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   OLG München, 30.10.1991 - 21 U 4699/91   

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https://dejure.org/1991,2882
OLG München, 30.10.1991 - 21 U 4699/91 (https://dejure.org/1991,2882)
OLG München, Entscheidung vom 30.10.1991 - 21 U 4699/91 (https://dejure.org/1991,2882)
OLG München, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 21 U 4699/91 (https://dejure.org/1991,2882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Anspruchs auf Unterlassung einer Meinungsäußerung; Beurteilung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung; Grenzen des Grundrechts der freien Meinungsäußerung; Voraussetzungen einer unzulässigen Schmähkritik; Anspruch auf Unterlassen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Informationsermittlung

    Art. 2, 5, 13 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 1992, 78
  • BeckRS 1991, 31140749
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72

    Brüning-Memoiren I

    Auszug aus OLG München, 30.10.1991 - 21 U 4699/91
    Ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung einzuordnen ist, beurteilt sich danach, ob ihr Gehalt einer objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offen steht (BGH AfP 1975, 804).
  • BVerfG, 19.12.1990 - 1 BvR 389/90

    Wertungsfehler bei Einstufung einer Meinungsäußerung als Tatsachenbehauptung,

    Auszug aus OLG München, 30.10.1991 - 21 U 4699/91
    Das gilt auch dann, wenn sich diese Elemente mit denen einer Tatsachenmitteilung oder -behauptung verbinden oder vermischen, wenn beide sich nicht trennen lassen oder der tatsächliche Gehalt gegenüber der Wertung in den Hintergrund tritt (BVerfG AfP 1991, 387, 388).
  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85

    Mit Verlogenheit zum Geld

    Auszug aus OLG München, 30.10.1991 - 21 U 4699/91
    Ob eine Äußerung als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung einzuordnen ist, richtet sich nicht allein nach dem Wortlaut und der äußeren Form, in die die Veröffentlichung gekleidet ist, sondern auch nach ihrem Inhalt, so wie sie in ihrem Gesamtzusammenhang von den angesprochenen Verkehrskreisen, hier von dem Zuschauer der Sendung, verstanden wird (BGH NJW 1988, 1589 ).
  • BGH, 16.09.1966 - VI ZR 268/64

    Einstweilige Verfügung gegen eine Darstellung im Film - Einbeziehung von

    Auszug aus OLG München, 30.10.1991 - 21 U 4699/91
    Bis dahin war der Kläger in der Öffentlichkeit nicht bekannt (BGH NJW 1966, 2353).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG München, 30.10.1991 - 21 U 4699/91
    Sie muß jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen (BVerfG NJW 1991, 95, 96).
  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    Auch wenn die Rechtsprechung davon bisweilen gewisse Ausnahmen zugelassen hat (vgl. etwa OLG München v. 30.10.1991 - 21 U 4699/91, AfP 1992, 78 = BeckRS 1991, 31140749), dürfte auch vorliegend - trotz der grundsätzlichen Schutzbedürftigkeit des Verfügungsklägers - nichts anderes gelten (gegen solche Ausnahmen auch Burkhardt , a.a.O.).
  • OLG Celle, 25.08.2010 - 31 Ss 30/10

    Verbotene Mitteilung von Gerichtsverhandlungen im Internet; Veröffentlichung

    Wird das Interesse der Öffentlichkeit aber erst durch eine entsprechende Veröffentlichung auf eine bestimmte Person gelenkt, wird die Veröffentlichung selbst nicht von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG erfasst (vgl. OLG München, AfP 1992, 78).
  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Insofern läßt sich der Sachverhalt nicht mit dem vom Berufungsgericht herangezogenen, der in AfP 1992, 78 ff. abgedruckten Entscheidung des OLG München zugrundeliegenden Fall vergleichen, in welchem ein Filmteam gegen den erklärten Willen des Kanzleiinhabers in die Räume einer Anwaltskanzlei eingedrungen und vom Anwalt wieder hinausgedrängt worden ist, wobei dieser Vorgang gefilmt wurde.
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04

    Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff

    Auch eine juristische Person muss es insbesondere nicht hinnehmen, dass in der ihrem Hausrecht unterliegenden Sphäre gegen ihren Willen heimlich Filmaufnahmen gefertigt werden (KG, NJW 2000, 2210f; OLG München, AfP 1992, 78, 80; Wanckel/ Nitschke, Foto- und Bildrecht, 2004, Rn. 9 ff).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04

    Verbreitung illegal beschafften Filmmaterials über ein Forschungsinstut, das

    Auch eine juristische Person muss es insbesondere nicht hinnehmen, dass in der ihrem Hausrecht unterliegenden Sphäre gegen ihren Willen heimlich Filmaufnahmen gefertigt werden (KG, NJW 2000, 2210f; OLG München, AfP 1992, 78, 80; Wanckel/ Nitschke, Foto- und Bildrecht, 2004, Rn. 9 ff).
  • OLG Köln, 18.03.2019 - 15 U 25/19
    Soweit die Rechtsprechung in bestimmten Fällen bei Filmaufnahmen auch im Vorfeld einer Veröffentlichung eine weitergehende Erstbegehungsgefahr gesehen und so vorbeugende Unterlassungsansprüche zuerkannt hat, betraf das Fälle, in denen ein Filmteam unter Verletzung des Hausrechts in Betriebsräume eingedrungen ist, sich trotz mehrfacher Aufforderung nicht entfernt hat und dort der wohl nur am Rande vom Berichterstattungsanlass selbst Betroffene beim Herausdrängen der Journalisten gefilmt worden ist (so OLG München v. 30.10.1991 - 21 U 4699/91, AfP 1992, 78 = BeckRS 1991, 31140749; vgl. für Filmaufnahmen in eigenen Wohnungen/Geschäftsräumen generell auch Prinz/Peters , MedienR, 1999, Rn. 332).
  • OLG München, 13.01.2009 - 18 U 4520/08

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Konkludente Einwilligung in die

    Unter Zugrundelegung der besonderen Umstände der Anfertigung und Veröffentlichung des betreffenden Filmmaterials (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 4.5.2004, Az.: 7 U 10/04; OLG München, AfP 1992, 78) ist auch eine konkludente Einwilligung nicht anzunehmen.
  • BGH, 24.04.1998 - VI ZR 196/97
    Insofern läßt sich der Sachverhalt nicht mit dem vom Berufungsgericht herangezogenen, der in AfP 1992, 78 ff. abgedruckten Entscheidung des OLG München zugrundeliegenden Fall vergleichen, in welchem ein Filmteam gegen den erklärten Willen des Kanzleiinhabers in die Räume einer Anwaltskanzlei eingedrungen und vom Anwalt wieder hinausgedrängt worden ist, wobei dieser Vorgang gefilmt wurde.
  • LG Münster, 03.11.2004 - 12 O 85/04

    Genehmigung zu pharmakologischen und toxikologischen Versuchen an

    Auch eine juristische Person muss es insbesondere nicht hinnehmen, dass in der ihrem Hausrecht unterliegenden Sphäre gegen ihren Willen heimlich Filmaufnahmen gefertigt werden (KG, NJW 2000, 2210f; OLG N, AfP 1992, 78, 80; Wanckel/ Nitschke, Foto- und Bildrecht, 2004, Rn. 9 ff).
  • KG, 25.04.2003 - 9 U 261/01

    Geldentschädigung wegen eines Filmberichts in einer ausgestrahlten Fernsehsendung

    Die Praxisräume gehören zu seiner Privatsphäre (vgl. BGHZ 24, 200, 208; OLG München AfP 1992, 78, 80) und fallen auch unter den Schutz von Artikel 13 Abs. 2 GG .
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