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   BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94   

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https://dejure.org/1994,2131
BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94 (https://dejure.org/1994,2131)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1994 - 1 B 114.94 (https://dejure.org/1994,2131)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 1 B 114.94 (https://dejure.org/1994,2131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gründe für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage hinsichtlich der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 1994, 31222460
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.03.1992 - 1 B 42.92

    Steuerrückstand - Gwerberechtliche Zuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94
    Wenn die Vollziehung ausgesetzt worden ist (§ 361 Abs. 2 AO, § 69 FGO), braucht der Steuerpflichtige die festgesetzte Steuer noch nicht zu entrichten (vgl. auch Beschluß vom 30. März 1992 - BVerwG 1 B 42.92 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 50).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94
    Die nachhaltige Verletzung solcher Pflichten kann je nach den Umständen des Einzelfalles den Schluß auf die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit rechtfertigen (BVerwGE 65, 1 ).
  • BVerwG, 03.12.1990 - 1 CB 35.90

    Widerruf einer Versteigerererlaubnis und Maklererlaubnis - Leben in ungeordneten

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94
    Diese entsprechen denjenigen, die die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO zu rechtfertigen vermögen (vgl. Beschluß vom 3. Dezember 1990 - BVerwG 1 CB 35.90 - Buchholz 451.20 § 34 b GewO Nr. 4 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2015 - 4 B 1480/14

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch die Anhäufung von Steuerrückständen

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 1994 - 1 B 114.94 -, Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 5 = juris, Rdn. 10, vom 12. Januar 1996 - 1 B 177.95 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 62 = juris, Rdn. 5 und vom 12. März 1997 - 1 B 72.97 -, juris, Rdn. 4; OVG NRW, Urteil vom 10. November 1997 - 4 A 156/97 -, juris, Rdn. 18.
  • BVerwG, 12.03.1997 - 1 B 72.97

    Begründung der Unzuverlässigkeit durch die Ansammlung von Steuerschulden -

    Die Gewerbeaufsichtsbehörden und die Verwaltungsgerichte sind nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungen zu prüfen und in diesem Zusammenhang ggf. weitere Ermittlungen vorzunehmen (Beschlüsse vom 22. Juni 1994 - BVerwG 1 B 114.94 - Buchholz 451.20 § 33 c GewO Nr. 5 = GewArch 1995, 111 und vom 12. Januar 1996 - BVerwG 1 B 177.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 62).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13

    Anordnung des Sofortvollzugs gewerberechtlicher Erlaubnisse; Verhältnismäßigkeit;

    Die nachhaltige Verletzung solcher Pflichten kann je nach den Umständen des Einzelfalls den Schluss auf die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 22.06.1994 - 1 B 114.94 -, GewArch 1995, 111).
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