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   BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95   

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BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95 (https://dejure.org/1995,7335)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1995 - 11 RAr 19/95 (https://dejure.org/1995,7335)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 19/95 (https://dejure.org/1995,7335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld - Feststellung der Erwerbsunfähigkeit - Fehlen objektiver Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt - Lückenloser Übergang zwischen Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung - Aufhebung für Vergangenheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 1995, 30758824
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91

    Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95
    Maßgebend ist, wie der Senat bereits in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden hat, der Zeitpunkt des Zugangs der entsprechenden Mitteilung des Rentenversicherungsträgers bei der Beklagten (vgl BSGE 71, 12, 17 [BSG 12.06.1992 - 11 RAr 35/91] = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4).

    Sie widerspricht nicht nur dem Wortlaut der Vorschrift, der nicht auf eine Rentengewährung, sondern die Feststellung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abstellt, sondern auch dem vom Gesetzgeber mit § 105a AFG unmittelbar verfolgten Zweck, unterschiedlichen Beurteilungen der Leistungsfähigkeit durch Arbeitslosen- und Rentenversicherung und damit der Gefahr entgegenzuwirken, daß tatsächlich kein Versicherungsschutz gewährt wird, obwohl gegen eine der Versicherungen Anspruch besteht (BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 [BSG 12.06.1992 - 11 RAr 35/91] = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4; zum früheren Recht BSGE 44, 29, 32; 48, 288, 291; 49, 1, 6).

    Mit der Bekanntgabe der Feststellung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entfällt nach § 105a AFG der Anspruch auf Alg daher auch, wenn eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nicht oder noch nicht zu zahlen ist, wenn etwa die Wartezeiten nicht erfüllt sind (BSGE 49, 114, 125 = SozR 4100 § 100 Nr. 5; BSGE 71, 12, 15 [BSG 12.06.1992 - 11 RAr 35/91] = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4) oder nach § 101 Abs. 1 SGB - Sechstes Buch - (SGB VI) eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht vor Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Erwerbsfähigkeit geleistet wird.

    Für dieses Verständnis des § 105a AFG spricht die Rechtsentwicklung dieser Vorschrift, wie der Senat bereits ausgeführt hat (vgl BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 [BSG 12.06.1992 - 11 RAr 35/91] = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4).

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 1/89

    Verfügbarkeit bei Berufsunfähigkeit, Nahtlosigkeitsregelung

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95
    Sie widerspricht nicht nur dem Wortlaut der Vorschrift, der nicht auf eine Rentengewährung, sondern die Feststellung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abstellt, sondern auch dem vom Gesetzgeber mit § 105a AFG unmittelbar verfolgten Zweck, unterschiedlichen Beurteilungen der Leistungsfähigkeit durch Arbeitslosen- und Rentenversicherung und damit der Gefahr entgegenzuwirken, daß tatsächlich kein Versicherungsschutz gewährt wird, obwohl gegen eine der Versicherungen Anspruch besteht (BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 [BSG 12.06.1992 - 11 RAr 35/91] = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4; zum früheren Recht BSGE 44, 29, 32; 48, 288, 291; 49, 1, 6).

    Für dieses Verständnis des § 105a AFG spricht die Rechtsentwicklung dieser Vorschrift, wie der Senat bereits ausgeführt hat (vgl BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 [BSG 12.06.1992 - 11 RAr 35/91] = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4).

  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 70/78

    Arbeitslosenhilfe - Nahtlosigkeit

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95
    Sie widerspricht nicht nur dem Wortlaut der Vorschrift, der nicht auf eine Rentengewährung, sondern die Feststellung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abstellt, sondern auch dem vom Gesetzgeber mit § 105a AFG unmittelbar verfolgten Zweck, unterschiedlichen Beurteilungen der Leistungsfähigkeit durch Arbeitslosen- und Rentenversicherung und damit der Gefahr entgegenzuwirken, daß tatsächlich kein Versicherungsschutz gewährt wird, obwohl gegen eine der Versicherungen Anspruch besteht (BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 [BSG 12.06.1992 - 11 RAr 35/91] = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4; zum früheren Recht BSGE 44, 29, 32; 48, 288, 291; 49, 1, 6).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95
    Selbst wenn aufgrund der vorgenommenen Abgrenzungen in Einzelfällen Unbilligkeiten oder Härten auftreten, wäre es keine Aufgabe des Sozialstaatsprinzips, solche zu modifizieren (vgl BSGE 60, 189, 193 = SozR 2200 § 183 Nr. 50; BVerfGE 69, 272, 314 f).
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 67/94

    Wahlrecht von Beziehern von Vorruhestandsgeld in der DDR

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95
    Zwar sind die Grenzen der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz, soweit es um die "Rechtssetzungsgleichheit" geht, umstritten (vgl dazu Senatsurteil vom 10. August 1995 - 11 RAr 67/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen - sowie Schoch DVBl 1988, 863, 875 ff).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95
    Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besteht aber gerade darin, "diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will" (BVerfGE 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 2/82

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Witwenrente eines in der DDR lebenden

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95
    Bei dem Sozialstaatsprinzip handelt es sich um ein konkretisierungsbedürftiges Grundprinzip des Grundgesetzes, das zu verwirklichen in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers ist (BVerfGE 65, 182, 193; 71, 66, 80).
  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 75/78

    Nahtlosigkeitsregelung - Eintritt der Arbeitslosigkeit - Rentenanspruch -

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95
    Mit der Bekanntgabe der Feststellung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entfällt nach § 105a AFG der Anspruch auf Alg daher auch, wenn eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nicht oder noch nicht zu zahlen ist, wenn etwa die Wartezeiten nicht erfüllt sind (BSGE 49, 114, 125 = SozR 4100 § 100 Nr. 5; BSGE 71, 12, 15 [BSG 12.06.1992 - 11 RAr 35/91] = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4) oder nach § 101 Abs. 1 SGB - Sechstes Buch - (SGB VI) eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht vor Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Erwerbsfähigkeit geleistet wird.
  • BSG, 20.08.1986 - 8 RK 69/84

    Krankengeldanspruch - Ersatzkasse - Ruhen eines Anspruches -

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95
    Selbst wenn aufgrund der vorgenommenen Abgrenzungen in Einzelfällen Unbilligkeiten oder Härten auftreten, wäre es keine Aufgabe des Sozialstaatsprinzips, solche zu modifizieren (vgl BSGE 60, 189, 193 = SozR 2200 § 183 Nr. 50; BVerfGE 69, 272, 314 f).
  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 45/78

    Arbeitslosigkeit - Nahtlosigkeitsfälle - Arbeitslosengeld - Bemessung

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95
    Sie widerspricht nicht nur dem Wortlaut der Vorschrift, der nicht auf eine Rentengewährung, sondern die Feststellung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abstellt, sondern auch dem vom Gesetzgeber mit § 105a AFG unmittelbar verfolgten Zweck, unterschiedlichen Beurteilungen der Leistungsfähigkeit durch Arbeitslosen- und Rentenversicherung und damit der Gefahr entgegenzuwirken, daß tatsächlich kein Versicherungsschutz gewährt wird, obwohl gegen eine der Versicherungen Anspruch besteht (BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 [BSG 12.06.1992 - 11 RAr 35/91] = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4; zum früheren Recht BSGE 44, 29, 32; 48, 288, 291; 49, 1, 6).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83

    Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit

    Die Regelung soll lediglich verhindern, daß widersprüchliche Beurteilungen der Leistungsfähigkeit durch die BA und den Rentenversicherungsträger "auf dem Rücken des Versicherten ausgetragen werden" (Urteil vom 14. November 1995 - 11 RAr 19/95 = DBlR 4259 zu § 105a AFG; BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 5).

    Der Gesetzgeber will mit der Nahtlosigkeitsregelung unmittelbar nur der Gefahr entgegenwirken, daß Versicherungsschutz aus beiden Versicherungszweigen deshalb nicht gewährt wird, weil die BA und der Rentenversicherungsträger die Leistungsfähigkeit unterschiedlich beurteilen (BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; Urteil vom 14. November 1995 aaO; BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 5 jeweils mwN).

  • BGH, 17.09.2019 - VI ZR 437/18

    Übergang des Schadensersatzanspruchs gemäß § 116 Abs. 1 SGB X ; Bestimmung des

    Zweck der Nahtlosigkeitsregelung ist es in erster Linie, negative Kompetenzkonflikte zu Lasten des Versicherten zu vermeiden: Es soll unterschiedlichen Beurteilungen der Erwerbsfähigkeit durch Arbeitslosen- und Rentenversicherung und damit der Gefahr entgegengewirkt werden, dass tatsächlich kein Versicherungsschutz gewährt wird, obwohl gegen eine der Versicherungen ein Anspruch besteht (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 31/06 R, BeckRS 2007, 45853 Rn. 17 zu § 125 Abs. 1 SGB III a.F.; BSG, SGb 1999, 315, 317 f.; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 19/95, BeckRS 1995, 30758824 zur Vorgängerregelung § 105a AFG).
  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 27/16 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Mit der Feststellung des Rentenversicherungsträgers entfällt der Anwendungsbereich der Nahtlosigkeitsregelung (so bereits BSG vom 14.12.1995 - 11 RAr 19/95 - RdNr 13 ff; BSG vom 9.9.1999 - B 11 AL 13/99 R - BSGE 84, 262 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7, juris RdNr 15 zu § 105a AFG; vgl auch Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 145 RdNr 35, 63, Stand Juli 2013; Aubel in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl 2014, § 145 RdNr 11; Mutschler in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 5. Aufl 2017, SGB III, § 145 RdNr 8, 12) .

    Für das Motiv, eine Sicherungslücke in der Sozialversicherung durch weitergehende arbeitsförderungsrechtliche Leistungen schließen zu wollen, finden sich in den Gesetzesmaterialien zu § 105a AFG indes keine Hinweise (vgl BSG vom 14.12.1995 - 11 RAr 19/95 - juris RdNr 15; BSG vom 29.4.1998 - B 7 AL 18/97 R - SozR 3-4100 § 105a Nr. 5, juris RdNr 20; BSG vom 9.9.1999 - B 11 AL 13/99 R - BSGE 84, 262 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7, juris RdNr 16) .

    Inzwischen hat der Gesetzgeber mit der Einfügung von § 101 Abs. 1 a SGB VI (vgl zu Verortung der Problematik im Recht der Rentenversicherung bereits BSG vom 14.12.1995 - 11 RAr 19/95 - RdNr 19) zum 14.12.2016 durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8.12.2016 (BGBl I 2838) sichergestellt, dass in Fällen der vorliegenden Art die Erwerbsminderungsrente unmittelbar nach dem Ende des Alg-Bezugs einsetzen kann und eine Leistungslücke vermieden wird.

    Dies belegt zusätzlich, dass - entgegen der Ansicht des Klägers - nicht von einer planwidrigen Lückenhaftigkeit des § 145 SGB III auszugehen war und ist (so zu § 105a AFG bereits BSG vom 14.12.1995 - 11 RAr 19/95 - RdNr 15 ff) .

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 18/97 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Feststellung der Erwerbsunfähigkeit -

    Mit der Bekanntgabe der Feststellung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entfällt nach § 105a AFG der Anspruch auf Alg daher auch, wenn eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht oder noch nicht zu zahlen ist, wenn etwa die Wartezeiten nicht erfüllt sind (BSGE 49, 114, 125 = SozR 4100 § 100 Nr. 5; BSGE 71, 12, 15 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4; BSG vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 19/95 -, DBlR 4259 zu § 105a AFG).

    Wie der 11. Senat des BSG in der Entscheidung vom 14. Dezember 1995 (aaO) nochmals ausführlich anhand der Gesetzesentwicklung begründet hat, soll durch § 105a AFG kein ununterbrochener Leistungsbezug gewährleistet werden.

    Der Gesetzgeber hat mit der Vorschrift des § 105a AFG unmittelbar nur den Zweck verfolgt, unterschiedlichen Beurteilungen der Erwerbsfähigkeit durch Arbeitslosen- und Rentenversicherung und damit der Gefahr entgegenzuwirken, daß tatsächlich kein Versicherungsschutz gewährt wird, obwohl gegen eine der Versicherungen Anspruch besteht (BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4; BSG vom 14. Dezember 1995, aaO; zum früheren Recht bereits BSGE 44, 29, 32; BSGE 48, 288, 291; BSGE 49, 1, 6 = SozR 4100 § 134 Nr. 14).

    Maßgebender Zeitpunkt für die Aufhebung der Alg-Bewilligung mit Wirkung für die Zukunft gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist dabei der Zeitpunkt des Zugangs der entsprechenden Mitteilung des Rentenversicherungsträgers bei der Arbeitsverwaltung (vgl BSG vom 14. Dezember 1995, aaO; Urteil vom 29. Oktober 1997 - 7 RAr 10/97 - mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 6/01 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Arbeitsmarktrente - Hinzuverdienst - Arbeitslosengeld

    § 125 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB III spricht nur von der (späteren) Feststellung der Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung und markiert damit das (mit einem Bescheid nach § 48 SGB X noch umzusetzende) Ende für die besondere Leistung nach § 125 SGB III (vgl BSG Urteile vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 19/95 - Volltext in JURIS und vom 29. April 1998 - B 7 AL 18/97 R - SozR 3-4100 § 105a Nr. 5, 23 f - jeweils mwN).
  • LSG Hessen, 19.03.2021 - L 7 AL 31/20

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Anforderungen an den Eintritt der

    Unmittelbare Folge einer positiven Feststellung über das Vorliegen einer Erwerbsminderung sei das Entfallen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gemäß § 145 SGB III im Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung bei dem Antragsgegner (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 19/95; Müller in: BeckOK SozR, Stand: 1. Dezember 2019, SGB III, § 145, Rn. 17).

    Mit der Feststellung des Rentenversicherungsträgers entfällt der Anwendungsbereich der Nahtlosigkeitsregelung (so zuletzt BSG vom 12. Dezember 2017 - B 11 AL 27/16 R, juris Rn. 12 mit Verweis auf BSG vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 19/95 - RdNr 13 ff; BSG vom 9. September 1999 - B 11 AL 13/99 R - BSGE 84, 262 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7, juris RdNr 15 zu § 105a AFG; vgl. auch Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 145 RdNr 35, 63, Stand Juli 2013; Aubel in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl 2014, § 145 RdNr 11; Mutschler in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 5. Aufl. 2017, SGB III, § 145 RdNr 8, 12).

  • SG Leipzig, 21.02.2007 - S 8 AL 591/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit,

    Es könne nicht Sinn und Zweck der Nahtlosigkeitsregelung sein, bei einem nach Auffassung beider Sozialversicherungsträger objektiv nicht verfügbaren Arbeitslosen diesem einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verschaffen bis tatsächlich Rente gewährt wird (in diesem Sinne wohl: BSG, Urteil vom 14.12.1995, Az: 11 RAr 19/95).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - L 1 AL 39/11

    Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit - rückwirkende Gewährung einer

    Ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung des Rentenversicherungsträgers bei der Beklagten über die Feststellung einer verminderten Erwerbsfähigkeit entfiel der Anspruch der Klägerin auf Alg gem. der Nahtlosigkeitsregelung des § 125 Abs. 1 SGB III (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.1995 - 11 RAr 19/95 -, Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2007 - L 9 AL 39/06

    Arbeitslosenversicherung

    Möglich war dies vielmehr erst ab dem Zugang einer entsprechenden Mitteilung des Rentenversicherungsträgers bei der Beklagten (BSG, Urteil vom 14.12.1995, Az.: 11 RAr 19/95, Rn. 13), die am 13.06.2005 und damit vor Erlass des Aufhebungsbescheides vorlag.

    Die hieraus für die Klägerin resultierende Konsequenz, dass sie in der Zeit nach dem 16.06.2005 (Ende des Arbeitslosengeld-Bezuges) bis zum 30.09.2005 (Tag vor Rentenzahlungsbeginn) keine Leistungen bezogen hat, steht dem deshalb nicht entgegen, weil mit der Nahtlosigkeitsregelung kein ununterbrochener Leistungsbezug gewährleistet werden soll, sondern lediglich bis zur Feststellung einer relevanten Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger die Arbeitsverwaltung eine dem Arbeitslosen nachteilige Entscheidung über seine Leistungsfähigkeiten nicht treffen darf (BSG, Urteil vom 14.12.1995, a. a. O., Rn. 15).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2012 - L 13 AL 3570/11
    Falls die Klägerin nach dem 8. Mai 2010 nicht verfügbar gewesen sein sollte, wäre fraglich, ob tatsächlich die Feststellung/Mitteilung des Rentenversicherungsträgers eine Änderung im Sinne des § 48 SGB X sein kann, wenn der Bewilligungsbescheid die Bewilligung gar nicht auf § 125 SGB III und die fehlende Leistungsfähigkeit bei noch ausstehender Feststellung des Rentenversicherungsträgers gestützt hat (unklar BSG, Urteil vom 14. Dezember 1995, 11 RAr 19/95, veröffentlicht in Juris).

    Nach alledem ist eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben, obwohl die Auffassung der Klägerin, § 125 SGB III sei so auszulegen, dass die Leistungen nahtlos gewährt werden, nicht zutrifft (so bereits BSG, Urteil vom 14. Dezember 1995, 11 Rar 19/95, a.a.O., auch zur Verfassungsmäßigkeit der Vorgängerregelung; Niesel/Brand, a.a.O.; Hassel, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2014 - L 7 AL 76/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2014 - L 7 AL 76/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 11 AL 39/17
  • LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2006 - L 7 AL 391/03
  • SG Wiesbaden, 28.05.2013 - S 10 AL 11/12

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Zukunft - Minderung der

  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2005 - L 12 AL 2581/04

    Arbeitslosengeldanspruch - Nahtlosigkeitsregelung - Feststellung der

  • SG Marburg, 04.02.2020 - S 2 AL 47/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2005 - L 12 AL 215/04

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 64/06

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) unter

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2018 - L 7 AL 33/16
  • SG Oldenburg, 25.09.2012 - S 4 AL 185/11
  • SG Oldenburg, 18.04.2007 - S 41 AL 280/06
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