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   BGH, 26.01.1999 - XI ZR 83/98   

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https://dejure.org/1999,10594
BGH, 26.01.1999 - XI ZR 83/98 (https://dejure.org/1999,10594)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1999 - XI ZR 83/98 (https://dejure.org/1999,10594)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - XI ZR 83/98 (https://dejure.org/1999,10594)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung von Zinsansprüchen aus einem Darlehnsvertrag; Verjährungsbeginn und Verjährungsende von Darlehnszinsansprüchen

  • Judicialis

    BGB § 197; ; BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 198; ; BGB § 201; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 565 Abs. 3; ; ZPO § 92 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 607 Abs. 1, § 288 Abs. 1 S. 1
    Verzinsung eines Darlehens nach Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Papierfundstellen

  • BeckRS 1999, 30044005
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 26.01.1999 - XI ZR 83/98
    Da der Kläger in der mündlichen Verhandlung trotz rechtzeitiger Ladung zum Termin nicht vertreten war, war über die Revision der Beklagten antragsgemäß durch Versäumnisurteil zu entscheiden; das Urteil ist jedoch keine Folge der Säumnis, sondern beruht auf einer Sachprüfung (vgl. BGHZ 37, 79, 81).
  • BGH, 28.04.1988 - III ZR 57/87

    Berechnung des Verzugsschadens bei vorzeitiger Kündigung eines Ratenkredits wegen

    Auszug aus BGH, 26.01.1999 - XI ZR 83/98
    Nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung am 15. Oktober 1984 kann der im Darlehensvertrag ausbedungene Zins nicht mehr verlangt werden (vgl. BGHZ 104, 337, 338 f.).
  • BGH, 16.09.2015 - XII ZR 74/14

    Zinseszinsverbot: Anforderungen an den Verzugsschadensersatzanspruch wegen

    Nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung des Darlehensvertrages - zu dem das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen hat - kann der vertraglich vereinbarte Zins auf das Darlehenskapital nicht mehr verlangt werden (BGHZ 104, 337, 338 f. = NJW 1988, 1967, 1968; BGH Urteil vom 26. Januar 1999 - XI ZR 83/98 - BeckRS 1999 30044005; BeckOK-BGB/Rohe [Stand: 1. August 2015] § 488 Rn. 65).
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