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   BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 9.87   

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BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 9.87 (https://dejure.org/1988,2549)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1988 - 8 C 9.87 (https://dejure.org/1988,2549)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1988 - 8 C 9.87 (https://dejure.org/1988,2549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsträger - Erstbehörde - Widerspruchsbehörde - Abwehrrecht - Vermessungsingenieur - Gebührenerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 359
  • BayVBl 1989, 247
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 29.63

    Auftragsangelegenheiten

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 9.87
    Ebenso liegt es bei Weisungen der Fachaufsichtsbehörden gegenüber ihnen nachgeordneten Behörden (vgl. Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 29.63 - BVerwGE 19, 121 [BVerwG 09.07.1964 - VIII C 29/63]: Beschluß vom 27. Februar 1978 - BVerwG 7 B 36.77 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 72 S. 12 ).

    Denn bei ihnen ist denkbar, daß ein korrigierender Widerspruchsbescheid nicht allein die erstinstanzliche Kompetenz berührt, sondern zugleich in die gemeindliche Befugnis zur Selbstverwaltung (Selbstverwaltungsrecht. Planungshoheit u.a.) eingreift; diese Befugnis genießt - (auch) in Richtung auf die Widerspruchsbehörde - ebenso wie ein subjektives Recht Eingriffsschutz (s. etwa Urteile vom 9. Juli 1964, a.a.O. S. 122 ff., vom 11. März 1970 - BVerwG IV C 59.67 - Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 3 S. 4 , vom 21. Juni 1974, a.a.O. S. 211 und vom 27. November 1981 - BVerwG 4 C 36 u. 37.78 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 23 S. 6 ).

  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72

    Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 9.87
    Denn es würde offensichtlich der "Kontroll- und Korrekturfunktion der insoweit funktionell übergeordneten Widerspruchsbehörde ... zuwiderlaufen, wenn die Ausgangsbehörde ihr mißliebige Widerspruchsentscheidungen anfechten könnte" (Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 17.72 - BVerwGE 45, 207 [BVerwG 21.06.1974 - IV C 17/72]).

    Denn bei ihnen ist denkbar, daß ein korrigierender Widerspruchsbescheid nicht allein die erstinstanzliche Kompetenz berührt, sondern zugleich in die gemeindliche Befugnis zur Selbstverwaltung (Selbstverwaltungsrecht. Planungshoheit u.a.) eingreift; diese Befugnis genießt - (auch) in Richtung auf die Widerspruchsbehörde - ebenso wie ein subjektives Recht Eingriffsschutz (s. etwa Urteile vom 9. Juli 1964, a.a.O. S. 122 ff., vom 11. März 1970 - BVerwG IV C 59.67 - Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 3 S. 4 , vom 21. Juni 1974, a.a.O. S. 211 und vom 27. November 1981 - BVerwG 4 C 36 u. 37.78 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 23 S. 6 ).

  • BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77

    Fachaufsichtliche Weisungen - Staatliche Aufsichtsbehörden - Verwaltungsakte -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 9.87
    Ebenso liegt es bei Weisungen der Fachaufsichtsbehörden gegenüber ihnen nachgeordneten Behörden (vgl. Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 29.63 - BVerwGE 19, 121 [BVerwG 09.07.1964 - VIII C 29/63]: Beschluß vom 27. Februar 1978 - BVerwG 7 B 36.77 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 72 S. 12 ).

    Angesichts dessen geht die Folgerungsweise des Berufungsgerichts am Entscheidenden vorbei: Ob sich die Kläger als Beliehene eine objektiv rechtswidrige Korrektur ihrer Gebührenbescheide durch die Widerspruchsbehörde gefallen lassen müssen, ohne sich dagegen mit den zur Verteidigung von Rechten allgemein gewährten Rechtsbehelfen wenden zu können, hängt ausschlaggebend nicht vom verfahrensrechtlichen Verhältnis zwischen Erstbehörde und Widerspruchsbehörde ab, sondern davon, wie die materiellrechtliche Position der Kläger beschaffen ist (vgl. dazu den Beschluß vom 27. Februar 1978, a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 11.03.1970 - IV C 59.67

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen einen gemeindlichen Verwaltungsakt im

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 9.87
    Denn bei ihnen ist denkbar, daß ein korrigierender Widerspruchsbescheid nicht allein die erstinstanzliche Kompetenz berührt, sondern zugleich in die gemeindliche Befugnis zur Selbstverwaltung (Selbstverwaltungsrecht. Planungshoheit u.a.) eingreift; diese Befugnis genießt - (auch) in Richtung auf die Widerspruchsbehörde - ebenso wie ein subjektives Recht Eingriffsschutz (s. etwa Urteile vom 9. Juli 1964, a.a.O. S. 122 ff., vom 11. März 1970 - BVerwG IV C 59.67 - Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 3 S. 4 , vom 21. Juni 1974, a.a.O. S. 211 und vom 27. November 1981 - BVerwG 4 C 36 u. 37.78 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 23 S. 6 ).
  • BVerwG, 05.03.1968 - I C 35.65

    Heranziehung eines im Nebenberuf beschäftigten Fleischbeschautierarztes zur

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 9.87
    Das Berufungsgericht entnimmt dem einschlägigen Landesrecht und damit für das Revisionsgericht bindend, daß die Kläger als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure bei der Vermessung und der Gebührenfestsetzung als Behörde tätig geworden sind, und zwar als beliehene Privatpersonen, denen durch Gesetz die Befugnis zur Wahrnehmung bestimmter hoheitlicher Kompetenzen eingeräumt worden ist (vgl. dazu etwa das Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 35.65 - BVerwGE 29, 166 [BVerwG 05.03.1968 - I C 35/65]).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04

    Aufgaben im Bereich des Leichenwesens sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach

    Handelt die Gemeinde im Wirkungskreis der Pflichtaufgaben nach Weisung, kommt ihr in Bezug auf den Inhalt der Entscheidung eine eigene wehrfähige Rechtsstellung grundsätzlich nicht zu; hier gilt im Wesentlichen nichts anderes als bei einer Zuordnung von Aufgaben zum sogenannten übertragenen Wirkungskreis (vgl. hierzu zuletzt BVerwG, Urteil vom 29.5.2002 - 8 C 15.01 -, BVerwGE 116, 273 ; vom 18.5.1995 - 7 C 3.94 -, Buchholz 112 § 3a VermG Nr. 3; vom 20.4.1994 - 11 C 17.93 -, BVerwGE 95, 333 ; vom 11.11.1988 - 8 C 9.87 -, Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 32).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird die Finanzhoheit auch herangezogen, um ein Klagerecht der Gemeinden gegen solche Entscheidungen abzuleiten, mit denen auf der Grundlage von gesetzlichen Vorschriften unmittelbar haushaltswirksame Verpflichtungen der Gemeinden begründet oder Ansprüche herabgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.3.2002 - 8 C 15.01 -, BVerwGE 116, 273 ; Beschluss vom 22.1.2001 - 8 B 258.00 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.7.2004 - 9 A 3255/03 -, NVwZ 2005, 58 ; siehe auch BVerwG, Urteil vom 11.11.1988 - 8 C 9.87 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 32 sowie Bay. VGH, Urteil vom 18.12.1962 - 11 IV 59 -, VGH n.F. 16, 7 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2005 - 20 A 3988/03

    Berücksichtigung von Wasserschutzgebietsverordnungen bei

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 4.94 -, NVwZ 1995, 910; Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 9.87 -, NVwZ-RR 1989, 359; Urteil vom 16. März 1977 - 8 C 72.75 -, BVerwGE 52, 151.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18

    Klagebefugnis einer Gebietskörperschaft gegen einen Widerspruchsbescheid

    Das ist im Verhältnis zwischen Erstbehörde und Widerspruchsbehörde grundsätzlich zu verneinen: (Erst-)Behörden üben mit dem Erlass von Verwaltungsakten eine hoheitliche Kompetenz aus; es würde offensichtlich der Kontroll- und Korrekturfunktion der insoweit funktionell übergeordneten Widerspruchsbehörde zuwiderlaufen, wenn die Ausgangsbehörde ihr missliebige Widerspruchsentscheidungen anfechten könnte (BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 9.87 - juris Rn. 12, m.w.N.).

    Ob sich die Erstbehörde etwa eine objektiv rechtswidrige Korrektur ihrer Gebührenbescheide durch die Widerspruchsbehörde gefallen lassen muss, ohne sich dagegen mit den zur Verteidigung von Rechten allgemein gewährten Rechtsbehelfen wenden zu können, hängt ausschlaggebend nicht vom verfahrensrechtlichen Verhältnis zwischen Erstbehörde und Widerspruchsbehörde ab, sondern davon, wie die materiell-rechtliche Position der Erstbehörde beschaffen ist; begründet das materielle Recht zu ihren Gunsten einen eingriffsgeschützten Anspruch, dann ändert es an der Wehrfähigkeit dieses Anspruchs nichts, dass mit seiner Wahrnehmung ein Tätigwerden als Erstbehörde zusammentrifft (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 11. November 1988, a.a.O.).

    Gegen einen objektiv rechtswidrigen Eingriff durch die Widerspruchsbehörde kann sich der Beliehene dieses Anspruchs wehren; dazu bedarf er nicht der Unterstützung durch eine verfassungsrechtliche Absicherung des Anspruchs (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 11. November 1988, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 5 S 2550/02

    Verpflichtung zur Erteilung des verweigerten Einvernehmens - Identität von

    Vielmehr greift sie auf den rechtlich geschützten Bereich der Klägerin in Selbstverwaltungsangelegenheiten, nämlich in deren Planungshoheit, über (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1988 - 8 C 9.87 - BayVBl. 1989, 247), wie dies auch bei einer auf das gleiche Ziel gerichteten fachaufsichtlichen Weisung des Regierungspräsidiums Freiburg als höherer Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 2 LBO) gegenüber der Klägerin als unterer Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO, §§ 13 Abs. 1 Nr. 1, 16 Abs. 1 LVG, § 131 Abs. 2 GemO) der Fall wäre (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 4.94 - DVBl. 1995, 744).
  • OVG Thüringen, 12.01.2016 - 4 KO 850/09

    Heranziehung zu Abwasserbeiträgen - zur Definition des Vollgeschosses im

    Denn es würde offensichtlich der "Kontroll- und Korrekturfunktion der insoweit funktionell übergeordneten Widerspruchsbehörde ... zuwiderlaufen, wenn die Ausgangsbehörde ihr missliebige Widerspruchsentscheidungen anfechten könnte" (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 9/87 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 32 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01

    Kostenerstattung für bautechnische Prüfung und Überwachung - Gebühr für

    Eine Verpflichtung, zugunsten der öffentlichen Hand (letztlich) vergütungslos tätig zu werden, berührt den Status des berufstätigen Prüfingenieurs und bedarf daher näherer rechtlicher Regelung (vgl., zur Herabsetzung einer Gebührenforderung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs gegen den privaten Auftraggeber durch die Widerspruchsbehörde, BVerwG, Urt. v. 11.11.1988 - 8 C 9.87 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 32 = NVwZ-RR 1989, 359; zur Inpflichtnahme eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, den Vermessungsauftrag eines privaten Auftraggebers zu Ende zu führen, BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11.94 - a.a.O.; zur "Weisung" an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, ohne privaten Auftrag tätig zu werden, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.02.1997 - 5 S 7/97 - a.a.O.; ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2007 - 12 A 4171/06

    Anforderungen an das Vorliegen einer Klagebefugnis zur Erhebung einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 9.87 -, BayVBl. 1989, 247, = KStZ 1989, 74.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - IV C 17.72 -, BVerwGE 45, 207 (211); Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 9.87 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 9.87 -, a.a.O.; Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 258.00 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 11; Urteil vom 29. Mai 2002 - 8 C 15.01 -, BVerwGE 116, 273; Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68.04 -, JURIS.

  • BVerwG, 09.12.2021 - 4 C 3.20

    Unzulässige Klage eines Landkreises gegen einen stattgebenden

    b) Etwas anderes gilt dann, wenn - neben der auf die Sachaufgabe bezogenen Zuständigkeitsregelung - das materielle Recht, sei es einfaches oder Verfassungsrecht, zugunsten des Gemeindeverbandes eine Rechtsposition begründet, die ihrerseits eingriffsgeschützt und daher abwehrfähig ist (BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 9.87 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 32 = juris Rn. 12).
  • VG Neustadt, 09.01.2014 - 4 K 386/13

    Kostentragungspflicht des Schornsteinfegers als beliehener Unternehmer

    Es würde nämlich offensichtlich der Kontroll- und Korrekturfunktion der insoweit funktionell übergeordneten Widerspruchsbehörde zuwiderlaufen, wenn der Beliehene als Ausgangsbehörde ihm missliebige Widerspruchsentscheidungen anfechten könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 9/87 -, NVwZ-RR 1989, 359).

    Bei Beliehenen besteht eine solche abwehrfähige Rechtsposition dann, wenn der Beliehene durch den von ihm erlassenen Verwaltungsakt selbst begünstigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. April 1996, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 78/08

    Vermessungskosten

    Zutreffend weist der Kläger auch darauf hin, dass der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur zwar Behörde ist, jedoch anders als eine in die Landesverwaltung eingegliederte Behörde ein eigenständiges, gegen rechtswidrige Eingriffe geschütztes Recht auf Gebührenerhebung hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1988 - 8 C 9.87 -, NVwZ-RR 1989, 359), so dass von einer Gebührenfestsetzung des Landes gegen sich selbst keine Rede sein kann.
  • VG Gera, 15.10.1997 - 5 K 338/95

    Gebühren; Gebühren; Gebührenerhebung im übertragenen Wirkungskreis

  • OLG Koblenz, 26.07.2018 - 1 U 344/18

    Unterlagen verspätet überlassen: Vermessungsingenieur erhält keinen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 9 A 3255/03

    Klagebefugnis der Gemeinde gegen Widerspruchsbescheid

  • VGH Bayern, 13.03.2002 - 2 B 00.3129
  • VG München, 20.05.2010 - M 10 K 09.2241

    Bemessung des Aufwands bei Nutzung durch gemeinschaftlich verfügungsberechtigte

  • VG Düsseldorf, 23.05.2003 - 25 K 5312/02

    Rechtmäßigkeit eines bauaufsichtlichen Gebührenbescheides mit Auswirkungen auf

  • VG Dessau, 09.12.2004 - 2 A 208/03
  • VG Arnsberg, 13.12.2002 - 13 K 168/02

    Anforderungen an die Erstattung der Kosten für die Einmessung einer Garage;

  • VG Weimar, 25.10.2006 - 1 K 1212/05
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