Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.02.1981

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1980 - 5 C 105.79   

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BVerwG, 16.12.1980 - 5 C 105.79 (https://dejure.org/1980,1374)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1980 - 5 C 105.79 (https://dejure.org/1980,1374)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 5 C 105.79 (https://dejure.org/1980,1374)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Anschlußrevision - Anfechtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1981, 374
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    b) Ein von der Zulassung der Revision ausgenommener Teil eines Urteils konnte nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht (§ 141 Satz 1 i.V.m. § 127 VwGO a.F.) nicht durch eine Anschlussrevision angefochten werden (Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 5 C 105.79 - Buchholz 412.4 § 5 KgfEG Nr. 4; ebenso zur Anschlussberufung: Urteil vom 18. März 1996 - BVerwG 9 C 64.95 - Buchholz 310 § 127 VwGO Nr. 7 und Beschluss vom 18. Mai 1999 - BVerwG 9 B 282.99 - ).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

    Dem konnte der Kläger innerhalb der Revision der Beklagten mit dem Antrag auf Zurückweisung der Berufung entgegentreten (vgl. auch Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 5 C 105.79 - <BayVBl. 1981, 374>).
  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 B 167.96

    Anschlußberufung in baurechtlicher Nachbarstreitigkeit - Baugenehmigung -

    Die unselbständige Anschlußberufung ist nach dem Gesetz mit der Berufung eng verbunden und lediglich Antragstellung innerhalb einer fremden Berufung (BGH, Beschluß vom 17. Dezember 1951 - GSZ 2/51 - BGHZ 4, 229 (233) [BGH 17.12.1951 - GSZ - 2/51] - stRspr, vgl. BGH, Beschluß vom 14. Mai 1991 - XI ZB 2/91 - NJW 1991, 2569 m.w.N.; ebenso BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 5 C 105.79 - Buchholz 412.4 § 5 KgfEG Nr. 4 = BayVBl 1981, 374 - zur unselbständigen Anschlußrevision).
  • BGH, 18.01.2001 - IX ZR 73/00
    Gleiches hat das Bundesverwaltungsgericht zu § 141 i. V. m. § 127 VwGO (Urt. v. 16. Dezember 1980 - 5 C 105/79) und das Bundessozialgericht (Urt. v. 24. November 1978 - 11 RA 9/78) ausgesprochen.
  • VGH Hessen, 15.02.1996 - 5 UE 2836/95

    Anforderungen an die Vertretungsmacht von Gemeindeorganen - hier

    Mit ihr kann nicht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Nachprüfung des Berufungsgerichts gestellt werden, die von der Berufung - und damit auch von deren Zulassung im Falle zulassungsbedürftiger Berufung - gar nicht erfaßt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 21.5.1968 - VI ZR 27/68 - NJW 19689, 1476, OVG Münster, Urteil vom 2.11.1977 - II A 1490/74 - DÖV 1978, 338, BVerwG, Urteil vom 16.12.1980 - 5 C 105.79 - BayVBl. 1981, 374, VGH München, Beschluß vom 14.12.1988, BayVBl. 1989, 758).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1993 - 11 S 73/93

    Auslegung des Klagebegehrens hinsichtlich der Art der erstrebten

    Die Anschlußberufung der Klägerin zu 1. ist daher unzulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.5.1984, NJW 1985, 393 und Urt. v. 16.12.1980, BayVBl. 1981, 374; OVG Berlin, Beschl. v. 27.6.1989, NVwZ 1990, 681 (682); Kopp, VwGO, aaO., § 127 RdNr. 4 m.w.N.), so daß dahinstehen kann, ob das geänderte Klagebegehren (Feststellungsantrag) zulässig und begründet wäre.
  • BVerwG, 09.07.2001 - 8 B 84.01

    Rechtlich selbstständiger und abtrennbarer Streitgegenstand als Gegenstand einer

    Angesichts der umfassenden Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht besteht auch keine Veranlassung, zu der Frage näher Stellung zu nehmen, ob und gegebenenfalls wie die nunmehr generelle Zulassungsbedürftigkeit der Berufung sich auf die Zulässigkeit der unselbständigen Anschlussberufung im Rahmen einer ausdrücklich nur auf einen bestimmten Teil des erstinstanzlichen Urteils beschränkten Zulassung des Hauptrechtsmittels auswirkt (vgl. Urteil vom 18. März 1996 - BVerwG 9 C 64.95 - NVwZ-RR 1997, 253 ; zur beschränkten Revisionszulassung vgl. Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 5 C 105.79 - Buchholz 412.4 § 5 KgfEG Nr. 4; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 , NJW 1995, 1955 f. und Beschluss vom 21. Mai 1968 - VI ZR 27/68 , NJW 1968, 1476 ).
  • BVerwG, 02.07.1996 - 9 B 248.96

    Treffen einer abschließenden Entscheidung in der Sache durch das Berufungsgericht

    Ein von der Zulassung eines Rechtsmittels ausgenommener Teil eines Urteils kann jedoch nicht durch ein unselbständiges Anschlußrechtsmittel angegriffen werden (Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 5 C 105.79 - BayVBl 1981, 374; BGH NJW 1968, 1476).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1998 - 7 S 1125/98

    Anschlußrechtsmittel: Zulassungsfragen; Streitgegenstand

    Für das Revisionsrecht hatte das BVerwG bereits entschieden, daß die von der Zulassung der Revision nicht betroffene klageabweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht durch eine unselbständige Anschlußrevision zur Nachprüfung des Revisionsgerichts gestellt werden kann (Urt. v. 16.12.1980 - 5 C 105.79 -, BayVBl 1981, 374).
  • BVerwG, 04.02.1997 - 9 B 624.96

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz - Klärung

    Sie ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (5 C 105.79 - = BayVBl 1981, 374; BGH, NJW 1968, 1476; BFHE 81, 494; 128, 158>).
  • BVerwG, 13.03.1990 - 4 B 213.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Hessen, 30.09.1993 - 6 UE 2129/91

    Streitgegenstand einer Anschlußberufung; öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1992 - 15 A 1536/89

    Mitgliedschaftliche Zuordnung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.1981 - 1 B 15.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2637
BVerwG, 09.02.1981 - 1 B 15.81 (https://dejure.org/1981,2637)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1981 - 1 B 15.81 (https://dejure.org/1981,2637)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1981 - 1 B 15.81 (https://dejure.org/1981,2637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit - Griechischer Staatsangehöriger - Griechenland - Einreise

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1919 (Ls.)
  • DÖV 1981, 460
  • BayVBl 1981, 374
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1981 - 1 B 15.81
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß grundsätzlich die Anwesenheit eines Ausländers, der dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt (BVerwGE 57, 252 [256]).

    Es liegt nach den gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsgericht bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts auch nichts dafür vor, daß aus den in der Rechtsprechung des Senats dargelegten Gründen hier ausnahmsweise eine andere Beurteilung geboten wäre (vgl. BVerwGE 57, 252 [257]; Beschluß vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116).

    Unter diesen Voraussetzungen könnten die Gründe entfallen sein, die es nach BVerwGE 57, 252 [256] rechtfertigen, die weitere Anwesenheit eines, ohne erforderlichen Sichtvermerk eingereisten Ausländers grundsätzlich als Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland zu werten.

  • BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach einer gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1981 - 1 B 15.81
    Es liegt nach den gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsgericht bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts auch nichts dafür vor, daß aus den in der Rechtsprechung des Senats dargelegten Gründen hier ausnahmsweise eine andere Beurteilung geboten wäre (vgl. BVerwGE 57, 252 [257]; Beschluß vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116).

    Das Vorbringen des Klägers, das Urteil des Berufungsgerichts verstoße gegen den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - (NJW 1979, 1116), genügt dem Begründungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht.

  • BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen des besonderen

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1981 - 1 B 15.81
    Daß sonst die Nichterfüllung der für Einreise, Ortswechsel und Aufenthalt geltenden Formalitäten ebensowenig wie Gründe der Abschreckung anderer Ausländer eine Beschränkung der gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeit rechtfertigen (Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63 = DÖV 1979, 828 mit Nachweisen), steht dem nicht entgegen, weil griechischen Staatsangehörigen gegenwärtig Freizügigkeit nur nach Maßgabe der erwähnten Übergangsbestimmungen gewährleistet ist.
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1981 - 1 B 15.81
    Liegt eine solche Beeinträchtigung vor, so muß die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis versagen, ohne daß ihr ein Ermessens Spielraum bliebe (BVerwGE 59, 104 [106]).
  • VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 B 94.1513
    Eine unselbständige Anschlußberufung ist nicht statthaft, wenn sie sich (bei teilbarem Streitgegenstand) gegen einen anderen Teil des Urteils der Vorinstanz richtet als die bereits vorliegende (Haupt-)Berufung eines anderen Beteiligten (vgl. BayVGH v. 16.12.1980 BayVBl 1981, 374; v. 14.12.1988 BayVBl 1989, 758/759; Kopp, RdNr. 4 zu § 127).
  • BVerwG, 02.07.1996 - 9 B 248.96

    Treffen einer abschließenden Entscheidung in der Sache durch das Berufungsgericht

    Ein von der Zulassung eines Rechtsmittels ausgenommener Teil eines Urteils kann jedoch nicht durch ein unselbständiges Anschlußrechtsmittel angegriffen werden (Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 5 C 105.79 - BayVBl 1981, 374; BGH NJW 1968, 1476).
  • BVerwG, 04.02.1997 - 9 B 624.96

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz - Klärung

    Sie ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (5 C 105.79 - = BayVBl 1981, 374; BGH, NJW 1968, 1476; BFHE 81, 494; 128, 158>).
  • BVerwG, 25.05.1988 - 1 B 62.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Entsprechend hat der beschließende Senat vor dem Beitritt Portugals für portugiesische Staatsangehörige entschieden (Beschluß vom 25. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 40.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 62; vgl. auch für griechische Staatsangehörige Beschluß vom 9. Februar 1981 - BVerwG 1 B 15.81 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 21).
  • BVerwG, 13.03.1990 - 4 B 213.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht - wie die Beschwerde meint - von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 5 C 105.79 - (BayVBl. 1981, 374) ab.
  • VGH Bayern, 11.03.1997 - 2 CS 96.4302
    Eine unselbständige Anschlußbeschwerde ist nicht statthaft, wenn sie sich - bei teilbarem Streitgegenstand - gegen einen anderen Teil der Entscheidung der Vorinstanz richtet als die bereits vorliegende Beschwerde eines anderen Beteiligten (vgl. zur Anschlußrevision BVerwG vom 16.12.1980, BayVBl 1981, 374; Kopp, aaO., § 127 RdNr. 4).
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