse der noch nicht feststehenden Erben, den Nachlass nicht der Gefahr eines aussichtslosen mit erheblichen Kosten verbundenen Prozesses auszusetzen (BayObLGZ 1996, 192(196)).
  • BayObLG, 11.11.2002 - 1Z BR 110/02

    Beschwerderecht des Erbeserben bei Geltendmachung der Unrichtigkeit des dem Erben

    Die Berechtigung zur Einlegung der weiteren Beschwerde ergibt sich schon daraus, dass die Erstbeschwerde der Beteiligten zu 1 ohne Erfolg geblieben ist (vgl. BayObLGZ 1996, 192/194; st. Rspr.; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 10).
  • BayObLG, 11.01.2001 - 2Z BR 145/00

    Anfechtbarkeit eines Zwischenbeschlusses, der die Vorlage eines

    Die Beschwerdeberechtigung des Antragstellers folgt schon daraus, dass das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1996, 192/194; BayObLG ZMR 2000, 852).
  • BayObLG, 23.01.1998 - 1Z BR 177/97

    Anordnung einer Nachlasspflegschaft bei Verfahren zur Feststellung der

    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 2 ergibt sich schon daraus, daß ihre Erstbeschwerde verworfen worden ist (vgl. BayObLGZ 1996, 192/194; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 10 a.E. m.w.N.).
  • BayObLG, 26.04.2001 - 2Z BR 66/01

    Berechnung des Rechtsmittelstreitwerts

    Die Beschwerdeberechtigung der Antragsgegnerin folgt schon daraus, dass das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1996, 192/194).
  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 137/00

    Anfechtung der Entlastung des Verwalters

    Die Beschwerdeberechtigung des Antragstellers ergibt sich schon daraus, dass seine Erstbeschwerde verworfen worden ist (BayObLGZ 1996, 192/194 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.12.2000 - 2Z BR 135/00

    Anfechtbarkeit des Zwischenbeschlusses, der die Vorlage eines

  • BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 227/02

    Beschwerde gegen Abweisung des Abgabeantrags im Betreuungsverfahren

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