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   BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93   

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BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93 (https://dejure.org/1993,1448)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1993 - 5 StR 180/93 (https://dejure.org/1993,1448)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1993 - 5 StR 180/93 (https://dejure.org/1993,1448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und Anforderungen an eine revisionsrechtliche Aufklärungsrüge - Erforderliche Darlegung der Umstände und Vorgänge, als notwendige Grundlage eines Beweisantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 1993, 31088832
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93
    Außerdem war jedoch die Darlegung der Umstände und Vorgänge erforderlich, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte, bedeutsam sein konnten (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 345; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 344 Rdn. 94; vgl. auch Pikart in KK 2. Aufl. § 344 Rdn. 52).

    Deshalb bedurfte es der Darlegung der Umstände, die für die Beweiseignung und -bedeutung im Zeitpunkt der Hauptverhandlung wichtig waren, hier also der inhaltlichen Wiedergabe der im Ermittlungsverfahren erfolgten Vernehmungen der Zeugin einschließlich der behaupteten "Lichtbildvorlage" (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4).

  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 324/90

    Notwendigkeit der Bestimmtheit der Menge des Alkoholkonsums eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93
    Deshalb setzt eine zulässige Aufklärungsrüge zunächst voraus, daß ein bestimmtes Beweismittel (BGHSt 2, 168; BGH VRS 30, 101) und ein bestimmtes zu erwartendes Beweisergebnis (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1 und 4) benannt werden.
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93
    Deshalb setzt eine zulässige Aufklärungsrüge zunächst voraus, daß ein bestimmtes Beweismittel (BGHSt 2, 168; BGH VRS 30, 101) und ein bestimmtes zu erwartendes Beweisergebnis (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1 und 4) benannt werden.
  • BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83

    Hinweispflicht bei drohender Verurteilung wegen einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93
    Deshalb bedurfte es der Darlegung der Umstände, die für die Beweiseignung und -bedeutung im Zeitpunkt der Hauptverhandlung wichtig waren, hier also der inhaltlichen Wiedergabe der im Ermittlungsverfahren erfolgten Vernehmungen der Zeugin einschließlich der behaupteten "Lichtbildvorlage" (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4).
  • BGH, 26.10.1989 - 1 StR 594/89

    Nichtanhörung eines medizinischen Sachverständigen zu dem Vorbringen eines

    Auszug aus BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93
    Außerdem war jedoch die Darlegung der Umstände und Vorgänge erforderlich, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte, bedeutsam sein konnten (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 345; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 344 Rdn. 94; vgl. auch Pikart in KK 2. Aufl. § 344 Rdn. 52).
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

    Auszug aus BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93
    Deshalb setzt eine zulässige Aufklärungsrüge zunächst voraus, daß ein bestimmtes Beweismittel (BGHSt 2, 168; BGH VRS 30, 101) und ein bestimmtes zu erwartendes Beweisergebnis (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1 und 4) benannt werden.
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auch die weiteren Aufklärungsrügen sind unzulässig, da sie das jeweilige Ergebnis, das von den begehrten Beweiserhebungen zu erwarten gewesen wäre, nicht mit der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit behaupten (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 4, 6, 9; Sarstedt/Hamm, Revision im Strafverfahren 6. Aufl. Rdn. 554 f.).
  • BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14

    Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens;

    Auch diese wäre aber nicht ordnungsgemäß erhoben, denn die Revision hat weder ein bestimmtes Beweismittel benannt, noch das zu erwartende Beweisergebnis bezeichnet und bestimmt behauptet (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 4, 6).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Revisionsführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, die den Mangel enthaltenden Tatsachen im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO so vollständig und so genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. BGH, NJW 1982, S. 1655; 1994, S. 2904 ; 1997, S. 1516; NStZ 1992, S. 29 ; 1995, S. 462; 1999, S. 45 f.; 2002, S. 216; NStZ-RR 2001, S. 174 ; BGHR, StPO § 344 Abs. 2 Satz 2, Aufklärungsrüge 6; letztes Wort 3; StV 1996, S. 530 ).
  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Dazu gehört die zusammenhängende Mitteilung der Dokumente, auf die die Aufklärungsrüge gestützt wird, weil andernfalls nicht erkennbar ist, ob sich hieraus Umstände ergeben, die zu der vermißten Beweiserhebung drängten (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6).
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 332/21

    Beweisverwertungsverbot bei verbotenen Vernehmungsmethoden (Reichweite;

    Da eine zulässige Aufklärungsrüge auch die Darlegung der Umstände und Vorgänge voraussetzt, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung aufdrängen musste, bedeutsam sein können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1993 - 5 StR 180/93, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6 mwN; vom 13. Dezember 2016 - 3 StR 193/16, NStZ-RR 2017, 119; Urteile vom 18. Juli 2019 - 5 StR 649/18 Rn. 12; vom 29. Juni 2021 - 1 StR 287/20 Rn. 14), wären hier solche Angaben erforderlich gewesen.
  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge -

    Eine Aufklärungsrüge ist nur dann begründet, wenn der Tatrichter es unterlassen hat, eine bestimmte Beweistatsache unter Benutzung eines bestimmten Beweismittels aufzuklären, obwohl sich ihm die unterbliebene Beweiserhebung aufdrängen mußte (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6 m.w.N.).

    Außerdem ist jedoch für eine zulässige Aufklärungsrüge die Darlegung derjenigen Umstände und Vorgänge erforderlich, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte, bedeutsam sein konnten (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3, 6; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 345; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 344 Rdn. 94; vgl. auch Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 52).

    Das bedeutet für den Fall der vermißten Anhörung eines etwaigen Zeugen, daß zumindest mitgeteilt werden muß, ob und in welcher prozessualen Rolle (als Beschuldigter oder als Zeuge) die Auskunftsperson bereits vernommen worden ist und welche Aussagen dabei gemacht worden sind (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6 m.w.N.).

    Etwas anderes ergibt sich nicht etwa daraus, daß das Revisionsgericht bei zulässig erhobener Aufklärungsrüge die Kompetenz hat, an Hand des Akteninhalts zu untersuchen, ob der Tatrichter alle vorhandenen erheblichen Beweismittel herbeigeschafft und verwertet hat (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6).

  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

    Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt deshalb u.a. voraus, daß ein bestimmtes Beweismittel und ein bestimmtes zu erwartendes Beweisergebnis benannt werden (vgl. nur BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94

    Aufklärungsrüge - Aufklärung - Einfuhr von Waffen - Täterschaft - Teilnahme -

    Mit ihr wird lediglich geltend gemacht, daß gesondert verfolgte Beteiligte "über den Verbleib der Waffen und die Verwendung des Verkaufserlöses Kenntnis haben konnten." Damit wird das zu erwartende Ergebnis der vermißten Beweiserhebung nicht mit der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit behauptet, so daß die Rüge unzulässig ist (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - Aufklärungsrüge 4 und 6).
  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

    Sie ist schon unzulässig, weil sie den nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellenden Anforderungen nicht entspricht (vgl. dazu BGHSt 2, 168 f.; 3, 213 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 3, 4, 6, 7): Die Revision bezeichnet nicht näher die Tatsachen, die der Tatrichter hätte erforschen sollen.
  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03

    Aufklärungspflicht (Zeugenvernehmung; Aufdrängen); Darlegungsvoraussetzungen

    Dies erfordert bei einer Aufklärungsrüge auch die Darlegung der Umstände und Vorgänge, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte, bedeutsam sein konnten (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3, 6 m.w.N.).

    Wird - wie hier - der Aufklärungsmangel aus dem Inhalt früherer, im Ermittlungsverfahren erfolgter Zeugenvernehmungen hergeleitet, so bedarf es daher regelmäßig deren (vollständiger) inhaltlicher Wiedergabe (vgl. auch BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6).

  • BGH, 23.11.2004 - KRB 23/04

    Abhängigkeit der Aufklärungspflicht im Bußgeldverfahren von der Bedeutung der

  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 344/07

    Beweisantrag auf Vernehmung der wesentlichen Tatzeugin (Wiedererkennenszeugin)

  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95

    Innerdeutsche Todesschüsse I

  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05

    Beweiswürdigung (Verletzungsvorsatz und Tötungsvorsatz); Urteilsgründe (Darlegung

  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97

    Schwere räuberische Erpressung - Vorliegen eines Beweisantrages - Zusammenhang

  • BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03

    Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung); Zulässigkeit der Aufklärungsrüge

  • BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99

    Auslieferung nach Ausschreibung im Schengener Informationssystem; Ablehnung von

  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 3 RBs 62/11

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge bei Annahme eines Verwertungsverbotes

  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 3 Ws 1138/06

    Strafvollzug: Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit des

  • BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00

    Lebenslange Freiheitsstrafe; Besondere Schwere der Schuld; Verfahrensrügen anhand

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 444/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Intelligenzminderung und

  • BGH, 01.03.2005 - 5 StR 526/04

    Verfahrensrüge bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 3 Ws 1139/06

    Berechnung der Vergütung eines Strafgefangenen für geleistete Arbeit;

  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 3 Ws 1140/06

    Berechnung der Vergütung eines Strafgefangenen für geleistete Arbeit;

  • BGH, 17.07.2007 - 1 StR 317/07

    Unzulässige erhobene Verfahrensrügen (Darstellungsanforderungen bei der

  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 571/95

    Mittäterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung - Anforderungen an einen

  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 3 Ws 1142/06

    Berechnung der Vergütung eines Strafgefangenen für geleistete Arbeit;

  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 3 Ws 1141/06

    Berechnung der Vergütung eines Strafgefangenen für geleistete Arbeit;

  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 299/00

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Formpflicht); Nebenklage; Aufklärungspflicht;

  • BGH, 09.05.1996 - 1 StR 175/96

    Aufklärungspflicht - Beweiserhebung

  • OLG Hamm, 22.03.2011 - 3 RBs 61/11

    Anforderungen an die Rechtsbeschwerde bei Freispruch wegen eines

  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02
  • OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07

    Zur Verwertbarkeit von nur als Reproduktionskopien vorhandener Urkunden - hier

  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 73/98

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge - Ablehnung eines Hilfsantrags als

  • KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge bei Beanstandung der

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2007 - 5 Ss 96/07

    Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung i.F. des Sitzens des Angeklagten

  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 3 Ws 11/38

    Strafvollzug: Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit des

  • KG, 12.01.2018 - 2 Ws 161/17

    Strafvollzug in Berlin: Ablösung eines Strafgefangenen von einer Beschäftigung

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