Rechtsprechung
BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung einer eA wegen Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Wahlangelegenheit
- Judicialis
§ 32 Abs. 1 BVerfGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32 Abs. 1
Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayVBl 1999, 46
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvE 13/90
Anfechtung einer Entscheidung des Bundeswahlausschusses wegen Nichtzulassung …
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr).Die Anerkennung als Partei durch den Bundeswahlausschuß gemäß § 18 Abs. 4 Nr. 2 BWahlG gehört im Sinne des § 49 BWahlG zu den sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehenden Einzelentscheidungen (BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).
- BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86
Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr).Die Anerkennung als Partei durch den Bundeswahlausschuß gemäß § 18 Abs. 4 Nr. 2 BWahlG gehört im Sinne des § 49 BWahlG zu den sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehenden Einzelentscheidungen (BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).
- BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr).
- BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62
Zuständigkeit des Dreier-Ausschusses für die Entscheidung über einstweilige …
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
Gemäß der Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ) ist für deren Erlaß im Verfassungsbeschwerde-Verfahren jedoch kein Raum, wenn davon auszugehen ist, daß die - noch zu erhebende - Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 ; stRspr). - BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen - …
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
Gemäß der Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ) ist für deren Erlaß im Verfassungsbeschwerde-Verfahren jedoch kein Raum, wenn davon auszugehen ist, daß die - noch zu erhebende - Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 ; stRspr). - BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63
Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr). - BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60
Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr). - BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
Rasterfahndung
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
Gemäß der Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ) ist für deren Erlaß im Verfassungsbeschwerde-Verfahren jedoch kein Raum, wenn davon auszugehen ist, daß die - noch zu erhebende - Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 ; stRspr). - BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62
Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr).
- BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen …
Gleiches gilt für Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als Partei im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 bis 4 BWahlG, weil damit - für die anderen Wahlorgane bindend - über das Recht der betreffenden Vereinigung zur Einreichung von Landeslisten entschieden wird (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ff. ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl 1999, S. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...];… Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 7). - OVG Hamburg, 07.12.2004 - 3 Bs 531/04
Studierendenparlament; Wahlverfahren; Wahlanfechtung; Unterscheidbarkeit …
Der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für Wahlangelegenheiten formulierte Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschl. v. 11.8.1998, BayVBl 1999 S. 46 m.w.N.), gilt nicht ohne weiteres auch für Wahlen innerhalb von Körperschaften auf satzungsrechtlicher Grundlage.Auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach in Wahlangelegenheiten der Grundsatz gilt, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. z.B. BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschl. v. 11.8.1998, BayVBl 1999 S. 46 m.w.N.), hat, soweit ersichtlich, nur solche Wahlen, insbesondere Bundestagswahlen, im Blick.
- VGH Bayern, 10.05.2021 - 2 N 19.1690
Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan für ein interkommunales …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 18.10.2018 - 10 B 6.15 - juris; U.v. 3.7.1998 - 4 CN 5.97 - NVwZ 1999, 407; BayVGH, U.v. 16.6.1997 - 14 N 94.2157 - BayVBl 1999, 46) geklärt, dass Aufgaben der Bauleitplanung auch nach Vorschriften außerhalb des Baugesetzbuchs auf nach Landesrecht gegründete Zweckverbände übertragen werden können.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 15 A 2413/11
Anforderungen an die Klagebefugnis im kommunalen Wahlprüfungsverfahren; …
Daher sind Entscheidungen und Maßnahmen, die sich - wie hier - unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren anfechtbar, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl. 1999, 46; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. November 2011 15 B 1427/11 -, und vom 9. Februar 2011 - 15 B 1795/10 - NWVBl. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 15 B 1427/11
Vorläufige Vorwegnahme des Ergebnisses einer bestandskräftigen …
vgl. für das Bundeswahlrecht BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl. 1999, 46. - OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2007 - 4 O 87/07
Zur Einschränkung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes im …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt in Wahlangelegenheiten allgemein der Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfG, Beschl. v. 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl 1999, 46 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 15 B 1795/10
Rechtsbehelf des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Fällen von …
vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl. 1999, 46. - OVG Thüringen, 18.09.2012 - 1 EN 335/12
Online-Wahlen an Hochschulen
Diesem Ziel liefen länger andauernde z. B. durch Wahlanfechtung entstehende Schwebezustände sichtlich zuwider, weil dadurch eine effektive Aufgabenwahrnehmung des gewählten Organs in der laufenden Wahlperiode in Frage gestellt wäre, weshalb die Rechtsprechung (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 23. November 2011 - 15 B 1427/11 - zit. n. juris, dort Rn. 3 ff. unter Bezug auf BVerfG, Kammerbeschl. v. 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl. 1999, 46) grundsätzlich keinen einstweiligen Rechtsschutz im Wahlprüfungsverfahren zulässt. - VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 85-IV-04 Für die Wahlen zum Sächsischen Landtag sehen Art. 45 SächsVerf, § 48 SächsWahlG und das Wahlprüfungsgesetz die grundsätzlich ausschließlich statthaften Rechtsbehelfe und Anfechtungsmöglichkeiten vor (vgl. zu Art. 41 GG: BVerfG, Beschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98).
- VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 83-IV-04 Für die Wahlen zum Sächsischen Landtag sehen Art. 45 SächsVerf, § 48 SächsWahlG und das Wahlprüfungsgesetz die grundsätzlich ausschließlich statthaften Rechtsbehelfe und Anfechtungsmöglichkeiten vor (vgl. zu Art. 41 GG: BVerfG, Beschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98).
- VG Köln, 28.02.2008 - 4 L 250/08
Neuwahl eines Bürgermeisters in Meckenheim darf stattfinden
- VG Berlin, 10.07.2014 - 12 L 378.14
Vorläufige Untersagung der Konstituierung des Fakultätsrates
- VG Düsseldorf, 04.12.2014 - 7 L 2914/14
Einlegung von Rechtsmitteln im Zusammenhang mit der Wahl zu den Zahnärztekammern
- VG Berlin, 13.03.2009 - 3 L 21.09
Schulrecht: Rechtsschutzbedürfnis für das Begehren, eine Elternversammlung zur …
Rechtsprechung
VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
- VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2541
- VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.3136
- BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97
Papierfundstellen
- BayVBl 1999, 46
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen dafür entscheidet, den einen zu bevorzugen und damit notwendig den anderen zurückzustellen (vgl. BVerwGE 34, 301/309; 45, 309/315). - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen dafür entscheidet, den einen zu bevorzugen und damit notwendig den anderen zurückzustellen (vgl. BVerwGE 34, 301/309; 45, 309/315). - BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur …
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
Dem Allgemeinwohlerfordernis (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG ) wird die Entwicklungssatzung angesichts ihrer enteignungsrechtlichen Vorwirkung nur gerecht, wenn nicht nur ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten zu decken ist, sondern auch das Gebot der gerechten Abwägung beachtet ist (vgl. zum Fachplanungsrecht BVerwGE 71, 166 ; BVerwGE 85, 44; BVerwG vom 6.12.1985 UPR 1986, 143 ).
- BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68
Rückenteignung
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
Der Gesetzgeber hat in § 169 Abs. 1 Nr. 6 BauGB i.V. mit § 164 Abs. 5 BauGB den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Rückenteignung bei Wegfall des Enteignungsgrundes (s. BVerfGE 38, 175 ) berücksichtigt. - BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89
Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung - …
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
Dem Allgemeinwohlerfordernis (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG ) wird die Entwicklungssatzung angesichts ihrer enteignungsrechtlichen Vorwirkung nur gerecht, wenn nicht nur ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten zu decken ist, sondern auch das Gebot der gerechten Abwägung beachtet ist (vgl. zum Fachplanungsrecht BVerwGE 71, 166 ; BVerwGE 85, 44; BVerwG vom 6.12.1985 UPR 1986, 143 ). - BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82
Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
Dem Allgemeinwohlerfordernis (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG ) wird die Entwicklungssatzung angesichts ihrer enteignungsrechtlichen Vorwirkung nur gerecht, wenn nicht nur ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten zu decken ist, sondern auch das Gebot der gerechten Abwägung beachtet ist (vgl. zum Fachplanungsrecht BVerwGE 71, 166 ; BVerwGE 85, 44; BVerwG vom 6.12.1985 UPR 1986, 143 ). - VerfGH Bayern, 27.09.1995 - 18-VII-94
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
Bei der gebotenen Abwägung kann sich nach Art. 141 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 BV im Einzelfall sogar die Verpflichtung der Gemeinde ergeben, bei ihrer Planungsentscheidung Kompensationsmaßnahmen i.S. von § 8 a Abs. 1 BNatSchG durchzuführen (vgl. BayVerfGH vom 27.9.1995 BayVBl 1996, 18/21). - OVG Berlin, 26.01.1996 - 2 A 9.92
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
Es handelt sich zwar nicht um einen Rechtsstreit über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechts an einem Grundstück, aber die Antragstellerin zu 2 hatte bei Antragstellung ihre Antragsbefugnis aus dem Eigentum an den Grundstücken abgeleitet (vgl. OVG Berlin vom 26.1.1996 NVwZ 1997, 506 ). - BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79
Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
Allerdings sei deshalb bei der Prüfung, ob das Wohl der Allgemeinheit die Entwicklungsmaßnahme erfordere, bereits in Rechnung zu stellen, daß im Grundsatz alle unbebauten Grundstücke des Entwicklungsbereichs in das Eigentum der Gemeinde überführt werden sollen (BVerwG vom 15.1.1982 NJW 1982, 2787 = DVBl 1982, 537/539). - BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85
Boxberg
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
Dies ist vor allem dann zu beachten, wenn die Enteignung zugunsten privater Dritter durchgeführt wird (BVerfGE 74, 264/286 f. -"Boxberg-Entscheidung"). - BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
- BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97
Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark …
VGH München vom 16.06.1997 - Az.: VGH 14 N 94.2157, 14 N 94.2541 und 14 N 94.3136 -.BVerwG 4 CN 5.97 VGH 14 N 94.2157 14 N 94.2541 und 14 N 94.3136.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2003 - 10a D 124/01 vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2002 - 1 BvR 390/01 - , DVBl 2002, 1467; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 CN 7.01 -, ZfBR 2003, 483 und Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 -, BRS 60 Nr. 229; OVG NRW, Urteil vom 8. April 2002 - 7a D 213/97.NE - und Urteil vom 1. Dezember 1997 - 10a D 62/94.NE -, DVBl. 1998, 351; BayVGH, Urteil vom 16. Juni 1997 - 14 N 94.2157 u.a. -, BayVBl. 1999, 46.
- VGH Bayern, 10.05.2021 - 2 N 19.1690
Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan für ein interkommunales …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 18.10.2018 - 10 B 6.15 - juris; U.v. 3.7.1998 - 4 CN 5.97 - NVwZ 1999, 407; BayVGH, U.v. 16.6.1997 - 14 N 94.2157 - BayVBl 1999, 46) geklärt, dass Aufgaben der Bauleitplanung auch nach Vorschriften außerhalb des Baugesetzbuchs auf nach Landesrecht gegründete Zweckverbände übertragen werden können. - VGH Baden-Württemberg, 21.10.1997 - 8 S 1897/96
Normenkontrolle einer Satzung über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme - …
Soweit ersichtlich wird die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften in §§ 165 ff. BauGB auch von allen anderen damit bereits befaßten Oberverwaltungsgerichten bejaht (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 4.2.1997, BauR 1997, 620; Bayerischer VGH, Urt. v. 16.6.1997 - 14 N 94.2157 u.a -, Umdruck S. 21 ff.;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.3.1995 - 1 C 11056/94 - in juris).