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   VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934   

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VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934 (https://dejure.org/2012,4137)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2012 - 8 B 11.2934 (https://dejure.org/2012,4137)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 8 B 11.2934 (https://dejure.org/2012,4137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsbereinigung im Straßen- und Wegerecht; erstmalige Anlegung der Bestandsverzeichnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlegung der Bestandsverzeichnisse für gemeindliche Straßen und Wege bei der Rechtsbereinigung nach dem 1. September 1958 auch durch kleinere Gemeinden

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 67 Abs. 3 und 4 BayStrWG, Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG
    Straßenrecht: Bestandsverzeichnis | Erstmalige Anlegung der Bestandsverzeichnisse; Nichtigkeitsgründe; Mängel bei der Eintragung; Bestimmtheitserfordernisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlegung der Bestandsverzeichnisse für gemeindliche Straßen und Wege bei der Rechtsbereinigung nach dem 1. September 1958 auch durch kleinere Gemeinden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2013, 84
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 12.12.2000 - 8 B 99.3111
    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934
    Davon geht auch die ständige Rechtsprechung aus (vgl. nur BayVGH vom 12.12.2000 BayVBl 2001, 468 f.).

    Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um Art. 41 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG verdrängendes Sonderrecht im Sinn des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG, das - im Einklang mit der seit 1. Januar 1977 geltenden Vorschrift des Art. 41 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG - die öffentliche Bekanntmachung zulässt (vgl. BayVGH vom 12.12.2000 BayVBl 2001, 468/469).

    In seinem Urteil vom 12. Dezember 2000 hat der Senat zur Anwendung des Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG ausgeführt (BayVBl 2001, 468/470):.

    Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs lässt den Ersatz der Angabe der Flurnummer durch einen Beschrieb ausnahmsweise dann zu, wenn Verlauf und Umfang des Wegs eindeutig festliegen (vgl. BayVGH vom 15.5.1990 BayVBl 1990, 627/628; vom 12.12.2000 BayVBl 2001, 468/469).

    Damit soll bei unklarem Verlauf des Wegegrundstücks ein Hinausgreifen der Widmung auf nicht gewidmetes, also unbelastetes Privateigentum verhindert und eine Aushöhlung des Privateigentums (Art. 6 Abs. 5 BayStrWG) unterbunden werden (vgl. BayVGH vom 15.5.1990 und 12.12.2000 a.a.O.; vom 3.12.1996 BayVBl 1997, 372).

    Bei dieser Sachlage dürfte die o.g. Rechtsprechung (BayVGH vom 15.5.1990 und vom 12.12.2000 a.a.O.) wegen Unmöglichkeit der Flurnummernbezeichnung überhaupt nicht anwendbar sein, ohne dass dies noch weiter vertieft werden müsste.

    Aus dem fehlerhaften Durchlaufen des Verfahrens nach Art. 67 Abs. 3 BayVwVfG kann danach ein Nichtigkeitsvorwurf nicht hergeleitet werden, zumal dieses Verfahren auch viel zu komplex ist, als dass es ein verständiger, aber juristisch nicht vorgebildeter Beobachter überhaupt überschauen könnte (vgl. BVerwG vom 7.10.1964 BVerwGE 19, 284/287; BayVGH vom 12.12.2000 BayVBl 2001, 468/469 f.).

    Die Rechtsbereinigung im bayerischen Straßen- und Wegerecht war ab 1. September 1958 (vgl. Art. 80 BayStrWG) vorzunehmen und nach der Rechtsprechung - entgegen dem eigentlichen Gesetzeswortlaut des Art. 67 Abs. 3 BayStrWG - längstens innerhalb von 30 Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes (sowie zusätzlicher sechs Monate Auslegungsfrist und ggf. einer Widerspruchsfrist von einem Jahr nach § 58 Abs. 2 VwGO) abzuschließen (vgl. BayVGH vom 12.12.2000 BayVBl 2001, 468/470 f.).

    Die Verfahrensfehler der fehlenden Unterschrift des ersten Bürgermeisters auf dem Bekanntmachungstextblatt, die Ungereimtheiten hinsichtlich des Zeitpunkts des Anheftens und Abnehmens der Bekanntmachung ("30.1." usw.) und überhaupt hinsichtlich der Handlungszeiträume zwischen 1967 und 1969 sind nicht erheblich, weil dieses Verfahren wohl schon nach Abschluss der Eintragung, jedenfalls aber nach Ablauf der o.g. 30-Jahres-Frist (BayVGH vom 12.12.2000 BayVBl 2001, 468/470 f.) nicht mehr zu dokumentieren war und Verfahrensfehler aus diesem komplexen Verfahrensbereich keinesfalls offensichtlich im Sinn des Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG sind.

  • VGH Bayern, 15.05.1990 - 8 B 86.558
    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934
    Dies alles war der Grund dafür, dass die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs die verschiedenen Anforderungen beim Vollzug des Art. 67 Abs. 3, 4 BayStrWG wiederholt abgesenkt und auch einzelne Regelungen nur als Ordnungsvorschriften angesehen hat (vgl. etwa BayVGH vom 30.4.1985 BayVBl 1985, 532; vom 15.5.1990 BayVBl 1990, 627; vom 1.8.1991 BayVBl 1992, 562; vom 21.11.1991 FStBay 1992 RdNr. 262).

    Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs lässt den Ersatz der Angabe der Flurnummer durch einen Beschrieb ausnahmsweise dann zu, wenn Verlauf und Umfang des Wegs eindeutig festliegen (vgl. BayVGH vom 15.5.1990 BayVBl 1990, 627/628; vom 12.12.2000 BayVBl 2001, 468/469).

    Zugleich sind Bestimmtheitsmängel (dazu näher BayVGH BayVBl vom 15.5.1990 BayVBl 1990, 627/628; die Frage der Bestimmtheit beurteilt sich nicht allein nach Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG) hinsichtlich der verwendeten Beschreibung der Wegegrundstücke nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 82.79

    Steuerbegünstigte Wohnung - Bescheinigungsbehörde - Gebührenbefreiung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934
    Wie gerichtliche Entscheidungen haben auch Verwaltungsakte, auch rechtswidrige, sofern sie nicht nichtig sind, Tatbestandswirkung (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BVerwG vom 23.4.1980 BVerwGE 60, 111/117).

    Das bedeutet, dass die darin festgestellte Regelung gegenüber sonstigen Personen Behörden, Rechtsträgern und Gerichten als verbindlich zu beachten ist (vgl. BVerwG vom 23.4.1980 a.a.O. S. 117).

  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934
    Offensichtlichkeit bedeutet danach, dass die schwere Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsakts für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne Weiteres ersichtlich ist, sie sich also geradezu aufdrängen muss, oder dass ihm die Fehlerhaftigkeit gewissermaßen auf die Stirn geschrieben ist (vgl. BVerwG vom 7.10.1964 BVerwGE 19, 284/287 f.).

    Aus dem fehlerhaften Durchlaufen des Verfahrens nach Art. 67 Abs. 3 BayVwVfG kann danach ein Nichtigkeitsvorwurf nicht hergeleitet werden, zumal dieses Verfahren auch viel zu komplex ist, als dass es ein verständiger, aber juristisch nicht vorgebildeter Beobachter überhaupt überschauen könnte (vgl. BVerwG vom 7.10.1964 BVerwGE 19, 284/287; BayVGH vom 12.12.2000 BayVBl 2001, 468/469 f.).

  • VGH Bayern, 19.11.1997 - 8 B 96.2966
    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934
    Auch die erstmalige Eintragung eines Wegs in ein Bestandsverzeichnis nach Art. 67 Abs. 3 BayStrWG, die nach Maßgabe des Abs. 4 dieser Vorschrift eine Widmung fingiert, kann danach mit der Rüge der Nichtigkeit angegriffen werden (vgl. BayVGH vom 19.11.1997, BayVBl 1998, 367/368 ff.).

    Selbst ein Verwaltungsakt, der einer gesetzlichen Grundlage entbehrt oder gegen eine wichtige Rechtsbestimmung verstößt, ist nicht allein schon aus diesem Grund nichtig (vgl. BVerwG vom 22.2.1985 BayVBl 1985, 410/411; vom 11.5.2000 NVwZ 2000, 1039; BayVGH vom 19.11.1997 a.a.O. m.w.N.).".

  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 117.72
    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934
    Die Frage, wer die materielle Beweislast trägt, beurteilt sich nach dem materiellen Recht (vgl. BVerwG vom 16.1.1974 BVerwGE 44, 265/269 f.; vom 28.3.1974 BVerwGE 45, 131/132).
  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 27.73

    Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gegenüber dem

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934
    Die Frage, wer die materielle Beweislast trägt, beurteilt sich nach dem materiellen Recht (vgl. BVerwG vom 16.1.1974 BVerwGE 44, 265/269 f.; vom 28.3.1974 BVerwGE 45, 131/132).
  • BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 11.82

    Zuständige nationale Behörden - Rechtswidrige Bescheide - Denaturierungsprämien -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934
    Nach allgemeiner Meinung gelten für die Auslegung von Verwaltungsakten die §§ 133, 157 BGB entsprechend (vgl. etwa BVerwG vom 21.7.1983 BVerwGE 67, 305/307 f.; vom 3.5.2011 NVwZ 2012, 47/48).
  • BVerwG, 03.05.2011 - 7 A 9.09

    Planfeststellung; Wasserstraße, Planfeststellung für Ausbau von -; Abwägung, -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934
    Nach allgemeiner Meinung gelten für die Auslegung von Verwaltungsakten die §§ 133, 157 BGB entsprechend (vgl. etwa BVerwG vom 21.7.1983 BVerwGE 67, 305/307 f.; vom 3.5.2011 NVwZ 2012, 47/48).
  • BVerfG, 17.09.1999 - 1 BvR 1771/91

    Keine Verletzung des sich aus GG Art 14 Abs 1 ergebenden Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934
    Die Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 1999 (BayVBl 2000, 81), auf die sich das Erstgericht in diesem Zusammenhang beruft, betraf den Fall einer Anfechtungsklage gegen eine noch anfechtbare Eintragung, nicht einen Nichtigkeitsvorwurf nach Unanfechtbarkeit.
  • VGH Bayern, 03.12.1996 - 8 B 96.1086

    Widmung erfasst nur in Widmungsverfügung genannte Grundstücke

  • BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82

    Normschichten und Normkategorien

  • BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84

    Personalvertretung - Mängel des Beschlussverfahrens - Stufenvertretung

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

  • VGH Bayern, 01.08.1991 - 8 B 89.1929
  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 8 ZB 15.1610

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Rechtmäßiger Wegeverlauf einer

    Bei der erstmaligen Anlegung der Bestandsverzeichnisse im Zuge der Rechtsbereinigung ab 1. September 1958 (vgl. Art. 80 BayStrWG) ist für die Eigenschaft der streitbefangenen Wegefläche als öffentliche Verkehrsfläche auf die Eintragung im Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen abzustellen; in der Eintragung liegt der maßgebliche Verwaltungsakt im Sinn des Art. 35 Satz 2 BayVwVfG (BayVGH, U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 Rn. 35, m.w.N.).

    Dabei lässt die Rechtsprechung des Senats allerdings Ausnahmen in Bezug auf die notwendige Angabe der Flurnummer zu, wenn Verlauf und Umfang eines Wegs eindeutig festliegen, etwa durch eine Beschreibung oder durch die Darstellung in einem Lageplan oder in einer Karte (BayVGH, U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 Rn. 47 f.; U.v. 19.3.2002 - 8 B 00.881 - juris Rn. 47 ff.; U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - BayVBl 2001, 468/471 f.; vgl. zur Hinnahme kleinerer Unklarheiten BayVGH, U.v. 19.3.2002 a.a.O. Rn. 42; U.v. 12.12.2000 a.a.O. S. 472).

    Soweit in der Entscheidung insofern von einer (wortlautgleichen) Eintragungsverfügung und einer (inhaltsgleichen) Widmung die Rede ist (vgl. zur Maßgeblichkeit der Eintragung BayVGH, U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 Rn. 35 und oben), ist dies zwar bezüglich der Widmung rechtsirrig, aber unerheblich.

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht auch davon ausgegangen, dass die Wegelänge zusätzliche Klarheit über den Verlauf bringen kann (vgl. dazu BayVGH, U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 Rn. 40; U.v. 19.3.2002 - 8 B 00.881 - juris Rn. 42), wobei kleinere Ungenauigkeiten unerheblich sind (vgl. BayVGH, U.v. 19.3.2002 a.a.O. Rn. 50).

    Zweifel an der Wirksamkeit der Eintragung in das Bestandsverzeichnis gemäß Art. 67 Abs. 3 BayStrWG (was schwerwiegende und offenkundige Fehler voraussetzte) sowie an der Unanfechtbarkeit der Eintragung hat die Klägerin auch insoweit nicht substanziiert geltend gemacht, wobei auch zu berücksichtigen wäre, dass der Beklagten nach so langer Zeit nicht mehr angelastet werden könnte, keine vollständigen Akten vorzuweisen (BayVGH, U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 Rn. 55).

    Darauf, wer das Risiko in Bezug auf die Unerweislichkeit von Tatsachen der Vorschrift des Art. 67 Abs. 4 BayStrWG trägt (vgl. BayVGH, U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 Rn. 56), kommt es dagegen nicht an.

  • VGH Bayern, 22.07.2016 - 8 ZB 15.1304

    Bestandskräftige Eintragung einer Straße in das Bestandsverzeichnis -

    Ein Nichtigkeitsvorwurf in Bezug auf die Eintragung lässt sich daraus heute nicht mehr herleiten (wie BayVGH, U. v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - VGH n. F. 65, 44).

    Der Senat hat in seinem hinsichtlich der erstmaligen Anlegung der Bestandsverzeichnisse für gemeindliche Straßen und Wege im Zuge der Rechtsbereinigung nach dem 1. September 1958 (Art. 67 Abs. 3, 4 BayStrWG) grundlegenden Urteil vom 28. Februar 2012 (8 B 11.2934 - VGH n. F. 65, 44 Rn. 54 f. m. w. N.) ausgeführt, dass auch rechtswidrige Verwaltungsakte, sofern sie nicht nichtig sind, Tatbestandswirkung entfalten.

    Die für den Eintritt der Tatbestandswirkung maßgebliche Eintragung einer Straße wird vielmehr durch die Wiedergabe der Eintragungsdaten im Bestandsverzeichnis dokumentiert, das aus den Karteikarten nach Maßgabe des § 2 der Verzeichnisverordnung - VerzVO - vom 21. August 1958 (GVBl. S. 205) gebildet wird und insoweit ein öffentliches Register darstellt (vgl. BayVGH, U. v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - VGH n. F. 65, 44 Rn. 36; BayVGH, B. v. 22.2.2006 - 8 ZB 05.2284 - BayVBl 2007, 339/340 m. w. N.).

    Infolgedessen trägt die Kommune die materielle Beweislast und damit das Risiko dafür, dass ein tatsächlicher Umstand, der für die Wirksamkeit der Eintragung erheblich ist, nicht bewiesen werden kann (vgl. hierzu BayVGH, U. v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - VGH n. F. 65, 44 Rn. 56).

    Die Entscheidung des Erstgerichts weicht nicht von der von Klägerseite insoweit zitierten Rechtsprechung des Senats (BayVGH, U. v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - VGH n. F. 65, 44 Rn. 56) zur Frage der materiellen Beweislast ab.

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655

    Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die

    aa) Maßgeblich für die Eigenschaft der streitbefangenen Straßenflächen als öffentliche Verkehrsfläche ist die Eintragung bei der Erstanlegung des Bestandsverzeichnisses (vgl. Art. 67 Abs. 3 BayStrWG) für öffentliche Feld- und Waldwege der früheren Gemeinde H* ... Art. 67 Abs. 4 BayStrWG bezeichnet als den für die Erlangung der Eigenschaft einer öffentlichen Straße maßgeblichen Verwaltungsakt i.S.d. Art. 35 Satz 2 BayVwVfG die Eintragung in das Bestandsverzeichnis und nicht die Eintragungsverfügung (vgl. BayVGH, U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 = juris Rn. 35).

    Wird - wie hier - ein Straßengrundstück mit einer eigenen Flurnummer eingetragen, brauchen Eigentümer von Nachbargrundstücken nicht damit zu rechnen, dass die Widmung über die Grenzen der genannten Flurnummer hinausgreift (vgl. BayVGH, U.v. 15.5.1990 - 8 B 86.558 - NVwZ-RR 1991, 57 = juris Rn. 21; U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 = juris Rn. 48).

    Denn es wurde vorliegend versäumt, die Grundstücke, aus denen diese herausvermessen wurden, als Wegegrundstücke zu benennen und die Reichweite des Herausgreifens der Straße auf diese Grundstücke anderweitig zu beschreiben (vgl. auch BayVGH, U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 = juris Rn. 49).

  • VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.3372

    Widmung von Privateigentum als öffentliche Straße im Zuge der erstmaligen

    Gründe für eine Nichtigkeit der Eintragung in das Bestandsverzeichnis (vgl. zur Nichtigkeit der Eintragung im Bestandsverzeichnis als Prüfungsmaßstab: BayVGH, U. v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 35, 45; U. v. 19.3.2002 - 8 B 00.881 - juris Rn. 35; U. v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - juris Rn. 56) sind den vorliegenden Unterlagen, insbesondere dem Karteiblatt Nr. ... aus dem Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der früheren Gemeinde ..., nicht zu entnehmen.

    Die Gemeinden sind schon nicht verpflichtet, zum Nachweis der Wirksamkeit der bereits vor über dreißig Jahren erfolgten Eintragungen nach Art. 67 BayStrWG sämtliche Verfahrensakten vorzuhalten (BayVGH, B. v. 12.11.2012 - 8 ZB 11.2062 - juris Rn. 25; U. v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 55).

    Grundsätzlich ist für die Ermittlung des Inhalts der Eintragungen nach Art. 67 Abs. 3, 4 BayStrWG nicht am Wortlaut zu haften, sondern der wahre Wille der seinerzeit die Erstanlegung durchführenden Gemeinde zu erforschen (vgl. BayVGH, U. v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 52).

    Dabei ist gleichzeitig in Rechnung zu stellen, dass die Rechtsmaterie der Rechtsbereinigung nach Art. 67 Abs. 3, 4 BayStrWG außerordentlich komplexe Fragen aufwarf, die seinerzeit vor allem die damit auch betrauten kleineren Gemeinden häufig überforderte (weshalb der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Anforderungen beim Vollzug des Art. 67 Abs. 3, 4 BayStrWG, insbesondere Form- und Verfahrensvorgaben betreffend, wiederholt absenkte, vgl. BayVGH, U. v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 45).

    Verbleibende Zweifel am Widmungsumfang müssen vielmehr zulasten des Straßenbaulastträgers gehen, der fremden Grund und Boden nur im Rahmen des unzweifelhaft bestehenden Umfangs der Widmung nutzen kann (Häußler in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Stand Oktober 2015, Art. 67 Rn. 41; vgl. auch: BayVGH, U. v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 56; U. v. 19.3.2002 - 8 B 00.881 - juris Rn. 44).

  • VGH Bayern, 26.02.2013 - 8 B 11.1708

    Sperrung eines nicht gewidmeten Fußwegs durch Grundstückseigentümer, tatsächlich

    Mängel, die ausnahmsweise zur Nichtigkeit dieser Eintragung führen könnten (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl. 2013, 84 m.w.N.), sind in keiner Weise ersichtlich.
  • VG München, 07.07.2023 - M 28 K 21.2190

    Erschließungsbeitragsrecht, Sog. historische Straße, Widmung, Funktionsfähigkeit

    Art. 67 Abs. 4 BayStrWG bezeichnet als den für die Erlangung der Eigenschaft einer öffentlichen Straße maßgeblichen Verwaltungsakt (Art. 35 Satz 2 BayVwVfG) die Eintragung in das Bestandsverzeichnis, nicht die Eintragungsverfügung (BayVGH, U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 35).

    Der Nichtigkeitsvorwurf im Sinn des Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa BayVGH, U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 41 ff.) nur begründet, wenn nicht nur ein besonders schwerwiegender Fehler vorliegt, sondern zusätzlich dieser Fehler bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände auch offensichtlich ist.

    Zwar verlangt die Rechtsprechung grundsätzlich die Angabe aller von der Straße betroffenen Flurnummern, um bei unklarem Verlauf des Wegegrundstücks ein Hinausgreifen der Widmung auf nicht gewidmetes, also unbelastetes Privateigentum zu verhindern und eine Aushöhlung des Privateigentums zu unterbinden (BayVGH, U.v. 28.2.2012 a.a.O. Rn. 48).

    Hiervon kann jedoch abgesehen werden, wenn Verlauf und Umfang des Weges eindeutig festliegen (BayVGH, U.v. 28.2.2012 a.a.O. Rn. 49; BayVGH, U.v. 15.5.1990 - 8 B 86.558 - juris).

  • VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1189

    Straßenbestandsverzeichnisse: Bestandskraft bei ''zweiter Erstanlegung'',

    Dies ergibt die Auslegung des zu Recht herangezogenen Bestandsverzeichnisses der Gemeinde T. aus dem Jahr 1988, das als solches den maßgeblichen Verwaltungsakt darstellt (vgl. dazu BayVGH, B.v. 22.2.2006 - 8 ZB 05.2284 - BayVBl 2007, 339 f. = juris Rn. 9; B.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 = juris Rn. 35 f.).

    Es sind aber in der Rechtsprechung des Senats Ausnahmen anerkannt, wenn Wegeverlauf und -umfang eindeutig festliegen, etwa aufgrund eines genauen Beschriebs (BayVGH, B.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 = juris Rn. 47; B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 11 f. m.w.N.).

    Der Senat hat dazu ausgeführt (BayVGH, B.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 = juris Rn. 45):.

  • VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 15.331

    Recht zur Sperrung für die öffentliche Verkehrsnutzung

    Denn in einer solchen Sachlage stellt die Beschreibung der Wegegrundstücke anhand von Flurmerkmalen die einzige Möglichkeit dar, die Identifikation in dem wegerechtlichen Bestandsverzeichnis sicherzustellen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 49; U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - BayVBl 2001, 468 - juris Rn. 55).

    Dies ist jedoch bei nach der Widmung eindeutigem Verlauf und Umfang des Wegs nicht zu besorgen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 47 f.; BayVGH, B.v. 9.2.2009 - 8 CS 08.3321 - juris Rn. 14; U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - BayVBl 2001, 468 - juris Rn. 55).

  • VGH Bayern, 27.04.2023 - 9 N 19.303

    Erfolglose Normenkontrolle gegen einen im beschleunigten Verfahren beschlossenen

    Die Eintragung in das Bestandsverzeichnis stellt bei der Erstanlegung im Rahmen der Rechtsbereinigung nach Art. 67 Abs. 3, 4 BayStrWG vom 11. Juli 1958 (GVBl. S. 147), anders als bei nachträglichen Eintragungen aufgrund von Verfügungen nach Art. 6 ff. BayStrWG, den maßgeblichen konstitutiven Verwaltungsakt dar (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2005 - 8 ZB 04.2279 - juris Rn. 5 m.w.N.; U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 35; B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 11; Häußler in Zeitler, BayStrWG, Stand September 2021, Art. 67 Rn. 19).

    Mangels vorgetragener oder ersichtlicher besonders schwerwiegender und offensichtlicher (materieller) Fehler (vgl. Art. 44 BayVwVfG) ist die Erstanlegung auch nicht nichtig, sondern entfaltet Tatbestandswirkung (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2005 a.a.O. Rn. 5; U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 54 f.; B.v. 22.7.2016 - 8 ZB 15.1304 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Dies kann aufgrund einer genauen Beschreibung des Wegeverlaufs der Fall sein (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2017 - 8 ZB 17.1189 - juris Rn. 20; U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 45 ff.; B.v. 15.3.2017 a.a.O. Rn. 12).

  • VG München, 09.06.2015 - M 2 K 14.5232

    Fehlerhafte Flurnummernvergabe bei Zusammenlegungsverfahren führt nicht zur

    Beim ...-weg handelt es sich infolge der unanfechtbar gewordenen Eintragung ins Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege, Blatt-Nr. ..., am ... Dezember 1984 im Rahmen der (Zweit-)Anlegung der Bestandsverzeichnisse nach Art. 67 Abs. 3 BayStrWG (diese Eintragung ist der maßgebliche Verwaltungsakt, nicht die Eintragungsverfügung vom ... Dezember 1984, vgl. BayVGH, U. v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 35) um eine der Widmungsfiktion des Art. 67 Abs. 4 BayStrWG unterliegende öffentliche Straße und zwar auch hinsichtlich der auf dem klägerischen Grundstück Fl. Nr. ... verlaufenden Teilstrecke.

    Allerdings hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits in diesem Urteil (juris Rn. 21) angedeutet und hat in seiner jüngeren Rechtsprechung (BayVGH, U. v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 47 ff.; U. v. 19.3.2002 - 8 B 00.881 - juris Rn. 51 ff.; U. v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - juris Rn. 53 ff.) wiederholt bekräftigt, dass dies nicht ausnahmslos gilt: Die fehlende Angabe der Flurnummer kann ersetzt werden durch einen Beschrieb, der Verlauf und Umfang des Wegs eindeutig festlegt (BayVGH, U. v. 28.2.2012, a. a. O., juris Rn. 47), durch bei der Eintragung enthaltene Merkmale, die einen Weg in der Natur ohne weiteres auffindbar machen (BayVGH, U. v. 19.3.2002, a. a. O., juris Rn. 54) sowie durch eine Bestimmung des Wegeverlaus durch offenkundige zusätzliche Umstände wie etwa topographische Merkmale (BayVGH, U. v. 12.12.2000, a. a. O., juris Rn. 55).

    Die fehlende Angabe der Fl. Nr. ... stellt deshalb entgegen der Auffassung der Kläger keinen besonders schwerwiegenden und offenkundigen Mangel hinsichtlich der Bestimmtheit der Eintragung ins Bestandsverzeichnis dar, der zu deren Nichtigkeit führte (vgl. dazu auch BayVGH, U. v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 47 ff. und U. v. 19.3.2002, a. a. O., juris Rn. 51 ff., wo jeweils ebenfalls trotz fehlender Benennung der Flurnummer eines dem Weg dienenden Grundstücks keine Nichtigkeit vorlag).

    Etwaige sonstige Mängel wie insbesondere Verfahrensfehler, die gemessen an der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erheblich sind und zur Nichtigkeit führen würden (vgl. dazu BayVGH, U. v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 53 ff.), sind nicht erkennbar.

  • VG München, 23.11.2021 - M 2 K 20.2710

    Sperrung eines beschränkt-öffentlichen Wegs, Beseitigungs- und Duldungsanordnung,

  • VGH Bayern, 31.08.2017 - 8 ZB 16.1357

    Anträge auf Zulassung einer Berufung - Widmung

  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 8 ZB 13.1868

    Straßen- und Wegerecht

  • VG Bayreuth, 16.03.2016 - B 4 K 14.642

    Bestandsverzeichnis zur öffentlichen Einsicht - Widmungsfinkuntion

  • VG München, 14.04.2015 - M 2 K 14.4687

    Zur Wirksamkeit der Widmung eines Grundstücks zur öffentlichen Straßenfläche

  • VG Würzburg, 11.03.2014 - W 4 K 13.947

    Nutzungsuntersagung; richtiger Adressat; formelle Illegalität; bestandskräftige

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1656

    Duldung der Beseitigung öffentlicher Verkehrsflächen - allgemeine Leistungsklage

  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245

    Verwirkung des Widerrufsrechts der Freigabe einer privaten Wegfläche für den

  • VG Würzburg, 07.10.2013 - W 4 S 13.948

    Nutzungsuntersagung; richtiger Adressat; formelle Illegalität

  • VG Würzburg, 12.03.2013 - W 4 K 12.788

    Anfechtungsklage; Abwasserabgabenbescheid; Gemeinschaftskläranlage;

  • VG Würzburg, 12.03.2013 - W 4 K 12.787

    Anfechtungsklage; Abwasserabgabenbescheid; Überwachungswert für

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 17.473

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch

  • OVG Sachsen, 29.09.2016 - 3 A 53/14

    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung; Bestandsverzeichnis; Bestimmtheit; Einziehung;

  • VG Augsburg, 22.03.2017 - Au 6 K 16.1118

    Eintragung eines Wegs in das straßen- und wegerechtliche Bestandsverzeichnis

  • VG Würzburg, 11.03.2014 - W 4 K 13.911

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Beseitigung einer Ölspur;

  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 8 B 12.112

    Anfechtung eines Enteignungsbeschlusses; Zwangsbelastung eines Grundstücks zum

  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 8 B 15.129

    Eintragung in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen

  • VG München, 23.06.2017 - M 2 K 16.4860

    Beseitigung einer rechtswidrigen Eigentumsstörung

  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 8 ZB 12.403

    Der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens mit einem Schutzniveau unterhalb eines

  • VG München, 23.06.2022 - M 2 K 19.6067

    Recht eines Grundstückseigentümers, eine auf seinem Grundstück verlaufende

  • VG Ansbach, 28.10.2019 - AN 10 K 18.01635

    Feststellungsklage auf Rechtswirksamkeit der Eintragung einer Ortsstraße in das

  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 6 K 12.462

    Kein Herausgabeanspruch bei bestandskräftiger Widmung; Zustimmung zur Widmung;

  • VGH Bayern, 21.08.2017 - 1 ZB 14.1989

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen eine Baugenehmigung auf

  • OVG Sachsen, 20.04.2016 - 3 A 630/15

    Bestandsverzeichnis; Wegeverlauf; Eintragungsverfügung; Nichtigkeit; Bestimmtheit

  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 8 ZB 12.404

    Planfeststellung, Planrechtfertigung, Bestimmtheitsmangel, Enteignung,

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 8 ZB 15.1084

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Kein Anspruch auf Herstellung oder

  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 8 ZB 19.888

    Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldwegs

  • VG München, 22.11.2016 - M 2 K 16.1166

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch

  • VG Regensburg, 29.09.2016 - RO 2 K 16.514

    Rechtsschutz gegen Einziehungsverfügung eines Teilgrundstücks

  • VG Regensburg, 29.09.2016 - RO 2 K 16.515

    Rechtswidrige Einziehung eines Grundstücks

  • VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289

    Erschließung eines Wohnbauvorhabens im Innenbereich

  • VG München, 20.04.2020 - M 9 E 19.381

    Fälligkeit des Zwangsgelds wegen unzulässiger Fremdenbeherbung

  • VG München, 09.06.2023 - M 28 K 21.5634

    Straßen- und Wegerecht, Feststellungsklage (erfolglos), Umfang der Widmung eines

  • VG München, 08.07.2020 - M 29 S 19.4834

    Erfolgloser Eilantrag gegen wiederholte Zwangsgeldandrohung

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