Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,240
BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85 (https://dejure.org/1986,240)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1986 - 4 N 1.85 (https://dejure.org/1986,240)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1986 - 4 N 1.85 (https://dejure.org/1986,240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Heilung des Fehlens der Begründung - Bebauungsplan - Fristgerechte Geltendmachung - Verfahrensfehler - Formfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung des Fehlens der dem Bebauungsplan beizufügenden Begründung mangels fristgerechter Geltendmachung gem. § 155a Abs. 1 BBauG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 47
  • BVerwGE 77, 45
  • NJW 1986, 2720
  • NVwZ 1986, 917 (Ls.)
  • DVBl 1986, 686
  • JR 1986, 277
  • BauR 1986, 298
  • BayVBl 1986, 372
  • ZfBR 1986, 142
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85
    Zutreffend ist das vorlegende Gericht davon ausgegangen, daß das Fehlen der nach § 9 Abs. 8 BBauG 1976/79 beizufügenden Begründung ein Mangel des Bebauungsplans ist, der zu seiner Unwirksamkeit führen kann (vgl. zum Rechtszustand nach § 9 Abs. 6 BBauG 1960 Urteil des Senats vom 7. Mai 1971 - BVerwG 4 C 76.68 - ); dieser Mangel wird jedoch unbeachtlich, wenn er nicht innerhalb der Jahresfrist des § 155 a Satz 1 BBauG 1976 (§ 155 a Abs. 1 BBauG 1979) gerügt wird.

    Zutreffend ist allerdings, daß die Begründung eines Bebauungsplans insoweit die materiellrechtliche Seite berührt, als sie Hinweise auf die Richtigkeit der Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 6 und 7 BBauG 1976/79 geben kann, dies freilich nicht ausschließlich; denn auch Ratsprotokolle, Aktenauszüge und dergleichen können die einer Planung zugrundeliegenden Motive und Überlegungen verdeutlichen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 7. Mai 1971 - BVerwG 4 C 76.68 - a.a.O.), und vor allem kann sich die Richtigkeit der Abwägung aus den Festsetzungen selbst, aus ihrem Zusammenhang untereinander und aus ihrem Bezug zur örtlichen Situation ergeben.

    Das setzt, wie der Senat in dem bereits zitierten Urteil vom 7. Mai 1971 (a.a.O.) entschieden hat, voraus, daß die Begründung jedenfalls zu den für die Planungskonzeption bedeutsamen Regelungen Erläuterungen enthält; eine Erläuterung der Motive für einzelne Festsetzungen ist dagegen nicht geboten (vgl. dazu auch BVerwGE 45, 309 ).

  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 14/80

    Anforderungen an die Begründung eines Bebauungsplans

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85
    Gerade weil die Begründung nur der besseren Verständlichkeit des Planes dient (über dessen Inhalt die Behörde ohnehin auf Verlangen Auskunft zu geben hat), ist ein Verstoß gegen die Begründungspflicht als eine "Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften", die die Aufstellung eines Bebauungsplans betreffen, anzusehen (so im Ergebnis auch Hans Meyer in Kohlhammer-Kommentar zum BBauG, § 155 b Rn 33, Schlichter/Stich/Tittel, § 9 Rn 37, Molodowsky, BayVBl. 1977, 539 ; auch der Bundesgerichtshof neigt dieser Auffassung zu, vgl. Urteil vom 11. Juni 1981 - III ZR 14/80 NVwZ 1982, 210 = ZfBR 1981, 295).

    In diesem Zusammmenhang folgt der beschließende Senat der Auffassung des Bundesgerichtshofs, der bereits mit dem schon zitierten Urteil vom 11. Juni 1981 - III ZR 14/80 - (a.a.O.) entschieden hat, daß eine fehlende oder eine nur aus "Leerformeln" bestehende Begründung nicht unter § 155 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBauG 1979 fällt (ebenso BayVGH, Urteil vom 15. März 1983 - Nr. 36 I 78 BayVBl. 1984, 82; ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 1983 - 5 S 962/83 - NVwZ 1984, 529).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85
    Das setzt, wie der Senat in dem bereits zitierten Urteil vom 7. Mai 1971 (a.a.O.) entschieden hat, voraus, daß die Begründung jedenfalls zu den für die Planungskonzeption bedeutsamen Regelungen Erläuterungen enthält; eine Erläuterung der Motive für einzelne Festsetzungen ist dagegen nicht geboten (vgl. dazu auch BVerwGE 45, 309 ).
  • VGH Bayern, 15.03.1983 - 36 I 78

    Bauleitplanung: Bestimmtheit eines Bebauungsplans bezüglich seiner Festsetzungen

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85
    In diesem Zusammmenhang folgt der beschließende Senat der Auffassung des Bundesgerichtshofs, der bereits mit dem schon zitierten Urteil vom 11. Juni 1981 - III ZR 14/80 - (a.a.O.) entschieden hat, daß eine fehlende oder eine nur aus "Leerformeln" bestehende Begründung nicht unter § 155 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBauG 1979 fällt (ebenso BayVGH, Urteil vom 15. März 1983 - Nr. 36 I 78 BayVBl. 1984, 82; ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 1983 - 5 S 962/83 - NVwZ 1984, 529).
  • BVerwG, 12.02.2003 - 4 BN 9.03

    Flächennutzungsplan; Darstellung als "Wald"; Bebauungsplan; Festsetzung als

    Richtig ist, dass sich Mängel der Begründung gegebenenfalls als Indiz für materielle Fehler der Planung werten lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 N 1.85 - BVerwGE 74, 47).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 4 NB 28.92

    Bauplanungsrecht: Fehlende Begründungspflicht für gestalterische Festsetzungen im

    Die für Bebauungspläne einfach-gesetzlich durch § 9 Abs. 8 BauGB (früher: § 9 Abs. 6 BBauG 1960) angeordnete Begründungspflicht dient vor allem dem Zweck, die Überprüfung der Abwägung durch die Gemeinde zu erleichtern (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 N 1.85 - BVerwGE 74, 47 (50) [BVerwG 21.02.1986 - 4 N 1/85] = Buchholz 406.11 § 155 a BBauG Nr. 4 S. 8).

    Da sie zudem nur der besseren Verständlichkeit des Planes dient, über dessen Inhalt die Gemeinde ohnehin auf Verlangen Auskunft zu geben hat, stellt ein Verstoß gegen die Begründungspflicht nur eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dar und kann deshalb nach § 214 Abs. 1 Nr. 2 BauGB/§ 155 a Abs. 1 BBauG 1979/§ 155 a Satz 1 BBauG 1976 unbeachtlich sein (BVerwG, Beschluß vom 21. Februar 1986, a.a.O. S. 50 f.).

    Da sich sogar die durch die verfassungsrechtlich unbedenkliche Vorschrift des § 9 Abs. 8 BauGB gesetzlich vorgeschriebene Begründung auf die Erläuterung der für die Planungskonzeption bedeutsamen Regelungen beschränken darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1986, a.a.O., S. 51), läßt sich die Forderung, jede auch noch so unbedeutende Regelung des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG im einzelnen zu erläutern, nicht aus dem Rechtsstaatsprinzip oder aus anderen Grundsätzen des Verfassungsrechts begründen.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 3 S 2972/18

    Bauplanungsrechtliche Zweckbestimmung eines "Inklusiven Quartiers" - Festsetzung

    a) Ein Begründungsmangel des Bebauungsplans kann einen Verfahrensfehler darstellen, der die Wirksamkeit des Bebauungsplans berührt (BVerwG, Beschluss vom 21.02.1986 - 4 N 1/85 - BVerwGE 74, 47; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 139. EL August 2020, § 9 Rn. 288 ff.; § 2a Rn. 6 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht