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   BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72   

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https://dejure.org/1975,11
BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72 (https://dejure.org/1975,11)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1975 - IV C 74.72 (https://dejure.org/1975,11)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1975 - IV C 74.72 (https://dejure.org/1975,11)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen; Zulässigkeit einer Diskothek im allgemeinen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Diskothek im Allgemeinen Wohngebiet - Flächennutzungsplan - Bindung des Bebauungsplans

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 48, 70
  • NJW 1975, 1985
  • MDR 1975, 691
  • DVBl 1975, 661
  • BauR 1975, 256
  • BayVBl 1975, 564
 
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Wird zitiert von ... (144)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72
    Der Flächennutzungsplan ist insofern "grobmaschiger" als der Bebauungsplan (Urteil des Senats vom 15. März 1967 - BVerwG IV C 205.65 - BVerwGE 26, 287 [292]).
  • BVerwG, 29.10.1968 - IV B 7.68

    Baugenehmigung für eine geplante Tankstelle - Rücknahme rechtswidrig

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72
    Da die Baugenehmigung vom Beklagten auf den Widerspruch der Nachbarn hin aufgehoben worden ist und diese Aufhebung voraussetzt, daß die Nachbarn in ihren subjektiven Rechten verletzt sind (vgl. Beschluß des Senats vom 29. Oktober 1968 - BVerwG IV B 7.68 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 6 = DÖV 1969, 142), § 34 BBauG aber keine nachbarschützende Funktion hat, wird das Berufungsgericht zu klären haben, ob durch die Baugenehmigung für die Diskothek oder die Ausnutzung dieser Genehmigung etwa andere nachbarschützende Vorschriften verletzt sind oder ob die vorgegebene Grundstückssituation nachhaltig verändert wird und dadurch die Nachbarn schwer und unerträglich getroffen sind (Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - BVerwGE 32, 173 [178/179]).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72
    Da die Baugenehmigung vom Beklagten auf den Widerspruch der Nachbarn hin aufgehoben worden ist und diese Aufhebung voraussetzt, daß die Nachbarn in ihren subjektiven Rechten verletzt sind (vgl. Beschluß des Senats vom 29. Oktober 1968 - BVerwG IV B 7.68 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 6 = DÖV 1969, 142), § 34 BBauG aber keine nachbarschützende Funktion hat, wird das Berufungsgericht zu klären haben, ob durch die Baugenehmigung für die Diskothek oder die Ausnutzung dieser Genehmigung etwa andere nachbarschützende Vorschriften verletzt sind oder ob die vorgegebene Grundstückssituation nachhaltig verändert wird und dadurch die Nachbarn schwer und unerträglich getroffen sind (Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - BVerwGE 32, 173 [178/179]).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72
    Nicht ausdrücklich erörtert hat das Berufungsgericht allerdings, ob der Wirtschaftsplan die weitere Überleitungsvoraussetzung erfüllt, daß sein Inhalt rechtmäßiger Inhalt eines nach dem Bundesbaugesetz erlassenen Flächennutzungsplanes hätte sein können (vgl. insoweit zur Überleitung von Bebauungsplänen das Urteil vom 20. Dezember 1972 - BVerwG IV C 14.71 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 5 S. 16 [18 f.]).
  • BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73

    Fortgeltung von Flächennutzungsplänen bei Gebietsänderung

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72
    Daß diese Anforderung nicht nur an übergeleitete Bebauungspläne, sondern in gleicher Weise an Flächennutzungspläne zu stellen ist, hat der Senat bereits - wenn auch in Richtung auf die Weitergeltung von Flächennutzungsplänen bei Gebietsänderungen - entschieden(Urteil vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 6.73 - Buchholz 406.11 § 5 BBauG Nr. 2 S. 1 [10]).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Dazu gehört es in der Regel, die einzelnen Bauflächen und die von Bebauung freizuhaltenden Gebiete einander zuzuordnen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 CN 6.98 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 14 und vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 74.72 - BVerwGE 48, 70 ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats folgt aus diesem gesetzlichen Ableitungszusammenhang, dass den Darstellungen des Flächennutzungsplans als Entwicklungsgrundlage noch nicht der Bestimmtheitsgrad eignet, der für Festsetzungen eines Bebauungsplans typisch ist; der Flächennutzungsplan weist ebenenspezifisch ein grobmaschiges Raster auf, das auf Verfeinerung angelegt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - BVerwG 4 BN 9.03 - a.a.O. und vom 20. Juli 1990 - BVerwG 4 N 3.88 - Buchholz 406.11 § 5 BBauG/BauGB Nr. 7 = NVwZ 1991, 262; BVerwGE 48, 70 ).

    Die Darstellungen eines Flächennutzungsplans sind, sofern sie nicht ausnahmsweise Parzellenschärfe für sich in Anspruch nehmen (vgl. BVerwGE 48, 70 ), "grobmaschiger" (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - BVerwG 4 BN 9.03 - und vom 20. Juli 1990 - BVerwG 4 N 3.88 - jeweils a.a.O.; BVerwGE 95, 123 ; 48, 70 ; 26, 287 ).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Ein konzeptioneller Widerspruch zum Flächennutzungsplan liegt darin nicht (vgl. hierzu auch BVerwGE 48, 70, 74 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 7 D 34/07

    Unzumutbare Immissionen wg. Einkaufszentrumserweiterung?

    So bereits: BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 - 4 C 74.72 -, BRS 29 Nr. 8.
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