Rechtsprechung
BayObLG, 04.03.1997 - 3Z BR 348/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 10, 44; AktG § 94; HRV § 43 Nr. 4
Keine Eintragungsfähigkeit des Stellvertreterzusatzes bei GmbH-Geschäftsführern - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 94; GmbHG §§ 10, 44; HRV § 43 Nr. 4
Vorlagebeschluß zur Eintragung eines stellvertretenden GmbH-Geschäftsführer - Kein Stellvertreterzusatz im Handelregister - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Stellvertreterzusatz im Handelsregister
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 673
- NJW-RR 1998, 792 (Ls.)
- BB 1997, 851
- DB 1997, 818
- Rpfleger 1997, 388
- BayObLGZ 1997, 107
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 08.04.1960 - 4 U 222/59
Auszug aus BayObLG, 04.03.1997 - 3Z BR 348/96
Er sieht sich an der Zurückweisung jedoch durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf vom 28.2.1969 - 3 W 39/69, NJW 1969, 1259 und Stuttgart vom 15.7.1960 - 8 W 143/60, NJW 1960, 2150 gehindert.Aus den erwähnten Gründen werde auch die Eintragung von "stellvertretenden Vorstandsmitgliedern" einer Aktiengesellschaft für zulässig gehalten (KG, KGJ 24 A 195 = OLGE 6, 467; OLG Stuttgart NJW 1960, 2150).
- BayObLG, 18.04.2001 - 3Z BR 100/01
Zur Satzung eines eingetragenen Vereins
Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass von der Frage der Missverständlichkeit der Vertretungsregelung in der Satzung die Frage zu unterscheiden ist, inwieweit der Vertreterzusatz, wie angemeldet, im Vereinsregister eingetragen werden kann (vgl. BGH NJW 1998, 1071 und BayObLGZ 1997, 107 zur Nichteintragungsfähigkeit des Vertreterzusatzes bei Geschäftsführern einer GmbH). - BayObLG, 14.09.2001 - 3Z BR 290/01
Auslegung einer Vereinssatzung
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die Eintragung von Vorstandsmitgliedern eines Vereins als "Stellvertreter" im Vereinsregister nicht zulässig ist (vgl. BayObLGZ 1992, 16/21; für den Stellvertreter des GmbH-Geschäftsführers: BGH NJW 1998, 1071; BayObLGZ 1997, 107).