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   VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980   

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VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980 (https://dejure.org/2009,6080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.12.2009 - 8 B 09.1980 (https://dejure.org/2009,6080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 8 B 09.1980 (https://dejure.org/2009,6080)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zufahrtsrecht zu innerörtlichem Grundstück; Baugenehmigung; Vertrauensschutz

  • Deutsches Notarinstitut

    BayStrWG Artt. 14, 17, 19
    Wegerechtliche Erlaubnis bei innerörtlichem Grundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch nach Erteilung einer Baugenehmigung für ein innerörtliches Grundstück auf Einräumung der in den genehmigten Plänen konkret vorgesehenen Zufahrt; Erteilung einer straßenrechtlichen und wegerechtlichen Erlaubnis einhergehend mit Erteilung einer Baugenehmigung; ...

  • Judicialis

    BayStrWG Art. 17 Abs. 5; ; BayVwVfG Art. 40

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch nach Erteilung einer Baugenehmigung für ein innerörtliches Grundstück auf Einräumung der in den genehmigten Plänen konkret vorgesehenen Zufahrt; Erteilung einer straßenrechtlichen und wegerechtlichen Erlaubnis einhergehend mit Erteilung einer Baugenehmigung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erteilung einer straßen- und wegerechtlichen Erlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 925
  • DÖV 2010, 571
  • BauR 2010, 1210
  • BauR 2010, 507
  • BauR 2010, 663
  • BayVBl 2010, 539
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980
    Das Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs anerkennt die Sonderstellung des Straßennachbarn und räumt ihm spezifische Rechte und Pflichten ein (vgl. BayVGH vom 15.3.2006 BayVBl 2007, 45/46).

    Aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs folgt insbesondere kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt (vgl. BayVGH vom 15.3.2006 BayVBl 2007, 45/47; vom 24.11.2003 BayVBl 2004, 533/534; vom 27.10.1998 BayVBl 1999, 561/563).

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 54.83

    Unselbständige Gehwege - Fernstraße - Anlieger - Mehrkosten - Erneute Zufahrt -

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980
    Daher beurteilt sich die Frage, ob der Straßennachbar ein Recht auf Zufahrt hat und in welchem Umfang eine Zufahrt gewährt werden muss, ausschließlich nach den zum Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs bestehenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätzen (vgl. BVerwG vom 28.8.1987 BVerwGE 78, 79/81; Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand Feb. 2009, Rn. 17 zu Art. 19).
  • BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02

    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980
    Die Rechtsprechung hat auch in einem anderen Fall eine vergleichbare Breite einer wesentlich längeren Zufahrt für einen landwirtschaftlichen Betrieb ausreichen lassen (vgl. BVerwG vom 9.7.2003 NVwZ 2004, 231/233).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980
    Daher kann davon ausgegangen werden, dass in der sehr weitreichenden Befugnis zur Schließung einer bestehenden Zufahrt auch die Befugnis zu dem weniger schwerwiegenden Eingriff der Untersagung einer geplanten Zufahrt enthalten ist (vgl. BVerwG vom 30.6.1989 BVerwGE 82, 185/188 zur Parallelvorschrift des § 8a Abs. 6 Satz 1 FStrG).
  • VGH Bayern, 24.11.2003 - 8 CS 03.2279

    Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980
    Aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs folgt insbesondere kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt (vgl. BayVGH vom 15.3.2006 BayVBl 2007, 45/47; vom 24.11.2003 BayVBl 2004, 533/534; vom 27.10.1998 BayVBl 1999, 561/563).
  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980
    Aus der Erteilung einer Baugenehmigung kann aber jedenfalls im Zufahrtsrecht kein weitergehender Vertrauensschutz erwachsen, als ihn die Rechtsprechung für die Frage der Erschließungspflicht bei Vorliegen einer Baugenehmigung anerkannt hat (vgl. BVerwG vom 11.11.1987 BVerwGE 78, 266/273; vom 3.5.1991 BVerwG 88, 166/171).
  • BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89

    Erschließungsrecht: Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980
    Aus der Erteilung einer Baugenehmigung kann aber jedenfalls im Zufahrtsrecht kein weitergehender Vertrauensschutz erwachsen, als ihn die Rechtsprechung für die Frage der Erschließungspflicht bei Vorliegen einer Baugenehmigung anerkannt hat (vgl. BVerwG vom 11.11.1987 BVerwGE 78, 266/273; vom 3.5.1991 BVerwG 88, 166/171).
  • VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980
    Aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs folgt insbesondere kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt (vgl. BayVGH vom 15.3.2006 BayVBl 2007, 45/47; vom 24.11.2003 BayVBl 2004, 533/534; vom 27.10.1998 BayVBl 1999, 561/563).
  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.1989

    Zum Recht auf Anliefermöglichkeit für einen Gewerbebetrieb

    Die Baugenehmigung gewährt jedoch kein Recht auf Nutzung von Grundstücksflächen und Beibehaltung der dafür erforderlichen baulichen Gegebenheiten außerhalb des Baugrundstücks, insbesondere auch nicht auf die Nutzung angrenzender öffentlich gewidmeter Straßenflächen, die dem Regelungsregime des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) bzw. des Fernstraßengesetzes (FStrG) und/oder des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterliegen (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - BayVBl 2010/2012 = juris Rn. 31; zur fehlenden Konzentrationswirkung vgl. Schwarzer/König, a.a.O., Art. 68 Rn. 12).

    Das Urteil des Senats vom 1. Dezember 2009 (Az. 8 B 09.1980 - BayVBl 2010/2012 = juris) besagt insoweit nichts anderes.

  • VGH Bayern, 23.06.2015 - 8 CE 15.1023

    Anspruch auf Gehsteigabsenkung für eine zweite Zufahrt (hier verneint; Abgrenzung

    Dieses einfachrechtliche Institut sichert die Erreichbarkeit eines innerörtlichen (Buch-)Grundstücks nicht uneingeschränkt, sondern nur in seinem Kern (BayVGH, U.v. 15.3.2006 - 8 B 05.1356 - BayVBl 2007, 45/47; U.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - BayVBl 2010, 539/540 m.w.N.).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen auf das Bestehen einer Zufahrt ist allenfalls im Einzelfall insoweit denkbar, als eine solche in den Bauvorlagen ausgewiesen war (vgl. BayVGH, U.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - BayVBl 2010, 539/541).

    In diesem Zusammenhang kann daher auch lediglich ergänzend darauf hingewiesen werden, dass der Antragsteller zwar zu Recht davon ausgeht, dass Anlieger einer innerörtlichen Straße ihre Zufahrten grundsätzlich erlaubnisfrei errichten können, dass dieser Umstand aber nicht ausschließt, dass die Straßenbaubehörde ihr Bestimmungsrecht hinsichtlich Lage und Breite der Zufahrt aus straßenrechtlichen, städtebaulichen oder straßenverkehrsrechtlichen Gründen beschränken kann (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - BayVBl 2010, 539/540).

  • VG Augsburg, 26.08.2021 - Au 6 E 21.1669

    Wegerechtliches Einvernehmen für zweite Grundstückszufahrt - Antrag auf

    Der Anliegergebrauch vermittelt dem Anlieger einer öffentlichen Straße über die Regelungen der Art. 14 Abs. 1, Art. 17 BayStrWG hinaus eine besondere Stellung und dem Grunde nach einen erlaubnisfreien Anspruch auf Zugang zu dieser Straße (vgl. BayVGH, U.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - Rn. 18 f.; BayVGH, U.v. 25.6.2010 - 8 B 10.298 - Rn. 16).

    Handelt es sich um eine nicht notwendige (zweite) Zufahrt, genießt diese aber keinen erhöhten Schutz und bedarf dem Grunde nach einer Sondernutzungserlaubnis (vgl. BayVGH, U.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - Rn. 19), die aber in das Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung durch Art. 21 Satz 2 und Satz 3 BayStrWG eingebettet ist.

    Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wird ersetzt durch das Einvernehmen der im Baugenehmigungsverfahren zu beteiligenden Straßenbaubehörde (vgl. BayVGH, U.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - Rn. 31 f.).

  • VG München, 13.07.2021 - M 2 E 21.2255

    Kein Anspruch auf Beibehaltung einer bestehenden Anliefermöglichkeit für

    (1) Die Antragstellerin weist zur Frage, inwieweit eine Baugenehmigung Vertrauensschutz begründen kann, auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - juris Rn. 32 hin.

    So gewährleistet er keinen optimalen Zugang zum Grundstück, sondern nur einen Anspruch auf eine nach den jeweiligen Umständen zumutbare Erreichbarkeit (BayVGH, U.v. 25.6.2010 - 8 B 10.298 - juris Rn. 17; B.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - juris Rn. 19 m.w.N.; B.v. 9.10.2019 - 8 ZB 17.2519 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 29.09.2022 - 8 CE 22.1865

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Beseitigung einer Grundstückszufahrt zu einer

    Soweit sich die Beschwerde auf das Urteil des Senats vom 1. Dezember 2009 (Az. 8 B 09.1980 - BayVBl 2010, 539 - juris) beruft, verkennt sie, dass hiernach aus der Erteilung einer Baugenehmigung zufahrtsrechtlich kein weitergehender Vertrauensschutz erwachsen kann, als ihn die Rechtsprechung für die Frage der Erschließungspflicht bei Vorliegen einer Baugenehmigung anerkannt hat (vgl. dort Rn. 32 a.E. unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 11.11.1987 - 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 = juris Leitsatz 4 und Rn. 19; vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 10.8.2021 - 8 CE 21.1989 - NVwZ-RR 2022, 15 = juris Rn. 47).

    Hinzu kommt, dass der von den Antragstellern angeführten Entscheidung eine Zufahrt im innerörtlichen Bereich zugrunde lag, die erlaubnisfrei im Rahmen des Gemeingebrauchs errichtet werden konnte (vgl. BayVGH, U.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - BayVBl 2010, 539 = juris Rn. 2, 19).

  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 8 CE 21.1289

    Verlegung einer Bushaltestelle - zweite Grundstückszufahrt

    Zudem ist in der Rechtsprechung geklärt, dass aus der straßenrechtlichen Erlaubnisfreiheit des Zufahrtsrechts nicht folgt, dass der Straßenanlieger ein uneingeschränktes Bestimmungsrecht hinsichtlich der Lage und der Breite seiner Zufahrt hätte (BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - BayVBl 2010, 539 = juris Rn. 19).

    Wie aus Art. 17 Abs. 5 BayStrWG hervorgeht, geht der Gesetzgeber davon aus, dass das öffentliche Interesse an der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Einzelfall das private Interesse an einer zweiten Zufahrt überwiegen kann (BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - BayVBl 2010, 539 = juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 26.06.2018 - 8 CE 18.1059

    Abriss einer Brücke und Anspruch auf Wegerecht

    Das Institut des Anliegergebrauchs sichert die Erreichbarkeit eines innerörtlichen Grundstücks nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur in seinem Kern (vgl. BayVGH, U.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - BayVBl 2010, 539/540 m.w.N.).

    Unter welchen Voraussetzungen ein schutzwürdiges Vertrauen auf das Bestehen einer Zufahrt im Einzelfall insoweit denkbar erscheint, als eine solche in den Bauvorlagen ausgewiesen war (vgl. BayVGH, U.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - BayVBl 2010, 539/541 = juris Rn. 30 ff.), kann dahinstehen.

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.89
    Die Baugenehmigung gewährt jedoch kein Recht auf Nutzung von Grundstücksflächen und Beibehaltung der dafür erforderlichen baulichen Gegebenheiten außerhalb des Baugrundstücks, insbesondere auch nicht auf die Nutzung angrenzender öffentlich gewidmeter Straßenflächen, die dem Regelungsregime des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) bzw. des Fernstraßengesetzes (FStrG) und/oder des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterliegen (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - BayVBl 2010/2012; zur fehlenden Konzentrationswirkung vgl. Schwarzer/König, a.a.O., Art. 68 Rn. 12).

    Das Urteil des Senats vom 1. Dezember 2009 (Az. 8 B 09.1980 - BayVBl 2010/2012) besagt insoweit nichts anderes.

  • VG Neustadt, 25.01.2018 - 4 K 639/17

    Anspruch des Grundstückseigentümers auf Ermöglichung der Zufahrt von einer

    Auch eine Baugenehmigung im Innenbereich berechtigt regelmäßig nur zur Verwirklichung des Bauvorhabens auf dem Baugrundstück, nicht zur Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums (Bayerischer VGH, Urteil vom 01. Dezember 2009 - 8 B 09.1980, Rn. 31, juris).

    Ein solches schutzwürdiges Vertrauen setzt allerdings voraus, dass die Gemeinde an der Erteilung der Baugenehmigung mitgewirkt und durch zustimmendes Verhalten die Erwartung begründet hat, die geplante Zufahrt straßenrechtlich nicht zu untersagen (Bayerischer VGH, Urteil vom 01. Dezember 2009 - 8 B 09.1980, Rn. 32, juris).

  • VG Augsburg, 08.11.2017 - Au 6 K 17.631

    Anspruch auf gesicherte Erschließung und Erreichbarkeit eines Grundstücks

    Ein Anspruch auf eine optimale Zufahrt besteht nicht (BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG Berlin, 07.12.2012 - 1 L 293.12

    Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Zustimmung zur Herstellung

  • VGH Bayern, 27.01.2023 - 8 CS 22.2500

    Erfolgloser Antrag auf Aufhebung bzw. Änderung der ursprünglichen Entscheidung

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2013 - 1 LA 57/12

    Klagabweisung gegen Westumfahrung Pinneberg rechtskräftig

  • VGH Bayern, 19.07.2011 - 15 N 10.579

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Festsetzung von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrt

  • VG Würzburg, 26.08.2015 - W 4 E 15.759

    Aufhebung der Sperrung und Herstellung eines verkehrssicheren Zustands

  • VG München, 13.07.2022 - M 2 E 21.5421

    Kein Anordnungsanspruch wegen fehlender Erfolgsaussichten in der Hauptsache,

  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 8 CE 14.1882

    Beschwerde wegen Ablehnung einer einstweiligen Anordnung, Anspruch auf

  • VGH Bayern, 01.03.2021 - 8 B 21.646

    Straßenrechtliche Sondernutzung durch Aufstellen eines Altkleidersammelcontainers

  • VG Ansbach, 13.09.2017 - AN 9 K 16.01816

    Erfolglose Klage eines Gewerbenachbarn gegen die Errichtung eines

  • VG Meiningen, 09.11.2010 - 2 K 583/08

    Angemessene Erschließung eines Gewerbegrundstücks wegen rechtswidrigem

  • VGH Bayern, 25.06.2010 - 8 B 10.298

    Anspruch auf Gehsteigabsenkung (hier verneint); Anliegergebrauch; gesteigerter

  • VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614

    Unterhaltspflicht und Einziehung einer Straße liegen allein im öffentlichen

  • VG Ansbach, 13.09.2017 - AN 9 K 16.01841

    Erfolglose Nachbarklage gegen die Errichtung eines Elektrofachmarktes

  • VG Augsburg, 28.04.2021 - Au 6 K 20.723

    Innerörtliche Querungshilfe für einen Radweg, Anspruch auf uneingeschränkte

  • VGH Bayern, 26.06.2017 - 20 B 16.189

    Herstellungsbeitrag (Wasserversorgung)

  • VG Augsburg, 28.02.2018 - Au 4 K 17.1109

    Baunachbarklage gegen drei Mehrfamilienhäuser

  • VGH Bayern, 08.12.2015 - 8 CE 15.2053

    Einstweilige Anordnung, Anliegergebrauch, öffentlicher Weg,

  • VG Ansbach, 05.03.2021 - AN 10 K 20.00033

    Eigenmächtige Niveauangleichung einer öffentlichen Straße an eine

  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 2 ZB 10.749

    Baugenehmigung; weitere Zufahrt

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