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   BVerwG, 09.05.2003 - 1 B 217.02, 1 PKH 35.02   

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BVerwG, 09.05.2003 - 1 B 217.02, 1 PKH 35.02 (https://dejure.org/2003,3133)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.2003 - 1 B 217.02, 1 PKH 35.02 (https://dejure.org/2003,3133)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 2003 - 1 B 217.02, 1 PKH 35.02 (https://dejure.org/2003,3133)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 86 Abs. 1
    Irak, Verletzung der Aufklärungspflicht, grundsätzliche Pflicht der Tatsachengerichte zur Berücksichtigung neuer Lageberichte.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 86 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Aufklärung der maßgeblichen politischen Verhältnisse in den Herkunftsstaaten durch die mit Asylsachen befassten Verwaltungsgerichte; Anforderungen an die Überprüfung der regelmäßig vom Auswärtigen Amt erstellten Lageberichte über die politischen Verhältnisse in den ...

  • Judicialis

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 86 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3 § 86 Abs. 1
    Irak-Frage, Verletzung der Aufklärungspflicht, grundsätzliche Pflicht der Tatsachengerichte zur Berücksichtigung neuer Lageberichte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 86
  • DVBl 2003, 1282
  • BayVBl 2004, 25
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 B 184.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gefahr der Verfolgung bei

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2003 - 1 B 217.02
    Zwar ist ein derartiger Fehler bei der Beweiswürdigung regelmäßig als materiellrechtlicher Mangel und nicht als Verfahrensmangel zu beurteilen (vgl. Beschluss vom 20. Februar 2003 - BVerwG 1 B 184.02 -).
  • BVerwG, 16.02.1999 - 9 B 1011.98
    Auszug aus BVerwG, 09.05.2003 - 1 B 217.02
    Der Senat bemerkt hierzu gleichwohl Folgendes: Die Rüge, das Berufungsgericht habe gegen die Verfahrensgarantien des § 130 a VwGO verstoßen und gleichzeitig den Anspruch der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, weil es erst etwa sechs Monate nach Ablauf der den Beteiligten gesetzten Äußerungsfrist zum vereinfachten Berufungsverfahren entschieden habe, ist unbegründet (vgl. hierzu z.B. Beschluss vom 16. Februar 1999 - BVerwG 9 B 1011.98 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 34 sowie Beschluss vom 30. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 393.00 - a.a.O., Nr. 52 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.2000 - 9 B 393.00

    Rüge des Grundsatzes auf rechtliches Gehör als Revisionszulassungsgrund - Recht

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2003 - 1 B 217.02
    Der Senat bemerkt hierzu gleichwohl Folgendes: Die Rüge, das Berufungsgericht habe gegen die Verfahrensgarantien des § 130 a VwGO verstoßen und gleichzeitig den Anspruch der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, weil es erst etwa sechs Monate nach Ablauf der den Beteiligten gesetzten Äußerungsfrist zum vereinfachten Berufungsverfahren entschieden habe, ist unbegründet (vgl. hierzu z.B. Beschluss vom 16. Februar 1999 - BVerwG 9 B 1011.98 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 34 sowie Beschluss vom 30. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 393.00 - a.a.O., Nr. 52 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2003 - 1 B 217.02
    Angesichts der ausführlichen Auseinandersetzung mit der Problematik im erstinstanzlichen Urteil hätte es zur Darlegung der tragenden Entscheidungsgründe wohl näherer Begründung durch das Berufungsgericht bedurft (vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50).
  • BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17

    Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Bei den von der Beschwerde aufgeführten, von den Klägern nicht durchweg in das Berufungsverfahren eingeführten Erkenntnisquellen handelt es sich im Übrigen auch nicht - wie bei den Lageberichten des Auswärtigen Amtes - um solche Quellen, die für die richterliche Aufklärung der maßgeblichen politischen Verhältnisse in den Herkunftsstaaten von zentraler Bedeutung sind, und bei deren Nichtheranziehung deshalb ein Aufklärungsmangel naheliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2003 - 1 B 217.02 - juris).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12

    Türkei; Yezide; Änderung der Sachlage; Erkenntnismittel; Beweisantrag;

    Zwar sind die mit Asylsachen befassten Gerichte grundsätzlich gehalten, sich von Amts wegen zu vergewissern, ob ein neuer Lagebericht zur Verfügung steht und asylrechtlich erhebliche Änderungen der politischen Verhältnisse in dem betreffenden Land beschreibt (Beschluss vom 9. Mai 2003 - BVerwG 1 B 217.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 329).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2004 - 13 A 1250/04

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische

    hierzu GK AsylVfG, Stand 9.2003, § 78 Rdn. 400, m. Rspr. d. BVerwG; ferner BVerwG, Urteil vom 30. Dezember 1997 - 11 B 3.97 -, NVwZ 1998, 634, und Beschluss vom 9. Mai 2003 - 1 B 217.02 -, InfAuslG 2003, 359.
  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

    Demgegenüber haben andere Oberlandesgerichte in Fällen, in denen sich die Hauptsache noch während des Beschwerdeverfahrens gegen die einstweilige Maßnahme erledigt hat, eine Entscheidung über die Erstattung der Kosten des Betroffenen im Rahmen der Entscheidung über die Beschwerde gegen die einstweilige Maßnahme für zulässig erachtet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.4.2003 - 3Z BR 68/03, FamRZ 2003, 1777 (Ls.) = BayVBl. 2004, 25, zitiert nach JURIS; OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 33 Wx 146/05, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; Thür.
  • OVG Sachsen, 10.11.2022 - 1 A 1081/17

    Afghanistan; Mitwirkungspflicht; soziale Gruppe; Unterschrift

    Ihnen kommt für die richterliche Aufklärung der maßgeblichen politischen Verhältnisse in den Herkunftsstaaten sogar eine zentrale Bedeutung zu (BVerwG, Beschl. v. 9. Mai 2003 - 1 B 217.02 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 5. Dezember 2017 - 1 B 131.17 -, juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2017 - A 11 S 2526/17

    Bedeutung des Konzepts der Glaubwürdigkeit im Asylprozess; keine Abweichung im

    Vielmehr sind die Verwaltungsgerichte grundsätzlich von Amts wegen gehalten, sich von Amts wegen zu vergewissern, ob ein neuer Lagebericht zur Verfügung steht und relevante Änderungen der Verhältnisse in dem betreffenden Land beschreibt (BVerwG, Beschluss vom 09.05.2003 - 1 B 217.02 -, InfAuslR 2003, 359).
  • BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 63.06

    Verletzung der Pflicht der Angabe der für die richterliche Überzeugung leitenden

    Die Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO verlangt in Erfüllung des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs zwar, dass in den Entscheidungsgründen die wesentlichen tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiedergegeben werden, die das Gericht bestimmt haben, die Voraussetzungen für seine Entscheidung als erfüllt anzusehen (vgl. etwa Beschluss vom 9. Mai 2003 BVerwG 1 B 217.02 juris unter Bezugnahme auf Beschluss vom 1. September 1997 BVerwG 8 B 144.97 Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50).
  • OVG Sachsen, 10.11.2022 - 1 A 1078/17

    Afghanistan; Religion; humanitäre Situation

    Ihnen kommt für die richterliche Aufklärung der maßgeblichen politischen Verhältnisse in den Herkunftsstaaten sogar eine zentrale Bedeutung zu (BVerwG, Beschl. v. 9. Mai 2003 - 1 B 217.02 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 5. Dezember 2017 - 1 B 131.17 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 17.12.2007 - 10 B 92.07

    Verfahrensrecht, Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht, Lageberichte,

    Die Verletzung dieser aus § 86 Abs. 1 VwGO folgenden Aufklärungspflicht begründet einen Verfahrensmangel nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (vgl. Beschluss vom 9. Mai 2003 BVerwG 1 B 217.02 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 329).
  • VGH Bayern, 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008

    Auskünfte des Auswärtigen Amts sind keine untauglichen oder unzuverlässigen

    Die Verwaltungsgerichte sind sogar gehalten, sich auf der Grundlage des jeweils aktuellsten Lageberichts ein Bild über die politischen Verhältnisse im Herkunftsland zu machen (BVerwG, B.v. 17.12.2007 - 10 B 92.07 - juris Rn. 1; B.v. 9.5.2003 - 1 B 217.02 - InfAuslR 2003, 359 = juris Rn. 2).
  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rahmen eines

  • BVerwG, 14.12.2006 - 1 B 257.06

    Zulässigkeit einer Aufklärungsrüge hinsichtlich der Verfolgungsgefahr im Irak

  • BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 121.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Darlegungsanforderungen bei der

  • BVerwG, 24.07.2003 - 1 B 352.02

    Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

  • BVerwG, 29.07.2003 - 1 B 282.02

    Irak, Interne Fluchtalternative, Existenzminimum, Auslegung, Beachtlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2022 - 9 A 432/21

    Berufung wegen Gehörsverletzung gegen Abschiebungsverfügung bei gerichtlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - 11 A 3773/04

    D (A), Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Sachaufklärungspflicht,

  • VGH Bayern, 06.08.2012 - 13a ZB 11.30344

    Asylrecht Irak; Yezide; Lagebericht; Aktualität der Erkenntnismittel

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