Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 12.02.2001

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00   

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https://dejure.org/2001,737
BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00 (https://dejure.org/2001,737)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00 (https://dejure.org/2001,737)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 2 BvQ 42/00 (https://dejure.org/2001,737)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Akteneinsicht - Vorbereitung von Parteiverbotsanträgen - Gelegenheit zur Stellungnahme - Verfassungswidrigkeit einer Partei - Parteiverbotsverfahren - Politische Partei

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 45; ; BVerfGG § 43 Abs. 1; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 21 Abs. 2; ; GG Art. 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG §§ 20, 45, 32 Abs. 1; GG Art. 21 Abs. 2
    Akteneinsicht und Anhörung im Parteiverbotsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 41
  • NJW 2001, 1407
  • NVwZ 2001, 668 (Ls.)
  • DVBl 2001, 557
  • BayVBl 2001, 308
 
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Wird zitiert von ... (166)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend Rechte von

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
    Eine einstweilige Anordnung darf jedoch dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweisen würde (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 92, 130 ).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
    Eine einstweilige Anordnung darf jedoch dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweisen würde (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 92, 130 ).
  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17

    Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen

    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiesen sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Eilanträge in Sachen CETA erfolglos

    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiesen sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.02.2001 - 7 B 99.3719   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,37993
VGH Bayern, 12.02.2001 - 7 B 99.3719 (https://dejure.org/2001,37993)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.2001 - 7 B 99.3719 (https://dejure.org/2001,37993)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - 7 B 99.3719 (https://dejure.org/2001,37993)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten; Vierstufige Realschule und sechsstufige Realschule als gleiche bzw. gleichwertige Schularten; Annahme einer anderen Ausbildungsrichtung; Begriff des Beförderungsaufwands; Übernahme der Beförderungskosten zu einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Nächstgelegene Schule

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 842 (Ls.)
  • BayVBl 2001, 308
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 10.01.1996 - 7 B 94.1847
    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2001 - 7 B 99.3719
    Diese Auffassung steht nicht in Widerspruch zum Urteil des Senats vom 10. Januar 1996 (NVwZ-RR 1997, 491; ebenso Beschluss vom 17.12.1997 Az. 7 BZ 97.1781).

    Der Senat hält insoweit an seiner - im Anschluss an die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 20. April 1980 (BayVBl 1991, 16) ergangenen - gefestigten Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 10.01.1996 NVwZ-RR 1997, 491/494), dass das Bayerische Schulwegkostenrecht die Erstattung fiktiver Schulwegkosten nicht erfasst.

  • VerfGH Bayern, 20.04.1990 - 28-VI-89
    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2001 - 7 B 99.3719
    Der Senat hält insoweit an seiner - im Anschluss an die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 20. April 1980 (BayVBl 1991, 16) ergangenen - gefestigten Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 10.01.1996 NVwZ-RR 1997, 491/494), dass das Bayerische Schulwegkostenrecht die Erstattung fiktiver Schulwegkosten nicht erfasst.
  • VG München, 06.12.2022 - M 3 K 20.4135

    Schulwegkostenerstattung in Bayern: Keine Verzichtsmöglichkeit bezüglich der

    Die Beförderung des Klägers würde im vorliegenden Fall auch in zeitlicher Hinsicht kein unzumutbares Erschwernis bedeuten (BayVGH U.v. 12.2.2001 - 7 B 99.3719 - juris Rn.28; VG Augsburg, U.v. 7.2.2012 - Au 3 K 11.1622 - BeckOnline Rn. 20).

    Nach dem Sinn dieser Regelung, Härten aus der Beschränkung auf die Beförderung zur nächstgelegenen Schule auszugleichen, ist es ermessensgerecht, die Zustimmung nur in außergewöhnlichen Fällen zu erteilen, die nicht bereits von § 3 Abs. 3 und 4 Nr. 1 bis 3 SchBefV erfasst werden (VG Augsburg, U.v. 7.2.2012 - Au 3 K 11.1622 - BeckOnline Rn. 29; BayVGH U.v. 12.2.2001 - 7 B 99.3719 - juris Rn. 33).

    Der Kläger kann auch nicht verlangen, dass der Beklagte die Beförderungskosten wenigstens insoweit zu übernehmen hat, als sie bei einem Besuch des I... Gymnasiums entstünden, da das Bayerische Schulwegkostenrecht nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs fiktive Schulwegkosten nicht erfasst (vgl. BayVGH U,v, 12.2.2001 - 7 B 99.3719 - juris Rn. 34 m.w.N., VG Augsburg, U.v. 7.2.2012 - Au 3 K 11.1622 - BeckOnline Rn. 31).

  • VG München, 20.06.2017 - M 3 K 15.5905

    Schulwegkostenrecht keine verfassungsrechtlich gebotene Leistung der öffentlichen

    Ausnahmsweise kann auf den zeitlichen Aufwand eines Schulwegs abgestellt werden, falls der Besuch der (kostenmäßig) "nächstgelegenen Schule" unzumutbar wäre (BayVGH, U.v. 12.2.2001 - 7 B 99.3719 -, juris, Rn. 28).

    Die so genannten fiktiven Fahrtkosten werden nach eindeutiger obergerichtlicher Rechtsprechung im Bayerischen Schulwegkostenrecht nicht erstattet (BayVGH, B.v. 30.01.2007 - 7 ZB 06.781 -, juris, Rn. 13; BayVGH, U.v. 12.02.2001 - 7 B 99.3719 -, juris, Rn. 34, m.w. Nachw.); diese Auslegung von § 2 SchBefV verstößt nicht gegen die Bayerische Verfassung (BayVerfGH, E.v. 20.4.1990 - Vf. 28-VI-89 in NVwZ-RR 1991, S. 74).

  • VG München, 20.09.2016 - M 3 K 15.3637

    Kein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten für den Schulweg

    Ausnahmsweise kann auf den zeitlichen Aufwand eines Schulwegs abgestellt werden, falls der Besuch der (kostenmäßig) "nächstgelegenen Schule" unzumutbar wäre (BayVGH, U.v. 12.2.2001 - 7 B 99.3719 -, juris, Rn. 28).

    Die so genannten fiktiven Fahrtkosten werden nach eindeutiger obergerichtlicher Rechtsprechung im Bayerischen Schulwegkostenrecht nicht erstattet (BayVGH, B.v. 30.01.2007 - 7 ZB 06.781 -, juris, Rn. 13; BayVGH, U.v. 12.02.2001 - 7 B 99.3719 -, juris, Rn. 34, m.w. Nachw.), diese Auslegung von § 2 SchBefV verstößt nicht gegen die Bayerische Verfassung (BayVerfGH, E.v. 20.4.1990 - Vf. 28-VI-89 in NVwZ-RR 1991, S. 74).

  • VG Würzburg, 29.01.2016 - W 2 K 14.1040

    Beförderungspflicht von Schülern

    Bei dem Vergleich des Beförderungsaufwand kommt es nicht auf die Entfernung oder den Zeitaufwand an, sondern auf die unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit zu ermittelnden Fahrtkosten (BayVGH, U.v. 7.6.2010 - 7 ZB 09.2415 - juris; BayVGH, U.v. 12.2.2001 - 7 B 99.3719 - BayVBl 2001, 308/309; U.v. 8.1.2008 - 7 B 07.1008 - juris; B.v. 23.6.2008 - 7 B 08.550 - juris; B.v. 20.4.2009 - 7 ZB 08.3048 - juris).

    Auch die Härtefallregelung in § 2 Abs. 4 Nr. 4 SchBefV (vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2001 - 7 B 99.3719 - BayVBl 2001, 308) findet zugunsten der Kläger keine Anwendung.

  • VG Würzburg, 01.10.2015 - W 2 K 15.650

    Keine Übernahme der Beförderungskosten für Schulweg

    Bei dem Vergleich des Beförderungsaufwand kommt es nicht auf die Entfernung oder den Zeitaufwand an, sondern auf die unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit zu ermittelnden Fahrtkosten (BayVGH, U. v. 7.6.2010 - 7 ZB 09.2415 - juris; BayVGH, U. v. 12.2.2001 - 7 B 99.3719 - BayVBl 2001, 308/309; U. v. 8.1.2008 - 7 B 07.1008 - juris; B. v. 23.6.2008 - 7 B 08.550 - juris; B. v. 20.4.2009 - 7 ZB 08.3048 - juris).

    Auch die Härtefallregelung in § 2 Abs. 4 Nr. 4 SchBefV (vgl. BayVGH, U. v. 12.2.2001 - 7 B 99.3719 - BayVBl 2001, 308) findet zugunsten der Kläger keine Anwendung.

  • VG München, 10.11.2015 - M 3 K 13.2992

    Kostenfreiheit des Schulweges

    Beim Vergleich des Beförderungsaufwands ist grundsätzlich nicht auf die Entfernung oder auf den Zeitaufwand abzustellen, sondern auf den finanziellen Aufwand der Beförderung durch Vergleich der anfallenden Fahrtkosten (BayVGH, U. v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris Rn. 19; B. v. 7.6.2010 - 7 ZB 09.2415 - juris Rn. 10; U. v. 12.2.2001 - 7 B 99.3719 - juris Rn. 28).

    Die deutlich längeren Fahrtzeiten zu diesen beiden Schulen würden schülerbeförderungsrechtlich nur dann eine Rolle spielen, wenn dadurch der Besuch dieser (kostenmäßig) "nächstgelegenen Schulen" unzumutbar würde (BayVGH, U. v. 12.2.2001 - 7 B 99.3719 - juris Rn. 28).

  • VG Ansbach, 18.02.2016 - AN 2 K 15.00406

    Erstattung von Schülerbeförderungskosten bei Bestehen einer Praktikumsstelle

    Der Beförderungsaufwand bezieht sich ausschließlich auf die entstehenden Kosten, nicht auf den zeitlichen, persönlichen oder technischen Aufwand der Beförderung, die Qualität der Verbindungen oder die Anzahl der erforderlichen Umstiege (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 12.2.2001, 7 B 99.3719 oder B. v. 2.3.2015, 7 ZB 14.2484 - beide juris).

    Derartige "fiktive Kosten" sind nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (U. v. 20.4.1990, BayVB. 1991, 16) und der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. U. v. 10.1.1996, NVwZ-RR 1997, 491, B. v. 12.2.2001, 7 B 99.3719 - juris, B. v. 30.1.2007, 7 ZB 06.781 - juris) nicht zu bezahlen.

  • VG Augsburg, 11.02.2014 - Au 3 K 13.1792

    Schulwegkosten; Gymnasium; Einführungsklasse; nächstgelegene Schule; zweite

    2.2 Zutreffend führt die Regierung von ... in der Begründung des Widerspruchsbescheids vom 2. Oktober 2013 aus, dass für die zu treffende Feststellung, welche (gleichartige) Schule mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist, der finanzielle Aufwand für den betreffenden Kostenträger der öffentlichen Hand, nicht jedoch die Entfernung maßgeblich ist (std. Rspr. BayVGH, U.v. 12.2.2001 - 7 B 99.3719 - BayVBl 2001, 308; U.v. 8.1.2008 - 7 B 07.1008 - juris; U.v. 23.6.2008 - 7 B 08.550 - juris ; B.v. 20.04.2010 - 7 ZB 08.3048 - juris; VG Augsburg, U.v. 4.2.2014 - Au K 13.1803 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

    Schließlich greift auch die Härteregelung in § 2 Abs. 4 Nr. 4 SchBefV (vgl. dazu BayVGH, U.v. 12.2.2001 - 7 B 99.3719 - BayVBl 2001, 308) nicht zugunsten der Klägerin ein; es sind keine weiteren Umstände ersichtlich, die den Besuch des Gymnasiums F. als der nächstgelegenen Schule als unzumutbar geschweige denn unerträglich hätten erscheinen lassen.

  • VG München, 06.12.2022 - M 3 K 20.223

    Aufnahmebereitschaft der nächstgelegenen Schule, Ausbildungsrichtung bei

    Wird ein Schüler jedoch von der näher gelegenen Schule nicht aufgenommen, ohne dass er den Grund hierfür selbst geschaffen hätte, erweitert sich die Beförderungspflicht des Aufgabenträgers auf die dann nächstgelegene Schule (vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2001 - 7 B 99.3719 - juris Rn 27; VG München, U.v. 27.8.2019 - M 3 K 18.3110 - juris Rn. 31 ff.; U.v. 20.9.2016 - M 3 K 15.3637 - unter Hinweis auf VG München, U.v. 10.2.2015 - M 3 K 12.5937 - juris Rn. 26; VG München, U.v. 26.11.2007 - M 3 K 07.1920).

    Insbesondere muss die Aufnahme durch die Sorgeberechtigten beantragt worden sein, da es sich bei der Aufnahme in eine Schule um einen mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt handelt (BayVGH, U.v. 12.2.2001 - 7 B 99.3719 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 30.01.2007 - 7 ZB 06.781
    Zutreffend weist das Verwaltungsgericht auf die ständige Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs hin (zuletzt Urteil vom 12.2.2001 Az. 7 B 99.3719 m.w.N.), die von der Rechtsprechung des Bayer. Verfassungsgerichtshofs gedeckt ist (Entscheidung vom 20.4.1990 VerfGH 43, 81).
  • VGH Bayern, 20.04.2009 - 7 ZB 08.3048

    Schulwegkosten für den Besuch einer Realschule; nächstgelegene Schule; geringster

  • VG Schleswig, 30.11.2020 - 9 A 36/19

    Schulrecht

  • VG Würzburg, 26.04.2017 - W 2 K 16.727

    Kein Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten

  • VG München, 27.08.2019 - M 3 K 18.3110

    Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

  • VG München, 30.01.2018 - M 3 K 16.4631

    Übernahme von Schulwegkosten

  • VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 2 K 16.00058

    Fahrtkostenerstattung für Schülerbeförderung

  • VG München, 18.10.2016 - M 3 K 15.271

    Erstattung der Kosten für die Schulwegbeförderung

  • VG Würzburg, 20.08.2014 - W 2 K 14.125

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen Schule;

  • VG München, 18.10.2016 - M 3 K 14.814

    Übernahme fiktiver Schulwegkosten

  • VG Würzburg, 09.11.2010 - W 2 K 10.888

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen Schule;

  • VG Ansbach, 08.12.2009 - AN 2 K 08.01825

    Maßgeblich sind die Verhältnisse im Hinblick auf die Aufnahmefähigkeit der

  • VG Ansbach, 24.03.2009 - AN 2 K 07.01909

    Nächstgelegene Schule; ermessenslenkende Richtlinie im Hinblick auf die Anwendung

  • VG München, 28.01.2020 - M 3 K 17.5736

    Prozesskostenhilfe, Fehlende Erfolgsaussichten, Schulwegkosten, Anreise von

  • VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 2 K 12.00268

    Nächtsgelegene Schule; keine Verzichtsmöglichkeit auf eine Teilstrecke; keine

  • VG München, 27.07.2009 - M 3 K 07.5424

    Schulwegkosten

  • VG Ansbach, 19.09.2008 - AN 2 K 08.00185

    Nächstgelegene Schule; keine Verzichtsmöglichkeit für eine Teilstrecke des

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