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VGH Bayern, 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 |
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Kurzfassungen/Presse
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BauGB § 29
Papierfundstellen
- BayVBl 1991, 723
Wird zitiert von ... (20)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2016 - 8 B 1341/15
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum …
vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 26. September 2008 - 13 B 1169/08 -, PharmR 2008, 607 = juris Rn. 9 ff., vom 31. März 2009 - 13 B 278/09 -, juris Rn. 7 ff., und vom 24. Mai 2012 - 8 B 225/12 -, juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 23. August 1991 - 14 CS 91.2254 -, BayVBl. 1991, 723, 724; OVG S.-H., Beschluss vom 22. Februar 1995, 4 M 113/94 -, juris Rn. 2; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 80a Rn. 29; vgl. weiterhin BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2466/08 -, BVerfGK 14, 278 = juris Rn. 21 f. - VG Augsburg, 13.08.2010 - Au 4 S 10.846
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bereits …
Ein derartiger Antrag erschiene im Regelfall überflüssig (BayVGH BayVBl. 1991, 723).Überdies ist zu berücksichtigen, dass sich der Antragsgegner rügelos auf den unmittelbar bei Gericht gestellten Antrag eingelassen hat, was in der Rechtsprechung schon für sich allein als ausreichend für die Zulässigkeit des Antrags im Zeitpunkt der Entscheidung erachtet worden ist (BayVGH BayVBl. 1991, 723).
d) Ist ein besonderes öffentliches Interesse an der Vollziehung der angefochtenen Genehmigung nicht erkennbar, sind somit in erster Linie die widerstreitenden Interessen der Beteiligten abzuwägen (BayVGH BayVBl. 1991, 723, 724).
- VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CS 08.1326
Prüfungsmaßstab bei gerichtlicher Anordnung der sofortigen Vollziehung eines …
Zutreffend hat das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung über die von der Antragstellerin begehrte Vollzugsanordnung bei der vorliegenden verfahrensrechtlichen Ausgangslage (Eintritt der aufschiebenden Wirkung infolge Nachbarklage und Erfolglosigkeit des Antrags, den der Begünstigte gemäß § 80 a Abs. 1 Nr. 1, § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Behörde gestellt hatte) darauf abgestellt, ob der von der Beigeladenen in der Hauptsache eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und deshalb eine Fortdauer seiner aufschiebenden Wirkung dem Begünstigten gegenüber unbillig erscheinen muss (vgl. z.B. BayVGH vom 17.9.1987, BayVBl 1988, 369/370 und vom 23.8.1991, BayVBl 1991, 723/724).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 113/94
Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Drittwirkung; Sofortige Vollziehung; …
Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten i.S.v. § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alt.) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (…vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG.SH, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, Sch1HA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.O.; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay. VBI.Ist das Gericht aber demgegenüber in den sog. Dreiecksverhältnissen nach § 80 a VwGO selbst befugt, Sofortvollzugsmaßnahmen anzuordnen (vgl. auch hierzu Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 a.a.O., unter Hinweis auf den Wortlaut des § 80 a Abs. 3 Satz 1 VwGO, die Gesetzesmaterialien und das in Art. 19 Abs. 4 enthaltene Gebot effektiven Rechtsschutzes), so obliegt ihm in diesem Rahmen auch eine eigenständige Abwägung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, ohne daß es darauf ankommt, ob die Behörde überhaupt eine Entscheidung getroffen hat, ggf. ob sie eine Entscheidung ohne Begründung oder auch mit zu beanstandender Begründung getroffen hat.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94
Verwaltungakt mit Drittwirkung; Drittwirkung; Sofortiger Vollzug; …
Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG SH, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.0.; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay. VB1.1991, 723, 724).Ist das Gericht aber demgegenüber in den sog. Dreiecksverhältnissen nach § 80 a VwGO selbst befugt, Sofortvollzugsmaßnahmen anzuordnen (vgl. auch hierzu Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 a.a.O., unter Hinweis auf den Wortlaut des § 80 a Abs. 3 Satz 1 VwGO, die Gesetzesmaterialien und das in Art. 19 Abs. 4 enthaltene Gebot effektiven Rechtsschutzes), so obliegt ihm in diesem Rahmen auch eine eigenständige Abwägung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, ohne daß es darauf ankommt, ob die Behörde überhaupt eine Entscheidung getroffen hat, ggf. ob sie eine Entscheidung ohne Begründung oder auch mit zu beanstandender Begründung getroffen hat.
- OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00
Voraussetzungen einer erfolgreichen Beanstandung der Anordnung des …
Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alternative) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. u.a. Beschluss vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 - aaO; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bayrischer VGH, Beschluss vom 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay.V.Bl 1991, 723, 724).Ist das Gericht aber demgegenüber in den sogenannten Dreiecksverhältnissen nach § 80a VwGO selbst befugt, Sofortvollzugsmaßnahmen anzuordnen (vgl. auch hierzu BayVGH, Beschluss vom 23.08.1991 aaO, unter Hinweis auf den Wortlaut von § 80a Abs. 3 Satz 1 VwGO, die Gesetzesmaterialien und das in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene Gebot effektiven Rechtsschutzes), so obliegt ihm in diesem Rahmen auch eine eigenständige Abwägung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, ohne dass es darauf ankommt, ob die Behörde überhaupt eine Entscheidung getroffen hat, gegebenenfalls ob sie eine Entscheidung ohne Begründung oder auch mit einer zu beanstanden Begründung getroffen hat.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 112/94
Prüfungsmaßstab; Planfeststellungsbeschluß; Planungshoheit; Gemeindegebiet; …
Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten i.S.v. § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alt.) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (…vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG SH, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.O.; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay. VBl.Ist das Gericht aber demgegenüber in den sog. Dreiecksverhältnissen nach § 80 a VwGO selbst befugt, Sofortvollzugsmaßnahmen anzuordnen (vgl. auch hierzu Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 a.a.O., unter Hinweis auf den Wortlaut des § 80 a Abs. 3 Satz 1 VwGO, die Gesetzesmaterialien und das in Art. 19 Abs. 4 enthaltene Gebot effektiven Rechtsschutzes), so obliegt ihm in diesem Rahmen auch eine eigenständige Abwägung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, ohne daß es darauf ankommt, ob die Behörde überhaupt eine Entscheidung getroffen hat, ggf. ob sie eine Entscheidung ohne Begründung oder auch mit zu beanstandender Begründung getroffen hat.
- OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1997 - 4 M 88/97 OVG, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, in SchlHA 1994, 267; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; BayVGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, BayVB1.1991, 723, 724).
Ist das Gericht aber demgegenüber in den sogenannten Dreiecksverhältnissen nach § 80 a VwGO selbst befugt, Sofortvollzugsmaßnahmen anzuordnen (vgl. hierzu auch BayVGH, Beschl. v. 23.08.1991, a.a.O., unter Hinweis auf den Wortlaut des § 80 a Abs. 3 Satz 1 VwGO, die Gesetzesmaterialien und das in Art. 19 Abs. 4 enthaltene Gebot effektiven Rechtsschutzes), so obliegt ihm in diesem Rahmen auch eine eigenständige Abwägung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, ohne daß es darauf ankommt, ob die Behörde überhaupt eine Entscheidung getroffen hat, gegebenenfalls ob sie eine Entscheidung ohne Begründung oder auch mit zu beanstandender Begründung getroffen hat.
- OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94
Planfeststellung; Bahnstrecke; Planfeststellungsbeschluß; Vorhabenträger; …
Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 4 (zweite Alternative) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, Sch1HA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschluß vom 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschluß vom 01.12.1993 - 4 M 74/92 - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; BayVGH, Beschluß vom 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, … - VG Regensburg, 25.11.2008 - RN 7 S 08.1716
Sofortvollzug einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Speedwaybahn
In Rechtsprechung und Literatur ist zwar umstritten, ob sich aus dem Verweis in § 80a Abs. 3 Satz 2 das Erfordernis ergibt, dass vor Stellung des Antrags beim Verwaltungsgericht ein Antrag bei der Behörde auf Anordnung des Sofortvollzugs gestellt wurde (ohne Vorantrag zulässig: VGH Baden-Württemberg, Entsch. vom 8.8.1996, Az. 8 S 1954/96; Vorantrag erforderlich: BayVGH, Entsch. vom 23.8.1991, Az. 14 CS 91.2254; Nieders. OVG, Entsch. vom 2.10.1995, Az. 7 M 5772/94).Regelmäßig ist ein überwiegendes Interesse des begünstigten Beteiligten dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten in der Hauptsache eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird; umgekehrt kommt eine sofortige Vollziehbarkeit grundsätzlich nicht in Betracht, wenn sich der Rechtsbehelf als offensichtlich zulässig und begründet darstellt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.08.1991, Az. 14 CS 91.2254; VGH Mannheim, Beschl. v. 29.07.1994, Az. 3 S 3026/91; OVG Schleswig, Beschl. vom 22.02.1995, Az. 4 M 113/94).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - 8 B 430/15
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum …
- VGH Bayern, 11.05.2020 - 8 CS 19.1633
Anordnung des Sofortvollzugs einer wasserrechtlichen Genehmigung
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.1993 - 8 B 11088/93
Vorläufiger Rechtsschutz im Baurecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1994 - 10 B 1443/93
Bauherr; Anordnung der sofortigen Vollziehung der Baugenehmigung; Nachbar; …
- OVG Schleswig-Holstein, 07.11.1996 - 4 M 91/96
- VG München, 28.02.2019 - M 9 SN 18.6251
Überwiegendes Suspensivinteresse der Gemeinde bei einer Baugenehmigung, die auf …
- VG Bayreuth, 03.03.2015 - B 2 S 15.94
Genehmigung von Windkraftanlagen; Lärm- und Schatteneinwirkungen; optisch …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2000 - 4 M 63/00
- VG Neustadt, 30.11.2004 - 3 L 2542/04
- VG Würzburg, 08.08.1995 - W 10 S 95. 964
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei einer öffentlichen Abgabe; …