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   BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98   

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BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98 (https://dejure.org/1998,2082)
BVerfG, Entscheidung vom 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98 (https://dejure.org/1998,2082)
BVerfG, Entscheidung vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 (https://dejure.org/1998,2082)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • BayVBl 1999, 46
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvE 13/90

    Anfechtung einer Entscheidung des Bundeswahlausschusses wegen Nichtzulassung

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
    In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr).

    Die Anerkennung als Partei durch den Bundeswahlausschuß gemäß § 18 Abs. 4 Nr. 2 BWahlG gehört im Sinne des § 49 BWahlG zu den sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehenden Einzelentscheidungen (BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).

  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
    In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr).

    Die Anerkennung als Partei durch den Bundeswahlausschuß gemäß § 18 Abs. 4 Nr. 2 BWahlG gehört im Sinne des § 49 BWahlG zu den sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehenden Einzelentscheidungen (BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).

  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
    In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62

    Zuständigkeit des Dreier-Ausschusses für die Entscheidung über einstweilige

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
    Gemäß der Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ) ist für deren Erlaß im Verfassungsbeschwerde-Verfahren jedoch kein Raum, wenn davon auszugehen ist, daß die - noch zu erhebende - Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
    Gemäß der Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ) ist für deren Erlaß im Verfassungsbeschwerde-Verfahren jedoch kein Raum, wenn davon auszugehen ist, daß die - noch zu erhebende - Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63

    Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
    In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
    In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
    Gemäß der Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ) ist für deren Erlaß im Verfassungsbeschwerde-Verfahren jedoch kein Raum, wenn davon auszugehen ist, daß die - noch zu erhebende - Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
    In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09

    Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen

    Gleiches gilt für Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als Partei im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 bis 4 BWahlG, weil damit - für die anderen Wahlorgane bindend - über das Recht der betreffenden Vereinigung zur Einreichung von Landeslisten entschieden wird (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ff. ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl 1999, S. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 07.12.2004 - 3 Bs 531/04

    Studierendenparlament; Wahlverfahren; Wahlanfechtung; Unterscheidbarkeit

    Der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für Wahlangelegenheiten formulierte Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschl. v. 11.8.1998, BayVBl 1999 S. 46 m.w.N.), gilt nicht ohne weiteres auch für Wahlen innerhalb von Körperschaften auf satzungsrechtlicher Grundlage.

    Auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach in Wahlangelegenheiten der Grundsatz gilt, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. z.B. BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschl. v. 11.8.1998, BayVBl 1999 S. 46 m.w.N.), hat, soweit ersichtlich, nur solche Wahlen, insbesondere Bundestagswahlen, im Blick.

  • VGH Bayern, 10.05.2021 - 2 N 19.1690

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan für ein interkommunales

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 18.10.2018 - 10 B 6.15 - juris; U.v. 3.7.1998 - 4 CN 5.97 - NVwZ 1999, 407; BayVGH, U.v. 16.6.1997 - 14 N 94.2157 - BayVBl 1999, 46) geklärt, dass Aufgaben der Bauleitplanung auch nach Vorschriften außerhalb des Baugesetzbuchs auf nach Landesrecht gegründete Zweckverbände übertragen werden können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 15 A 2413/11

    Anforderungen an die Klagebefugnis im kommunalen Wahlprüfungsverfahren;

    Daher sind Entscheidungen und Maßnahmen, die sich - wie hier - unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren anfechtbar, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl. 1999, 46; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. November 2011 15 B 1427/11 -, und vom 9. Februar 2011 - 15 B 1795/10 - NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 15 B 1427/11

    Vorläufige Vorwegnahme des Ergebnisses einer bestandskräftigen

    vgl. für das Bundeswahlrecht BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl. 1999, 46.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2007 - 4 O 87/07

    Zur Einschränkung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes im

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt in Wahlangelegenheiten allgemein der Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfG, Beschl. v. 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl 1999, 46 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 15 B 1795/10

    Rechtsbehelf des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Fällen von

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl. 1999, 46.
  • OVG Thüringen, 18.09.2012 - 1 EN 335/12

    Online-Wahlen an Hochschulen

    Diesem Ziel liefen länger andauernde z. B. durch Wahlanfechtung entstehende Schwebezustände sichtlich zuwider, weil dadurch eine effektive Aufgabenwahrnehmung des gewählten Organs in der laufenden Wahlperiode in Frage gestellt wäre, weshalb die Rechtsprechung (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 23. November 2011 - 15 B 1427/11 - zit. n. juris, dort Rn. 3 ff. unter Bezug auf BVerfG, Kammerbeschl. v. 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl. 1999, 46) grundsätzlich keinen einstweiligen Rechtsschutz im Wahlprüfungsverfahren zulässt.
  • VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 85-IV-04
    Für die Wahlen zum Sächsischen Landtag sehen Art. 45 SächsVerf, § 48 SächsWahlG und das Wahlprüfungsgesetz die grundsätzlich ausschließlich statthaften Rechtsbehelfe und Anfechtungsmöglichkeiten vor (vgl. zu Art. 41 GG: BVerfG, Beschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98).
  • VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 83-IV-04
    Für die Wahlen zum Sächsischen Landtag sehen Art. 45 SächsVerf, § 48 SächsWahlG und das Wahlprüfungsgesetz die grundsätzlich ausschließlich statthaften Rechtsbehelfe und Anfechtungsmöglichkeiten vor (vgl. zu Art. 41 GG: BVerfG, Beschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98).
  • VG Köln, 28.02.2008 - 4 L 250/08

    Neuwahl eines Bürgermeisters in Meckenheim darf stattfinden

  • VG Berlin, 10.07.2014 - 12 L 378.14

    Vorläufige Untersagung der Konstituierung des Fakultätsrates

  • VG Düsseldorf, 04.12.2014 - 7 L 2914/14

    Einlegung von Rechtsmitteln im Zusammenhang mit der Wahl zu den Zahnärztekammern

  • VG Berlin, 13.03.2009 - 3 L 21.09

    Schulrecht: Rechtsschutzbedürfnis für das Begehren, eine Elternversammlung zur

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157   

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VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juni 1997 - 14 N 94.2157 (https://dejure.org/1997,6143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1999, 46
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen dafür entscheidet, den einen zu bevorzugen und damit notwendig den anderen zurückzustellen (vgl. BVerwGE 34, 301/309; 45, 309/315).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen dafür entscheidet, den einen zu bevorzugen und damit notwendig den anderen zurückzustellen (vgl. BVerwGE 34, 301/309; 45, 309/315).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Dem Allgemeinwohlerfordernis (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG ) wird die Entwicklungssatzung angesichts ihrer enteignungsrechtlichen Vorwirkung nur gerecht, wenn nicht nur ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten zu decken ist, sondern auch das Gebot der gerechten Abwägung beachtet ist (vgl. zum Fachplanungsrecht BVerwGE 71, 166 ; BVerwGE 85, 44; BVerwG vom 6.12.1985 UPR 1986, 143 ).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Der Gesetzgeber hat in § 169 Abs. 1 Nr. 6 BauGB i.V. mit § 164 Abs. 5 BauGB den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Rückenteignung bei Wegfall des Enteignungsgrundes (s. BVerfGE 38, 175 ) berücksichtigt.
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Dem Allgemeinwohlerfordernis (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG ) wird die Entwicklungssatzung angesichts ihrer enteignungsrechtlichen Vorwirkung nur gerecht, wenn nicht nur ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten zu decken ist, sondern auch das Gebot der gerechten Abwägung beachtet ist (vgl. zum Fachplanungsrecht BVerwGE 71, 166 ; BVerwGE 85, 44; BVerwG vom 6.12.1985 UPR 1986, 143 ).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Dem Allgemeinwohlerfordernis (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG ) wird die Entwicklungssatzung angesichts ihrer enteignungsrechtlichen Vorwirkung nur gerecht, wenn nicht nur ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten zu decken ist, sondern auch das Gebot der gerechten Abwägung beachtet ist (vgl. zum Fachplanungsrecht BVerwGE 71, 166 ; BVerwGE 85, 44; BVerwG vom 6.12.1985 UPR 1986, 143 ).
  • VerfGH Bayern, 27.09.1995 - 18-VII-94
    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Bei der gebotenen Abwägung kann sich nach Art. 141 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 BV im Einzelfall sogar die Verpflichtung der Gemeinde ergeben, bei ihrer Planungsentscheidung Kompensationsmaßnahmen i.S. von § 8 a Abs. 1 BNatSchG durchzuführen (vgl. BayVerfGH vom 27.9.1995 BayVBl 1996, 18/21).
  • OVG Berlin, 26.01.1996 - 2 A 9.92
    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Es handelt sich zwar nicht um einen Rechtsstreit über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechts an einem Grundstück, aber die Antragstellerin zu 2 hatte bei Antragstellung ihre Antragsbefugnis aus dem Eigentum an den Grundstücken abgeleitet (vgl. OVG Berlin vom 26.1.1996 NVwZ 1997, 506 ).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Allerdings sei deshalb bei der Prüfung, ob das Wohl der Allgemeinheit die Entwicklungsmaßnahme erfordere, bereits in Rechnung zu stellen, daß im Grundsatz alle unbebauten Grundstücke des Entwicklungsbereichs in das Eigentum der Gemeinde überführt werden sollen (BVerwG vom 15.1.1982 NJW 1982, 2787 = DVBl 1982, 537/539).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Dies ist vor allem dann zu beachten, wenn die Enteignung zugunsten privater Dritter durchgeführt wird (BVerfGE 74, 264/286 f. -"Boxberg-Entscheidung").
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

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