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   VGH Bayern, 04.04.2016 - 10 ZB 14.2380   

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https://dejure.org/2016,8340
VGH Bayern, 04.04.2016 - 10 ZB 14.2380 (https://dejure.org/2016,8340)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.04.2016 - 10 ZB 14.2380 (https://dejure.org/2016,8340)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. April 2016 - 10 ZB 14.2380 (https://dejure.org/2016,8340)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3; LStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 3, Art. 9 Abs. 2; BayBO Art. 54 Abs. 2 Satz 1; BGB § 909, § 912
    VwGO, LStVG, BayBO, BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherheitsrechtliche Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers zur Sicherung einer grenzständigen, baufälligen Stützmauer; Beseitigunganordnung bzgl. des sicherheitsgefährdenden Zustands der schadhaften und einsturzgefährdeten Mauer; Abwehr der konkreten Gefahren durch ...

  • rewis.io

    Sicherheitsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer grenzständigen baufälligen Stützmauer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherheitsrechtliche Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers zur Sicherung einer grenzständigen, baufälligen Stützmauer; Beseitigunganordnung bzgl. des sicherheitsgefährdenden Zustands der schadhaften und einsturzgefährdeten Mauer; Abwehr der konkreten Gefahren durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme von Inhaber der tatsächlichen Gewalt zur Sicherung baufälliger Stützmauer rechtmäßig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme von Inhaber der tatsächlichen Gewalt zur Sicherung baufälliger Stützmauer rechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2016, 749
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2016 - 10 ZB 14.2380
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils bestünden dann, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BGH, 28.01.1972 - V ZR 20/70

    Rechtsweg für die Geltenmachung eines Anspruchs auf Befestigung eines oberhalb

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2016 - 10 ZB 14.2380
    Nach dieser nachbarrechtlichen Vorschrift darf ein Grundstück nicht in einer Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist (vgl. zum Anschneiden eines Hangfußes: BGH" U. v. 28.1.1972 - V ZR 20/70 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 11.06.2019 - 10 CS 19.684

    Gesundheitsgefahr durch Eichenprozessionsspinner

    Die Zustandsverantwortlichkeit oder Zustandsstörerhaftung nach dieser Bestimmung knüpft an die sich aus der tatsächlichen und rechtlichen Herrschaft über die Sache ergebenden Pflicht an, dafür zu sorgen, dass von der Sache keine Gefahr ausgeht (BVerwG, B.v. 31.7.1998 - 1 B 229-97 - NJW 1999, 231; BayVGH, B.v. 4.4.2016 - 10 ZB 14.2380 - juris Rn. 10).

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Sache die ursächliche Quelle der Gefahr ist und die Gefahr unmittelbar mit dem Zustand der Sache in Verbindung steht (BayVGH, B.v. 4.4.2016 a.a.O.; Koehl in Bengl/Berner/Emmerig, Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz, Stand Mai 2018, Art. 9 Rn. 41 f.; vgl. auch BVerwG, B.v. 16.6.2005 - 3 B 129.04 - juris Rn. 6; zur unmittelbaren Verursachung und dem erforderlichen engen Wirkungszusammenhang beim Zustandsstörer vgl. Gallwas/Lindner/Wolff, Bayerisches Polizei- und Sicherheitsrecht, 4. Aufl. 2015, Rn. 449 ff., sowie Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Aufl. 2018, § 4 Rn. 268; a.A. Gusy, Polizei- und Ordnungsrecht, 8. Aufl. 2011, Rn. 352).

  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245

    Verwirkung des Widerrufsrechts der Freigabe einer privaten Wegfläche für den

    Diese Befugnisnorm setzt eine konkrete Gefahr für die von ihr genannten Rechtsgüter voraus, denen möglichst schnell und effektiv begegnet werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2016 - 10 ZB 14.2380 - BayVBl 2016, 749 = juris Rn. 11; B.v. 31.7.2020 - 10 CS 20.1432 - juris Rn. 7).

    Bei der Auswahl zwischen mehreren Störern ist aber in der Regel der Handlungsstörer (Art. 9 Abs. 1 LStVG) vor dem Zustandsstörer (Art. 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 LStVG) in Anspruch zu nehmen, wenn nicht die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2016 - 10 ZB 14.2380 - BayVBl 2016, 749 = juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen, 13.06.2022 - 6 B 45/22

    Anordnung zur Beseitigung von Mauerabbruch; Stützmauer; Zustandsstörer;

    Wegen des eindeutigen Überwiegens des funktionalen Zusammenhangs zum Grundstück der Antragsteller und weil auch äußere Merkmale darauf hindeuten, dass die Stützmauer den Antragstellern allein gehört, kann offenbleiben, ob die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, die die Vermutung der Befugnis zur gemeinsamen Benutzung und die Verpflichtung zur gemeinsamen Unterhaltung einer Grenzeinrichtung (§§ 921, 922 BGB) enthalten, hier entsprechend anwendbar sind oder ob sie nur das nachbarrechtliche Verhältnis regeln (so BayVGH, Beschl. v. 4. April - 10 ZB 14.2380 -, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 10 B 21.2747

    Erfolgreiches Berufungsverfahren wegen Nutzungsuntersagung für Veranstaltungen

    Die Beklagte sei ungeachtet der bauordnungsrechtlichen Generalklausel in Art. 54 Abs. 2 BayBO zu sicherheitsrechtlichen Anordnungen hinsichtlich des Hofs des Klägers berechtigt und verpflichtet geblieben (unter Verweis auf: BayVGH, B.v. 4.4.2016 - 10 ZB 14.2380 - juris Rn. 5).
  • VG Regensburg, 11.08.2017 - RO 4 S 17.1314

    Sicherheitsrechtliche Nutzungsuntersagung aufgrund der Nichterfüllung der

    Im Übrigen verweist die Antragsgegnerin zu Recht auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 4.4.2016 - 10 ZB 14.2380, Rn. 5), wonach die bauordnungsrechtliche Generalklausel des Art. 54 Abs. 2 Satz 1, 2 BayBO, nach der die Bauaufsichtsbehörde die erforderlichen Maßnahmen zur Wahrnehmung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften treffen können, die Anwendung der sicherheitsrechtlichen Generalklausel nicht ausschließt.
  • VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 15 K 19.00813

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Anfechtungsklage gegen

    Im Weiteren ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass es der Gemeinde als Sicherheitsbehörde in Sachverhalten der vorliegenden Art unbenommen ist, zur Gefahrenabwehr auf die Normen des LStVG zurückzugreifen und stattdessen die auch in Betracht kommenden Normen des Bauordnungsrechts abzudrängen (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2016 - 10 ZB 14.2380 - BeckRS 2016, 45084).
  • VG München, 26.07.2022 - M 2 K 19.5365

    Kosten des Zustandsstörers nach Feuerwehreinsatz (Ölaustritt und

    Die Zustandsverantwortlichkeit oder Zustandsstörerhaftung nach dieser Bestimmung knüpft an die sich aus der tatsächlichen und rechtlichen Herrschaft über die Sache ergebenden Pflicht an, dafür zu sorgen, dass von der Sache keine Gefahr ausgeht (vgl. BVerwG, B.v. 31.7.1998 - 1 B 229.97 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 4.4.2016 - 10 ZB 14.2380 - juris Rn. 10).
  • VG Ansbach, 20.08.2019 - AN 9 S 19.00975

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung von Notsicherungsmaßnahmen

    Die Zustandsstörerhaftung des Inhabers der tatsächlichen Gewalt kommt insbesondere dann in Betracht, wenn keine andere Person als vorrangiger Handlungsstörer nach Art. 9 Abs. 1 LStVG in Betracht kommt (BayVGH, B.v. 04.04.2016 - 10 ZB 14.2380 - BeckRS 2016, 4..5084 Rn. 10).
  • VG Bayreuth, 16.06.2020 - B 1 S 20.373

    Einstellungsanordnung von Abgrabungsarbeiten

    Ob diejenige Person, die aufgrund ihrer Inhaberschaft der tatsächlichen Gewalt zur effektiven Gefahrenabwehr in der Lage ist, zugleich auch einer entsprechenden zivilrechtlichen Verpflichtung unterliegt, ist im maßgeblichen Interesse der Effektivität der Gefahrenabwehr ohne Bedeutung (BayVGH, B.v. 4.4.2016 - 10 ZB 14.2380 - BeckRS 2016, 45084 Rn. 10-12, beck-online).
  • VG Ansbach, 20.08.2019 - AN 9 S 19.00976

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung von Notsicherungsmaßnahmen

    Die Zustandsstörerhaftung des Inhabers der tatsächlichen Gewalt kommt insbesondere dann in Betracht, wenn keine andere Person als vorrangiger Handlungsstörer nach Art. 9 Abs. 1 LStVG in Betracht kommt (BayVGH, B.v. 04.04.2016 - 10 ZB 14.2380 - BeckRS 2016, 4..5084 Rn. 10).
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