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   BayObLG, 25.11.2002 - 3Z BR 189/02   

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BayObLG, 25.11.2002 - 3Z BR 189/02 (https://dejure.org/2002,5177)
BayObLG, Entscheidung vom 25.11.2002 - 3Z BR 189/02 (https://dejure.org/2002,5177)
BayObLG, Entscheidung vom 25. November 2002 - 3Z BR 189/02 (https://dejure.org/2002,5177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschaffung eines Passes für ausländischen Betreuten, Auftrag an Dritte

  • Judicialis

    AsylbLG § 9; ; BGB § 1835; ; BSHG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylbLG § 9; BGB § 1835; BSHG § 2
    Obliegenheiten des Betreuers eines ausländischen Betroffenen - Beschaffung eines gültigen Passes - Sachaufwendungen als Aufwendungen des Betreuers - Einsatz von Hilfskräften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung von Aufwendungen des Betreuers durch die Staatskasse; Umfang der erstattungsfähigen Kosten; Bedienung der Hilfe eines Dritten; Zulässigkeit der Delegation von einzelnen Arbeitent, die nicht der persönlichen Amtsführung vorbehalten sind

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Kissingen - XVII 112/99
  • LG Schweinfurt - 42 T 148/01
  • BayObLG, 25.11.2002 - 3Z BR 189/02

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 76
  • FamRZ 2003, 405
  • Rpfleger 2003, 246
  • BayObLGZ 2002, 353
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Memmingen, 23.03.1998 - 4 T 401/98

    Anspruch des Betreuers auf Aufwendungsersatz und Vergütung der von Dritten

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2002 - 3Z BR 189/02
    Hieraus wird zu Recht gefolgert, dass der Betreuer den persönlichen Kontakt zu dem Betroffenen nicht an Dritte delegieren dürfe (vgl. LG Memmingen FamRZ 1999, 459/460 m. Anm. Bienwald FamRZ 1999, 1305; Soergel/Zimmermann § 1835 BGB Rn. 8; Knittel BtG § 1836 BGB Rn. 39).

    Eine weitergehende Einschränkung der Übertragung von einzelnen Tätigkeiten oder konkreten Aufgaben des Betreuers lässt sich aus dem Grundsatz der persönlichen Betreuung aber nicht ableiten, solange der Dritte lediglich als untergeordnete "Hilfskraft" z.B. für überschaubare einzelne Verwaltungsaufgaben ohne eigene Entscheidungsbefugnis eingesetzt wird und kein Zweifel an der fortbestehenden Verantwortung des Betreuers für die Amtsführung insgesamt verbleiben kann (BayObLG aaO; Bienwald FamRZ 1999, 1305/1306).

  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 137/00

    Vergütung des Betreuers für Information einer Hilfsperson

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2002 - 3Z BR 189/02
    Zwar darf der Betreuer nicht seine Aufgaben vollständig - etwa für die Dauer einer Urlaubsabwesenheit - auf Dritte übertragen (BayObLG FamRZ 2001, 374/375; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1362).
  • LG Stuttgart, 20.04.1999 - 2 T 312/98
    Auszug aus BayObLG, 25.11.2002 - 3Z BR 189/02
    Soweit der Dritte keinen für die Erledigung der Aufgabe nutzbaren Wissens- und Erfahrungsvorsprung gegenüber dem Betreuer einsetzen kann, ist die Delegation einzelner Tätigkeiten oder abgrenzbarer Aufgaben unter dem Blickwinkel des Aufwendungsersatzes unbedenklich, wenn hierdurch keine höheren Kosten entstehen als bei der Ausführung durch den Betreuer selbst (vgl. insoweit auch LG Stuttgart BWNotZ 1999, 171/173).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01

    Betreuung: Unzulässige Übertragung der gesamten Betreuung auf selbst gewählten

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2002 - 3Z BR 189/02
    Zwar darf der Betreuer nicht seine Aufgaben vollständig - etwa für die Dauer einer Urlaubsabwesenheit - auf Dritte übertragen (BayObLG FamRZ 2001, 374/375; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1362).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 6 S 3076/92

    Sozialhilfe: Erstattung der Paßverlängerungskosten eines Ausländers

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2002 - 3Z BR 189/02
    Grundsätzlich können die Kosten für die Verlängerung - und damit auch die Neuausstellung - des Passes eines sich in Deutschland aufhaltenden Ausländers im Einzelfall zu dem nicht durch den Regelsatz gedeckten notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des § 11 BSHG gehören und eine einmalige Beihilfe des Sozialhilfeträgers rechtfertigen (VGH Baden-Württemberg InfAuslR 1996, 346).
  • KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07

    Betreuerbestellung: Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und

    Das Vormundschaftsgericht hatte den - in der Praxis durchaus üblichen (vgl. BayObLG, FGPrax 2003, 76; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1896 BGB, Rdn. 131) - Aufgabenkreis aber gerade im Hinblick auf die Anregung des Sozialgerichts zusätzlich bestimmt.
  • BayObLG, 10.09.2003 - 3Z BR 73/03

    Aufwendungsersatz des Betreuers: Verpflegungsmehraufwand bei notwendigen Reisen -

    Dem steht nicht der Grundsatz der persönlichen Betreuung entgegen, so lange die Tätigkeit des Dritten sich auf diese Funktion als Ansprechpartner sowie auf untergeordnete Hilfstätigkeiten beschränkt (Fortführung von BayObLGZ 2002, 353 = FamRZ 2003 405).

    aa) Zwar folgt aus dem Grundsatz der persönlichen Betreuung, dass der Betreuer nicht seine Aufgaben vollständig - etwa für die Dauer einer Urlaubsabwesenheit - auf Dritte übertragen darf (BayObLGZ 2002, 353 = FamRZ 2003, 405 und FamRZ 2001, 374/375; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1362; OLG Dresden BtPrax 2001, 260).

  • OLG Frankfurt, 21.11.2008 - 20 W 170/08

    Betreuervergütung: Anspruch eines Berufbetreuers auf Erstattung von

    Bei den Kosten, die einem Berufsbetreuer durch die eigene Beauftragung eines Dolmetschers entstehen, handelt es sich um anlässlich der Betreuung entstandene Aufwendungen, die deshalb nach früherem Rechtszustand bis zum Inkrafttreten des VBVG vor dem 1. Juli 2005 zu den dem Berufsbetreuer gesondert nach § 1835 Abs. 3 BGB erstattungsfähigen Aufwendungen zählten (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 405; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1835 Rn. 11; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, § 1835 Rn. 20).
  • VG Dresden, 28.06.2005 - 13 K 2649/04

    Asylbewerberleistungsgesetz, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten, Kosten,

    Denn auf dieser Grundlage sind alle Kosten zu übernehmen, die dazu dienen, den weiteren Aufenthalt des leistungsberechtigten Personenkreis in Deutschland sicherzustellen (so auch Bayerisches OLG, Beschl. v. 25.11.2002, FamRZ 2003, 405-407; Deibel, ZAR, 1995, 57, 63-64; einschränkend VG München, Urt. v. 26.01.2001, M 6 a K 99.2307- nur bei freiwilliger Ausreise ).
  • LG Koblenz, 16.12.2003 - 2 T 821/03

    Betreuerwechsel wegen Zweifeln an der Notwendigkeit der dauerhaften Unterbringung

    Vielmehr ergibt sich aus dem in § 1897 Abs. 1 BGB hervorgehobenen Grundsatz der persönlichen Betreuung, dass die Übertragung von Aufgaben des Betreuers an Dritte grundsätzlich unzulässig ist (BayObLG, FamRZ 2003, 405; BayObLG, Beschluss vom 10. September 2003, 3 ZBR 73/03, in [...] dokumentiert; OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 1362).
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