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   VGH Bayern, 11.08.2005 - 4 CE 05.1580   

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VGH Bayern, 11.08.2005 - 4 CE 05.1580 (https://dejure.org/2005,40205)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.08.2005 - 4 CE 05.1580 (https://dejure.org/2005,40205)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. August 2005 - 4 CE 05.1580 (https://dejure.org/2005,40205)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 2006, 733
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 2/14

    Zulässigkeit der Untätigkeitsklage bei nachträglichem Ergehen eines Bescheides

    Einer Einbeziehung in das Klageverfahren bedarf es lediglich im Rahmen der spätestens bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu erfolgenden Antragstellung des Klägers (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 11.08.2005 - 4 CE 05.1580 -, BayVBl 2006, 733; Urt. v. 22.06.2007 - 4 B 06.1224 -, BayVBl 2008, 241).
  • VGH Bayern, 28.05.2008 - 4 BV 07.1981

    Bürgerbegehren mit dem Ziel der Änderung eines Flächennutzungsplanes -

    Nach der Rechtsprechung des Senats gelten diese Anforderungen bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren entsprechend (zuletzt BayVGH vom 25.7.2007 BayVBl 2008, 82; vom 11.8.2005, BayVBl 2006, 733).

    Daher kann auch die Bauleitplanung, die als Teil der kommunalen Planungshoheit zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden zählt, grundsätzlich Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein (BayVGH vom 28.7.2005, BayVBl 2006, 405 m.w.N.; vom 11.8.2005 BayVBl 2006, 733; s. auch Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Kennziffer 13.08 Anm. 1 f, bb; Kautz BayVBl 2005, 193; Hölzl/Hien/Huber, Gemeindeordnung mit Verwaltungsgemeinschaftsordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung, Erl. 4 zu Art. 18a GO; im Ansatz auch Metzner, KommP 1998, 163).

    Das hat der Senat mit Blick auf Bebauungspläne wiederholt entschieden (BayVGH vom 28.7.2005, a.a.O., S. 406; vom 11.8.2005, a.a.O., S. 734).

  • VG München, 16.12.2014 - M 24 K 14.30795

    Keine ablehnende Entscheidung über Asylerstantrag im Dublinstaat Ungarn

    Nach einhelliger Meinung kann nach Ablehnung der begehrten Entscheidung die zuvor als Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO erhobene Klage als Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage unter Einbeziehung der getroffenen Entscheidung fortgeführt werden (BayVGH, B.v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - BayVBl 2006, 733, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Aber selbst wenn man zugunsten der Kläger davon ausgehen wollte, dass der Streitgegenstand der Untätigkeitsklage auch den im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht ergangenen Verwaltungsakt umfassen kann (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 75, Rn. 21), so wäre in jedem Fall eine Einbeziehung des Verwaltungsakts in das bisherige Untätigkeitsklageverfahren erforderlich (ebenso BayVGH, B.v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - juris Rn. 29; BayVGH, U.v. 22.6.2007 - 4 B 06.1224 - juris Rn. 36).

  • VGH Bayern, 18.01.2019 - 4 CE 18.2578

    Zulassung eines Bürgerbegehrens

    Ein auf eine Bauleitplanung gerichtetes Bürgerbegehren ist wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB unzulässig, wenn die Fragestellung auf konkrete grundstücksbezogene Festsetzungen im Sinne des § 9 Abs. 1 BauGB bzw. der Baunutzungsverordnung abzielt, die der zu beschließende Bebauungsplan unverändert übernehmen soll (Klarstellung zu BayVGH, B.v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - BayVBl 2006, 733).

    Geht es nur um Rahmenfestlegungen, die einen "Planungsspielraum von substantiellem Gewicht" belassen und "genügend Alternativen zur Abwägung der konkreten Belange" offen halten, so ist es danach eine Frage des Einzelfalls, ob durch einen derartigen "Eckpunkt für die gemeindliche Abwägung" etwa in Form einer Höchstgrenze schon eine solche Selbstbindung eingetreten ist, dass eine Abwägung in keinem Fall mehr in sachgerechter Weise vorgenommen werden kann (BayVGH, B.v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - BayVBl 2006, 733 = juris Rn. 31).

  • VG Würzburg, 11.11.2015 - W 2 K 14.1125

    Unzulässigkeit eines Bürgerbegehren wegen unzulässiger Verhinderungsplanung

    Es werden nicht nur Eckpunkte gesetzt (vgl. dazu BayVGH, B. v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - juris), vielmehr wird der spätere Abwägungsvorgang durch die Vorabfestlegung in unzulässiger Weise beschnitten (vgl. BayVGH, B. v. 16.4.2012 - 4 CE 12.517 - BayVBl 2013, 180).
  • VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans und isolierter Antrag auf Befreiung von

    Entgegen dem Zulassungsvorbringen ist der Beschluss des Gemeinderats der Beklagten vom 9. November 2012 ein bloßes Internum ohne Außenwirkung, da er - unabhängig davon, ob er in öffentlicher Sitzung gefasst wurde - des Vollzugs durch den ersten Bürgermeister nach Art. 36 GO bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - juris Rn. 26).
  • VG München, 15.05.2014 - M 24 K 13.5840

    Unzulässigkeit der Klage mangels fristgerechter Einbeziehung eines nachträglichen

    Nach einhelliger Meinung kann nach Ablehnung der begehrten Entscheidung innerhalb der Sperrfrist des § 75 VwGO die zuvor erhobene Klage als Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage unter Einbeziehung der getroffenen Entscheidung fortgeführt werden (BayVGH B.v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - BayVBl 2006, 733, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Aber selbst wenn man zugunsten des Klägers davon ausgehen wollte, dass der Streitgegenstand der Untätigkeitsklage auch den im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht ergangenen Verwaltungsakt umfassen kann (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage (2012), § 75, Rn. 21), so wäre in jedem Fall eine Einbeziehung des Verwaltungsakts in das bisherige Untätigkeitsklageverfahren erforderlich (ebenso BayVGH B.v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - BayVBl 2006, 733, juris Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2012 - 9 S 2153/11

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Richtigkeitszweifel;

    Beschluss vom 11.08.2005 - 4 CE 05.1580 -, Juris Rn. 28 f.; Happ, a.a.O., § 42 Rn. 30).
  • VG München, 27.11.2014 - M 24 K 12.2925

    Untätigkeitsklage

    Nach einhelliger Meinung kann nach Ablehnung der begehrten Entscheidung die zuvor als Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO erhobene Klage als Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage unter Einbeziehung der getroffenen Entscheidung fortgeführt werden (BayVGH B.v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - BayVBl 2006, 733, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Aber selbst wenn man zugunsten des Klägers davon ausgehen wollte, dass der Streitgegenstand der Untätigkeitsklage auch den im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht ergangenen Verwaltungsakt umfassen kann (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage (2012), § 75, Rn. 21), so wäre in jedem Fall eine Einbeziehung des Verwaltungsakts in das bisherige Untätigkeitsklageverfahren erforderlich (ebenso BayVGH, B.v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - juris Rn. 29; BayVGH, U.v. 22.6.2007 - 4 B 06.1224 - juris Rn. 36).

  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 A 08.40016

    Keine Privatflieger auf dem ehemaligen Militärflugplatz Fürstenfeldbruck

    Die Umstellung des Klagebegehrens ist auch innerhalb der für Verpflichtungsklagen geltenden Monatsfrist nach § 74 Abs. 1 und 2 VwGO erfolgt, so dass es auf die strittige Frage, ob der nach Klageerhebung erlassene Verwaltungsakt innerhalb der Klagefrist in das bereits anhängige Verfahren einbezogen werden muss (vgl. BayVGH vom 11.8.2005 BayVBl 2006, 733), nicht ankommt.
  • VGH Bayern, 09.12.2010 - 4 CE 10.2943

    Begründung eines Bürgerbegehrens; unrichtige Tatsachenbehauptung

  • VGH Bayern, 29.11.2019 - 11 N 18.2182

    Unzulässiger Normenkontrollantrag gegen Stadtratsbeschluss

  • VG Bayreuth, 22.06.2012 - B 5 K 11.410

    Formelle und materielle Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (bejaht)

  • VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 18.2070

    Bürgerbegehren zur Erhaltung der Verkehrsführung einer Gemeindeverbindungsstraße

  • VG Bayreuth, 27.09.2016 - B 5 K 15.982

    Unzulässiges Bürgerbegehren zu Verkehrslandeplatz (Verbot der Koppelung sachlich

  • VG München, 20.08.2013 - M 7 E 13.2390
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