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   VerfGH Bayern, 11.03.2003 - 29-VI-02   

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VerfGH Bayern, 11.03.2003 - 29-VI-02 (https://dejure.org/2003,39065)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.2003 - 29-VI-02 (https://dejure.org/2003,39065)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 2003 - 29-VI-02 (https://dejure.org/2003,39065)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 447
  • VerfGH 56, 22
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein gesehen noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als einer Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 14.9.2012 FamRZ 2013, 1131; vom 26.10.2012 NJW-RR 2013, 413/414).
  • VerfGH Bayern, 12.01.2015 - 30-VI-13

    Einschränkende Auslegung des Ausnahmetatbestands einer Zweitwohnungsteuersatzung

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 14.9.2012 FamRZ 2013, 1131; vom 26.10.2012 NJW-RR 2013, 413/414; vom 26.6.2014 - Vf. 35-VI-13 - juris Rn. 22).
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