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   VGH Bayern, 12.12.2000 - 8 B 99.3111   

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VGH Bayern, 12.12.2000 - 8 B 99.3111 (https://dejure.org/2000,23340)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2000 - 8 B 99.3111 (https://dejure.org/2000,23340)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 8 B 99.3111 (https://dejure.org/2000,23340)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2001, 695
  • BayVBl 2001, 468
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934

    Einträge in bayerischen Bestandsverzeichnissen für Gemeindestraßen sind

    Davon geht auch die ständige Rechtsprechung aus (vgl. nur BayVGH vom 12.12.2000 BayVBl 2001, 468 f.).

    Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um Art. 41 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG verdrängendes Sonderrecht im Sinn des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG, das - im Einklang mit der seit 1. Januar 1977 geltenden Vorschrift des Art. 41 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG - die öffentliche Bekanntmachung zulässt (vgl. BayVGH vom 12.12.2000 BayVBl 2001, 468/469).

    In seinem Urteil vom 12. Dezember 2000 hat der Senat zur Anwendung des Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG ausgeführt (BayVBl 2001, 468/470):.

    Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs lässt den Ersatz der Angabe der Flurnummer durch einen Beschrieb ausnahmsweise dann zu, wenn Verlauf und Umfang des Wegs eindeutig festliegen (vgl. BayVGH vom 15.5.1990 BayVBl 1990, 627/628; vom 12.12.2000 BayVBl 2001, 468/469).

    Damit soll bei unklarem Verlauf des Wegegrundstücks ein Hinausgreifen der Widmung auf nicht gewidmetes, also unbelastetes Privateigentum verhindert und eine Aushöhlung des Privateigentums (Art. 6 Abs. 5 BayStrWG) unterbunden werden (vgl. BayVGH vom 15.5.1990 und 12.12.2000 a.a.O.; vom 3.12.1996 BayVBl 1997, 372).

    Bei dieser Sachlage dürfte die o.g. Rechtsprechung (BayVGH vom 15.5.1990 und vom 12.12.2000 a.a.O.) wegen Unmöglichkeit der Flurnummernbezeichnung überhaupt nicht anwendbar sein, ohne dass dies noch weiter vertieft werden müsste.

    Aus dem fehlerhaften Durchlaufen des Verfahrens nach Art. 67 Abs. 3 BayVwVfG kann danach ein Nichtigkeitsvorwurf nicht hergeleitet werden, zumal dieses Verfahren auch viel zu komplex ist, als dass es ein verständiger, aber juristisch nicht vorgebildeter Beobachter überhaupt überschauen könnte (vgl. BVerwG vom 7.10.1964 BVerwGE 19, 284/287; BayVGH vom 12.12.2000 BayVBl 2001, 468/469 f.).

    Die Rechtsbereinigung im bayerischen Straßen- und Wegerecht war ab 1. September 1958 (vgl. Art. 80 BayStrWG) vorzunehmen und nach der Rechtsprechung - entgegen dem eigentlichen Gesetzeswortlaut des Art. 67 Abs. 3 BayStrWG - längstens innerhalb von 30 Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes (sowie zusätzlicher sechs Monate Auslegungsfrist und ggf. einer Widerspruchsfrist von einem Jahr nach § 58 Abs. 2 VwGO) abzuschließen (vgl. BayVGH vom 12.12.2000 BayVBl 2001, 468/470 f.).

    Die Verfahrensfehler der fehlenden Unterschrift des ersten Bürgermeisters auf dem Bekanntmachungstextblatt, die Ungereimtheiten hinsichtlich des Zeitpunkts des Anheftens und Abnehmens der Bekanntmachung ("30.1." usw.) und überhaupt hinsichtlich der Handlungszeiträume zwischen 1967 und 1969 sind nicht erheblich, weil dieses Verfahren wohl schon nach Abschluss der Eintragung, jedenfalls aber nach Ablauf der o.g. 30-Jahres-Frist (BayVGH vom 12.12.2000 BayVBl 2001, 468/470 f.) nicht mehr zu dokumentieren war und Verfahrensfehler aus diesem komplexen Verfahrensbereich keinesfalls offensichtlich im Sinn des Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG sind.

  • VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 15.331

    Recht zur Sperrung für die öffentliche Verkehrsnutzung

    Wird ein Grundstück zu einer Straße gewidmet, das mit einer bestimmten Flurnummer bezeichnet ist, braucht der Eigentümer daher nicht damit zu rechnen, dass die Widmung über die Grenzen der Flurnummer hinausgreift (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 28.10.2014 - 8 ZB 12.1938 - juris Rn. 14; B.v. 4.10.2011 - 8 ZB 11.210 - juris Rn. 12 f.; B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - juris Rn. 5; U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - BayVBl 2001, 468 - juris Rn. 55; U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 41; U.v. 3.12.1996 - 8 B 96.1086 - BayVBl 1997, 372 - juris Rn. 19; U.v. 15.5.1990 - 8 B 86.558 - juris Rn. 21; VG Augsburg, U.v. 6.2.2013 - Au 6 K 12.1287 - Rn. 36 f.).

    Denn in einer solchen Sachlage stellt die Beschreibung der Wegegrundstücke anhand von Flurmerkmalen die einzige Möglichkeit dar, die Identifikation in dem wegerechtlichen Bestandsverzeichnis sicherzustellen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 49; U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - BayVBl 2001, 468 - juris Rn. 55).

    Dies ist jedoch bei nach der Widmung eindeutigem Verlauf und Umfang des Wegs nicht zu besorgen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 47 f.; BayVGH, B.v. 9.2.2009 - 8 CS 08.3321 - juris Rn. 14; U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - BayVBl 2001, 468 - juris Rn. 55).

    Verbleibende inhaltliche Missverständnisse oder Widersprüche der Eintragung als Allgemeinverfügung haben dabei allerdings zulasten der Straßenbaubehörde zu gehen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - juris Rn. 55).

    Die Registerfunktion des Bestandsverzeichnisses (dazu vgl. BayVGH v. 15.7.1997 - BayVBl 1998, 596; v. 19.11.1997 - BayVBl 1998, 367) steht dieser Bestimmung der Anforderungen nicht entgegen, da die Erhaltung des Bestands einer noch nachvollziehbaren unanfechtbaren Eintragung einerseits der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden dient, andererseits jedoch auch die Interessen der Beteiligten, d.h. der privaten Grundstückseigentümer wie hier der Klägerin, gewahrt bleiben (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - juris Rn. 57).

  • VGH Bayern, 31.03.2005 - 8 ZB 04.2279

    Fehlen von Datum und Unterschrift auf Karteiblatt in Straßenverzeichnis

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Eintragung der Ortsstraße "A* ********" in das Bestandsverzeichnis der Beklagten für Gemeindestraßen nicht unwirksam im Sinne der sogenannten Evidenztheorie, die für Sachverhalte vor Inkrafttreten des Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG am 1. Januar 1977 heranzuziehen ist (vgl. BayVGH vom 19.11.1997 BayVBl 1998, 367; vom 12.12.2000 BayVBl 2001, 468).

    Bei späteren Eintragungen in das Bestandsverzeichnis, die auf Verfügungen nach Art. 6 ff. BayStrWG beruhen, liegt dagegen der Verwaltungsakt bereits in der Widmung, Umstufungs- oder Einziehungsverfügung (vgl. BayVGH vom 15.3.1990 Az. 8 B 86.315; vom 14.8.1990 Az. 8 B 88.1035; vom 2.4.1992 Az. 8 CS 91.3753; vom 12.12.2000 a.a.O. S. 469 f.).

    Stattdessen gilt die 30-Jahres-Frist in Anknüpfung an die Regelung des § 195 BGB a.F. (vgl. Urteil vom 30.4.1985 BayVBl 1985, 532; vom 12.12.2000 a.a.O. S. 470 f.).

    Selbst ein Verwaltungsakt, der einer gesetzlichen Grundlage entbehrt oder gegen eine wichtige Rechtsbestimmung verstößt, ist nicht allein schon aus diesem Grund nichtig (vgl. BVerwG vom 22.2.1985 BayVBl 1985, 410; vom 11.5.2000 NVwZ 2000, 1039; BayVGH vom 19.11.1997 a.a.O.; vom 12.12.2000 a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 08.05.2003 - 1 B 85/02

    Straßenrecht, Straßenbestandsverzeichnis, Verwaltungsakt, Bekanntgabe,

    Dieser - von § 1 SächsVwVG i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 3 VwVfG abweichende - Fristbeginn trägt der Erkenntnis Rechnung, dass § 54 Abs. 2 Satz 2 SächsStrG eine besondere Bekanntgaberegelung enthält, die eine großzügig bemessene Rechtsbehelfsfrist gewährleisten soll (s. BayVGH, Urt. v. 12.12.2000, BayVBl. 2001, 468 [469] = DÖV 2001, 695; Zeitler, aaO, RdNr. 20 a.E., jeweils zu Art. 67 BayStrWG; zu § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG ["mit dem Ende der Auslegungsfrist"]; vgl. Bonk/Neumann, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 74 RdNr. 121; zur Fristberechnung im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung i.S.v. § 115 Abs. 1 FlurbG s. OVG Brandenburg, Beschl. v. 17.4.2003 - 8 D 18/OO.G-, S. 6).

    es sich nicht um eine originäre Zustellungsvorschrift, sondern - wie die vergleichbare Regelung des Art. 67 Abs. 3 Satz 4 BayStrWG - um eine ergänzende Hinweis- und Belehrungsregelung, die dem Interesse der Allgemeinheit an der Schaffung rechtssicherer Zustände im Bereich der öffentlichen Straßen und Wege dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschl., v. 17.9.1999, NVwZ 2000, 185 [186]; BayVGH, Urt. v. 12.12.2000, BayVBl. 2001, 468 [469]; Zeitler, aaO, jeweils m.w.N.).

    Der Unterrichtung der bekannten Beteiligten nach § 54 Abs. 2 Satz 3 SächsStrG kommt insoweit nur eine ergänzende Funktion im Sinne einer bloßen Hinweis- und Belehrungsregelung zu, wie es der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für die vergleichbare Regelung des Art. 67 Abs. 3 Satz 4 BayStrG - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG, aaO; BayVGH, Urt. v. 12.12.2000, aaO) - entspricht.

    Ein solches außergewöhnliches Ereignis, das der Kläger selbst durch äußerste Sorgfalt nicht verhindern konnte (zu dieser Definition vgl. BVerwG, Urt v. 11.5.1979, NJW 1980, 1480 ff, BayVGH, Urt v. 12.12.2000, BayVBl 2001, 468 [469], Kopp/Schenke, aaO), lag indessen nicht vor Selbst wenn - wie der Kläger behauptet - der Bürgermeister der Beklagten ihm gegenüber im Gespräch vom 9.5.1994 die Frage verneint haben sollte, ob es etwas Wichtiges gebe, das der Kläger beachten müsse, hätte der Kläger jedenfalls aufgrund der Bekanntmachung im "Reinsdorfer Tageblatt" Kenntnis von der Anlegung des Straßenbestandsverzeichnisses haben können.

  • VGH Bayern, 17.02.2010 - 1 B 09.2123

    Erschließung eines landwirtschaftlichen Anwesens durch öffentlichen Feldweg

    Maßstab für die Prüfung der Bestimmtheit einer Eintragung in das Bestandsverzeichnis ist Art. 3 Abs. 2 BayStrWG in Verbindung mit §§ 1 ff. der Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse (VerzVO) vom 21. August 1958 (GVBl S. 205) (BayVGH vom 12.12.2000 VGH n. F. 54, 9 = BayVBl 2001, 468; vom 19.3.2002 - 8 B 00.881 - juris).

    Zwar können einzelne Mängel bei den vorgeschriebenen Angaben durch andere Feststellungen und Anhaltspunkte behoben werden (BayVGH vom 12.12.2000, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 8 B 15.129

    Eintragung in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen

    Wenn der tatsächliche Verlauf eines Wegs (hier: Endpunkt) aufgrund der Angaben in der Eintragung noch nachvollzogen werden kann, ist seine Eintragung in das Bestandsverzeichnis nicht nichtig (im Anschluss an BayVGH, U. v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - VGH n. F. 54, 9).

    Eine faktische oder konkludente Widmung gibt es nach Bayerischem Straßen- und Wegerecht nicht (vgl. BayVGH, B. v. 28.10.2014 - 8 ZB 12.1938 - juris Rn. 14 m. w. N.; U. v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - VGH n. F. 54, 9/15 m. w. N.).

    Dies wird man in der Regel jedoch nur bejahen können, wenn Unklarheiten oder Unschärfen zur Folge haben, dass mehr als unerhebliche Teile des Wegeverlaufs in der Natur nicht mehr nachvollzogen werden können (vgl. grundlegend BayVGH, U. v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - VGH n. F. 54, 9/15 f.; vgl. auch U. v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84 Rn. 48 m. w. N.; U. v. 19.3.2002 - 8 B 00.881 - juris Rn. 35 ff. m. w. N.).

    Beim Nachvollzug eines Wegs kann die Bezeichnung der Flurstücke, über die ein Weg führt, im Einzelfall auch durch andere Merkmale - beispielsweise Fixierungen des Wegeverlaufs durch die Topografie - ergänzt oder ersetzt werden (vgl. BayVGH, U. v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - VGH n. F. 54, 9/16).

  • VGH Bayern, 29.01.2015 - 1 ZB 13.1175

    Gesicherte Erschließung; fehlerhafte Eintragung eines Weges in das

    Vielmehr ist sie ausreichend bestimmt" weil sich aus den vom Vermessungsamt vorgelegten Dokumenten mit hinreichender Sicherheit ergibt" dass "Der B...weg" bereits zum maßgeblichen Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes am 1. September 1958 (vgl. BayVGH" U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - juris Rn. 54)" mit dem damals Frau M... und jetzt den Klägerinnen gehörenden Grundstück FlNr.

    Etwas anderes ergibt sich insbesondere nicht aus den von ihnen angeführten Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Dezember 2000 - 8 B 99.3111 - und vom 17. Februar 2010 - 1 B 09.2123.

    Bei einem Weg ohne eigene Flurnummer ist - mangels anderer Anhaltspunkte - maßgeblich" ob der Wegeverlauf in der Natur aufgrund der Angaben in der Eintragungsverfügung nach dem Zustand des Wegs am Stichtag 1. September 1958" dem Inkrafttreten des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes" nachvollziehbar ist (vgl. BayVGH" U.v. 12.12.2000 a.a.O.).

    Zudem wird in den Urteilsgründen ausdrücklich klargestellt" dass inhaltliche Defizite der Eintragungsverfügung nur dann die Nichtigkeit der Eintragung zur Folge haben" wenn die dadurch ausfallenden Informationen nicht durch andere Feststellungen oder Anhaltspunkte ersetzt werden können (vgl. BayVGH" U.v. 12.12.2000 a.a.O. Rn. 56 a.E.).

  • VG München, 09.06.2015 - M 2 K 14.5232

    Fehlerhafte Flurnummernvergabe bei Zusammenlegungsverfahren führt nicht zur

    Die Kläger ließen mit Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten vom 21. Mai 2015 ergänzend u. a. wie folgt vortragen: Ein Ausnahmefall, in dem eine Widmungsverfügung gemäß der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Dezember 2000 - 8 B 99.3111 - eine Rechtswirkung auch für nicht in der Eintragungsverfügung genannte Flurnummern entfalte, liege nicht vor.

    Allerdings hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits in diesem Urteil (juris Rn. 21) angedeutet und hat in seiner jüngeren Rechtsprechung (BayVGH, U. v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 47 ff.; U. v. 19.3.2002 - 8 B 00.881 - juris Rn. 51 ff.; U. v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - juris Rn. 53 ff.) wiederholt bekräftigt, dass dies nicht ausnahmslos gilt: Die fehlende Angabe der Flurnummer kann ersetzt werden durch einen Beschrieb, der Verlauf und Umfang des Wegs eindeutig festlegt (BayVGH, U. v. 28.2.2012, a. a. O., juris Rn. 47), durch bei der Eintragung enthaltene Merkmale, die einen Weg in der Natur ohne weiteres auffindbar machen (BayVGH, U. v. 19.3.2002, a. a. O., juris Rn. 54) sowie durch eine Bestimmung des Wegeverlaus durch offenkundige zusätzliche Umstände wie etwa topographische Merkmale (BayVGH, U. v. 12.12.2000, a. a. O., juris Rn. 55).

    Dies bedeutet, dass nicht jede Unklarheit oder Unschärfe hinsichtlich des Wegeverlaus die Nichtigkeit der Eintragung ins Bestandsverzeichnis zur Folge hat (BayVGH, U. v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - juris Rn. 54; vgl. auch BayVGH, U. v. 19.3.2002 - 8 B 00.881 - juris Rn. 54).

    Vielmehr kann ein besonders schwerwiegender und offenkundiger Fehler hinsichtlich der Bestimmtheit des Wegeverlaufs erst dann angenommen werden, wenn unter Berücksichtigung der Angaben bei der Eintragung die Unklarheiten und Unschärfen zur Folge haben, dass mehr als unerhebliche Teile des Wegeverlaufs in der Natur nicht mehr nachvollzogen werden können (BayVGH, U. v. 12.12.2000, a. a. O., juris Rn. 56).

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655

    Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die

    Da es sich bei der E* Hellip straße um einen Weg mit eigener Flurnummer gehandelt hat, mussten sie gleichwohl nicht mit einem Herausgreifen der Wegefläche auf diese Grundstücke rechnen (vgl. BayVGH, U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - BayVBl 2001, 468 = juris Rn. 55; U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 = juris Rn. 43; U.v. 3.12.1996 - 8 B 96.1086 - BayVBl 1997, 372 = juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1189

    Straßenbestandsverzeichnisse: Bestandskraft bei ''zweiter Erstanlegung'',

    Nach Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG, der auch auf Eintragungen eines Wegs in ein Bestandsverzeichnis nach Art. 67 BayStrWG Anwendung findet (vgl. BayVGH, U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - BayVBl 2001, 468 = juris Rn. 45), ist ein Verwaltungsakt nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offensichtlich ist.

    Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls beim Scheitern eines Anlegungsverfahrens, das weder zu einem Bestandsverzeichnis im Rechtssinn geführt hat noch zu einer negativen Fiktionswirkung im Sinn des Art. 67 Abs. 5 BayStrWG, eine erneute Anlegung als (grundsätzlich zulässige) Erstanlegung anzusehen ist (BayVGH, U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - BayVBl 2001, 468 = juris Rn. 52).

  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 6 K 12.462

    Kein Herausgabeanspruch bei bestandskräftiger Widmung; Zustimmung zur Widmung;

  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 8 ZB 15.1610

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Rechtmäßiger Wegeverlauf einer

  • VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289

    Erschließung eines Wohnbauvorhabens im Innenbereich

  • VGH Bayern, 12.11.2012 - 8 ZB 11.2062

    Berufungszulassung (abgelehnt), Anspruch auf Beseitigung eines Gehwegs

  • VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.3372

    Widmung von Privateigentum als öffentliche Straße im Zuge der erstmaligen

  • VG München, 14.04.2015 - M 2 K 14.4687

    Zur Wirksamkeit der Widmung eines Grundstücks zur öffentlichen Straßenfläche

  • BVerwG, 07.09.2023 - 7 A 8.21

    Freistaat Bayern ./. Bundesrepublik Deutschland - VDE 8.1

  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 8 B 12.112

    Anfechtung eines Enteignungsbeschlusses; Zwangsbelastung eines Grundstücks zum

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1656

    Duldung der Beseitigung öffentlicher Verkehrsflächen - allgemeine Leistungsklage

  • VG München, 23.06.2017 - M 2 K 16.4860

    Beseitigung einer rechtswidrigen Eigentumsstörung

  • VG München, 26.07.2011 - M 2 K 11.2871

    Bestandsverzeichnis für beschränkt-öffentliche Wege; Widmungsfiktion;

  • VG Augsburg, 21.11.2012 - Au 6 K 12.1168

    Verpflichtung zum Rückschnitt von Überhang; Widmungsfiktion; Bestimmtheit der

  • VG München, 23.11.2021 - M 2 K 20.2710

    Sperrung eines beschränkt-öffentlichen Wegs, Beseitigungs- und Duldungsanordnung,

  • VG Ansbach, 07.04.2021 - AN 10 S 19.02256

    Duldung des Befahrens und Betretens eines Wegedreiecks, keine gewidmete Straße,

  • BVerwG, 12.06.2017 - 9 B 42.16

    Anforderungen an die Auslegung eines Straßenbestandsverzeichnisses im Sinne des

  • VGH Bayern, 23.06.2009 - 8 ZB 08.2156

    Frühere Nichtnutzung begründet keinen Anspruch auf Einziehung

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2004 - 12 LA 537/03

    Auslegung; Endpunkt; Karteiblatt; Länge; Nichtigkeit; Straßenbestandsverzeichnis

  • VG Augsburg, 06.02.2013 - Au 6 K 12.1287

    Feststellungsklage

  • VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188

    Berichtigung eines straßenrechtlichen Bestandsverzeichnisses für öffentliche

  • VG Bayreuth, 20.01.2017 - B 1 K 15.242

    Zum Umfang einer Baulastverpflichtung an einem nicht ausgebauten Feld- und

  • VG Augsburg, 22.03.2017 - Au 6 K 16.1118

    Eintragung eines Wegs in das straßen- und wegerechtliche Bestandsverzeichnis

  • VG München, 22.11.2016 - M 2 K 16.1166

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch

  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 CS 10.952

    Erschließungsbeitrag; Bestimmtheitsgebot; Anlagenbegriff; Widmungsfiktion;

  • VG Bayreuth, 16.03.2016 - B 4 K 14.642

    Bestandsverzeichnis zur öffentlichen Einsicht - Widmungsfinkuntion

  • VG Bayreuth, 20.01.2017 - B 1 K 15.974

    Berichtigung des straßenrechtlichen Bestandsverzeichnisses für öffentliche Feld-

  • VG Bayreuth, 17.08.2011 - B 1 S 11.492

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Dringlichkeit der Hangsicherung; etwaige fehlende

  • VG München, 17.04.2012 - M 2 K 12.105

    Erschließungsbeitrag; fehlende Widmung bzw. Widmungsfiktion; Aufwand für

  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 CS 10.951

    Erschließungsbeitrag; Bestimmtheitsgebot; Anlagenbegriff; Widmungsfiktion;

  • VG München, 09.06.2023 - M 28 K 21.5634

    Straßen- und Wegerecht, Feststellungsklage (erfolglos), Umfang der Widmung eines

  • VG München, 11.02.2011 - M 2 S 11.220

    Rechtmäßigkeit der Herstellung; Freistellung nach AEG; Bahnhofsgelände

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