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BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 74 Nr. 18 a. F.; BauGB §§ 34, 131 Abs. 1 Satz 1
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene Grundstücke; Erschließungsvorteil; Bodenrecht; Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich; Gleichheitssatz; Abgabengerechtigkeit. - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 74 Nr. 18 a.F.
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene Grundstücke; Erschließungsvorteil; Bodenrecht; Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich; Gleichheitssatz; Abgabengerechtigkeit. - Judicialis
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene Grundstücke; Erschließungsvorteil; Bodenrecht; Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich; Gleichheitssatz; Abgabengerechtigkeit
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung auf Grundstücke des unbeplanten Innenbereichs; Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Erschlossenheit in § 131 Abs. 1 S. 1 BauGB; Bestimmung der Erschließungswirkung einer Erschließungsanlage anhand des ...
- shgt.de
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 74 Nr. 18 a.F. BauGB §§ 34, 131 Abs. 1 Satz 1
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich; - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung auf zentrale Grundstücke des unbeplanten Innenbereichs
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- shgt.de
, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)
Reichweite und Grenzen der Tiefenbegrenzung im Erschließungsbeitragsrecht
Sonstiges (3)
- wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Tiefenbegrenzung im Erschließungsbeitragsrecht" von Vizepräsident des OVG Michael Sauthoff, original erschienen in: NVwZ 2005, 743 - 747.
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Der Anwendungsbereich einer Tiefenbegrenzung im Erschließungsbeitragsrecht, Anmerkungen zum Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 1. September 2004 (9 C 15.03)" von VorsRiBVerwG Prof. Dr. Joachim Driehaus, original erschienen in: NordÖR 2005, 281 - ...
- wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Der Anwendungsbereich einer Tiefenbegrenzung im Erschließungsbeitragsrecht" von Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus, original erschienen in: ZMR 2005, 81 - 86.
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 14.08.2002 - 3 K 1997/00
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 2 S 793/03
- BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Papierfundstellen
- BVerwGE 121, 365
- NVwZ 2004, 1502
- ZMR 2005, 158
- DVBl 2004, 55
- DVBl 2005, 55
- DÖV 2005, 256
- BayVBl 2005, 248
- ZfBR 2005, 197 (Ls.)
Wird zitiert von ... (69)
- BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung; …
Der Anwendungsbereich einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung ist nicht darauf beschränkt, den Innen- vom Außenbereich abzugrenzen (wie Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365).a) Mit der Funktion der Tiefenbegrenzungsregelung hat sich der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - (BVerwGE 121, 365, bekräftigt durch Beschluss vom 26. April 2006 - BVerwG 9 B 1.06 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 117 Rn. 5) befasst.
Das hat zur Folge, dass diese Grundstücke mit ihren von der Erschließung nicht mehr betroffenen Teilen an der Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes nicht beteiligt sind (Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 und vom 1. September 2004 a.a.O. S. 367 f.).
Sie begründet dann, sofern sie sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientiert, eine Vermutung dafür, dass im unbeplanten Innenbereich alle Grundstücke bis zur festgesetzten Tiefengrenze erschlossen sind und jenseits der Grenze ein Erschließungsvorteil wegen fehlender Ausnutzbarkeit nicht gegeben ist (…Urteile vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 C 65.74 und 4 C 66.74 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 15 S. 9 f., vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 66 und vom 1. September 2004 a.a.O. S. 369).
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 370) ausgeführt, dass es an einem tragfähigen Grund mangelt, die Zulässigkeit einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung auf einen wie auch immer gearteten "Randbereich" des unbeplanten Innenbereichs im Übergang zum Außenbereich zu beschränken.
Der in der Entscheidung vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 369) zu findende Hinweis auf die "Anwendungsschwierigkeiten des § 34 BauGB" lässt keinen anderen Schluss zu.
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 368) klargestellt hat, ist ein Grundstück im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB nur erschlossen, wenn und soweit ihm durch diese Straße entweder eine Bebaubarkeit oder eine der Bebaubarkeit erschließungsbeitragsrechtlich gleichgestellte Nutzbarkeit vermittelt wird.
Zum einen kann so gut wie niemals die gesamte Grundstücksfläche der baulichen Nutzung zugeführt werden und sollen Regelungen dieser Art nicht auf das Maß der baulichen Nutzung, sondern lediglich auf den Standort der baulichen Anlagen Einfluss nehmen, zum anderen wird bei der Planung regelmäßig auf ein angemessenes Verhältnis zwischen der Grundstücksgröße und dem Grad der Bebaubarkeit geachtet (§ 1a Abs. 1 BauGB), so dass für ein Bauvorhaben durchweg mehr Fläche zur Verfügung stehen muss, als für die bauliche Anlage als solche benötigt wird (Urteil vom 1. September 2004 a.a.O. S. 371 f.).
- BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche …
Erschließung in diesem Sinne ist nicht gleichbedeutend mit Zugänglichkeit, sondern besteht darüber hinaus darin, einem Grundstück die Erreichbarkeit der Erschließungsanlage in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks gerichteten Funktion zu vermitteln (vgl. Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 ; Beschluss vom 26. April 2006 -BVerwG 9 B 1.06 - NVwZ 2006, 935, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 9.13
Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung; …
a) Mit der Funktion der Tiefenbegrenzungsregelung hat sich der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - (BVerwGE 121, 365, bekräftigt durch Beschluss vom 26. April 2006 - BVerwG 9 B 1.06 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 117 Rn. 5) befasst.Das hat zur Folge, dass diese Grundstücke mit ihren von der Erschließung nicht mehr betroffenen Teilen an der Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes nicht beteiligt sind (Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 und vom 1. September 2004 a.a.O. S. 367 f.).
Sie begründet dann, sofern sie sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientiert, eine Vermutung dafür, dass im unbeplanten Innenbereich alle Grundstücke bis zur festgesetzten Tiefengrenze erschlossen sind und jenseits der Grenze ein Erschließungsvorteil wegen fehlender Ausnutzbarkeit nicht gegeben ist (…Urteile vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 C 65.74 und 4 C 66.74 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 15 S. 9 f., vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 66 und vom 1. September 2004 a.a.O. S. 369).
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 370) ausgeführt, dass es an einem tragfähigen Grund mangelt, die Zulässigkeit einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung auf einen wie auch immer gearteten "Randbereich" des unbeplanten Innenbereichs im Übergang zum Außenbereich zu beschränken.
Der in der Entscheidung vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 369) zu findende Hinweis auf die "Anwendungsschwierigkeiten des § 34 BauGB" lässt keinen anderen Schluss zu.
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 368) klargestellt hat, ist ein Grundstück im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB nur erschlossen, wenn und soweit ihm durch diese Straße entweder eine Bebaubarkeit oder eine der Bebaubarkeit erschließungsbeitragsrechtlich gleichgestellte Nutzbarkeit vermittelt wird.
Zum einen kann so gut wie niemals die gesamte Grundstücksfläche der baulichen Nutzung zugeführt werden und sollen Regelungen dieser Art nicht auf das Maß der baulichen Nutzung, sondern lediglich auf den Standort der baulichen Anlagen Einfluss nehmen, zum anderen wird bei der Planung regelmäßig auf ein angemessenes Verhältnis zwischen der Grundstücksgröße und dem Grad der Bebaubarkeit geachtet (§ 1a Abs. 1 BauGB), so dass für ein Bauvorhaben durchweg mehr Fläche zur Verfügung stehen muss, als für die bauliche Anlage als solche benötigt wird (Urteil vom 1. September 2004 a.a.O. S. 371 f.).
- BVerwG, 26.04.2006 - 9 B 1.06
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung; …
Das gilt namentlich bei einer Satzungsregelung, nach der bei einer übergreifenden Grundstücksnutzung auch die weitere - jenseits der regelmäßigen Tiefengrenze gelegene - Grundstücksfläche bis zur hinteren Grenze dieser Nutzung bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen ist (zugleich Bekräftigung des Urteils des Senats vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 zur satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich).Es ist durch das Urteil des Senats vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - (BVerwGE 121, 365 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 116 = DVBl 2005, 55 = KStZ 2005, 14 = ZMR 2005, 158 ) geklärt, dass eine satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung, die die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt, auch auf "zentrale" Grundstücke des unbeplanten Innenbereichs anwendbar ist.
Dieser Erschließungsvorteil besteht in dem, was die Erschließung für die bauliche oder gewerbliche - oder eine erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbare (Beispiel: Friedhöfe) - Nutzung (Ausnutzbarkeit) des Grundstücks hergibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. September 2004, BVerwGE 121, 365 , vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 und vom selben Tage - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 ).
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Erschließungsanlage ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung des Erschließungsvorteils und seiner Bemessung (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 1.75 - BVerwGE 52, 364 ; Urteil des Senats vom 1. September 2004, a.a.O. S. 368;… Richarz, a.a.O. S. 2 f. ).
- BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13
Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung; …
Diesen Fällen war gemeinsam, dass die den Erschließungsvorteil vermittelnde bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit der Grundstücke (s. dazu Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 m.w.N.) in dem für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht maßgeblichen Zeitpunkt bereits im Sinne einer grenzübergreifend einheitlichen Nutzung verwirklicht war. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07
Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung
Danach muss die gewählte Tiefenbegrenzung die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegeln und sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientieren (BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15/03 -, BVerwGE 121, 365, 369).Die erforderliche Orientierung der Tiefenbegrenzung an der ortsüblichen baulichen Nutzung (BVerwG, 01.09.2004, a.a.O.) enthält bereits den entscheidenden Zulässigkeitsmaßstab der Pauschalierung und schließt die Anwendung der "10%-Regel" aus.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2013 - 15 A 2655/10
Berücksichtigung der kompletten Grundstücksfläche bei der Verteilung des …
vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2004 - 9 C 15.03 -, BVerwGE 121, 365 (369); OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - 15 A 5184/99 -, OVGE MüLü 48, 243 (249), jeweils m. w. N.vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2004 - 9 C 15.03 -, BVerwGE 121, 365 (369) m. w. N.
vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2004 - 9 C 15.03 -, BVerwGE 121, 365 (371).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 289/11
Anschlussbeitrag Trinkwasser; sachgerechte Ermittlung einer …
Der Beklagte stütze sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. September 2004 - 9 C 15.03 -, wonach maßgeblich gerade auf die bauliche Ausnutzbarkeit unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 BauGB abgestellt werde.Danach muss die gewählte Tiefenbegrenzung die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegeln und sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientieren (BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03 -, BVerwGE 121, 365, 369).
Der Senat hat sich dabei auf die erschließungsbeitragsrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 01.09.2004 - 9 C 15.03 -, BVerwGE 121, 365 - zitiert nach juris) bezogen, wonach es keinen tragfähigen Grund gebe, die entwickelten Grundsätze für eine Tiefenbegrenzung auf einen wie auch immer gearteten "Randbereich" des unbeplanten Innenbereichs im Übergang zum Außenbereich zu beschränken oder - im Gegenteil - auf diesen Randbereich für unanwendbar zu halten.
Wenn eine satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt, verstößt es folglich nicht gegen den aus Art. 3 Abs. 1 GG herzuleitenden Grundsatz der Abgabengerechtigkeit und das in § 7 Abs. 1 Satz 3 KAG M-V normierte Vorteilsprinzip, bei vollständig im unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstücken den die Tiefengrenze überschreitenden Grundstücksteilen, soweit sie nicht tatsächlich baulich oder gewerblich genutzt werden (können), keinen beitragsrechtlichen Vorteil beizumessen (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.2004 - 9 C 15.03 -, a. a. O.).
- OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98
Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis …
Der Senat hält auch in Kenntnis der Rechtsprechung des BVerwG zur Zulässigkeit von Tiefenbegrenzungen im Erschließungsbeitragsrecht für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich (Urteil vom 01.09.2004 - 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365; bestätigt durch Beschluss vom 26.04.2006 - 9 B 1.06 -) daran fest, dass nach der Thüringer Rechtslage im Anschlussbeitragsrecht eine satzungsmäßige Beschränkung der zur Beitragsbemessung heranzuziehenden Grundstücksfläche durch eine generelle Tiefenbegrenzung, die sich unterschiedslos auf alle im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) gelegenen Grundstücke bezieht, nicht mit § 7 Abs. 2 Satz 4 ThürKAG 2002 und mit dem für die Beitragsbemessung nach § 7 ThürKAG grundlegenden Vorteilsprinzip vereinbar ist. - OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07
Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt …
Dies stimmt mit den erschließungsbeitragsrechtlichen Maßstäben des Bundesverwaltungsgerichts (9 C 15.03, BVerwGE 121, 365) überein, wonach es nicht gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit verstößt, den die (schlichte) Tiefengrenze überschreitenden, aber nicht tatsächlich baulich oder gewerblich genutzten Teilen auch von "zentralen" Grundstücken keinen Vorteil beizumessen, soweit die (schlichte) satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt. - VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2010
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2008 - 2 S 1794/06
Verhältnis einer beitragsrechtlichen Tiefenbegrenzung zu einer …
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13
Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage; …
- VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 122/14
Erschließungsbeitragsrecht - Gebot der Belastungsklarheit und …
- BVerwG, 14.12.2010 - 9 B 58.10
Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschließung; Erschließungsanlage; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2013 - 15 A 2656/10
Einbeziehung von in den Außenbereich hineinragende Grundstücke bei der Verteilung …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 27/09
Durchführung eines Vorverfahrens; Beiträge für Anschluss - Trinkwasser; …
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 21.15
Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter …
- VGH Bayern, 23.04.2015 - 6 BV 14.1621
Planersetzende Abwägungsentscheidungen zur Herstellung von Erschließungsanlagen …
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2008 - 2 S 1810/06
Verhältnis einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs 4 S 1 Nr 3 BauGB gegenüber …
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Erschlossensein eines Grundstücks und Entstehen der Beitragspflicht
- VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10
Anschlussbeitragsrecht: Zulässigkeit einer "qualifizierten" Tiefenbegrenzung
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Lengdorf vom 21. September …
- OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag
- BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 1.11
Überprüfung einer abgabenrechtlichen Tiefenbegrenzung
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05
Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs …
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 24.15
Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2013 - 9 B 64.11
Schmutzwasseranschlussbeitrag; Grundstücksanschlusskosten; Tiefenbegrenzung im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - 3 A 4430/02
Tiefenbegrenzungsregelung einer Erschließungsbeitragssatzung
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10898/05
Verhältnis von Abrundungssatzung und Erschließungsbeitragssatzung im Hinblick auf …
- OVG Saarland, 29.04.2009 - 1 A 327/07
Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung einer Straße
- VGH Bayern, 06.10.2016 - 6 ZB 15.1163
Tiefenbegrenzung im Straßenausbaubeitragsrecht
- VG Leipzig, 02.10.2015 - 6 K 130/13
- VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11
Anschlussbeiträge und Säumniszuschläge
- OVG Thüringen, 25.06.2009 - 4 KO 615/08
Ausbaubeiträge; Zum Grundsatz regionaler Teilbarkeit und zur Tiefenbegrenzung im …
- VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 15.200
Beitragssatzung, Wasserversorgung, Verbesserungsbeitrag, Kommunalabgabe, …
- BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 2.11
Gerichtliche Überprüfung einer gemeindlichen Benutzungsgebührenregelung unter …
- VGH Bayern, 24.11.2016 - 6 ZB 16.1476
Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung einer Ortsstraße und satzungsrechtliche …
- VG Frankfurt/Oder, 15.04.2015 - 5 K 1213/11
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)
- VGH Bayern, 07.09.2011 - 6 ZB 10.3054
Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; Zufahrt oder …
- VG Wiesbaden, 27.08.2015 - 1 K 97/13
Straßenausbaubeitrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 3 A 2112/04
Welche Straße erschließt ein Grundstück?
- VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2006 - 4 L 255/06
Zur Flächenermittlung im Anschlussbeitragsrecht bei beplanten Grundstücken
- VG Koblenz, 23.05.2005 - 8 K 1540/04
Erschließungsbeiträge für Straßenstrecke als eigenständige Anlage und Grundstück …
- VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07
Ausbaubeiträge; Auslegung von Satzungsinhalten; undifferenzierte …
- VGH Bayern, 03.03.2015 - 6 ZB 13.2092
Erschließungsbeitragsrecht; Buchgrundstück; Grundstücksfläche; Umfang des …
- VG Sigmaringen, 21.06.2006 - 5 K 2384/04
Erschließungsbeitragssatzung; Tiefenbegrenzung; Innenbereichssatzung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 3 A 1623/05
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids; Erfordernis …
- VGH Bayern, 26.01.2010 - 20 ZB 09.3046
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Parsberg für das Gebiet Lohhof …
- VG Regensburg, 23.06.2009 - RN 4 K 08.796
Zur Erhebung eines Erschließungsbeitrags für ein im Bebauungsplangebiet liegendes …
- VG Münster, 03.03.2008 - 3 K 1070/05
Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrages; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2013 - 1 M 139/11
Schmutzwasserbeitrag; Tiefenbegrenzungsregelung; Satzungsgrenze
- VG Magdeburg, 22.01.2013 - 2 B 169/12
Anwendbarkeit der Tiefenbegrenzung in Bezug auf ein Grundstück im unbeplanten …
- VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 2 K 13.342
Erschließungsbeitragsrecht
- VG Koblenz, 08.11.2010 - 4 K 623/10
Vorausleistung auf einmalige Ausbaubeiträge bei Veranlagung einer Teilfläche
- VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 18 S 10.00154
Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung Innen-/Außenbereich; Satzung ohne …
- VG Cottbus, 27.01.2010 - 6 L 57/08
Bestimmtheit einer Beitragssatzung; wirtschaftlicher Grundstücksbegriff; …
- AG Geldern, 24.04.2007 - 17 C 63/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2005 - 3 A 3399/02
Rechtliche Ausgestaltung der "Indizwirkung" einer auf einem Grundstück …
- VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 2 K 13.343
Erschließungsbeitragsrecht; Satzungsrecht (Maßstabsregelung zur Ermittlung des …
- VG Saarlouis, 30.03.2010 - 11 K 1537/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2004 - 1 L 27/03
Geschosszahl, Nutzungsfaktor, Vorteilsbemessung
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2014 - 5 S 4.14
Heranziehung; Beitragspflicht; Grundstück; -sfläche; Tiefenbegrenzung; bauliche …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2011 - 1 L 238/07
Berücksichtigung der gesamten Grundstücksgröße bei der Verteilung des …
- VG Weimar, 16.02.2009 - 6 E 1394/08
Annahme eines Vollgeschosses bei einer beitragsrechtlichen Berechnung trotz der …
- VG Halle, 23.08.2012 - 4 A 159/11
Unwirksamkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung von 50 m
- VG Greifswald, 07.04.2010 - 3 A 3035/05
Aufhebungsanspruch bzgl. eines Erschließungsbeitragsbescheides; Zusammenfassung …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2014 - 4 LA 80/14
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