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   VGH Bayern, 02.08.2007 - 14 B 04.3576   

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https://dejure.org/2007,4634
VGH Bayern, 02.08.2007 - 14 B 04.3576 (https://dejure.org/2007,4634)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2007 - 14 B 04.3576 (https://dejure.org/2007,4634)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2007 - 14 B 04.3576 (https://dejure.org/2007,4634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung weiterer Reisekosten für eine dreitägige Unterrichtsveranstaltung trotz Abgabe einer Verzichtserklärung; Schulfahrten als besondere Form des Unterrichts der Bildung und Erziehung; Fürsorgepflicht als Hauptleistungspflicht eines Dienstherrn; Qualifiziertes ...

  • Judicialis

    BayRKG Art. 3 Abs. 1; ; BayRKG Art. 3 Abs. 6; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aus dem Recht der Beamten nach Landesrecht und der Kirchenbeamten: Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen: Beamtenrecht; Reisekostenvergütung für Lehrkräfte; Verzicht auf Reisekostenvergütung; Verzichtserklärung; Klassenfahrt; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reisekosten - Verzichterklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1320 (Ls.)
  • BayVBl 2008, 208
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 323/02

    Kein Verzicht auf Reisekostenvergütung bei Tarifbindung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 14 B 04.3576
    Das steht seinem Anspruch auf weitere Reisekostenvergütung aber schon deshalb nicht entgegen, weil er erst nach Abgabe der Verzichtserklärung von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.9.2003 (BAGE 107, 272), das einen entsprechenden Verzicht einer angestellten Lehrkraft für unwirksam erklärte, Kenntnis erhielt.
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 201/98

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme des bürgenden Verbandes im Warenverkehr mit

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 14 B 04.3576
    Für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung muss ein qualifiziertes Fehlverhalten des Dienstherrn vorliegen, das zwar nicht schuldhaft zu sein braucht, das aber nach den gesamten Umständen des jeweiligen Einzelfalles den Einwand, der Beamte habe auf einen Anspruch verzichtet, als gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßend und damit als unzulässig erscheinen lässt (BVerwG vom 25.11.1982 BVerwGE 66, 256/259; vom 15.6.2006 Az. 2 C 15/05 juris RdNr. 24; BGH vom 29.6.2004 MDR 2004, 1415/1417 f.).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 14 B 04.3576
    Für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung muss ein qualifiziertes Fehlverhalten des Dienstherrn vorliegen, das zwar nicht schuldhaft zu sein braucht, das aber nach den gesamten Umständen des jeweiligen Einzelfalles den Einwand, der Beamte habe auf einen Anspruch verzichtet, als gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßend und damit als unzulässig erscheinen lässt (BVerwG vom 25.11.1982 BVerwGE 66, 256/259; vom 15.6.2006 Az. 2 C 15/05 juris RdNr. 24; BGH vom 29.6.2004 MDR 2004, 1415/1417 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 830/15

    Treuwidrigkeit der Einforderung der Bereitschaft des Lehrers, auf

    Ein auf diese Frage freiwillig erklärter Verzicht ist wirksam (entgegen Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007 - 14 B 04.3576 -, BayVBl 2008, 208; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012 - 1 A 1579/10 -, DÖD 2013, 70, und im Anschluss hieran BAG, Urteil vom 16.10.2012 - 9 AZR 183/11 -, Juris).

    Da der Landesgesetzgeber im Landesreisekostengesetz kein § 3 Abs. 3 Satz 1 LBesG entsprechendes Verbot aufgenommen hat, sind Beamte befugt, auf eine Reisekostenvergütung ganz oder teilweise zu verzichten (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007 - 14 B 04.3576 -, BayVBl 2008, 208; Schinkel/Seifert, in: Fürst, GKÖD, Bd. III/3, BBsG, K § 2 Rn. 13 m.w.N.; Kopicki/Irlenbusch, Reisekostenrecht des Bundes, Teil B, BBesG, § 3 Rn. 9).

    Der Einwand ist aber nur dann begründet, wenn ein qualifiziertes Fehlverhalten des Dienstherrn vorliegt, welches zwar nicht immer schuldhaft zu sein braucht, das aber unter gebotener Berücksichtigung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles als gegen Treu und Glauben verstoßend und damit als unzulässig erscheint (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012 - 1 A 1579/10 -, DÖD 2013, 70; Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.; s. auch BVerwG, Urteile vom 15.06.2006 - 2 C 15.05 -, IÖD 2007, 7, und vom 25.11.1982 - 2 C 32.81 -, BVerwGE 66, 256, zu diesen Maßstäben bei der Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Dienstherrn).

    Es dient vielmehr auch der Erfüllung der fürsorgerechtlichen Pflicht des Dienstherrn, seinen Bediensteten notwendige dienstlich veranlasste Reiseaufwendungen abzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.11.1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160; Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.).

    Hiervon ausgehend hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 02.08.2007 (a.a.O.) zum dortigen Landesrecht entschieden, der Dienstherr verletze seine Fürsorgepflicht in qualifizierter Weise, wenn er einen Lehrer hinsichtlich außerunterrichtlicher Veranstaltungen vor die Wahl stelle, ob er eine Verzichtserklärung abgebe - und die Klassen- oder Schülerfahrt damit stattfinde - oder nicht.

    Ein solcher Verstoß lässt sich insbesondere nicht mit dem Hinweis auf die Pflicht des Dienstherrn, den Beamten die Kosten für dienstlich veranlasste Reisen abzunehmen, begründen (vgl. aber Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.).

    Eine Fürsorgepflichtverletzung lässt sich auch nicht mit der Überlegung begründen, der Dienstherr mache eine staatliche Aufgabe, nämlich die Bildungs- und Erziehungsarbeit, davon abhängig, dass Lehrer die Kosten für diese Aufgabe aus ihrer Alimentation bestritten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012, a.a.O.; ähnlich Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.).

    Eine Fürsorgepflichtverletzung lässt sich auch nicht aus dem Einwand herleiten, der Beamte laufe Gefahr, wegen einer Weigerung, die Verzichtserklärung zu unterschreiben, Nachteile bei dienstlichen Beurteilungen oder Beförderungsentscheidungen zu erleiden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.; ähnlich auch BAG, Urteil vom 16.10.2012, a.a.O., zum Tarifrecht in Nordrhein-Westfalen).

    Eine Verletzung der Fürsorgepflicht ist auch nicht mit dem Einwand zu begründen, der Dienstherr bringe den Lehrer in die Lage, sich dem Vorwurf unkollegialen Verhaltens auszusetzen, wenn er sich weigere, Verzichtserklärungen zu unterschreiben, weil den übrigen Lehrkräften dadurch im Ergebnis weniger Mittel zur Verfügung stünden (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.10.2018 - 5 C 9.17

    Abfrage eines Verzichts auf Reisekosten für eine Klassenfahrt kann gegen den

    In dieser Situation setzte die Verzichtsabfrage den Kläger einem Interessenkonflikt aus (vgl. auch BAG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - BAGE 143, 194 Rn. 28 ff.; VGH München, Urteil vom 2. August 2007 - 14 B 04.3576 - BayVBl. 2008, 208 Rn. 35 und OVG Münster, Urteil vom 14. November 2012 - 1 A 1579/10 - NWVBl. 2013, 137 ).
  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11

    Klassenfahrt - Lehrkraft - Reisekosten - Verzicht

    Diese stellen die Fortführung des Unterrichts in anderer Form dar und dienen der Verwirklichung der staatlichen Bildungsziele (vgl. Bayerischer VGH 2. August 2007 - 14 B 04.3576 - zu 2 c aa der Gründe, ZBR 2008, 270) .

    Ihnen wird die staatliche Verantwortung für die Gestaltung eines guten und abwechslungsreichen Unterrichts aus rein fiskalischen Gründen aufgebürdet (vgl. Bayerischer VGH 2. August 2007 - 14 B 04.3576 - zu 2 c aa der Gründe, ZBR 2008, 270) .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2012 - 1 A 1579/10

    Beamtete Lehrer in Nordrhein-Westfalen erhalten für Klassenfahrten

    Insoweit sei auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. August 2007 - 14 B 04.3576 - zu verweisen.

    vgl. BayVGH, Urteil vom 2. August 2007 - 14 B 04.3576 -, RiA 2007, 285 = ZBR 2008, 270 = juris, Rn. 28, 29.

    vgl. in diesem Zusammenhang mit gleichem Ergebnis - dort für tarifbeschäftigte Lehrkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen - auch jüngst BAG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 -, Pressemitteilung Nr. 71/12 (die vollständigen Urteilsgründe liegen bisher nicht vor), sowie vorhergehend LAG Hamm, Urteil vom 3. Februar 2011 - 11 Sa 1852/10 -, juris, Rn. 33, 34; ferner für die Rechtslage der beamteten Lehrer in Bayern: BayVGH, Urteil vom 2. August 2007 - 14 B 04.3576 -, a.a.O. = juris, Rn. 28 ff., insb.

    vgl. in diesem Sinne auch BayVGH, Urteil vom 2. August 2007 - 14 B 04.3576 -, a.a.O. = juris, Rn. 38.

  • VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 842/14

    Reisekostenerstattung an Lehrer trotz Verzichts

    Zur Begründung führte er aus, er beantrage die vollen Reisekosten trotz der abgegebenen Verzichtserklärung unter Verweis auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. August 2007 - 14 B 04.3576 -, nach dem trotz Verzichtserklärung Reisekosten erstattet werden müssten.

    Für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung muss ein qualifiziertes Fehlverhalten des Dienstherrn vorliegen, das zwar nicht schuldhaft zu sein braucht, das aber nach den gesamten Umständen des jeweiligen Einzelfalles den Einwand, der Beamte habe auf einen Anspruch verzichtet, als gegen Treu und Glauben verstoßend und damit als unzulässig erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 2 C 32.81 -, BVerwGE 66, 256, und vom 15. Juni 2006 - 2 C 15.05 -, IÖD 2007, 7; Bay. VGH, Urteil vom 2. August 2007 - 14 B 04.3576 -, RiA 2007, 285).

    Insoweit mag sich der vorliegende von den vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (vgl. Urteil vom 2. August 2007 - 14 B 04.3576 -, RiA 2007, 285) und dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Urteil vom 14. November 2012 - 1 A 1579/10 -, DÖD 2013, 70) entschiedenen Fällen unterscheiden.

  • VG Kassel, 22.01.2015 - 1 K 1979/14

    Erstattung von Reisekosten

    Ein Lehrer, der eine Schulklasse auf einer Klassenfahrt begleitet, ist auf einer Dienstreise in diesem Sinne, da die Teilnahme von Lehrkräften an genehmigten oder angeordneten Schul- und Klassenfahrten zu den dienstlichen Aufgaben eines Lehrers zu rechnen ist (vgl. VG Kassel, a. a. O.; Bay. VGH, Urteil vom 2. August 2007 - 14 B 04.3576 -, juris).

    Der Einzelrichter verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass die Festlegung einer Pauschalvergütung durch die oberste Dienstbehörde nach Maßgabe des § 16 HRKG in der Art, wie sie das Hessische Kultusministerium für die hier in Rede stehende Fallkonstellation getroffen hat, die Anwendbarkeit der §§ 4 Abs. 1, 5 ff. HRKG und die hiernach mögliche weitergehende Kostenerstattung regelmäßig ausschließt (vgl. zu der insoweit vergleichbaren Problematik im Zusammenhang mit § 17 HRKG a. F./§ 17 BRKG a. F. auch BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1976 - VI C 152.73 -, juris; siehe auch Bay. VGH, Urteil vom 2. August 2007 - 14 B 04.3576 -, ebenfalls juris sowie VG Gießen, Urteil vom 28. März 2008 - 9 E 2055/07 -, nicht veröffentlicht, wonach der Geltendmachung einer Reisekostenvergütung in entsprechenden Fallkonstellationen auch das vorherige Unterzeichnen einer Verzichtserklärung durch die begleitende Lehrkraft nicht entgegensteht).

    Eine insoweit abweichende Betrachtungsweise wäre auch nicht mit dem Grundsatz zu vereinbaren, dass der Dienstherr im Rahmen der ihm obliegenden Fürsorgepflicht im Regelfall dafür zu sorgen hat, dass seinen Bediensteten notwendige dienstlich veranlasste Reisekosten abzunehmen sind (vgl. dazu nochmals Bay. VGH, Urteil vom 2. August 2007 - 14 B 04.3576 -, juris; Urteil der Kammer vom 1. Oktober 2010 - 1 K 863/10.KS -).

  • LAG Hamm, 03.02.2011 - 11 Sa 1852/10

    Klassenfahrt keine Privatangelegenheit - Angestellter Lehrer hat Anspruch auf

    Es sei Sache des Staates, ausreichende Mittel für die Ausbildung, Erziehung und Bildung der Schüler bereit zu stellen ( Bayerischer VGH München 02.08.2007 - 14 B 04.3576 - ZBR 2008, 270 [rechtskräftig] ).
  • VG Kassel, 14.02.2020 - 1 K 2889/18

    Reisekosten für Teilnahme an einer Klassenfahrt; Pauschalerstattung nach

    Ein Lehrer, der eine Schulklasse auf einer Klassenfahrt begleitet, nimmt an einer Dienstreise in diesem Sinne teil, da die Teilnahme von Lehrkräften an genehmigten oder angeordneten Schul- und Klassenfahrten zu den dienstlichen Aufgaben eines Lehrers zu rechnen ist (vgl. VG Kassel, a. a. O.; Bay. VGH, Urteil vom 2. August 2007 - 14 B 04.3576 -, juris).

    Eine insoweit abweichende Betrachtungsweise wäre auch nicht mit dem Grundsatz zu vereinbaren, dass der Dienstherr im Rahmen der ihm obliegenden Fürsorgepflicht im Regelfall dafür zu sorgen hat, dass seinen Bediensteten notwendige dienstlich veranlasste Reisekosten abzunehmen sind (vgl. dazu nochmals Bay. VGH, Urteil vom 2. August 2007 - 14 B 04.3576 -, juris; Urteil der Kammer vom 1. Oktober 2010 - 1 K 863/10.KS -).

  • VG Gießen, 18.03.2008 - 9 E 2055/07
    Dem Beklagten ist nämlich die Geltendmachung der Verzichtserklärung des Klägers gegenüber seinem Anspruch auf Erstattung seiner angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Dienstreise unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung verwehrt, weil vorliegend von einer qualifizierten Fürsorgepflichtverletzung durch den Dienstherrn auszugehen ist (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 02.08.2007 - 14 B 04.3576 -).

    Es obliegt nach Auffassung des Gerichts dem Dienstherrn, im Rahmen des das Beamtenverhältnis prägenden Dienst- und Treueverhältnisses zum Schutz des Beamten derartige Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen; der Dienstherr ist deshalb aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, den Beamten von vornherein nicht vor die Wahl zu stellen, ob er die geforderte Verzichtserklärung abgibt und die Klassenfahrt stattfindet oder nicht (siehe dazu Bay. VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2009 - 5 Sa 136/09

    Anspruch eines Lehrers auf Auslagenerstattung für eine Klassenfahrt - Wirksamkeit

    Die Entscheidung des BayVGH vom 2. August 2007 - 14 B 04.3576 - RiA 2007, 285 = ZBR 2008, 270 sei entsprechend heranzuziehen.
  • VGH Bayern, 03.04.2013 - 7 C 13.310

    Rechtsverhältnis zwischen Privatschule und Schülern; Rückforderung des

  • VGH Bayern, 03.04.2013 - 7 C 13.311

    Rechtsverhältnis zwischen Privatschule und Schülern; Rückforderung des

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