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   VGH Bayern, 23.06.2015 - 8 CE 15.1023   

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VGH Bayern, 23.06.2015 - 8 CE 15.1023 (https://dejure.org/2015,18087)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.06.2015 - 8 CE 15.1023 (https://dejure.org/2015,18087)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 8 CE 15.1023 (https://dejure.org/2015,18087)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Zufahrtsmöglichkeiten zu einem Grundstück aufgrund einer Straßenbaumaßnahme

  • rewis.io

    Kein Recht auf zweite Grundstückszufahrt aus Anliegergebrauch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; BayStrWG Art. 17 Abs. 5
    Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Zufahrtsmöglichkeiten zu einem Grundstück aufgrund einer Straßenbaumaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 2016, 100
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2015 - 8 CE 15.1023
    Anspruch auf Gehsteigabsenkung für eine zweite Zufahrt (hier verneint; Abgrenzung zu BayVGH vom 15.3.2006 BayVBl 2007, 45).

    Dieses einfachrechtliche Institut sichert die Erreichbarkeit eines innerörtlichen (Buch-)Grundstücks nicht uneingeschränkt, sondern nur in seinem Kern (BayVGH, U.v. 15.3.2006 - 8 B 05.1356 - BayVBl 2007, 45/47; U.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - BayVBl 2010, 539/540 m.w.N.).

    Ein Anordnungsanspruch aufgrund der Selbstbindung der Verwaltung (BayVGH, U.v. 15.3.2006 - 8 B 05.1356 - BayVBl 2007, 45/47) steht dem Antragsteller daher nicht zu.

  • VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980

    Zufahrtsrecht zu innerörtlichem Grundstück; Baugenehmigung; Vertrauensschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2015 - 8 CE 15.1023
    Dieses einfachrechtliche Institut sichert die Erreichbarkeit eines innerörtlichen (Buch-)Grundstücks nicht uneingeschränkt, sondern nur in seinem Kern (BayVGH, U.v. 15.3.2006 - 8 B 05.1356 - BayVBl 2007, 45/47; U.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - BayVBl 2010, 539/540 m.w.N.).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen auf das Bestehen einer Zufahrt ist allenfalls im Einzelfall insoweit denkbar, als eine solche in den Bauvorlagen ausgewiesen war (vgl. BayVGH, U.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - BayVBl 2010, 539/541).

    In diesem Zusammenhang kann daher auch lediglich ergänzend darauf hingewiesen werden, dass der Antragsteller zwar zu Recht davon ausgeht, dass Anlieger einer innerörtlichen Straße ihre Zufahrten grundsätzlich erlaubnisfrei errichten können, dass dieser Umstand aber nicht ausschließt, dass die Straßenbaubehörde ihr Bestimmungsrecht hinsichtlich Lage und Breite der Zufahrt aus straßenrechtlichen, städtebaulichen oder straßenverkehrsrechtlichen Gründen beschränken kann (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - BayVBl 2010, 539/540).

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2015 - 8 CE 15.1023
    Entsprechend obigen Ausführungen gewährleistet der Anliegergebrauch grundsätzlich nur die Zugänglichkeit des Anliegergrundstücks vom öffentlichen Straßenraum als solchen, jedoch nicht die Aufrechterhaltung einer bestimmten günstigen Zufahrtsmöglichkeit (BayVGH, B.v. 6.10.2011 - 8 CS 11.1220 - BayVBl 2012, 666/667; vgl. auch BVerwG, U.v. 8.9.1993 - 11 C 38.92 - BVerwGE 94, 136/139).
  • VGH Bayern, 06.10.2011 - 8 CS 11.1220

    Kein Anspruch eines Anliegers auf allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2015 - 8 CE 15.1023
    Entsprechend obigen Ausführungen gewährleistet der Anliegergebrauch grundsätzlich nur die Zugänglichkeit des Anliegergrundstücks vom öffentlichen Straßenraum als solchen, jedoch nicht die Aufrechterhaltung einer bestimmten günstigen Zufahrtsmöglichkeit (BayVGH, B.v. 6.10.2011 - 8 CS 11.1220 - BayVBl 2012, 666/667; vgl. auch BVerwG, U.v. 8.9.1993 - 11 C 38.92 - BVerwGE 94, 136/139).
  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 8 CE 14.1882

    Beschwerde wegen Ablehnung einer einstweiligen Anordnung, Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2015 - 8 CE 15.1023
    Sein Schutz erstreckt sich lediglich auf einen notwendigen Zugang von der Straße zum Grundstück, gewährt aber keinen Anspruch auf optimale Zufahrt und schützt nicht vor Einschränkungen oder Erschwernissen bei den Zufahrtsverhältnissen, solange die Straße als Verkehrsmittler erhalten bleibt (BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 8 CE 14.1882 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 8 ZB 09.1065

    Anliegergebrauch; Zufahrtsverhältnisse; Straßenanlieger; Anliegergebrauch

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2015 - 8 CE 15.1023
    Dementsprechend ist es auch unter Berücksichtigung des Rechtsinstituts des Anliegergebrauchs dem Antragsteller zuzumuten, die Nutzung seines Grundstücks umzuorganisieren und sich auf eine einzige Zufahrtsmöglichkeit zu beschränken (BayVGH, B.v. 19.8.2009 - 8 ZB 09.1065 - BayVBl 2010, 84/85 m.w.N.), worauf auch der Vorschlag der Antragsgegnerin zielt, auf Höhe der Mitte der östlichen Grundstücksgrenze eine gemeinsame Zufahrt zu erstellen, welche von beiden Mietern gemeinsam genutzt werden kann.
  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 8 ZB 18.734

    Anspruch auf Zufahrt zu einem Grundstück infolge Anliegergebrauchs

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend erkannt, dass dieses Rechtsinstitut die Erreichbarkeit eines innerörtlichen (Buch-)Grundstücks nicht uneingeschränkt, sondern nur in seinem Kern sichert (vgl. BayVGH, U.v. 23.6.2015 - 8 CE 15.1023 - BayVBl 2016, 100 = juris Rn. 10; B.v. 24.11.2014 - 8 CE 14.1882 - juris Rn. 9).

    Solange die Straße als Verkehrsmittler erhalten bleibt, gewährt er keinen Anspruch auf optimale Zufahrt; Einschränkungen oder Erschwernisse bei den Zufahrtsmöglichkeiten sind deshalb hinzunehmen (vgl. BayVGH, U.v. 23.6.2015 - 8 CE 15.1023 - BayVBl 2016, 100 = juris Rn. 10; B.v. 8.12.2015 - 8 CE 15.2053 - juris Rn. 5).

    Im Übrigen vermag der Senat nicht zu erkennen, weshalb - wie der Kläger annimmt - die Reichweite des Anliegergebrauchs, der den Erhalt einer angemessenen Zufahrt schützt (vgl. BVerwG, U.v. 25.6.1969 - IV C 77.67 - BVerwGE 32, 222 = juris Rn. 20 f.; BayVGH, B.v. 23.6.2015 - 8 CE 15.1023 - BayVBl 2016, 100 = juris Rn. 11), vom Gewicht der betroffenen Interessen des Straßenbaulastträgers abhängen sollte.

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2016 - 2 LB 4/16

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Zufahrt zu einer (klassifizierten) Straße;

    Gewährleistet wird danach vor allem der notwendige Zugang zur Straße und die Zugänglichkeit des Grundstücks von der Straße her (BVerwG, Urt. v. 08.09.1993 - 11 C 38.92), nicht hingegen eine Gewährleistung von Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zu- und Abgangs unter Aufrechterhaltung vorteilhafter Verkehrspositionen (OVG NRW, Beschl. v. 19.02.2004 - 11 B 2601/03 -, mwN.; BayVGH, Beschl. v. 23.06.2015 - 8 CE 15.1023 -, BayVBl 2016, 100 mwN).

    Ist der aus dem Anliegergebrauch abzuleitende Schutz danach lediglich auf den Erhalt einer angemessenen Zufahrt des Anliegergrundstücks beschränkt, lässt sich hieraus kein Anspruch auf eine zweite höhenangepasste Zufahrtsmöglichkeit ableiten (BayVGH, Beschl. v. 23.06.2015 - 8 CE 15.1023 -, BayVBl 2016, 100 mwN).

  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 9 A 176/15

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für ein in einem Gewerbegebiet befindliches

    Gewährleistet wird danach vor allem der notwendige Zugang zur Straße und die Zugänglichkeit des Grundstücks von der Straße her (BVerwG, Urt. v. 08.09.1993 - 11 C 38.92), nicht hingegen eine Gewährleistung von Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zu- und Abgangs unter Aufrechterhaltung vorteilhafter Verkehrspositionen (OVG NRW, Beschl. v. 19.02.2004 - 11 B 2601/03 -, mwN.; BayVGH, Beschl. v. 23.06.2015 - 8 CE 15.1023 -, BayVBl 2016, 100 mwN).

    Ist der aus dem Anliegergebrauch abzuleitende Schutz danach lediglich auf den Erhalt einer angemessenen Zufahrt des Anliegergrundstücks beschränkt, lässt sich hieraus kein Anspruch auf eine zweite höhenangepasste Zufahrtsmöglichkeit ableiten (BayVGH, Beschl. v.23.06.2015 - 8 CE 15.1023 -, BayVBl 2016, 100 mwN).

  • VGH Bayern, 27.01.2023 - 8 CS 22.2500

    Erfolgloser Antrag auf Aufhebung bzw. Änderung der ursprünglichen Entscheidung

    Im Übrigen ist es den Antragstellern zuzumuten, die Nutzung ihres Grundstücks ggf. umzuorganisieren (vgl. BayVGH, B.v. 23.6.2015 - 8 CE 15.1023 - BayVBl 2016, 100 = juris Rn. 11; B.v. 19.8.2009 - 8 ZB 09.1065 - BayVBl 2010, 84 = juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 01.10.2020 - 8 ZB 20.896

    Anspruch auf Herstellung einer weiteren Grundstückszufahrt (hier verneint)

    Solange die Straße als Verkehrsmittler erhalten bleibt, gewährt er keinen Anspruch auf optimale Zufahrt; Einschränkungen oder Erschwernisse bei den Zufahrtsmöglichkeiten sind deshalb hinzunehmen (vgl. BayVGH, U.v. 23.6.2015 - 8 CE 15.1023 - BayVBl 2016, 100 = juris Rn. 10; B.v. 8.12.2015 - 8 CE 15.2053 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 8 CE 21.1289

    Verlegung einer Bushaltestelle - zweite Grundstückszufahrt

    Auch gewährt der Anliegergebrauch keinen Anspruch auf optimale Zufahrt, d.h. die vom Antragsteller geschilderten Einschränkungen oder Erschwernisse bei den Zufahrtsmöglichkeiten sind hinzunehmen (vgl. BayVGH, U.v. 23.6.2015 - 8 CE 15.1023 - BayVBl 2016, 100 = juris Rn. 10; B.v. 8.12.2015 - 8 CE 15.2053 - juris Rn. 5).
  • VG München, 06.10.2023 - M 28 E 23.4212

    Untersagung der Beseitigung einer provisorischen Zufahrt

    Es ist im Gegenteil aus der Regelung des Art. 17 Abs. 2 Satz 3 BayStrWG zu folgern, dass der Gesetzgeber den Anliegern zumutet, zunächst die Betriebs- bzw. Nutzungsabläufe auf dem eigenen Grundstück erforderlichenfalls umzuorganisieren, bevor ihnen ein Anspruch gegen den Straßenbaulastträger eingeräumt wird (VG Ansbach, U.v. 8.10.2009 - AN 10 K 09.00992 - juris Rn. 18; VG Würzburg, U.v. 21.1.2003- W 4 K 01.806 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 11.4.2005 - 8 CE 05.451 - juris Rn. 13 ff.; BayVGH, B.v. 23.6.2015 - 8 CE 15.1023 - juris Rn. 11).
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