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   VGH Bayern, 18.05.1995 - 7 CE 95.1069   

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VGH Bayern, 18.05.1995 - 7 CE 95.1069 (https://dejure.org/1995,28432)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.05.1995 - 7 CE 95.1069 (https://dejure.org/1995,28432)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 7 CE 95.1069 (https://dejure.org/1995,28432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 1995, 631
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 7 CE 19.343

    Kein isolierter Anspruch auf Akteneinsicht im Widerspruchsverfahren

    Die behördliche Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Akteneinsicht zu gewähren ist (Art. 104 BayHSchG, 29 BayVwVfG), ist jedenfalls dann eine gemäß § 44a VwGO nicht selbständig durch gerichtliche Rechtsbehelfe angreifbare Verfahrenshandlung, wenn der Antragsteller - wie hier - die Einsicht im Rahmen eines anhängigen Widerspruchsverfahrens und zur Durchführung dieses Verfahrens begehrt (stRspr so bereits BayVGH, B.v. 18.5.1995 - 7 CE 95.1069 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 2 C 16.15; BayVGH, B.v. 19.12.2013 - 3 CE 13.1353; jeweils juris).

    Das Gesetz mutet es ihm mit § 44a VwGO zu, den Erlass der behördlichen Entscheidung in der Sache - hier der Widerspruchsentscheidung - abzuwarten und den geltend gemachten Anspruch auf weitergehende Akteneinsicht erst in einem möglicherweise sich anschließenden Prozess durchsetzen zu können, vgl. § 100 VwGO (BayVGH, B.v. 18.5.1995 - 7 CE 95.1069 - juris Rn. 6).

    Da der Antrag nach § 123 VwGO (der als Rechtsbehelf i.S.v. § 44a VwGO zu verstehen ist, vgl. BayVGH, B. v. 18.5.1995 - 7 CE 95.1069 - juris Rn. 7) sonach bereits nach § 44a Satz 1 VwGO unzulässig ist, bedarf es keiner weiteren Erörterung, ob er außerdem in Teilen unter dem Gesichtspunkt fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, weil dem Antragsteller bereits Akteneinsicht gewährt worden ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2012 - 8 R 14/11

    Akteneinsicht im Flurbereinigungsverfahren

    Schließlich ist als Rechtsbehelf im Sinne des § 44a VwGO auch der Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO zu verstehen, weil der Antragstellerin im Wege der einstweiligen Anordnung nicht etwas gewährt werden könnte, was sie im Klageweg nicht erreichen kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.05.1995 - 7 CE 95.1069 -, BayVBl. 1995, 631; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 122).
  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 7 CE 09.661

    Uni Erlangen darf Besetzungsverfahren für Konkordatslehrstuhl fortführen

    Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zählen nach allgemeinem Verständnis zu den "Rechtsbehelfen" im Sinne von § 44a VwGO (BVerwG vom 21.3.1997 NVwZ-RR 1997, 663; BayVGH vom 18.5.1995 BayVBl. 1995, 631/632).
  • VG München, 28.02.2013 - M 25 E 13.356

    Kein Rechtsanspruch auf Übersendung der Behördenakten in die Kanzleiräume; kein

    Durch diese Regelung soll im Interesse der Verfahrensökonomie verhindert werden, dass der Abschluss von noch bei den Behörden anhängigen Verwaltungsverfahren durch gesonderte, lediglich auf das Verfahren bezogene Rechtsbehelfe erschwert oder verzögert werden und die Gerichte mit Streitfällen befasst werden, obwohl das behördliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und noch offen ist, inwieweit die Sachentscheidung den Betroffenen beschwert (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1981 - 8 C 13/80 - NJW 1982, 120; BayVGH, B.v. 18.5.1995 - 7 CE 95.1069 - BayVBl 1995, 631 f.).

    Die Entscheidung der Antragsgegnerin, dem Antragsteller keine Akteneinsicht durch Übersendung der Behördenakten in die Kanzleiräume seines Bevollmächtigten zu gewähren, stellt eine behördliche Verfahrenshandlung im Sinne von § 44a VwGO dar (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1981 a.a.O.; BayVGH, B.v. 18.5.1995 a.a.O.; Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 44a Rn. 8).

    Auch ist der Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO als Rechtsbehelf im Sinne des § 44a VwGO zu verstehen, weil dem Antragsteller im Wege der einstweiligen Anordnung nicht etwas gewährt werden könnte, was er im Klageweg nicht erreichen kann (vgl. OVG NRW, B.v. 13.6.1980 - 4 B 1862/79 - NJW 1981, 70; BayVGH, B.v. 18.5.1995 a.a.O).

  • BVerwG, 21.03.1997 - 11 VR 2.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung zur Untersagung der Anhörung im

    Ausgeschlossen sind darüber hinaus auch Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz unabhängig davon, ob es sich um solche nach §§ 80, 80 a VwGO oder - wie hier - um solche nach § 123 VwGO handelt, weil im Eilverfahren nicht weitergehender Rechtsschutz erlangt werden kann als im Klageverfahren (vgl. OVG Münster DVBl 1980, 964; VGH München BayVBl 1995, 631; Stelkens in Schoch u.a. (Hrsg.), VwGO, § 44 a Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2007 - 2 M 189/07

    Kein gesonderter Rechtsbehelf gegen Verweigerung der Aktenübersendung in die

    Gleiches gilt für Entscheidungen über die Art und Weise der Akteneinsichtsgewährung wie etwa die Fragen, ob im Rahmen der Akteneinsicht Abschriften (Fotokopien) erteilt werden (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 18.05.1995 - 7 CE 95.1069 - BayVBl. 1995, 631) oder dem Kläger Akteneinsicht durch Übersendung der ihn betreffenden Behördenakten in die Kanzlei seiner Prozessbevollmächtigten zu gewähren ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 27.05.1981 - 8 C 13/80 - Buchholz 310 § 44a VwGO Nr. 2).

    Als Rechtsbehelf im Sinne des § 44a VwGO ist auch der Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO zu verstehen, weil dem Antragsteller im Wege der einstweiligen Anordnung nicht etwas gewährt werden könnte, was er im Klageweg nicht erreichen kann (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 18.05.1995 - 7 CE 95.1069 - BayVBl. 1995, 631).

  • VG Bayreuth, 29.03.2022 - B 1 K 21.1173

    Untätigkeitsklage setzt Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts voraus,

    Allein um seine Rechte in diesen Verfahren effektiv verfolgen zu können, begehrt der Kläger Akteneinsicht (zu allem BayVGH, B.v. 18.5.1995 - 7 CE 95.1069 - juris Rn. 5 f., fortgeführt von B.v. 8.4.2019 - 7 CE 19.343 - juris Rn. 14; vgl. auch BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 2 C 16/15 - juris Rn. 18 ff.).

    Dem Kläger darf kein materieller Rechtsverlust durch die erst spätere Akteneinsicht erwachsen (BayVGH, B.v. 18.5.1995 - 7 CE 95.1069 - juris Rn. 5 f.; vgl. auch BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 2 C 16/15 - juris Rn. 18 ff.).

  • VGH Bayern, 19.04.2013 - 5 CE 13.643

    Antrag auf Übersendung von Behördenakten (hier: Ausländer- und

    Zu den nach § 44a VwGO nicht selbstständig anfechtbaren Verfahrenshandlungen gehört auch die behördliche Entscheidung über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht (herrschende Meinung: vgl. OVG LSA, B.v. 5.1.2012 - 8 R 14/11 - juris; B.v. 30.7.2007 - 2 M 189/07 - juris; Hess VGH, B. v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 - juris; OVG RhPf, B. v. 17.2.2000 - 2 B 10209/00 - juris; BayVGH, B.v. 18.5.1995 - 7 CE 95.1069 - juris).
  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 7 CE 09.662

    Verfahren zur Besetzung einer Professur; Rechtsbehelfe gegen behördliche

    Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zählen nach allgemeinem Verständnis zu den "Rechtsbehelfen" im Sinne von § 44a VwGO (BVerwG vom 21.3.1997 NVwZ-RR 1997, 663; BayVGH vom 18.5.1995 BayVBl. 1995, 631/632).
  • VGH Bayern, 26.01.2004 - 7 B 03.1827

    Gesundheitszeugnis kein Verwaltungsakt, Gutachten zur Vorbereitung einer

    Zur Frage, ob ein Anspruch auf Akteneinsicht in Akten des Gesundheitsamtes besteht (vgl. dazu z.B. BayVGH vom 8.12.1987 BayVBl 1988, 209), wären noch einige schwierige Rechtsfragen zu klären gewesen, beispielsweise nach der Anwendbarkeit des § 44 a VwGO (vgl. BayVGH vom 18.5.1995 BayVBl 1995, 631) und zur Frage, ob es sich hier um eine Akteneinsicht innerhalb oder außerhalb eines Verwaltungsverfahrens handelt und ob auch für letzteren Fall ein Anspruch in Frage kommt (vgl. dazu z.B. BayVGH vom 17.2.1998 NVwZ 1999, 889).
  • VG Ansbach, 03.03.2021 - AN 17 E 21.00198

    Einstweilige Anordnung zur Gewährung von Akteneinsicht im

  • VGH Bayern, 19.12.2013 - 3 CE 13.1453

    Anspruch des Beamten auf Gewährung von Akteneinsicht im Eilverfahren;

  • VG Gießen, 14.03.2003 - 8 G 412/03

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz; Windfarm; unselbständige

  • VG München, 28.12.2016 - M 10 E 16.5758

    Erfolgloser Antrag auf Akteneinsicht im Wege der einstweiligen Anordnung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2000 - 2 B 10209/00
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