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   LG Stuttgart, 19.03.1991 - 2 T 222/91   

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https://dejure.org/1991,23273
LG Stuttgart, 19.03.1991 - 2 T 222/91 (https://dejure.org/1991,23273)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.1991 - 2 T 222/91 (https://dejure.org/1991,23273)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19. März 1991 - 2 T 222/91 (https://dejure.org/1991,23273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Abkürzung oder Aufhebung einer in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten Räumungsfrist; Kostentragungspflicht bei Beendigung des Rechtsstreits bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 1991, 30944483
 
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Wird zitiert von ...

  • LG München I, 07.10.2014 - 14 T 17971/14

    Räumungsfrist im Vergleich festgesetzt: Gericht kann nicht verkürzen!

    Aber auch eine analoge Anwendung von § 794 a Abs. 1 S. 1 oder 794 a Abs. 2 ZPO scheidet für den Fall einer erstmaligen Verkürzung der unmittelbar im Vergleich zwischen den Parteien geregelten Räumungsfrist nach ganz einhelliger Auffassung aus (LG Hamburg WuM 2001, 412; LG München I, WuM 1987, 64; LG Stuttgart BeckRS 1991, 30944483; MüKo Wolfsteiner, § 794 a Rn. 6; Zöller/Herget, § 794 a Rn. 2; Stein-Jonas/Münzberg, § 794 a Rn. 5; Thomas/Putzo/Seiler, § 794 a Rn. 4; Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 794 a Rn. 20).

    Der Kläger hat es vielmehr selbst in der Hand, den Prozessvergleich abzuschließen oder es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen zu lassen (LG Stuttgart BeckRS 1991, 30944483).

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