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   VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675   

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VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675 (https://dejure.org/2012,14752)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.06.2012 - 3 CE 12.675 (https://dejure.org/2012,14752)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - 3 CE 12.675 (https://dejure.org/2012,14752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil; Binnendifferenzierung; innere Ausschöpfung; Doppelgewichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichend lange Berufserfahrung auf bestimmten Dienstposten als zulässiges Element eines beschreibenden Änderungsprofils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichend lange Berufserfahrung auf bestimmten Dienstposten als zulässiges Element eines beschreibenden Änderungsprofils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 2013, 335
 
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Wird zitiert von ... (194)Neu Zitiert selbst (37)

  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675
    Auf die entsprechende Beschwerde des Antragstellers hin hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. Mai 2011 (Az. 3 CE 11.605) den Beschluss des Verwaltungsgerichts auf und untersagte dem Antragsgegner, die betreffende Stelle mit dem Beigeladenen zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers bestandskräftig entschieden sei.

    Er legt dar, wegen desselben Streitgegenstands mit den selben Streitbeteiligten wie im Vorverfahren (Senatsbeschluss vom 25.5.2011, Az. 3 CE 11.605) seien diejenigen Richter (auch) vom vorliegenden Verfahren gemäß § 54 Abs. 2 VwGO wegen Vorbefassung ausgeschlossen, die bereits in einem der beiden früheren Auswahlverfahren über ihre Zugehörigkeit zum Präsidialrat an einer der damaligen Auswahlentscheidungen mitgewirkt und sich dabei in der Sache festgelegt hätten.

    Der Ausschluss eines Richters unter dem Gesichtspunkt der Vorbefassung eines mit dem Vorverfahren identischen Streitgegenstands sei nicht zu begründen, da es sich schon formell wegen der neu erfolgten Ausschreibung gegenüber dem dem gerichtlichen Verfahren 3 CE 11.605 zu Grunde liegenden Auswahlverfahren um ein neues, zeitlich bestimmtes Auswahlverfahren mit neuen Beteiligten (ein weiterer Bewerber) handele.

    In Reaktion auf die Senatsentscheidung vom 25. Mai 2011 (Az. 3 CE 11.605) habe der Antragsgegner mit der erstmaligen expliziten Formulierung eines Anforderungsprofils reagiert, wobei auch klarzustellen gewesen sei, dass es sich bei dem Kriterium einer speziellen Berufserfahrung nicht um ein konstitutives, sondern ein beschreibendes Merkmal handle.

    Dabei ist neben dem zulässigen Bezug zu dem Gesichtspunkt der verstrichenen Zeit und eines infolgedessen möglicherweise veränderten Bewerberkreises (wobei es auf die Ursachen unter den gegebenen Umständen nicht ankommen kann) insbesondere darauf zu verweisen, dass der Senat im Verfahren 3 CE 11.605 (Entscheidung vom 25.5.2011, BayVBl 2011, 565) die anhand der ersten Ausschreibung erfolgte Bewerberauswahl auch mit der Begründung beanstandet hat, dass sich der Antragsgegner unzulässigerweise nicht an die von ihm selbst im Rahmen der Stellenausschreibung gesetzten Vorgaben gehalten hat.

    Diese im Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 (a.a.O.) erfolgte, das Anforderungsprofil betreffende rechtliche Beanstandung beschränkte sich zwar auf den formalen Ablauf des ersten Ausschreibungsverfahrens.

    Erst wenn es darum geht, gegebenenfalls eine Auswahl unter mehreren, das konstitutive Anforderungsprofil erfüllenden Bewerbern zu treffen, kommt den dienstlichen Beurteilungen (wieder) Bedeutung zu (BayVGH vom 16.9.2011, Az. 3 CE 11.1132, RdNrn. 27 f.; vom 25.5.2011, Az. 3 CE 11.605, RdNrn. 33 f.; vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274 RdNrn. 66 f.; vom 27.3.2008 Az. 3 CE 08.352 RdNr. 34; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.05.2007, Az. 10 B 10318/07, RiA 2008, 31, m.w.N.).

    In diesem Sinn hat der Senat (vom 25.5.2011, Az. 3 CE 11.605 , RdNr. 35, unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg vom 7.12.2010, Az. 4 S 2057/10 , RdNr. 4) ausgeführt, dass sich diejenigen Anforderungen als konstitutiv erweisen, deren Vorliegen anhand objektiv überprüfbarer Fakten - also insbesondere ohne gebotene Rücksichtnahme auf Wertungsspielräume des Dienstherrn - als tatsächlich gegeben und letztlich eindeutig und unschwer festgestellt werden kann und die deshalb im Falle ihrer Nichterfüllung einen vernünftigen potentiellen Bewerber davon abhalten, um die Stelle oder Funktion zu konkurrieren.

    Unter Umständen kann anhand von solchen, besonders bedeutsamen Kriterien, die in einem lediglich beschreibenden Anforderungsprofil enthalten sind, ein Beurteilungsrückstand aufgeholt (vgl. BayVGH vom 16.9.2011, Az. 3 CE 11.1132, RdNr. 26; BayVGH vom 25.5.2011, Az. 3 CE 11.605, RdNr. 32 - jeweils ) oder sogar ein Vorsprung des zunächst (namentlich auf Grund der dienstlichen Beurteilungen) zurückliegenden Bewerbers (Überkompensation) begründet werden (vgl. BVerwG vom 25.10.2011, Az. 2 VR 4/11, RdNr. 18; BayVGH vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274, RdNr. 68; OVG Sachsen vom 15.8.2011, Az. 2 B 93/11 RdNr. 24 - jeweils ).

  • VGH Bayern, 16.09.2011 - 3 CE 11.1132

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675
    Erst wenn es darum geht, gegebenenfalls eine Auswahl unter mehreren, das konstitutive Anforderungsprofil erfüllenden Bewerbern zu treffen, kommt den dienstlichen Beurteilungen (wieder) Bedeutung zu (BayVGH vom 16.9.2011, Az. 3 CE 11.1132, RdNrn. 27 f.; vom 25.5.2011, Az. 3 CE 11.605, RdNrn. 33 f.; vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274 RdNrn. 66 f.; vom 27.3.2008 Az. 3 CE 08.352 RdNr. 34; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.05.2007, Az. 10 B 10318/07, RiA 2008, 31, m.w.N.).

    Unter Umständen kann anhand von solchen, besonders bedeutsamen Kriterien, die in einem lediglich beschreibenden Anforderungsprofil enthalten sind, ein Beurteilungsrückstand aufgeholt (vgl. BayVGH vom 16.9.2011, Az. 3 CE 11.1132, RdNr. 26; BayVGH vom 25.5.2011, Az. 3 CE 11.605, RdNr. 32 - jeweils ) oder sogar ein Vorsprung des zunächst (namentlich auf Grund der dienstlichen Beurteilungen) zurückliegenden Bewerbers (Überkompensation) begründet werden (vgl. BVerwG vom 25.10.2011, Az. 2 VR 4/11, RdNr. 18; BayVGH vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274, RdNr. 68; OVG Sachsen vom 15.8.2011, Az. 2 B 93/11 RdNr. 24 - jeweils ).

    Ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. nur BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309, BayVBl 2001 S. 215; vom 16.4.2012, Az. 3 CE 11.2534 RdNr. 36; vom 16.9.2011 Az. 3 CE 11.1132 , RdNr. 23, jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens und Neuausschreibung bei Inkrafttreten

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675
    Ein aus diesem Verfahren herzuleitender Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers ist damit untergegangen (vgl. BayVGH vom 1.2.2012, Az. 3 CE 11.2725, RdNr. 26); maßgeblich ist insofern lediglich noch das mit der Ausschreibung vom 2. September 2011 eingeleitete zweite Auswahlverfahren.

    Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (vgl. auch BayVGH vom 1.2.2012 a.a.O. - diese Feststellung wurde vom Senat unabhängig von der der dortigen Entscheidung zugrundeliegenden konkreten Fallgestaltung getroffen, so dass der Einwand des Antragstellers, die Umstände seien anders geartet als bei dem vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt, unbeachtlich ist - ; ferner vom 18.2.2011, Az. 3 CE 10.2443).

    Deshalb sah er sich in Verfolgung seiner grundsätzlichen Berechtigung, die Anforderungen, die an den (künftigen) Inhaber eines Dienstpostens gestellt werden, zu bestimmen und auch zu modifizieren, auf den ihm in solchen Fällen offenstehenden Weg des Abbruchs des Auswahlverfahrens und einer entsprechenden Neuausschreibung (BVerwG vom 16.8.2001, Az. 2 A 3/00, NVwZ-RR 2002, 47, RdNr. 32 ; BayVGH vom 1.2.2012, a.a.O., RdNr. 27; vom 13.6.2007, 3 CE 07.807, BayVBl 2008, 211, RdNr. 27 ) angewiesen.

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675
    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98; vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95).

    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95; BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. Niedersächsisches OVG vom 14.9.2006, Az. 5 ME 219/06) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (BayVGH vom 8.7.2011, Az. 3 CE 11.859 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675
    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98; vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95).

    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95; BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. Niedersächsisches OVG vom 14.9.2006, Az. 5 ME 219/06) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (BayVGH vom 8.7.2011, Az. 3 CE 11.859 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675
    Je mehr das abschließende Gesamturteil eines Bewerbers abfällt, desto größer muss sein Vorsprung bei den spezifischen dienstpostenbezogenen Leistungskriterien sein, um ausgewählt werden zu können (BVerwG vom 27.9.2011, Az. 2 VR 3/11, NVwZ-RR 2012, 71, RdNr. 25 nach ).

    Weitere Erkenntnisquellen können nur ergänzend herangezogen werden (BVerwG vom 25.10.2011, Az. 2 VR 4/11, NVwZ-RR 2012, 241, RdNr. 16 nach ), wenn sie in der Beurteilung nicht vollständig gewürdigt sind (BVerwG vom 27.9.2011, Az. 2 VR 3/11, NVwZ-RR 2012, 71, RdNr. 25 nach ).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675
    Unter Umständen kann anhand von solchen, besonders bedeutsamen Kriterien, die in einem lediglich beschreibenden Anforderungsprofil enthalten sind, ein Beurteilungsrückstand aufgeholt (vgl. BayVGH vom 16.9.2011, Az. 3 CE 11.1132, RdNr. 26; BayVGH vom 25.5.2011, Az. 3 CE 11.605, RdNr. 32 - jeweils ) oder sogar ein Vorsprung des zunächst (namentlich auf Grund der dienstlichen Beurteilungen) zurückliegenden Bewerbers (Überkompensation) begründet werden (vgl. BVerwG vom 25.10.2011, Az. 2 VR 4/11, RdNr. 18; BayVGH vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274, RdNr. 68; OVG Sachsen vom 15.8.2011, Az. 2 B 93/11 RdNr. 24 - jeweils ).

    Weitere Erkenntnisquellen können nur ergänzend herangezogen werden (BVerwG vom 25.10.2011, Az. 2 VR 4/11, NVwZ-RR 2012, 241, RdNr. 16 nach ), wenn sie in der Beurteilung nicht vollständig gewürdigt sind (BVerwG vom 27.9.2011, Az. 2 VR 3/11, NVwZ-RR 2012, 71, RdNr. 25 nach ).

  • VGH Bayern, 27.03.2008 - 3 CE 08.352

    Ermessen des Dienstherrn, ob er Auswahlentscheidung auf "Binnendifferenzierung"

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675
    Erst wenn es darum geht, gegebenenfalls eine Auswahl unter mehreren, das konstitutive Anforderungsprofil erfüllenden Bewerbern zu treffen, kommt den dienstlichen Beurteilungen (wieder) Bedeutung zu (BayVGH vom 16.9.2011, Az. 3 CE 11.1132, RdNrn. 27 f.; vom 25.5.2011, Az. 3 CE 11.605, RdNrn. 33 f.; vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274 RdNrn. 66 f.; vom 27.3.2008 Az. 3 CE 08.352 RdNr. 34; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.05.2007, Az. 10 B 10318/07, RiA 2008, 31, m.w.N.).

    Ist das Organisationsermessen in einer nicht zu beanstandenden Weise ausgeübt, so liegt das in der Art eines Filters wirkende Anforderungsprofil somit gegenständlich und zeitlich vor dem Bewerbungsverfahrensanspruch (BayVGH vom 25.9.2007, Az. 3 CE 07.1954 RdNr. 23; BayVGH vom 27.3.2008 Az. 3 CE 08.352).

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 3 CE 07.2274
    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675
    Erst wenn es darum geht, gegebenenfalls eine Auswahl unter mehreren, das konstitutive Anforderungsprofil erfüllenden Bewerbern zu treffen, kommt den dienstlichen Beurteilungen (wieder) Bedeutung zu (BayVGH vom 16.9.2011, Az. 3 CE 11.1132, RdNrn. 27 f.; vom 25.5.2011, Az. 3 CE 11.605, RdNrn. 33 f.; vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274 RdNrn. 66 f.; vom 27.3.2008 Az. 3 CE 08.352 RdNr. 34; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.05.2007, Az. 10 B 10318/07, RiA 2008, 31, m.w.N.).

    Unter Umständen kann anhand von solchen, besonders bedeutsamen Kriterien, die in einem lediglich beschreibenden Anforderungsprofil enthalten sind, ein Beurteilungsrückstand aufgeholt (vgl. BayVGH vom 16.9.2011, Az. 3 CE 11.1132, RdNr. 26; BayVGH vom 25.5.2011, Az. 3 CE 11.605, RdNr. 32 - jeweils ) oder sogar ein Vorsprung des zunächst (namentlich auf Grund der dienstlichen Beurteilungen) zurückliegenden Bewerbers (Überkompensation) begründet werden (vgl. BVerwG vom 25.10.2011, Az. 2 VR 4/11, RdNr. 18; BayVGH vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274, RdNr. 68; OVG Sachsen vom 15.8.2011, Az. 2 B 93/11 RdNr. 24 - jeweils ).

  • VG Würzburg, 25.02.2011 - W 1 E 10.1375

    Vizepräsident des Verwaltungsgerichts; Bewerberverfahrensanspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675
    Das Verwaltungsgericht lehnte im Verfahren Az. W 1 E 10.1375 den Antrag nach § 123 VwGO ab.

    Ein solcher Grund liegt insbesondere nicht darin, dass Richter ... in seiner Eigenschaft als gewähltes Mitglied des Präsidialrats an der dem laufenden Verfahren vorangegangen, überholten Auswahlentscheidung (für die Besetzung des Amts des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Würzburg, 1. Ausschreibung vom 15.1.2010, Auswahlvermerk vom 6.10.2010; Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 25.2.2011 Az. W 1 E 10.1375; Beschwerdeentscheidung des erkennenden Senats ohne Mitwirkung des Richters ... vom 25.5.2011) gemäß Art. 38 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 i.V.m. Art. 35 Abs. 1 Nr. 1, Art. 43 Abs. 4 Sätze 1 und 2 BayRiG mitgewirkt hat.

  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

  • OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08

    Konkurrentenstreit; Zwischenregelung (Hängebeschluss); langjährige Erfahrung

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 5 ME 390/03

    Bindung des Dienstherrn für die Dauer des Auswahlverfahrens an die mit der

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2006 - 5 ME 219/06

    Voraussetzungen für den Abruch eines Besetzungsverfahrens durch eine Behörde und

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2009 - 5 LA 142/07

    Bedeutung von Vorbeurteilungen im Rahmen der Auswahl unter Beförderungsbewerbern;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten; Einbeziehung des Anforderungsprofils bei

  • OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 BS 48/05

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Leistungskriterium,

  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B 93/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung eines richterlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.06.1999 - 3 M 17/99

    Grundsatz der Bestenauslese; Beförderungsstelle; Vorwegbeteiligung; Personalrat;

  • OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05

    Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle

  • OVG Thüringen, 30.03.2007 - 2 EO 729/06

    Recht des öffentlichen Dienstes ; Konkurrentenstreitverfahren um Stelle eines

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
  • VGH Bayern, 13.06.2007 - 3 CE 07.807

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 3 CE 07.1884

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

  • VGH Bayern, 11.05.2009 - 3 CE 09.596

    Dienstpostenbesetzung; beschreibendes oder konstitutives Anforderungsprofil;

  • VGH Bayern, 18.02.2011 - 3 CE 10.2443

    Beamtenrecht

  • VGH Bayern, 08.07.2011 - 3 CE 11.859

    Umfang des vorläufigen Rechtsschutzes bei Abbruch des

  • VGH Bayern, 16.08.2011 - 3 CE 11.897

    Beamtenrecht Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

  • VGH Bayern, 16.04.2012 - 3 CE 11.2534

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Stellvertretung der Referatsleitung

  • VGH Bayern, 25.09.2007 - 3 CE 07.1954
  • BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79

    Verfahren über den Widerruf der Approbation - Gesetzlicher Ausschluss eines

  • VG Würzburg, 14.03.2012 - W 1 E 12.14

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vizepräsident eines

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2469

    Dienstliche Beurteilung als Grundlage für Auswahlentscheidung

    Der Dienstherr bestimmt primär im Rahmen seines organisatorischen Ermessens, welche Eignungsvoraussetzungen (Anforderungsprofil) der zukünftige Stelleninhaber erfüllen muss (BVerwG v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - juris Rn. 27 ff.; BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 76 ff.).

    Soweit der Stellenbesetzung kein besonderes Anforderungsprofil zu Grunde liegt, sind Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber um eine Beförderungsstelle in erster Linie anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhenden dienstlichen Beurteilungen vorzunehmen, da sie den gegenwärtigen bzw. zeitnah zurückliegenden Leistungsstand abbilden und somit am besten als Grundlage für die Prognose dafür dienen können, welcher der Konkurrenten die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird (st. Rspr., vgl. BVerfGE v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 12; v. 4.10.2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 12; BVerwG v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 - juris Rn. 15; v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 - juris Rn. 12; v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46; v. 30.6.2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15; v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - juris Rn. 23; v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - juris Rn. 15; v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 24; BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 108; v. 17.4.2013 - 6 CE 13.119 - juris Rn. 11; ebenso die h.M., siehe etwa Zängl in: Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 9 BeamtStG Rn. 127 und Art. 16 LlbG Rn. 17; Keck/Puchta/Konrad, Laufbahnrecht in Bayern, Art. 16 LlbG Rn. 11; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Auflage, § 3 Rn. 69; Bodanowitz in: Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 3. Auflage, B Rn. 87).

    Jedoch ist darauf zu achten, dass die bei dem Vergleich der Konkurrenten zugrunde gelegten Beurteilungen untereinander vergleichbar sind; dies ist in der Regel der Fall, wenn diese Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind (BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 108).

    Bei gleichem Gesamturteil hat der Dienstherr die Beurteilungen zunächst umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (sog. Binnendifferenzierung bzw. innere Ausschöpfung, BVerwG v. 27.2.2003 - 1 C 16.02 - juris Rn. 13; BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 115).

    Bei einer im Wesentlichen gleichen Beurteilungslage kann der Dienstherr die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen treffen (BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 108).

    Dies hat die einschränkende Folge, dass ein Vergleich der Bewerber im Hinblick auf das Anforderungsprofil im Wesentlichen zunächst auf der Grundlage der aktuellen dienstlichen Beurteilungen und erst dann aufgrund sonstiger Umstände durchzuführen ist, wenn nach dem Anforderungsprofil Fähigkeiten und Eigenschaften zu erfüllen sind, die durch die dienstlichen Beurteilungen nicht erfasst werden (BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 113; OVG Schleswig v. 1.6.1999 - 3 M 17/99 - juris Rn. 80).

    Diese Anforderungen zeigen, worauf es der Antragsgegnerin bei der Besetzung der Stelle ankommt, und informieren die Bewerber über den Dienstposten und die auf sie zukommenden Aufgaben, stellen aber keine besondere Qualifikation im Sinne eines konstitutiven Anforderungsprofils auf mit der Folge, dass nur Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sich auch um die Stelle bewerben können (vgl. BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 76 ff.).

    Danach bestand - wovon im Übrigen auch die Antragsgegnerin ausgegangen ist - trotz vergleichbarer Verwendungseignung kein Beurteilungsgleichstand, da der Antragsteller als in einem höheren Statusamt befindlicher Beamter grundsätzlich höhere Anforderungen zu erfüllen hat (BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 108).

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

    Der Dienstherr bestimmt primär im Rahmen seines organisatorischen Ermessens, welche Eignungsvoraussetzungen (Anforderungsprofil) der zukünftige Stelleninhaber erfüllen muss (BVerwG v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - juris Rn. 27 ff.; BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 76 ff.).

    Soweit der Stellenbesetzung kein besonderes Anforderungsprofil zu Grunde liegt, sind Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber um eine Beförderungsstelle in erster Linie anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhenden dienstlichen Beurteilungen vorzunehmen, da sie den gegenwärtigen bzw. zeitnah zurückliegenden Leistungsstand abbilden und somit am besten als Grundlage für die Prognose dafür dienen können, welcher der Konkurrenten die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird (st. Rspr., vgl. BVerfGE v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 12; v. 4.10.2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 12; BVerwG v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 - juris Rn. 15; v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 - juris Rn. 12; v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46; v. 30.6.2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15; v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - juris Rn. 23; v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - juris Rn. 15; v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 24; BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 108; v. 17.4.2013 - 6 CE 13.119 - juris Rn. 11; ebenso die h.M., siehe etwa Zängl in: Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 9 BeamtStG Rn. 127 und Art. 16 LlbG Rn. 17; Keck/Puchta/Konrad, Laufbahnrecht in Bayern, Art. 16 LlbG Rn. 11; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Auflage, § 3 Rn. 69; Bodanowitz in: Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 3. Auflage, B Rn. 87).

    Jedoch ist darauf zu achten, dass die bei dem Vergleich der Konkurrenten zugrunde gelegten Beurteilungen untereinander vergleichbar sind; dies ist in der Regel der Fall, wenn diese Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind (BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 108).

    Bei gleichem Gesamturteil hat der Dienstherr die Beurteilungen zunächst umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (sog. Binnendifferenzierung bzw. innere Ausschöpfung, BVerwG v. 27.2.2003 - 1 C 16.02 - juris Rn. 13; BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 115).

    Bei einer im Wesentlichen gleichen Beurteilungslage kann der Dienstherr die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen treffen (BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 108).

    Dies hat die einschränkende Folge, dass ein Vergleich der Bewerber im Hinblick auf das Anforderungsprofil im Wesentlichen zunächst auf der Grundlage der aktuellen dienstlichen Beurteilungen und erst dann aufgrund sonstiger Umstände durchzuführen ist, wenn nach dem Anforderungsprofil Fähigkeiten und Eigenschaften zu erfüllen sind, die durch die dienstlichen Beurteilungen nicht erfasst werden (BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 113; OVG Schleswig v. 1.6.1999 - 3 M 17/99 - juris Rn. 80).

    Diese Anforderungen zeigen, worauf es der Antragsgegnerin bei der Besetzung der Stelle ankommt, und informieren die Bewerber über den Dienstposten und die auf sie zukommenden Aufgaben, stellen aber keine besondere Qualifikation im Sinne eines konstitutiven Anforderungsprofils auf mit der Folge, dass nur Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sich auch um die Stelle bewerben können (vgl. BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 76 ff.).

  • VG München, 22.03.2024 - M 5 E 23.5825

    Stellenbesetzung, Einstweilige Anordnung, Anordnungsanspruch, Fortsetzung des

    Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung von Bewerbern um eine Beförderungsstelle sind in erster Linie auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen zu stützen, denn sie bilden den gegenwärtigen bzw. zeitnah zurückliegenden Stand ab und können somit am besten als Grundlage für die Prognose dafür dienen, welcher der Konkurrenten die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird (BVerwG, B.v. 27.9.2011 - 2 VR 3/11 - NVwZ-RR 2012, 71; vgl. zum Ganzen auch: BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris; VG München, B.v. 26.10.2012 - M 5 E 12.3882 - juris; B.v. 24.10.2012 - M 5 E 12.2637 - juris).

    Bei einer im Wesentlichen gleichen Beurteilungslage kann der Dienstherr die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen treffen (BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 108).

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