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   BVerwG, 12.09.1980 - 7 C 23.79   

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BVerwG, 12.09.1980 - 7 C 23.79 (https://dejure.org/1980,709)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1980 - 7 C 23.79 (https://dejure.org/1980,709)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1980 - 7 C 23.79 (https://dejure.org/1980,709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Bundespost zur Zusammenlegung von Fernmelde-Ortsnetzen - Ermessensfehlerfreie Ausübung der Organisationsbefugnisse zur Ausgestaltung des öffentlichen Fernsprechnetzes durch die Bundespost - Kriterien für die Einteilung und Abgrenzung von Ortsnetzen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis der Gemeinde gegen die Ablehnung des Zusammenschlusses mehrerer das Gemeindegebiet betreffenden Ortsnetze durch die Deutsche Bundespost

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2075
  • DVBl 1981, 218
  • DÖV 1981, 380
  • BayVBl 1981, 185
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1980 - 7 C 23.79
    Von der drittbegünstigenden Natur der Ortsnetzeinteilungs- und -abgrenzungsbestimmungen ist der erkennende Senat bereits in seiner Rechtsprechung zu der - durch die Fernmeldeordnung abgelösten - Fernsprechordnung vom 24. November 1939 ausgegangen, unter deren Geltung Ortsnetze nach näherer Regelung durch eine Ausführungsbestimmung zu § 1 Abs. 3 der Fernsprechordnung (Ausführungsbestimmungen des Reichspostministers zur Fernsprechordnung vom 24. November 1939 - ABl. S. 913) einzuteilen und abzugrenzen waren (BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [5 ff.]).

    Der einzelne Fernsprechteilnehmer kann zwar auf Grund seines Teilnehmerverhältnisses beanspruchen, nicht ermessensmißbräuchlich von einem Ortsnetz an ein anderes Ortsnetz umgeschaltet zu werden (BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [3]), so daß ihm - positiv gewendet - auch ein Anschluß an das "richtige" Ortsnetz zusteht.

  • BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 42.78

    Beseitigung der Verschuldensfeststellung - Seeamts-Spruch - Bundesoberseeamt -

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1980 - 7 C 23.79
    Wäre eine solche die Zusammenlegungsmaßnahme tragende Verwaltungsentscheidung nicht erforderlich, so wäre die Klage als allgemeine, auf Verurteilung zur Ortsnetzzusammenschließung gerichtete Leistungsklage statthaft, die im übrigen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie die Verpflichtungsklage der soeben erörterten und bejahten Klagebefugnis in Form einer möglichen Rechtsbeeinträchtigung der Klägerin bedarf (vgl. Urteil des Senatsvom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 42.78 - [MDR 1980, 782 = Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 78]).
  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85

    Rechtsschutz

    Der erkennende Senat hat in bezug auf das Fernsprechnetz entschieden, daß ortsnetzorganisatorische Maßnahmen der Bundespost, die ihr als Trägerin des Fernmeldewesens obliegen, zugleich die örtlichen Angelegenheiten der von der Ortsnetzgestaltung berührten Gemeinden betreffen und damit Auswirkungen auf den verfassungsrechtlich durch die Selbstverwaltungsgarantie zugunsten der Gemeinden besonders geschützten Bereich haben (Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 7 C 23.79 - NJW 1981, 2075 = DÖV 1981, 380).

    Ebenso ist es ständige Rechtsprechung, daß die Gemeinden bei einer derartigen Berührung ihres Selbstverwaltungsbereichs eine ermessenfehlerfreie Abwägung ihrer zu ihrem Wirkungsbereich gehörenden Belange beanspruchen können (vgl. die erwähnten Entscheidungen BVerwGE 31, 263 ; DVBl. 1969, 362 ; Archiv PF 1977, 56 ; NJW 1981, 2075; ferner Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 100.74 - BVerwGE 52, 237 ; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 ).

  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    28 Abs. 2 GG gewährleistet der Gemeinde die Wahrung des Wohls ihrer Einwohner nicht schlechthin, sondern allein insoweit, als es um die Wahrnehmung der "im Rahmen der Gesetze" bestimmten eigenen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft geht (vgl. Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 7 C 23.79 - in DVBl. 1981, 218 [219] = NJW 1981, 2075).
  • VG Stuttgart, 22.05.2005 - 16 K 1120/05

    Feinstaubbelastung; Anspruch von Straßenanwohnern auf Erlass eines

    Diese Zielsetzung des § 42 II VwGO ist auf allgemeine Leistungsklagen ohne weiteres übertragbar (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 12.9.1980, NJW 1981, 2075 = DVBl 1981, 218; BVerwG, Beschl. vom 5.2.1992, NVwZ-RR 1992, 371 = DÖV 1992, 536).
  • VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
    Darüber hinaus könnte der Klägerin kein Anspruch auf passiven Schallschutz zustehen, da sie insoweit nicht Sachwalterin der Interessen ihrer Bürger ist (vgl. BVerwG vom 12.9.1980 DVBl 1981, 218 [BVerwG 12.09.1980 - BVerwG 7 C 23.79] ; vom 29.6.1983 NVwZ 1983, 610).
  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85

    Fernmeldeordnung - Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden - Nahdienst

    Man mag das Streben nach Erreichbarkeit aller Fernsprechteilnehmer im Gemeindegebiet zu Ortsgesprächsgebühren noch zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft rechnen, wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 7 C 23.79 - (DVBl. 1981, 218 = DÖV 1981, 380 = NJW 1981, 2075) ausgeführt hat.
  • BVerwG, 30.07.1982 - 7 C 102.82
    a) Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistet der Gemeinde die Wahrung des Wohls ihrer Einwohner nicht schlechthin, sondern allein insoweit, als es um die Wahrnehmung der "im Rahmen der Gesetze" bestimmten eigenen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft geht (vgl. Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 7 C 23.79 - in DVBl. 1981, 218 [219] = NJW 1981, 2075 ).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 C 62.79

    Fernsprechwesen - Bundespost - Teilnehmereinrichtungen - Private

    (BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [3]; zur Klagebefugnis gegen Ortsnetzmaßnahmen vgl. ferner Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 7 C 23.79 - (NJW 1981, 2075 [BVerwG 12.09.1980 - 7 C 23/79] = DVBl. 1981, 218 = BayVBl. 1981, 185 = APF 1981, 216 = Buchholz 442.071 Fernmeldeordnung § 2 Nr. 1)).
  • VG Schleswig, 14.06.2004 - 14 A 424/01
    Dass aber Gemeinden Gesundheitsbeeinträchtigungen ihrer Bürger als eigene Rechtsverletzung geltend machen können, wird überwiegend abgelehnt, weil sie nicht als Sachwalter ihrer Einwohner deren Individualinteressen wahrzunehmen haben (BVerfG, BayVBl. 1981, 185; BVerfGE 84, 209, 213, BauR 1995, 802, 804; BVerwG, NVwZ 1993, 884, 886; OVG Koblenz, NVwZ 1987, 71 und Urteil vom 29.7.1999 - 1 A 11871/98 - VGH Mannheim, NVwZ 1995, 1017; VGH München, DVBl. 1979, 673, 678 f. und DÖV 1986, 208; Johlen, DÖV 1989, 204, 206; ders., DVBl. 1989, 287, 290).
  • BVerwG, 27.05.1987 - 7 B 130.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ermessensausübung

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. September 1980 - BVerwG 7 C 23.79 - (NJW 1981, 2075 [BVerwG 12.09.1980 - 7 C 23/79]) geltend macht, fehlt es an der erforderlichen Darlegung, inwiefern das Berufungsgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der zu einem in jenem Urteil enthaltenen Rechtssatz in Widerspruch steht.
  • VG München, 15.05.2014 - M 11 K 13.5213

    Werbeanlagensatzung Markt ...; Straßenverkehrsgefährdung; gemeindliches

    Eine mögliche Rechtsverletzung kommt daher grundsätzlich nur bei Aufgaben der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis in Betracht (grundlegend BVerwG, Urt.v.12.9.1980 - 7 C 23.79 -, DVBl. 1981, 218 (219) = NJW 1981, 2075).
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