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   VGH Bayern, 09.06.2006 - 24 CS 06.1521   

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VGH Bayern, 09.06.2006 - 24 CS 06.1521 (https://dejure.org/2006,11864)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.06.2006 - 24 CS 06.1521 (https://dejure.org/2006,11864)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 (https://dejure.org/2006,11864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Meldeauflagen zur Fußball-Weltmeisterschaft (WM); Kriterien für das Vorliegen einer Freiheitsbeschränkung; Begehung von Straftaten durch Hooligans

  • Judicialis

    LStVG Art. 7 Abs. 2; ; LStVG Art. 7 Abs. 4; ; LStVG Art. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fußball-WM: Betretungsverbote, Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen für Hooligan bestätigt - Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2006, 671
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.05.1958 - I C 27.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2006 - 24 CS 06.1521
    Die Auffassung, daß dieses Recht darüber hinausgehe und darunter die Freiheit von jeglichem staatlichen Druck zu verstehen sei, wird ausdrücklich abgelehnt (BVerwGE 6, 354).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2006 - 24 CS 06.1521
    Demgemäß liegt eine Freiheitsbeschränkung nur vor, wenn jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen gehindert wird, einen Ort oder Raum aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihm an sich (tatsächlich oder rechtlich) zugänglich ist (BVerfGE 94, 166/198).
  • BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 AsylVfG

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2006 - 24 CS 06.1521
    In seiner Entscheidung vom 7. Juli 1983 (NVwZ 1983, 603) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG als Prüfungsmaßstab wegen der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung für Asylbewerber ausscheidet.
  • VGH Bayern, 23.04.1999 - 24 CS 98.3551
    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2006 - 24 CS 06.1521
    In der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Senats vom 23. April 1999 (24 CS 98.3551) ist folgendes ausgeführt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16

    Aufenthaltsverbot gegenüber eines früheren Mitglieds einer gewaltbereiten

    Von Letzterem ist regelmäßig bei Hooligan-Gruppen auszugehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.06.2006 - 24 CS 06.1521 - BayVBl. 2006, 671).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017

    Nach einer überwiegend zu Hooligans vertretenen Ansicht sei die belegbare Zugehörigkeit zur Hooligan-Szene ausreichend, um den Erlass eines Aufenthaltsverbots zu rechtfertigen (Bayerischer VGH, Beschl. v. 9.6.2006 - 24 CS 06.1521 - juris, Rn. 15; VG München, Urt. v. 25.2.2010 - M 22 K 08.203 - juris, Rn. 82; VG Arnsberg, Beschl. v. 1.7.2009 - 3 L 345/09 -, juris, Rn. 15; VG Minden, Beschl. v. 2.10.2014 - 11 L 763/14 -, juris, Rn. 22; VG Meiningen, Urt. v. 8.2.2011 - 2 K 453/09 Me -, juris, Rn. 21; ähnlich VG Hannover, Urt. v. 4.7.2012 - 10 A 1994/11 -, juris, Rn. 44 f., bzgl. der Ingewahrsamnahme eines hannoverschen Ultras; VG Köln, Beschl. v. 21.8.2015 - 20 L 2023/15 -, juris, Rn. 13, bzgl. eines Aufenthaltsverbots für einen leverkusener Ultra; BVerfG, Beschl. v. 25.3.2008 - 1 BvR 1548/02 -, juris, Rn. 31, bzgl. eines Platzverweises bei "Chaostagen" und BGH, Urt. v. 30.10.2009 - V ZR 253/08 -, a.a.O., juris, Rn. 23, bzgl. eines Stadionverbots für einen Ultra).
  • VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des

    Andernfalls ließe sich der Schutzbereich des Grundrechts auf persönliche Freiheit nicht mehr mit der erforderlichen Klarheit vom Schutzbereich des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 101 BV) abgrenzen (vgl. hierzu BayVGH vom 9.6.2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 12 f.).
  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    2.3.1 Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ergibt sich vorliegend ungeachtet der Frage, inwieweit ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot den grundrechtsrelevanten Bereich der Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 24.09.2014 - 5 K 659/14.F -, juris; a.A. Bayer. VGH, Beschluss vom 09.06.2006 - 24 CS 06.1521 -, juris) bzw. das Recht auf Freizügigkeit nach Art. 11 GG (VG Hamburg, Urteil vom 02.10.2012 - 5 K 1236/11 -, juris; Stephan/Deger, PolG BW, 7. Aufl., § 27a Rn. 10; Siegel, NJW 2013, 1035) berührt und deshalb einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff begründet, bereits aus dem Gebot effektiven Rechtsschutzes, Art. 19 Abs. 4 GG.
  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2105/14

    Aufenthaltsverbot im Anschluss an eine zum Teil unfriedliche Großdemonstration

    Dagegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15 und ihm folgend das Verwaltungsgericht München in seinem Urteil vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 die Zugehörigkeit zu einer Hooligan-Gruppe als ausreichend für ein Aufenthaltsverbot erachtet.

    Dies ist der Fall, wenn die Straftaten typischerweise aus einer homogenen Gruppe heraus initiiert und gesteigert werden, die gewaltbereite Szene ein unterstützendes Umfeld von Gleichgesinnten benötigt, und schon die Gegenwart von Gleichgesinnten zur Gewaltbereitschaft derjenigen beiträgt, die ihrem Kernbereich zuzurechnen sind und aus der Anonymität der Gruppe heraus agieren (so VG Aachen, Beschluss vom 26. April 2013 - 6 L 162/13 - juris Rn. 33, VG Hannover, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 10 B 2096/11 - juris Rn. 12; VG München, Urteil vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 - VG Arnsberg, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 3 L 345/09 - Rn. 15; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - 10 CS 09.1087 - juris Rn.8 und vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15; VG Minden, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 11 L 763/14 - juris Rn. 22; VG Köln, Beschluss vom 21. August 2015 - 20 L 2023/15 - juris Rn.13;vgl. zu einem Stadionverbot BGH, Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 253/08 - NJW 2010, 534, 536 = juris Rn. 23).

    Dies ist anders als bei den Entscheidungen des Bay. VGH (Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - 10 CS 09.1087 - juris Rn.8 und vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15) und des VG München (Urteil vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82) zu Hooligangruppierungen, deren alleiniges Ziel die Gewalttätigkeit ist, nicht evident.

  • VG Hannover, 18.07.2012 - 10 A 1994/11

    Vereinbarkeit des polizeilichen Unterbundungsgewahrsams mit europäischen

    So ist es ein typisches Erscheinungsbild von Straftaten durch Mitglieder der gewaltbereiten Fußballfanszene, dass die Gegenwart von Gleichgesinnten die Gewaltbereitschaft auslöst oder erhöht und die Straftaten regelmäßig aus der homogenen Gruppe heraus initiiert und gesteigert werden (vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 21.07.2011 - 10 B 2096/11 - zu einem auf den Vorfall am 05.02.2011 gestützten Aufenthaltsverbot; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 09.06.2006 - 24 CS 06.1521 -, juris).

    Dementsprechend sind gewaltsame Auseinandersetzungen verfeindeter Fußballfangruppen allein ausreichender Anlass für die Annahme, dass von den Angehörigen der jeweiligen Gruppe eine Gefahr ausgeht, die polizeiliche Maßnahmen erforderlich macht (Beschluss der Kammer vom 08.06.2006 - 10 B 3505/06 - Bay. VGH, Beschluss vom 09.06.2006 - 24 CS 06.1521 -, juris; vgl. auch Böhrenz/Unger/Siefken, Nds. SOG, Kommentar, 8. Auflage 2005, § 18 Rdnr. 7 a.E.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17

    Erlass eines Aufenthaltsverbots

    Von Letzterem ist regelmäßig bei Hooligan-Gruppen auszugehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.06.2006 - 24 CS 06.1521 - BayVBl. 2006, 671).
  • VG München, 25.02.2010 - M 22 K 08.203

    Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland; Hooligan; Meldeauflagen; Betretens-

    Aus der systematischen Stellung zwischen Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 GG und der formellen Gewährleistung des Grundrechts in Art. 104 GG, wonach der Begriff der Freiheit der Person i.S. des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG eng auszulegen und nicht als Unterfall der Freizügigkeit, sondern der Freiheitsentziehung zu verstehen ist, folgt, dass Art. 7 Abs. 4 LStVG der streitgegenständlichen Anordnung nicht entgegenstand, weil hierdurch die Freiheit der Person im engeren Sinn nicht tangiert wurde, denn der Kläger wurde nicht generell in seiner körperlichen Bewegungsfreiheit gehindert, sondern nur daran, bestimmte Orte für nicht legitimierte Zwecke aufzusuchen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.2.1999, 24 CS 98.3198 und vom 23.4.1999, 24 CS 98.3551; siehe auch BayVGH vom 9.6.2006, Az.: 24 CS 06.1521 in der von der Anwaltskanzlei des Bevollmächtigten des Klägers vertretenen gleichgelagerten Sache ...).

    Als Voraussetzung für den Erlass eines Bescheides nach Art. 7 Abs. 2 LStVG war es nicht erforderlich, dass der Kläger bereits rechtskräftig wegen eines einschlägigen Delikts verurteilt worden ist (BayVGH vom 9.6.2006, a.a.O.).

    Nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Juni 2006, Az.: 24 CS 06.1521, genügt in solchen Fällen für die Annahme einer Gefahr die Zugehörigkeit einer Person zur Hooligan-Szene.

    Die zur Beherrschung der Gefahr angeordneten Maßnahmen sind verhältnismäßig (siehe den schon zitierten Beschluss des BayVGH vom 9.6.2006, Az.: 24 CS 06.1521 in der Parallelsache Andreas Sonntag).

  • VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11

    Verdachtsunabhängige Identitätskontrolle und Durchsuchung in sog.

    Ob anzunehmen ist, dass von dem Mitglied der Gruppe dann eine konkrete Gefahr ausgeht, wenn aufgrund seines individuellen Verhaltens in der Vergangenheit bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass er sich an Ausschreitungen beteiligen wird (so OVG Lüneburg, Beschl. v .14.6.2006, NVwZ-RR 2006, 613) oder ob die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe schon die von ihm ausgehende Gefahr zukünftiger Straftaten belegt (VGH München, Beschl. v. 9.6.2006, 24 CS 06.1521, juris), kann hier offen bleiben.
  • VGH Bayern, 11.03.2024 - 10 CS 24.410

    Stadionverbot gegen Mitglied der Ultraszene des FC Augsburg ist rechtmäßig

    Das tragende Ziel der Meldeauflage ist es entgegen der Auffassung der Antragstellerseite nicht, ein "Betretungs- und Aufenthaltsverbot in fremdem Hoheitsgebiet" zu verfügen bzw. die Ausreise aus dem Bundesgebiet unmöglich zu machen, sondern vielmehr zu verhindern, dass der Betroffene an einem Ort, der nicht sein ständiger Aufenthaltsort ist, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht (zu einer auf die polizeirechtliche Generalermächtigung in Berlin gestützten Meldeauflage: BVerwG, U.v. 25.7.2007 - 6 C 39.06 - juris Rn. 29; vgl. auch BayVGH, B.v. 9.6.2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 13: "bestimmte Orte für nicht legitimierte Zwecke aufzusuchen"; BayVGH, B.v. 28.8.2017 - 10 ZB 16.68 - juris Rn. 7; zu § 20 SächsPVDG vgl. VG Leipzig, B.v. 2.1.2023 - 3 L 723/22 - juris Rn. 16; vgl. auch VG Freiburg, U.v. 15.4.2016 - 4 K 143/15 - juris Rn. 57 f.).

    Ob bereits die Zugehörigkeit zur Augsburger Problemfanszene die Annahme einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit rechtfertigt (BayVGH, B.v. 9.6.2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 25.2.2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 für die eingeräumte Zugehörigkeit zur Hooliganszene), kann dahinstehen, denn hinsichtlich des Antragstellers spricht nach der im Eilverfahren nur möglichen aber auch ausreichenden summarischen Prüfung alles dafür, dass die Antragsgegnerin zu Recht davon ausgeht, dass er mehrfach gegenüber Anhängern anderer Fußball-Vereine gewalttätig geworden ist.

  • VG Freiburg, 25.09.2015 - 4 K 35/15

    Polizeimaßnahmen anlässlich Drittortauseinandersetzungen bei Fußballbegegnungen -

  • VG Würzburg, 16.02.2017 - W 5 K 16.534

    Kostenbescheid für Stadtbetretungsverbot anlässlich eines Fußballspiels

  • VGH Bayern, 20.03.2024 - 10 CS 24.456

    Sicherheitsrecht, Fußballfans, Maßnahmen gegen Mitglied der Ultra-Szene,

  • VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 453/09

    Ordnungsbehördliche Meldeauflage für gewaltbereiten Fußballfan

  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14

    Aufenthaltsverbot, Blockupy

  • VG Würzburg, 16.02.2017 - W 5 K 16.535

    Kosten für ein befristetes Aufenthalts- und Betretungsverbot

  • VG Frankfurt/Main, 25.05.2022 - 5 L 1307/22

    Zur Rechtmäßigkeit einer Meldeauflage nach Blckadeaktionen

  • VG Freiburg, 26.08.2014 - 4 K 1839/14

    Aufenthaltseinschränkende Auflagen gegen einen radikalen Fußballfan wegen der

  • VG Aachen, 26.04.2013 - 6 L 162/13

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Polizeiverfügung bzgl. des

  • VG München, 07.03.2018 - M 7 K 16.4201

    Polizeiliche Maßnahmen aufgrund eines vermeintlichen Hausverbots

  • VG Oldenburg, 26.06.2012 - 7 A 3177/12

    Anhörung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; "Meldeauflage" für einen angeblich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2006 - 2 M 224/06

    Platzverweisung aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft

  • VG Hannover, 21.07.2011 - 10 B 2096/11

    Aufenthaltsverbot; Beihilfe; Fußball; Hooligan; Straftat; Ultra

  • VG Aachen, 15.08.2007 - 6 L 145/07
  • VG Aachen, 26.04.2013 - 6 L 170/13

    Erlass einer Polizeiverfügung über die Erteilung eines

  • VG Frankfurt/Main, 17.02.2023 - 5 L 485/23

    Aufenthalts- und Betretensverbot für einen auswärtigen Fußballfan

  • VG Bayreuth, 27.11.2015 - B 1 K 15.18

    Betretungsverbot eines Fußballstadions

  • VG Bayreuth, 19.12.2014 - B 1 S 14.851

    Sicherheitsrechtliche Anordnung gegen gewaltbereiten Fußballfan; Meldeauflage für

  • VG Würzburg, 20.06.2006 - W 5 S 06.596

    Meldeauflage für sog. Hooligan rechtmäßig

  • VGH Bayern, 08.05.2009 - 10 CS 09.1087

    Betretungsverbot; Fußballspiel; Nürnberger Ultras

  • VG Ansbach, 07.05.2009 - AN 5 S 09.00770

    Betretungsverbot anläßlich eines Fußballspiels rechtmäßig für Angehörige der

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