Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 06.11.1991 - 9-VIII-90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6834
VerfGH Bayern, 06.11.1991 - 9-VIII-90 (https://dejure.org/1991,6834)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 06.11.1991 - 9-VIII-90 (https://dejure.org/1991,6834)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 06. November 1991 - 9-VIII-90 (https://dejure.org/1991,6834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,6834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BayVBl 1992, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)

  • VerfGH Bayern, 19.04.2007 - 17-VII-05

    Büchergeld

    Die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschreitet der Gesetzgeber nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obgleich zwischen den beiden Gruppen keine Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (VerfGH vom 6.11.1991 = VerfGH 44, 124/132 f.; VerfGH vom 8.11.2002 = VerfGH 55, 143/155 m. w. N.).
  • VG Ansbach, 30.11.2010 - AN 1 K 09.02450

    Ertüchtigung einer bestehenden Kläranlage als beitragspflichtige

    Es könne vielmehr sogar die Pflicht zur Erhebung von Verbesserungsbeiträgen bestehen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 6.11.1991, BayVBl 1992, 80 sowie Schieder/Happ, Bayerisches Kommunalabgabengesetz, RdNr. 16 zu Art. 5).

    An der Verfassungsmäßigkeit des Art. 5 Abs. 1 KAG bestehen keine Zweifel (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 12.1.2005 - Vf. 3-VII-03, BayVBl 2005, 361 und Entscheidung vom 6.11.1991 - Vf. 9-VII-90, BayVBl 1992, 80).

    Der Verbesserungsaufwand, der nur entstehen kann, wenn - wie vorliegend - eine Einrichtung endgültig hergestellt ist (BayVGH, Beschluss vom 9.10.2001, a.a.O.), muss im Hinblick auf den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) auf alle Alt- und Neuanschließer gleichmäßig verteilt werden, für Neuanschließer grundsätzlich durch entsprechende Erhöhung des Herstellungsbeitrages (BayVerfGH, Entscheidung vom 6. November 1991 - Vf.9-VII-90 -, GK 1992 RdNr. 192 = BayVBl 1992, 80).

  • VerfGH Bayern, 08.11.2002 - 3-V-00

    Rundfunkgebührenpflicht für private Behinderteneinrichtungen verfassungsgemäß

    Er überschreitet nur dann die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obgleich zwischen den beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. VerfGH 44, 124/132 f.; vgl. auch BVerfGE 85, 238/244; 101, 132/138 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht