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   BVerwG, 01.11.1988 - 2 B 14.88   

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https://dejure.org/1988,11248
BVerwG, 01.11.1988 - 2 B 14.88 (https://dejure.org/1988,11248)
BVerwG, Entscheidung vom 01.11.1988 - 2 B 14.88 (https://dejure.org/1988,11248)
BVerwG, Entscheidung vom 01. November 1988 - 2 B 14.88 (https://dejure.org/1988,11248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen des Zulassungsgrunds der Abweichung - Anspruch auf Einstellung in den höheren Schuldienst - Rechtsverbindlichkeit einer behördlichen Zusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 1988, 31247101
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1988 - 2 B 14.88
    Das angefochtene Urteil weicht entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht von der in BVerwGE 26, 31 (35 f.) [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64] abgedruckten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1967 ab, wonach die Rechtsverbindlichkeit einer Zusage voraussetzt, daß sie im Rahmen der Handlungszuständigkeit der Behörde und von einem Bediensteten gemacht worden ist, der nach seiner Stellung in der Behörde zu derartigen Erklärungen befugt ist, wobei als ausreichend angesehen wurde, daß der handelnde Beamte auf der Rangstufe steht, auf der solche Zuständigkeiten innerhalb der Behörde wahrgenommen werden.
  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Auszug aus BVerwG, 01.11.1988 - 2 B 14.88
    Das ist aber für die Frage der Abweichung rechtlich ohne Bedeutung (vgl. Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ).
  • BVerwG, 07.01.1980 - 2 B 75.79

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifels

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1988 - 2 B 14.88
    Eine Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - sowie vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1988 - 2 B 14.88
    Eine Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - sowie vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - ).
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1988 - 2 B 14.88
    Eine Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - sowie vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - ).
  • BGH, 01.10.2013 - XI ZR 28/12

    Widerruf einer Subventionsbewilligung: Zuständigkeit eines Landesministers zur

    Die Wirksamkeit einer Zusage setzt aber - anders als die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat geltend gemacht hat - voraus, dass sie im Rahmen der Handlungszuständigkeit der jeweiligen Behörde und von einem Bediensteten abgegeben worden ist, der nach seiner Stellung in der Behörde zu derartigen Erklärungen befugt ist (vgl. BVerwGE 26, 31, 36; 49, 244, 248; BVerwG, BeckRS 1988, 31247101; BayVGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 8 BV 06.1765, juris Rn. 50).
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