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   BVerwG, 08.08.1986 - 1 B 98.86   

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https://dejure.org/1986,9371
BVerwG, 08.08.1986 - 1 B 98.86 (https://dejure.org/1986,9371)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1986 - 1 B 98.86 (https://dejure.org/1986,9371)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1986 - 1 B 98.86 (https://dejure.org/1986,9371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Fortführung eines Gewerbes durch einen Stellvertreter bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 1986, 5925
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 4 B 21/20

    Gaststätte erlaubnispflichtig erlaubnisfrei Gaststättenerlaubnis Widerruf

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.8.1986 - 1 B 98.86 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 43 = juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 30.9.2016 - 4 B 601/16 -, GewArch 2017, 113 = juris, Rn. 6 ff., m. w. N.
  • VG Würzburg, 24.06.2020 - W 6 K 19.236

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

    Setzt die jeweilige Gewerbeerlaubnis spezialgesetzlich eine gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus, haben deshalb nach § 35 Abs. 8 Satz 1 GewO auch spezielle Vorschriften über die Rücknahme und den Widerruf Vorrang vor der Untersagung nach § 35 Abs. 1 GewO (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.1986 - 1 B 98.86 - juris Rn. 4; ausführlich jüngst OVG NW, B.v. 30.4.2020 - 4 B 21/20 - juris Rn. 26 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 4 B 601/16

    Widerruf der erteilten Erlaubnis für die selbständige Ausübung des Gewerbes wegen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.8.1986 - 1 B 98.86 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 43 = juris, Rn. 4; Sächs. OVG, Beschluss vom 21.10.2014 - 3 B 77/14 -, juris, Rn. 17; Hamb. OVG, Beschluss vom 5.4.2005- 1 Bs 64/05 -, GewArch 2005, 257 = juris, Rn. 3 f.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2019 - 6 B 10173/19

    Keine Erlaubnis für Prostitutionsbetriebe in Trier

    Denn diese Regelung des § 35 Abs. 2 GewO ist gemäß § 35 Abs. 8 GewO nicht anzuwenden, wenn für einzelne Gewerbe besondere Untersagungs- oder Betriebsschließungsvorschriften bestehen, die auf die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden abstellen, oder eine für das Gewerbe erteilte Zulassung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zurückgenommen oder widerrufen werden kann (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 8. August 1986 - 1 B 98/86 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 4 B 1730/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.8.1986 - 1 B 98.86 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 43 = juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 30.9.2016 - 4 B 601/16 -, GewArch 2017, 113 = juris, Rn. 6 ff., m. w. N.
  • VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.620

    Erweiterte Gewerbeuntersagung neben Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

    Ebenso wird der Widerspruch, dass bei heikleren Gewerben weniger Maßnahmen ergriffen werden könnten, nicht aufgelöst und schlicht auf BVerwG, Beschluss vom 08. August 1986 - 1 B 98/86 - verwiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2022 - 4 A 2701/20

    Kein Erfolg der Berufung gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes wegen

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 8.8.1986 - 1 B 98.86 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschlüsse vom 30.4.2020 - 4 B 21/20 -, juris, Rn. 24 ff., undvom 30.9.2016 - 4 B 601/16 -, juris, Rn. 6 ff., jeweils m. w. N.
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