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   BFH, 19.09.2012 - IV R 11/12   

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https://dejure.org/2012,29888
BFH, 19.09.2012 - IV R 11/12 (https://dejure.org/2012,29888)
BFH, Entscheidung vom 19.09.2012 - IV R 11/12 (https://dejure.org/2012,29888)
BFH, Entscheidung vom 19. September 2012 - IV R 11/12 (https://dejure.org/2012,29888)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht überschreitendes Entgelt

  • openjur.de

    Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht überschreitendes Entgelt

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 1, EStG § 6 Abs 5 S 3
    Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht überschreitendes Entgelt

  • Bundesfinanzhof

    Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht überschreitendes Entgelt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 4 S 1 EStG 1997, § 6 Abs 5 S 3 EStG 1997
    Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht überschreitendes Entgelt

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §4 Abs. 1, §6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz3
    Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht überschreitendes Entgelt

  • Betriebs-Berater

    Keine Gewinnrealisierung bei Einzelwirtschaftsgutsübertragung innerhalb der Mitunternehmerschaft

  • rewis.io

    Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht überschreitendes Entgelt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Behandlung der Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht übersteigendes Entgelt

  • datenbank.nwb.de

    Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht überschreitendes Entgelt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht überschreitendes Entgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Behandlung der Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht übersteigendes Entgelt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Gewinn bei Übertragung eines Wirtschaftsgutes des Sonderbetriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Entnahme ohne Wechsel des betrieblichen Funktionszusammenhangs

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Gewinnrealisierung bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Klagerücknahme im Streit um die Trennungstheorie

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Übertragung eines Wirtschaftsguts vom Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Teilentgeltliche Übertragungen nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG: Trennungstheorie abgelehnt

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Übertragung eines Wirtschaftsguts gegen Teilentgelt

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • handelsblatt.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Problematischer Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung vom 12. 9. 2013 zur Mitunternehmerbesteuerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 76
  • BB 2012, 2685
  • DB 2012, 2376
  • BeSt 2013, 3
  • NZG 2012, 1319
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08

    Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - IV R 11/12
    Übernimmt die Personengesellschaft im Zusammenhang mit der Übertragung des Wirtschaftsguts eine Verbindlichkeit des Gesellschafters, ist darin ein Entgelt zu sehen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juni 2012 IV R 1/08, BFH/NV 2012, 1536, BFHE 237, 503, m.w.N.; vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420).

    Der Senat versteht die Norm als eine Bewertungsvorschrift für die dort genannten Wirtschaftsguttransfers, die im Fall der Unentgeltlichkeit für die dadurch ggf. verwirklichte Entnahme eine Bewertung mit dem Buchwert anordnet (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1536, unter II.b cc (1)).

  • BFH, 17.12.2008 - IV R 65/07

    Betriebsaufspaltung: Voraussetzungen für die Einordnung des Grundstücks eines

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - IV R 11/12
    Das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft umfasst nach ständiger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis neben dem Gesamthandsvermögen auch das Sonderbetriebsvermögen in der Hand ihrer Gesellschafter (z.B. BFH-Urteile vom 30. März 1993 VIII R 8/91, BFHE 172, 19, BStBl II 1993, 864, unter II.5.a, und vom 17. Dezember 2008 IV R 65/07, BFHE 224, 91, BStBl II 2009, 371, unter II.2.a).
  • BFH, 17.07.2008 - I R 77/06

    Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - IV R 11/12
    Wird der betriebliche Funktionszusammenhang nicht gelöst, fehlt es an einer Entnahme (BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464, unter B.III.3.b bb).
  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 58/98

    Buchwertfortführung bei Einbringung in Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - IV R 11/12
    Übernimmt die Personengesellschaft im Zusammenhang mit der Übertragung des Wirtschaftsguts eine Verbindlichkeit des Gesellschafters, ist darin ein Entgelt zu sehen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juni 2012 IV R 1/08, BFH/NV 2012, 1536, BFHE 237, 503, m.w.N.; vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420).
  • BFH, 30.03.1993 - VIII R 8/91

    Zur Annahme von Sonderbetriebsvermögen, wenn ein Kommanditist einer GmbH, an

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - IV R 11/12
    Das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft umfasst nach ständiger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis neben dem Gesamthandsvermögen auch das Sonderbetriebsvermögen in der Hand ihrer Gesellschafter (z.B. BFH-Urteile vom 30. März 1993 VIII R 8/91, BFHE 172, 19, BStBl II 1993, 864, unter II.5.a, und vom 17. Dezember 2008 IV R 65/07, BFHE 224, 91, BStBl II 2009, 371, unter II.2.a).
  • FG Niedersachsen, 06.03.2012 - 13 K 251/10

    Aufdeckung von stillen Reserven bei Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - IV R 11/12
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1333 veröffentlicht.
  • BFH, 19.03.2014 - X R 28/12

    Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter: Beitrittsaufforderung an

    Die Trennungstheorie sei von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich aufgegeben worden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juni 2012 IV R 1/08, BFHE 237, 503, und vom 19. September 2012 IV R 11/12, BFHE 239, 76).

    (1) Dabei ist auch nach der Rechtsprechung des IV. Senats die Übernahme einer Verbindlichkeit --außerhalb des Anwendungsbereichs der Einheitstheorie-- als Entgelt anzusehen (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1997 IV R 28/97, BFH/NV 1998, 836, unter II.2.a; in BFHE 237, 503, unter II.b aa, und in BFHE 239, 76, unter 1.a).

    (4) Das BFH-Urteil in BFHE 239, 76 (Nichtanwendungserlass durch BMF-Schreiben in BStBl I 2013, 1164) betraf die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft im zeitlichen Anwendungsbereich der auch im vorliegenden Verfahren maßgeblichen Rechtslage (§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG in der ab 2001 geltenden Fassung).

    Obwohl die in dieser Entscheidung enthaltenen Ausführungen zur Verneinung einer Gewinnrealisierung aus dem entgeltlichen Teil des Geschäfts auch dann Geltung beanspruchen würden, wenn man die weiteren Ausführungen zur fehlenden Erfüllung des Entnahmetatbestands in Bezug auf den unentgeltlichen Teil des Geschäfts hinwegdenkt, hat der IV. Senat am Ende der Entscheidungsgründe die ausdrückliche Einschränkung vorgenommen, dass seine Beurteilung nur Fälle betreffe, in denen der Entnahmetatbestand in Bezug auf die Differenz zwischen Teilentgelt und Verkehrswert bereits dem Grunde nach nicht erfüllt sei, und keine Veranlassung bestehe, auf die nicht entscheidungserhebliche Frage einzugehen, welche Rechtsfolge bei Erfüllung des Entnahmetatbestands eintrete (Urteil in BFHE 239, 76, unter c).

    aa) Vor Bekanntwerden der Entscheidungen des IV. Senats in BFHE 237, 503 und BFHE 239, 76 folgte ein wohl leicht überwiegender Teil der Literatur der von der Finanzverwaltung vertretenen strengen Trennungstheorie, zumeist allerdings ohne eigene Begründung (van Lishaut, DB 2000, 1784, 1786, und DB 2001, 1519, 1520; Brandenberg, FR 2000, 1182, 1185; DStZ 2002, 551, 558, und Steuerberatung 2012, 145, 150; Kloster/Kloster, GmbHR 2000, 1129, 1132, und GmbHR 2002, 717, 726; Kölpin, Steuern und Bilanzen 2001, 322; Dötsch, HFR 2002, 513; Röhner, Der Steuerberater --StB-- 2003, 206; Niehus/Wilke, FR 2005, 1012, 1015, und in Herrmann/Heuer/Raupach, § 6 EStG Rz 1453; Jäschke, GmbHR 2012, 601, 602; ohne eigene Stellungnahme die als "herrschende Ansicht" bezeichnete Verwaltungsauffassung wiedergebend Strahl, Kölner Steuer-Dialog --KÖSDI-- 2001, 12802, 12806, und FR 2005, 797; Rogall/Gerner, Unternehmensbesteuerung --Ubg-- 2012, 81, 84).

    bb) Nach Bekanntwerden der im Jahr 2012 ergangenen Entscheidungen des IV. Senats ist die Zahl der Befürworter der modifizierten Trennungstheorie gestiegen (Wendt, BFH-Praxisreport 2012, 299; StbJb 2012/2013, 29, 42, und DB 2013, 834; Wit, DStR 2012, 2053; Bode, DB 2012, 2376; Prinz/Hütig, DB 2012, 2597, 2599; Kempermann, FR 2012, 1082, und FR 2012, 1155; Strahl, KÖSDI 2012, 18054, 18057, und FR 2013, 322; U. Förster, DB 2013, 2047, 2051; Bohn/Pelters, DStR 2013, 281, 285; Stein/Stein, FR 2013, 156; Levedag, GmbHR 2013, 673, 677; Hoffmann in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 6 Rz 1191; Reiß in Kirchhof, EStG, 13. Aufl., § 15 Rz 376a).

    Von zahlreichen Autoren wird nunmehr darüber hinaus die Anwendung der --traditionell auf die Übertragung betrieblicher Sachgesamtheiten beschränkten-- Einheitstheorie im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG vertreten (Demuth, Beratersicht zur Steuerrechtsprechung --BeSt-- 2012, 33, 34; EStB 2012, 457, 459, und in Demuth/Eisgruber, DStR 2012, Beihefter zu Heft 49, S. 135, 147; Wit, DStR 2012, 1503; kk, KÖSDI 2012, 18042, 18045; Geck/Messner, ZEV 2012, 633, 636; Stahl, BeSt 2013, 3; Plewka/Pott, Neue Juristische Wochenschrift 2013, 573, 575).

    bb) In der Literatur wird teilweise vertreten, die Anwendung der modifizierten Trennungstheorie führe auf der Seite des Erwerbers zu Problemen, weil der Buchwert bereits beim entgeltlichen Teil des Geschäfts verbraucht werde und der --eine Entnahme darstellende-- unentgeltliche Teil des Geschäfts daher mit 0 EUR bewertet werden müsse, was der in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG getroffenen Regelung widerspreche (so Demuth, BeSt 2012, 33, 34; EStB 2012, 457, 459, und in Demuth/Eisgruber, DStR 2012, Beihefter zu Heft 49, S. 135, 147; Stahl, BeSt 2013, 3, 4).

    Dementsprechend meint ein Teil der Literatur, die vom IV. Senat aufgestellten Grundsätze seien ohne Weiteres auch auf teilentgeltliche Veräußerungen steuerverstrickter Wirtschaftsgüter des Privatvermögens anzuwenden (so Demuth, BeSt 2012, 33, 34; EStB 2012, 457, 459, und in Demuth/Eisgruber, DStR 2012, Beihefter zu Heft 49, S. 135, 146; Dornheim, Ubg 2012, 618, 622; a.A. Stahl, BeSt 2013, 3, 4).

  • BFH, 17.09.2015 - III R 49/13

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen

    Denn sie kann sich unmittelbar auf den Gesetzeswortlaut stützen und stellt im Gegensatz zu der Anwendung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19. September 2012 IV R 11/12, BFHE 239, 76, Rz 15) eine gewinnneutrale Umstrukturierung auch dann sicher, soweit mit dem Teilbetrieb Verbindlichkeiten übergehen.
  • BFH, 10.04.2013 - I R 80/12

    BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen

    Die Entnahme i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG 1997 wird nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG 1997 mit dem Teilwert bewertet bzw. bei einer den Teilwert nicht erreichenden Gegenleistung mit der Differenz zwischen der Gegenleistung und dem Teilwert (BFH-Urteile vom 21. Juni 2012 IV R 1/08, BFHE 237, 503; vom 19. September 2012 IV R 11/12, BFHE 239, 76; Prinz/Hütig, DB 2012, 2597, 2600 f.; Wendt, BFH/PR 2012, 299, 300; derselbe, BFH/PR 2012, 387; Wittwer, DStR 2012, 1503).

    Die Vorschrift stellt eine Bewertungsvorschrift dar, die als speziellere Norm § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1997 vorgeht und in den benannten Fällen ausnahmsweise eine Fortführung der Buchwerte zulässt (BFH-Urteile in BFHE 237, 503; in BFHE 239, 76; s. auch Gosch, DStR 2010, 1173, 1175; Wehrheim/ Nickel, BB 2006, 1361, 1363 f.).

  • BFH, 30.03.2017 - IV R 11/15

    Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit

    Denn die eingebrachten Auslandsbeteiligungen gehörten bereits als Sonderbetriebsvermögen des Beigeladenen zum Betriebsvermögen der Klägerin, so dass die Übertragung auf die Klägerin gegen Buchung auf einem Kapitalkonto des Beigeladenen (zur Qualifizierung s. unter III.2.b) nicht einmal als Einlage anzusehen war (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 2012 IV R 11/12, BFHE 239, 76, Rz 14).
  • BFH, 27.10.2015 - X R 28/12

    Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei

    Dieser hat mit Beschluss vom 6. Mai 2015 geantwortet, dass er an seiner in den Urteilen vom 21. Juni 2012 IV R 1/08 (BFHE 237, 503) und vom 19. September 2012 IV R 11/12 (BFHE 239, 76) geäußerten Meinung festhalte.

    So hatte der IV. Senat in seinem Urteil in BFHE 239, 76 offen gelassen, ob das Teilentgelt geringer oder --maximal-- so hoch wie der Buchwert des übertragenen Grundstücks war (übernommene Verbindlichkeiten in Höhe von 296.453,47 EUR; Buchwert des übertragenen Grundstücks 1.026.339,09 EUR; Buchung des Differenzbetrags und dessen mögliche Entgelteigenschaft ungeklärt).

    Aber auch im Verhältnis zu der vom IV. Senat in seinem Urteil in BFHE 239, 76 und einer Mehrheit der Stimmen in der Literatur vertretenen "modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts" (im Folgenden aus Vereinfachungsgründen wieder als "modifizierte Trennungstheorie" bezeichnet) würde der vorlegende Senat der Verwaltungsauffassung den Vorzug geben.

    Lediglich die modifizierte Trennungstheorie in der Variante der "modifizierten Trennungstheorie mit Verlustbeitrag" könnte diese Korrespondenz gefährden (vgl. Demuth, BeSt 2012, 33, 34; Demuth, EStB 2012, 457, 459; Stahl, BeSt 2013, 3, 4; Dornheim, DStZ 2013, 397, 402; Levedag, GmbHR 2013, 673, 680; Dornheim FR 2014, 869, 873).

  • BFH, 12.12.2023 - IX R 15/23

    Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines

    Hiergegen legten die Kläger Einspruch ein und verwiesen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Anwendung der sogenannten modifizierten Trennungstheorie bei teilentgeltlicher Übertragung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens unter Beteiligung von Mitunternehmerschaften (BFH-Urteile vom 21.06.2012 - IV R 1/08, BFHE 237, 503 und vom 19.09.2012 - IV R 11/12, BFHE 239, 76).

    Unter Anwendung dieser sogenannten modifizierten Trennungstheorie hatte der IV. Senat entschieden, dass eine Gewinnrealisierung nicht in Frage kommt, wenn das Entgelt den Buchwert nicht übersteigt (vgl. BFH-Urteil vom 19.09.2012 - IV R 11/12, BFHE 239, 76; hierzu Nichtanwendungserlass des BMF vom 12.09.2013, BStBl I 2013, 1164; vgl. auch Wendt, Der Betrieb --DB-- 2013, 834, 839).

  • BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19

    Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - teilentgeltliche Übertragung eines

    Übernimmt die Personengesellschaft oder der andere Gesellschafter im Zusammenhang mit der Übertragung des Wirtschaftsguts eine Verbindlichkeit des Gesellschafters, ist darin ein Entgelt zu sehen (vgl. BFH-Urteil vom 19.09.2012 - IV R 11/12, BFHE 239, 76, Rz 9).

    (3) Überschreitet das Entgelt den Buchwert, erzielt der Gesellschafter aus der Veräußerung einen Gewinn in seinem Sonderbetriebsvermögen (BFH-Urteil in BFHE 239, 76, Rz 9).

    (4) In dem Umfang, in dem das Entgelt hinter dem Verkehrswert des Wirtschaftsguts zurückbleibt, erfolgt die Übertragung unentgeltlich (BFH-Urteil in BFHE 239, 76, Rz 12).

    Das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft umfasst nach ständiger Rechtsprechung neben dem Gesamthandsvermögen auch das Sonderbetriebsvermögen in der Hand ihrer Gesellschafter (BFH-Urteil in BFHE 239, 76, Rz 14).

    Findet der Vorgang ganz oder teilweise unentgeltlich statt, fehlt es insoweit an einem Besteuerungstatbestand (vgl. BFH-Urteil in BFHE 239, 76, Rz 14).

    In Bezug auf unentgeltliche Übertragungen ohne Entnahme bringt die Vorschrift lediglich deklaratorisch zum Ausdruck, dass der Buchwert auch nach der Transaktion fortzuführen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 239, 76, Rz 16).

  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    cc) Dem stehen die BFH-Urteile vom 21. Juni 2012 IV R 1/08 (BFHE 237, 503) und vom 19. September 2012 IV R 11/12 (BFHE 239, 76) nicht entgegen, da sie zu spezifischen Fragestellungen bei der teilentgeltlichen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern im Rahmen (fortbestehender) Mitunternehmerschaften ergangen sind.
  • BFH, 15.11.2017 - VI R 44/16

    Kein Rückgängigmachen eines zu Lasten des Gesamthandsvermögens einer

    Dementsprechend wird der betriebliche Funktionszusammenhang nicht gelöst, wenn das Wirtschaftsgut z.B. vom Gesamthandsvermögen in das Sonderbetriebsvermögen überführt wird und umgekehrt, sodass dieser Vorgang auch nicht als Entnahme i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG und daher auch nicht als schädliche Verwendung i.S. des § 7g Abs. 4 EStG angesehen werden kann (BFH-Urteil vom 19. September 2012 IV R 11/12, BFHE 239, 76, Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2014 - IV R 31/12

    Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG -

    Denn der Anwendung der Vorschrift steht nicht entgegen, dass der Transfer eines Wirtschaftsguts vom Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft in das Gesamthandsvermögen der nämlichen Personengesellschaft nicht zu einer (bewertungsbedürftigen) Entnahme führt, weil das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft neben dem Gesamthandsvermögen auch das Sonderbetriebsvermögen in der Hand ihrer Gesellschafter umfasst (BFH-Urteil vom 19. September 2012 IV R 11/12, BFHE 239, 76, Rz 14, m.w.N.).

    Wie § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG, der als Bewertungsvorschrift für die dort genannten Wirtschaftsguttransfers zu verstehen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 239, 76, Rz 15), knüpft nämlich auch Satz 4 der Vorschrift maßgeblich an einen zivilrechtlichen --nach Satz 3 der Norm privilegierten-- Rechtsträgerwechsel an, der auch ohne gleichzeitige Entnahme denkbar ist (BFH-Urteil in BFHE 239, 76, Rz 14).

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2020 - 1 K 2191/15

    Behandlung eines Verzichts auf eine zuvor unter dem Nennwert erworbene Forderung

  • BFH, 16.12.2015 - IV R 18/12

    § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 als eigenständiger Besteuerungstatbestand -

  • FG Nürnberg, 01.03.2024 - 5 V 1163/23

    Einkommenssteuer bei Betrieb einer PV-Anlage unter Investitionsabzug

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 2 K 1617/19

    Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung von Anteilen

  • FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 13 K 378/19

    Steuerpflichtige Entnahme eines Grundstücks innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs.

  • BFH, 28.02.2013 - IV R 33/09

    Personengesellschaft als Steuerschuldner der Gewerbesteuer nach § 18 Abs. 4

  • FG Düsseldorf, 04.12.2014 - 14 K 2968/09

    Übertragung von Wirtschaftsgütern einer KG auf Ein-Mann-GmbH & Co. KG des

  • FG Baden-Württemberg, 21.08.2013 - 4 K 1882/08

    Aufdeckung der stillen Reserven eines auf eine personenidentische und

  • FG Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 14 K 880/20

    Auslegung von § 50i EStG bei Betriebsaufspaltung - Schenkung von Anteilen an

  • FG Hamburg, 28.06.2023 - 5 K 28/22

    Einkommensteuer: Zur Unentgeltlichkeit i.S.d. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG -

  • BFH, 07.02.2013 - IV R 33/12

    Zurückweisung der Revision bei Sachurteil des FG trotz fehlender

  • FG Niedersachsen, 15.12.2022 - 1 K 88/19

    Abwärme; Biogasanlage; Blockheizkraftwerk; Buchwertfortführung; Entnahme;

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