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   BVerwG, 02.08.1984 - 7 B 129.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4251
BVerwG, 02.08.1984 - 7 B 129.84 (https://dejure.org/1984,4251)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1984 - 7 B 129.84 (https://dejure.org/1984,4251)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1984 - 7 B 129.84 (https://dejure.org/1984,4251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Obliegenheit eines Prüflings zur unverzüglichen Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit - Frage der unerkannten Prüfungsunfähigkeit - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1985, 26
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.02.1980 - 7 B 232.79

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1984 - 7 B 129.84
    Die Beschwerde meint, das Berufungsurteil weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1980 - BVerwG 7 B 232.79 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 125) ab, dem der Gedanke zugrunde liege, daß eine nachträgliche Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit dann nicht ausgeschlossen sei, wenn der Prüfling sich infolge einer krankheitsbedingten Fehleinschätzung seiner Prüfungsfähigkeit zum Prüfungsantritt entschlossen habe.
  • BVerwG, 17.01.1984 - 7 B 29.83

    Chancengleichheit im Prüfungsrecht - Ausschlussfrist - Prüfungsunfähigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1984 - 7 B 129.84
    Mit ihr steht auch die Auffassung des Berufungsgerichts in Einklang, daß es darauf ankommt, ob der Prüfling seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die ihn prüfungsunfähig machen, erkennt, nicht aber darauf, ob er seinen gesundheitlichen Zustand begrifflich als einen solchen der Prüfungsunfähigkeit erfaßt (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1984 - BVerwG 7 B 29.83 - BayVBl. 1984, 247).
  • BVerwG, 25.01.2018 - 6 B 36.17

    Rücktritt von abgelegten Prüfungen wegen Erkrankung; Unverzüglichkeit;

    Ob der Prüfling die Art seiner Erkrankung richtig einordnen konnte und ob er die Erkrankungssymptome richtig gedeutet hat, ist unerheblich (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 und vom 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442 ; Beschlüsse vom 17. Januar 1984 - 7 B 29.83 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 190 S. 170 f., vom 2. August 1984 - 7 B 129.84 - BayVBl. 1985, 26, vom 3. Januar 1994 - 6 B 57.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 327 S. 2 f. und vom 22. September 1993 - 6 B 36.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 318).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2012 - 14 A 2325/11

    Nach Prüfungsabschluss ist an die Unverzüglichkeit der Geltendmachung einer

    BVerwG, Beschlüsse vom 2.8.1984 - 7 B 129/84 -, BayVBI 1985, 26, vom 22.9.1993 - 6 B 36.93 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 318 und Urteil vom 15.12.1993 - 6 C 28.92 -, NVwZ-RR 1994, 442 (444).
  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Das Rechtsmittel kann vielmehr gerade darauf gestützt werden, die Vorinstanz habe zu Unrecht die Erledigung der Hauptsache angenommen oder der Beschwerdeführer habe keine Gelegenheit erhalten, sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (vgl. BGH FamRZ 1978, 396; BayObLGZ 1990, 326f.; BayObLG BayVBl. 1985, 26f.; BayObLG WuM 1992, 644).
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