Rechtsprechung
   BGH, 28.12.1989 - 1 StR 629/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,11563
BGH, 28.12.1989 - 1 StR 629/89 (https://dejure.org/1989,11563)
BGH, Entscheidung vom 28.12.1989 - 1 StR 629/89 (https://dejure.org/1989,11563)
BGH, Entscheidung vom 28. Dezember 1989 - 1 StR 629/89 (https://dejure.org/1989,11563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,11563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs wegen fehlerhaftetr Beurteilung der Tateinheit im Fall eines vierfachen Scheckbetrugs und Herstellung falscher Schecks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 1989, 31099817
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Dann aber ist das erneute Gebrauchen jeweils eine weitere, rechtlich selbständige Handlung (BGHSt 5, 291, 293; BGH, Beschluss vom 28.12.1989 - 1 StR 629/89, juris; LK-Zieschang, StGB, 12. Aufl., § 267 Rn. 287 f. m.w.N.; Schönke/Schröder/Cramer/Heine, StGB, 28. Aufl., § 267 Rn. 79b m.w.N.).
  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17

    Mittelbare Falschbeurkundung (keine Erfassung von Gewerbeanmeldungen mangels

    (2) Entschließt sich der Täter im gerade genannten Fall später, die Urkunde zu einer weiteren Täuschung zu gebrauchen, liegen zwei tatmehrheitliche Urkundenfälschungen vor (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Dezember 1989 - 1 StR 629/89, BeckRS 1989, 31099817).
  • OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18

    Urkundenfälschung: Mehrfaches Gebrauchmachen von derselben Urkunde gegenüber

    Rechtlich selbständige Taten liegen dann vor, wenn die einzelnen Tathandlungen auf einem jeweils neuen Entschluss des Täters beruhen, der Täter die Urkunde etwa angefertigt oder verfälscht und später aufgrund eigens gefassten Vorsatzes von ihr einmal oder in mehreren Fällen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHSt 5, 291; 17, 97; BGH wistra 1998, 106, 107 f.; Beschluss vom 28. Dezember 1989 - 1 StR 629/89 [juris]; s. bereits RGSt 3, 311, 312; Fischer a.a.O.; Heine/Schuster, in: Schönke/Schröder, 29. Aufl., § 267 Rn. 79b; Zieschang, in: Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 267 Rdn. 287 f. m.w.Nachw.; a.A. Hoyer, in: Systematischer Kommentar, StGB, 8. Aufl., § 267 Rdn. 114).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht