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   BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97   

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https://dejure.org/1997,430
BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97 (https://dejure.org/1997,430)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1997 - 3 C 1.97 (https://dejure.org/1997,430)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1997 - 3 C 1.97 (https://dejure.org/1997,430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Behebung von Eignungszweifeln

  • Judicialis

    StVG § 4 Abs. 1; ; StVZO § 15 b Abs. 1 und 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 300
  • BayVBl 1998, 634
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97
    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Schluß von der Nichtbefolgung einer derartigen behördlichen Anordnung auf die Nichteignung eines Kraftfahrers seine Grundlage in der Verletzung der dem Verkehrsteilnehmer nach § 15 b Abs. 2 StVZO obliegenden Mitwirkungspflicht hat; dieser hat zur Klärung der Zweifel beizutragen, die an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1960 - BVerwG VII C 43.59 - BVerwGE 11, 274 , vom 12. März 1985 - BVerwG VII C 26.83 - NJW 1985 S. 2490 und vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 DVBl 1996, 165 ).

    Das Gesetz mutet ihm diese Kosten ebenso zu, wie es ihm zumutet, die Kosten zu zahlen, die zum verkehrssicheren Führen des Fahrzeugs notwendig sind" (Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - NJW 1985, S. 2490 ).

  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97
    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Schluß von der Nichtbefolgung einer derartigen behördlichen Anordnung auf die Nichteignung eines Kraftfahrers seine Grundlage in der Verletzung der dem Verkehrsteilnehmer nach § 15 b Abs. 2 StVZO obliegenden Mitwirkungspflicht hat; dieser hat zur Klärung der Zweifel beizutragen, die an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1960 - BVerwG VII C 43.59 - BVerwGE 11, 274 , vom 12. März 1985 - BVerwG VII C 26.83 - NJW 1985 S. 2490 und vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 DVBl 1996, 165 ).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 2.94

    Medizinisch-psychologisches Gutachten als Voraussetzung für die Verlängerung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97
    Entzieht sich ein betroffener Kraftfahrer trotz berechtigter Zweifel der angeordneten Eignungsuntersuchung, darf folglich die Verkehrsbehörde aus der Nichtvorlage des Gutachtens grundsätzlich auf die fehlende Kraftfahreignung schließen (vgl. etwa Urteile vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 BVerwGE 80, 43 , vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 52.88 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 87 und vom 17. Mai 1995 - BVerwG 11 C 2.94 - DVBl 1996 S. 163 f.).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97
    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Schluß von der Nichtbefolgung einer derartigen behördlichen Anordnung auf die Nichteignung eines Kraftfahrers seine Grundlage in der Verletzung der dem Verkehrsteilnehmer nach § 15 b Abs. 2 StVZO obliegenden Mitwirkungspflicht hat; dieser hat zur Klärung der Zweifel beizutragen, die an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1960 - BVerwG VII C 43.59 - BVerwGE 11, 274 , vom 12. März 1985 - BVerwG VII C 26.83 - NJW 1985 S. 2490 und vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 DVBl 1996, 165 ).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 52.88

    Erstattung von MPU-Kosten - Verdacht auf regelmäßigen Cannabis-Konsum

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97
    Entzieht sich ein betroffener Kraftfahrer trotz berechtigter Zweifel der angeordneten Eignungsuntersuchung, darf folglich die Verkehrsbehörde aus der Nichtvorlage des Gutachtens grundsätzlich auf die fehlende Kraftfahreignung schließen (vgl. etwa Urteile vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 BVerwGE 80, 43 , vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 52.88 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 87 und vom 17. Mai 1995 - BVerwG 11 C 2.94 - DVBl 1996 S. 163 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.1996 - 4 L 235/95

    Begutachtung; Medizinische Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97
    BVerwG 3 C 1.97 OVG 4 L 235/95.
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97
    Entzieht sich ein betroffener Kraftfahrer trotz berechtigter Zweifel der angeordneten Eignungsuntersuchung, darf folglich die Verkehrsbehörde aus der Nichtvorlage des Gutachtens grundsätzlich auf die fehlende Kraftfahreignung schließen (vgl. etwa Urteile vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 BVerwGE 80, 43 , vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 52.88 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 87 und vom 17. Mai 1995 - BVerwG 11 C 2.94 - DVBl 1996 S. 163 f.).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97
    Das MPI-Gutachten hat in seinem medizinischen Teil den allgemeinen Gesundheitszustand, den Bewegungsapparat, das Nervensystem, die psychische Verfassung, in seinem psychologischen Teil den Lebenslauf, die Ausbildung, den Beruf und charakterliche Fragen sowie die Leistungsfähigkeit, das Verhalten unter Leistungsdruck, Schnelligkeit und Genauigkeit und Reaktionsvermögen zum Gegenstand (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - NJW 1993, S. 2365 ).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auch der erkennende Senat hat im Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 1.97 - (Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 28 m.w.N.) den maßgeblichen Grund für die Berechtigung einer Entziehung der Fahrerlaubnis in Fällen der in Rede stehenden Art darin gesehen, dass der Fahrerlaubnisinhaber ohne ausreichenden Grund einer berechtigten Gutachtensanforderung nicht nachkommt; dabei darf die Verkehrsbehörde aus der Nichtvorlage des Gutachtens nur unter der Voraussetzung auf die fehlende Kraftfahreignung schließen, dass die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Nach der zur alten Rechtslage ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war der Schluss auf die Nichteignung nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 ; Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 1.97 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 28, Urteil vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 29, S. 3).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Diese Voraussetzungen hat das Bundesverwaltungsgericht zu § 15 b StVZO a.F. entwickelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 ; Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 1.97 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 28; Urteil vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 29 S. 3).
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